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Nr. 193 Erstes Blatt. Sonntag den 23. August 1883
ießcner Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Hßeit.
Gießen, am 19. August 1885. Betreffend: Das Aussetzen von Stroh, Heu und dergleichen leicht entzündlichen Gegenständen aus Haufen in allzu großer Nähe von Gebäuden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen.
Es ist zur Kenntniß der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission gekommen, daß von in Brand gerathenen Hausen Stroh, Heu und dergleichen leicht entzündlichen Gegenständen, welche in allzu großer Nähe von Scheuern und sonstigen Oekonomiegebäuden aufgesetzt worden waren, das Feuer schon öfters aus die benachbarten Gebäulichkeiten übertragen und aus diese Weise der Brandversicherungsanstalt großer Brandschaden verursacht worden ist.
Einem Ersuchen der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission entsprechend machen wir Sie hierdurch auf die Bestimmung des Artikels 147 des Polizeistrafgesetzes *) aufmerksam und fordern Sie auf, dieselbe in Ihren Gemeinden einzuschärfen. Die Befolgung dieser Vorschrift ist durch das Aufsichtspersonal strenge zu überwachen und jede wahrgenommene Uebertretung derselben alsbald zur Anzeige zu bringen.
Dr. Boekmann.
*) Derselbe lautet:
Stroh, unausgedroscbencs Getreide, Heu, Grummet, dürrer unbereiteter Hanf und Flachs, dürre Streumittel und dergleichen leicht entzündliche Gegenstände dürfen unter freiem Himmel zum Zweck längerer Aufbewahrung in größerer Menge, bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis oft, nicht anders als in einer Entfernung von 100 Fuß — 25 Mtr. — von jedem nicht feuersicher gedeckten, 50 Fuß — 12,5 Mtr. — von jedem feuersicher gedeckten und mit einer Feuerung versehenen, endlich 30 Fuß — 7,5 Mtr. — von jedem anderen feuersicher gedeckten Gebäude, aufgeschichtet werden.
Betreffend: Die Ausnahme unehelicher anerkannter Kinder in die Landes-Waisen-Anstalt. Gießen, am 19. August 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglicher Provinzial -Direction Starkenburg thellen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und unter dem Auftrage mit, daflelbe bei Stellung von Anträgen wegen Verpflegung unehelicher Waisen zu berücksichtigen.
-Dr. Boekmann.
Betreffend: Wie obers. Darmstadt, am 12. August 1885.
D>c Großhcrzvglichc Proviuzial-Dircction Starkenburg-
an die Großherzoglichen Kreisnmter.
Seitdem die Aufnahme unehelicher Waisen in die Landeswaisenanstalt stattfindet, sind uns wiederholt Aufnahmeanträge bezüglich solcher außerehelichen Kinder zugegangen, die von ihrem außerehelichen Vater urkundlich als von ihm erzeugt anerkannt worden sind. Da den Kindern durch diese Anerkennung gegen den außerehelichen Vater Alimentationsansprüche erwachsen, die sie in vermögensrechtlicher Beziehung ehelichen Kindern gleichstellen, erachten wir diejenigen anerkannten Kinder für nicht aufnahmefähig, deren außereheliche Erzeuger ihrer Alimentationspflicht nachzukommen im Stande sind.
Nachdem sich Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Entschließung vom 4. l. Mts. zu Nr. M. I. 18437 mit unserer Ansicht einverstanden erklärt hat, richten wir das ergebenste Ersuchen an Sie, dafür besorgt sein zu wollen, daß, falls sich bei Prüfung der Aufnahmebelege die stattgehabte Anerkennung der Vaterschaft ergeben sollte, die Aufnahmebelege durch Vorlage einer Bescheinigung über die Vermögenslosigkeit des außerehelichen Vaters vervollständigt werden.
I. V.: Gros.
Gefunden: 1 Kindertisch, 1 schwarzes Armband, 1 kl. seidenes Halstuch, 1 großes wollenes Tuch, 1 Halsbinde, 1 Kragen, 1 Cigarren-Etui, mehrere Schlüssel.
