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Mittwoch den 18. Februar

1885

Nr. 41.

idjcncr Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Regierungen eingegangenen Engagements genüchigt sei, die erforderlichen Mittel zur Wahrung des Ansehens des deutschen Reiches zu bewilligen. Sodanu wurde die Resolution Richter mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen, die verbün­deten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage zur Herbeiführung fester Orga­nisationen in Kamerun, Togo und Angra Pequena eine Vorlage zu machen, behufs Heranziehung der Schutzbezirke zur Deckung der dem Reiche daraus erwachsenden Kosten. Ob indessen die neuen deutschen Colonialgebiete in West- asrika schon in nächster Zeit fähig sein werden, ihre VerwaltungSkosten zum Theil selbst zu tragen denn darauf zielt die Richter'sche Resolution ist mindestens sehr zweifelhaft und ist darum kaum anzunehmen, daß die Reichs­regierung dem in der Resolution ausgesprochenen Verlangen nachkommen wird. Im Uebrigen sind die staatsrechtlichen Fragen, welche in den Verhandlungen der Budget-Commission über den Nachtrags-Etat austauchten, mit der in den genannten Grenzen erfolgten Bewilligung der Vorlage Seitens der Commission vorläufig wieder in den Hintergrund getreten. Daß indessen diese Fragen ein­mal gelöst werden müssen, ist gewiß, nur wollen hierbei außerordentliche Schwie­rigkeiten juristischer und formaler Natur überwunden sein. Unser ganzes Rechts- und Versassungs-System mit seinem verwickelten Formalismus ist auf ein hochentwickeltes, territorial begrenztes Culturoolk berechnet und es wäre lächerlich, dasselbe nun mit einem Male auf die neuen deutschen Schutzgebiete übertragen zu wollen, in denen die moderne Civilisation bis jetzt nur äußerst flüchtig ihre Spuren eingedrückt hat. In welcher Weise die den deutschen Kolonien vom Reiche zugesagte Schutzherrlichkeit auch in der Verfassung zum Ausdruck zu bringen ist, darüber muß die Zeit und daneben jedesmal eine von Fall zu Fall zu unternehmende Prüfung lehren.

Während sich das österreichische Abgeordnetenhaus gegen­wärtig mit der wichtigen Gebühren-Novelle beschäftigt, wird die ungarische Volks­vertretung durch eine nicht minder wichtige Angelegenheit in Anspruch genommen, durch die Reform des Oberhauses. Von radikaler Seite arbeitet man auf die gänzliche Aushebung des Oberhauses hin und wurde in der Donnerstagsfitzung des ungarischen Unterhauses vom Abg. Hermann ein hierauf bezüglicher An­trag eingebracht. Dem gegenüber betonte Ministerpräsident Tisza, daß die Regierung an dem von ihr vorgelegten Entwürfe festhalten müsse und werde er bemüht sein, überall die principiellen Grundlagen der Resormvorlage unverän­dert ausrecht zu erhalten, Detailbestimmungen und Amendirungen möge man dem Oberhauje überlassen. Nur bezüglich des § 25, nach welchem bei der erst­maligen Ernennung von Oberhaus-Mitgliedern auf diejenigen Rücksicht genom­men werden solle, welche in den letzten 3 Jahren an den Sitzungen des Ober­hauses regelmäßig Theil genommen hätten, erklärte Tisza, daß er denselben fallen lassen werde.

Die radikale Linke der französischen Deputirtenkammer bereitet wiederum einen Fewzug gegen das Ministerium F e r r y vor. Derselbe richtet sich diesmal gegen die Politik der französischen Regierung am Congo und gegen die Haltung derselben auf der Berliner Conserenz i mit der vom Abg. Gaillard eingebrachten Interpellation bezüglich der dem Vertreter Frankreichs aus der Conserenz ertheilten Instructionen haben bte Radikalen das Plänkler- qefecht schon eröffnet. aber bereits hierbei ift ihnen eine Schlappe zu Theil ge­worben, indem die Kammer dem Anträge des Ministerpräsidenten, die Disenssion über die Interpellation Gaillard's bis nach Beendigung der Genferena zu

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Amtlicher Hhei l.

Betreffend i Die Abschätzung von Brandschäden, hier: die Räumung der Brandstätten. Gießen, am 14. Februar 18-5.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deH Kreise» Gießen.

Nach einer Mittheilung Grobherzoglicher BrandversicherungS-Commifsion soll die Aufräumung der Brandstätten vor dem Abschätzungstermine an ver- schiedenen Orten nicht in vorgeschriebener Weise vorgenommen worden und nicht selten sogar eine so mangelhafte gewesen sein, daß durch den Zustand der Brandstätte eine richtige Abschätzung des Brandschadens außerordentlich erschwert, wenn nicht unmöalich gemacht worden sei.

