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Nr. 20

Dienstag den 20 October

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Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.

Bureau: Schulstraße 7. ®rf$etnt täglich mit Ausnahme des Montags. Dur^d^e^Post^bezogen vinteljährttch

Amtlicher Hheil.

Gießen, am 12. October 1885.

Betreffend: Die Benutzung transportabeler Dampfmaschinen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogliche« Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

In der letzten Zeit sind wiederholt Polizeianzeigen erstattet worden, well bei Aufstellung transportabeler Dampfmaschinen die erforderlichen Ent­fernungen von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen nicht eingehalten worden sind. Wir nehmen daher Veranlassung, Sie darauf aufmerksam zu machen daß nach § 10 der Verordnung vom 4. August 1857 (Reg.-Bl. Nr. 25) betreffend die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln bei Aufstellung transportabeler Dampfmaschinen in jedem speciellen Falle die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen ist, damit die Maschinen nur in solchen Ent­fernungen von Gebäuden oder öffentlichen Wegen aufgestellt werden, welche mit Rücksicht auf die Sicherheit zulässig erscheinen.

Bei der Ertheilung der Erlaubniß zur Ausstellung der Maschinen ist nun insbesondere darauf zu sehen, daß die in der Verfügung Großherzoglichen Ministerium des Innern vom 17. November 1863, betreffend die Feuergefährlichkeit der beweglichen Dampfdreschmaschinen mitgetheilt rn unserem Aus­schreiben vom 28. November 1863, Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Nr- 96 gegebenen Vorschriften eingehalten werden. Aus denselben heben wir die Bestiminung in pos. 1 hervor, wonach die Dampfdreschmaschinen, wenn sie in Betrieb gesetzt werden sollen, von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen, von Waldungen und öffentlichen Wegen thunlichst entfernt aufzustellen sind, und zwar mindestens 25 Fuß von jenen Gegenständen, wenn die Heizung mit Coaks oder Steinkohlen geschieht, und mindestens 100 Fuß, wenn die Heizung mit Holz, Braunkohlen oder Torf geschieht.

Dr. Boekmann.

Betreff: Fouragelieferungen.

Bekanntmachung.

Einem Ersuchen Königl. Proviantamtes in Bockenheim entsprechend bringen wir hierdurch zur Kenntniß der interessirten Kreisangehörigen, daß die Hafer- und Roggenstroh-Ankäuse für das dortige Magazin beginnen. c c t w .

Bezüglich des Hafer's ist die Einsendung von Proben erforderlich und sind bie Offerten mit Preissorderung pro Centner unter Angabe der Lieferzeit beizusügen; bezüglich des Roggenstroh's bedarf es nur der Angabe der Forderung pro 105 Pfd. und des Lieferungstermins, wobei vorausgesetzt wird, daß das Stroh in Bezug auf seine Qualität tadellos ist.

Gießen, am 17. October 1885.

Grsßherzogliches K^cisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 19. October. (Telegramm.) Der Secretär der Univer­sitäts-Bibliothek in Würzburg, Hermann Haupt, wurde zum Bibliothekar der Universität Gießen ernannt. Geheimerath Walther-Darmstadt pensio- nirt, an seiner Statt Hofbibliothekar Maurer zum Director der Hofbibliothek ernannt-

Berlin, 17. October. In der heutigen Sitzung der General-Synode erstattete v. Kleist-Retzow Namens der Versassungs-Commission über den Be­schluß der Pommer'schen Provinzial-Synode, betreffend den § 6 der General- Synodalordnung, Bericht. Nachdem im Laufe der Debatte der Präsident des OberkirchenratheS, Dr. Hermes, die Erklärung abgegeben hatte, daß der Ober- kirchenrath eine Behörde des Königs sei und daß die Obliegenheiten, die ihm damit überkommen seien, ihm die Pflichten auferlegen, Alles zu thun, was Se. Majestät als Träger des Kirchenregimenls von ihm erwarte, wurde folgender von Kleist-Retzow empfohlene Beschluß fast einstimmig angenommen:In Er­wägung, daß nach der heutigen Erklärung des Königl. Commiffars anzunehmen ist, daß der Oberkirchenrath auch künftighin die Beschlüsse der General-Synode zur Kenntniß des Königs bringen wird, geht die General-Synode über den Antrag der Pommer'schen General-Synode zur Tagesordnung über. Sodann iolgle die Berathung über zwei Vorlagen des OberkirchenratheS, betreffend Aenderungen der §§ 11 unb 14 des Entwurfs eines Kirchengesetzes über Ab­änderungen des Kirchenregiments und Synodalordnung vom 10. Septbr. 1873; beide Vorlagen wurden in der vorgeschlagenen Fassung genehmigt." Den Schluß der Tagesordnung bildet ein Bericht der Verfassungs-Commission über den Beschluß der Pommer'schen Provinzial-Synode, durch welchen zu § 31 Nc. 10 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung folgender Zusatz beantragt wird: Bei Bewilligung für Schulen, welche eine Abbürdung der gesetzlichen, der Schulgemeinde obliegenden Unterhaltungspflicht in sich schließen, bedarf es über­dies der Genehmigung des Consistoriums." Auch dieser Antrag wird nach längerer Discussion angenommen.