Jugelanfen: 1 kleines Wachtelhündchen.
Gießen, am 22. August 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Darmstadt, 21. August. Schluß des Inhalts des Großh. Regierungsblattes (Beilage Nr. 22):
7. Ruhestandsversetzungen:
Am 23. Juni wurde der Schullehrer an der Volksschule zu Darmstadt Johannes Eidmann aus sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Juli an, am 24. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Lorsch Leonhard Buchter auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 9. Juli d. Js. an, an dems. Tage wurde der Schullehrer an der eoang. Schule zu Erbes-Büdesheim Theodor Lutz aus sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 1. Juli d. Js. an, am 30. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Hackenheim Johannes Metzler auf sein Nach« suchen, mit Wirkung vom 1. Juli d. Js. an, am 3. Juli wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Urberach Anton Nuß auf sein Nachjuchen, am 7. Juli wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Hopfgarten Heinrich Klingel aus sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 16. October d. Js. an, am 11. Juli wurde der in der Eigenschaft als Volksschullehrer angestellte Lehrer an dem Gymnasium zu Bensheim Karl Armbruster aus jein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. September d. Js. an, am 15. Juli wurde der Gehülfe bei dem Kreisamt Mainz Peter Thiery, am 19. Juli wurde der Schullehrer an der Gemeinde- jchule zu Ober-Roden Jacob Schönherr auf sein Nachsuchen, am 28. Juli wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Klein-Steinheim Michael Horn auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstsührung, am 4. August wurde der Bibliothekdiener bei der Universitäts-Bibliothek Heinrich Ludw. Dorfelv, unter Anerkennung seiner langjährigen, treuen und gewissenhaften Dienstführung, auf sein Nachsuchen, in den Ruhestand versetzt.
8. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Stocksiadt, im Dekanat Eberstadt. Eine (die 2.) mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Ofleiden mit einem jährlichen Gehalt von 900 Jl.; mit
der Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hackenheim mit einem jährlichen Gehalt von 900 <X; mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine (die 2.) mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Mörlen mit einem jährlichen Gehalt von 900 Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Jügesheim mit einem jährlichen Gehalt von 1200
9. Sterbefälle:
Gestorben sind: Am 18. Mai der evang. Pfarrer Hüffell zu Groß- Linden; am 21. Mai der Lehrer i. P. Philipp Dörsam zu Nleder-Olm; am 24. Mai der Reallehrer i. P. Johann Simon zu Mainz; am 2. Juni der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Dornheim Ludw. Früauff; am 14. Juni der evang. Pfarrer Jung zu Eich; am 16. Juni der Oberconsiftorial-Secretär Wilhelm Ackermann zu Darmstadt; am 21. Juni der evang. erste Pfarrer Ritsert zu Rodheim; am 22. Juck der Schullehrer an der ersten Knabenschulstelle der Gemeindeschule zu Alzey Michael Stork; am 25. Juni der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Queckborn Eduard Schindel; am 28. Juni der Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz Dr. Franz Umpsenbach; am 29. Juni der Ge- sanglehrer Weiß zu Bingen; am 30. Juni der Ober-Rechnungs-Revisor Wilh. Bausch zu Darmstadt; “am 2. Juli der Steuer Commifsär Klingelhöffer zu Scholten; am 3. Juli der evang. Pfarrer Moxter zu Wöllstein; am 8. Juli der Hosgerichtsjecretär i. P. Justizrath Julius Elwert zu Gießen; an dems. Tage der Landger.-Affessor i. P. Ludwig Schmitt zu Darmstadt; am 13. Juli der Oberförster, Forst-Jnspector Philipp Löwer zu Nieder-Ramstadt; am 14. Juli der Gerichlsschreiber Georg Steinacker zu Butzbach; an dems. Tage der Forst- roart i. P. Förster Peter Müller zu Groß-Gerau; am 15. Juli der evang. Pfarrer i. P. Draüot zu Worms; am 19. Juli der Lehrer an der Stadt- knabenjchule zu Gießen Philipp Jung; am 21. Juli der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Bickenbach Michael Reinig; am 25. Juli der Notar mit dem