In einzelnen Fällen soll der Brand sogar nicht einmal vollständig gelöscht aewesen fein, sodaß ein Betreten der vom Feuer ergriffen gewesenen Räume und in Folge dessen eine genaue Untersuchung der einzelnen ConstruttionStheile der beschädigten Gebäude nur unter Anwendung besonderer Vorsichtsmaßregeln stattfinden konnte. , LP, L , L,

Zur Vermeidung dieser Mißstände und zur Erreichung und Sicherung möglichst genauer Brandschadens-Abschatzungen machen mir Sie daher aus bie Bestimmung des S 29 der Brand-Assecurationsordnung vom 18. November 1816 aufmerksam, wonach die OrtSvorstände, wenn ein Brandschaden entstanden ist, sogleich nach gelöschtem Brande dafür zu sorgen haben, daß die Brandstätte geräumt wird. Zugleich weisen wir Sie an, bei dem Vorkommen von Bränden für die Folge nicht allein für gründliche Abräumung der Brandstätten, sondern weiter auch dafür besorgt zu sein, daß die geretteten Baumaterialien in Sicherheit gebracht und derart in leicht übersichtlicher Weise ausbewahrt werden, daß eine Trennung der noch brauchbaren von den unbrauchbaren stattfindet und die ersteren ohne Schwierigkeit richtig veranschlagt wdrden können.

Dr. Boekmann. ___ _____

Betreffend: Maßregeln gegen die Landstreicher und Bettler. Gießen, am 16. Februar 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglicheri Bürgermeistereien des »reifes.

Dir erinnern Diejenigen, welche noch im Rückstände find, an Erledigung der Verfügung vom 30. December 1884 Amtsblatt ohne Nummer linnen drei Tagen.

Dr. Boekmann.

Politische Uebersicht.

Gießen, 17. Februar.

Die dreitägige General-Dircussion im Reichstage über die Zolltaris'Novelle hat zur Genüge ergeben, daß im Hause eine Mehrheit für die Zollerhöhungen, welche die Vorlage vorschlägt, vorhanden ist und hat somit die Regierung eine ablehnende Entscheidung nicht zu befürchten, wenn nicht ganz besondere Zwischenfälle eintreten. Aus Seiten der Gegner der Vorlage war man sich hierüber klar und konnte es sich sür sie schließlich nur noch darum handeln, eine Verweisung sämmtlicher Zölle an Commissionen herbeizusühren, um wenigstens in den letzteren den Versuch zu machen, etwas Terrain für sich zu gewinnen. Bezüglich der Holz« und Industrie-Zölle ist dies denn auch am Donnerstag geschehen, dagegen erfolgt die weitere Berathung der Kornzölle, also des wichtigsten Theiles der Zolltarif-Novelle, ebenfalls im Plenum, obwohl die Linke lebhaft dafür eintrat, daß auch die Kornzölle einer commissarischen Be­ratung unterzogen würden. Die FreitagSsitzung war zu einemSchwerinstag" bestimmt, doch gelangte von den aus der Tagesordnung stehenden Anträgen Lenz mann (Entschädigung unfchuldig Verurtheilter), Ackermann (Abände­rung der Gewerbeordnung) und Bebel-Grillenberger (Arbeiterschutz- Gesetze) nur der erstere zur Verhandlung. Der Antragsteller begründete seinen Antrag in sehr eingehender Weise; indessen brachten feine Ausführungen zu der vorliegenden Materie nichts Neues, da sie im Parlamente bereit» mehrfach erörtert worden ist. Der Staatsfecretär im ReichSjustizamte, Dr. v. S ch e 11 i n g, führte aus, wie die in einer Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte Frei­sprechung nicht immer ein Beweis für die Unschuld des Betreffenden sei und daß in derartigen Fällen das Rechtsbewußtseinj des Volkes verletzt werde. Auch erklärte er, über die Stellung des Bundesrathes zu dem Anträge Lenz mann noch nicht genau informirt zu sein. Die folgenden Redner sprachen sich fast sammtlich für Commissions-Berathung des Antrages aus, worauf derselbe vom Abg. Lenz mann zurückgezogen, aber vom Abg. Kayser sofort wieder ausge­nommen wurde und faßte das Haus den Beschluß, die weitere Berathung des Antrages Lenzmann im Plenum vorzunehmen. Eine längere Geschästs- srdnungS'Debatte tief der Vorschlag des Präsidenten, am Samstag in die zweite Lesung der Kornzölle einzutreten, hervor, wogegen die Redner der Linken für diesen Tag die Erledigung des übrigen Theiles der Tagesordnung vom Freüag befürworteten und darauf hinwiefen, daß es nicht angebracht sei, die Berathung einer so wichtigen Vorlage, wie die Erhöhung der Kornzölle, förm­lich üoer das Knie zu brechen. Trotzdem entschied sich das Haus in nament­licher Abstimmung mit 148 gegen 129 Stimmen für den Vorschlag des Präsi­denten, die zweite Lesung der Kornzölle am Samstag vorzunehmen.

Der Bundesrath hat sich dafür erklärt, daß auf den Grund­lagen des preußisch-russischen Auslieserungs-Vertrages ein solcher zwischen dem Reiche und Rußland abgeschlossen werde.

Die Budget-Commission des Reichstages ist am Freitag endlich mit der Berathung des Nachtrags-Etats für die westafrikanischen Kolo­nien fertig geworden. In der genannten Sitzung wurden, entsprechend einem ILM Centrum gestellten Anttage, 248,000 JL als Pauschquantum zur Durch- fLhrung der erforderlichen Maßregeln in Kamerun bewilligt; ebenso nahm die Commission den Theil einer gleichfalls vom Centrum beantragten Resolrttwn an, -urch welche erklärt wird, daß Der Reichstag durch die von den verbündeten