Potsdam, 17. October. Ihre Kaiser!, und Königl. Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin sind mit ihren König!. Hoheiten den Prinzessinnen und Gefolge im besten Wohlsein um 10 Uhr 8 Min. auf Station Wildpark eingetroffen und haben sich zu Fuß nach dem Neuen Palais begeben. Zur Begrüßung auf dem Bahnhofe waren Ihre Königl. Hoheit die Frau Prin­zessin Wilhelm, Se. Königl. Hoheit Prinz Heinrich und Herzog Günther zu Schleswig-Holstein anwesend. Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm war in Folge einer unerheblichen Verletzung bei der gestrigen Parforce-Jagd durch einen herabhängenden Zweig am Erscheinen verhindert.

München, 17. October. Der Redacteur derNeuesten Nachrichten", Boshardt, ist aus der vom Amtsrichter wegen Zeugnißverweigerung gegen ihn verhängten Hast heute Nachmittag entlassen worden.

Heflerreich.

Wien, 17. October. DiePresse" meldet: Das Ministerium des Aeußern berief die österreichisch-ungarische Zoll - Conferenz für den 22. October ein, um die Instructionen für die Handelsvertrags-Verhandlungen mit der Türkei festzustellen.

Meran, 17. October. Meran ist von Hochwasser nicht betroffen. Der Wagenverkehr von Landeck und Brixen ist ungestört und offen. Die Unter­brechung der Südbahn bei Waidbruck und Brixen dürste voraussichtlich bald gehoben sein.

Der Eisenbahn-Verkehr zwischen Innsbruck und Botzen wird morgen wieder ausgenommen. Aus der Strecke Botzen - Meran ist der Verkehr von Botzen bis Vilpian im Gange. Die Weiterbeförderung von Vilpian bis Meran erfolgt durch Wagen, wofür ausreichend vorgesorgt worden ist.

Krankreich.

Paris, 17. October. Ein Telegramm des Missionärs Martin aus Saigun an denUnivers" über Christenverfolgungen in Anam meldet: Der Missionär Chatelet, 10 eingeborene Priester und gegen 7000 Christen wurden massakrirt.

Paris, 17. October. Die Handelskammer von Tunis erklärt alle Nach­richten von choleraartigen Erkrankungen und Todesfällen in Tunis für voll­ständig unwahr.

England.

London, 17. October. Ein Telegramm desNeuter'schen Bureaus" aus Candia (Kreta) vom 16. d. Mts. erklärt alle Gerüchte über eine insur- rectionelle Bewegung auf der Insel für völlig unbegründet.

Es ist ein Blaubuch über Zulu-Land uud die Lucia-Bay erschienen. Dasselbe enthält auch die Verhandlungen mit Einwald und umfaßt die Zeit vom 8. December 1884 bis zum 14. Juli 1885.

Italien.

Rom, 17. October. Gestern kamen in der Provinz Palermo 77 Er­krankungen an Cholera und 44 Todesfälle vor, davon in der Stadt 54 Er­krankungen und 10 Todesfälle. In den Provinzen Ferrara, Massa, Parma, Reggio, Emilia, Rovigo und Venedig kamen 9 Erkrankungen und 4 Todes­fälle vor.

Spanien.

Madrid, 17. October. Während die ministerielle Presse Spaniens aus ihrer Verstimmung über die neueste deutsche Note kein Hehl macht, weil sie offenbar die thörichte Erwartung hegte, daß Deutschland ohne Weiteres die spanischen Ansprüche anerkennen würde, wiegt man sich anderseits in Vertrauens­seligkeit und erlaubt sich sogar offen auszusprechen, Fürst Bismarck habe die | Vermittelung des Papstes nur deshalb vorgeschlagen, um aus diese Weise um