«iren, man weiß ja, wie schwer es England wird, se'cksi nur 15—20,000 Mann \ schnell auf die Beine zu bringen und wenn die Engländer, wie man im Londoner Kriegsministerium genau ausgerechnet hat, 52,672 Mann aller Waffengattungen zur Zeit für den Dienst im Auslande zur Versügung haben, so will cieS einer Militärmacht, wie Rußland gegenüber herzlich wenig bedeuten. Unterdessen sehen sich die Engländer in Central-Affen doch gegen einen plötzlich russischen Vorstoß vor. LumSden. der englische Grenz-Commiffar in Afghanistan, soll die strategisch bedeutende Position Tirpul am Heri Rud-Fluffe besetzt haben, um einen etwaigen Handstrich der Russen aus Herat zu verhindern. — Der Emir von Afghanistan hat Nawul-Pindi wieder verlassen und die Rückreise nach seinem Lande angetreten; ob die Auszeichnungen, mit denen der afghanische Herrscher von der indischen Regierung Überschüttet worden ist, denselben in einen ergebenen Freund und Alliirten Englands umgewandelt haben, müssen erst die Ereignisse lehren. Einen bemerkenSwerthen Zwischenfall in der afghanischen Frage bildet die von der persischen Regierung verfügte Verhaftung des in Teheran interniiten afghanischen Thronprätendenten Ejub Khan. Aus auf» gefundenen Briefschaften erhellt der Entschluß des Prätendenten, au» Teheran zu fliehen; seine Flucht würde aber nur eine weitere Verwickelung der afghanischen Zustände herbeigesührt haben und daß die persische Regierung einer solchen durch die Verhaftung Ejub Khan's vorbeugte, ist darum anzuerkennen.
Dem Abschlüsse der Friedens-Präliminar ien zwischen Frankreich und China ist jetzt endlich auch die Einstellung der beiderseitigen Fcind- seligkeiten gefolgt. Ein Telegramm aus Hanoi vom Montag berichtet hierüber: „Der osficiell vorgeschrtebene Zeitpunkt für das Aufhören der Feindseligkeiten hat zwar durch die Schwierigkeit der Verbindungen, namentlich nach der Seite von Dunnan hin, eine Verzögerung von 5 Tagm erfahren, thatsächlich sind aber Die Feindseligkeiten zwischen beiden Armeen eingestellt." Trotzdem sollen die für Tongking bestimmten französischen Verstärkungen in der Höhe von 10,000 Mann noch eingefchifft werden, offenbar traut die französische Regierung der plötzlich erwachten Friedensliebe der Chinesen noch nicht ganz und hat hierin vielleicht auch nicht so Unrecht.
Die Nachrichten über die Vorgänge in Central-Amerika geben der bestimmten Hoffnung auf baldige Wiederherstellung normaler Zustände daselbst Raum. Honduras hat sich jetzt der Allianz der central-amerikanischen Republiken gegen Guatemala angeschlossen, die alliirten Truppen rücken von mehreren Seiten gegen die Stadt Guatemala vor, deren Bevölkerung, wie es heißt, die fremden Truppen freundlich empfangen würde. Zum provisorischen Präsidenten von Guatemala ist General Sinibaldi ernannt worden und ist diese Ernennung hoffentlich in friedlichem Sinne auszusassen. In der Republik Panama ist Die Ruhe fast vollständig wieder hergestellt und halten die Jnsürgenten nut noch wenige Punkte, darunter die Stadt Panama, besetzt. Ernster klingen die Nachrichten über den Mestizen-Auf stand in Sanaba, der immer weiter um sich greift uno welchem sich jetzt auch verschiedene Jndianerstämme angeschlossen haben. Gerüchtweise verlautet, die canadische Regierung wolle mit den Aufständischen verhandeln, um einem offenen Kampfe möglichst aus Dem Wege -u gehen.
Darmstadt, 14. April. Die zweite Kammer ist auf den 21. d. Mts. zu weiteren Berathungen einberufen worden.
Berlin, 15. April. Der dem Bundesrath zugegangene Gesetzentwurf, betr. Die Fürsorge für Beamte und Deren Hinterbliebene in Folge von Unfällen, ist eine Ergänzung des Unfallversicherungs-Gesetzes mit einer Ausdehnung auf das Transportgewerbe, denn diese beiden Gesetze beziehen sich nicht auf die pensionsberechtigten Beamten, und dieser Mangel ist bei der Berathung der Unfallversicherung für das Transportgewerbe in Der Commission, besonders bezüglich der Eisenbahn- und Postämter zu Tage getreten. Der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf umfaßt 8 Paragraphen. § 1 bestimmt, daß die Beamten Der Civll- oerroaltung des Reiches, wenn sie in Folge eines bei Ausübung ober in Veranlassung des Dienstes erlittenen Unfalls diensttmfähicz werden, eine Pension erhalten von 66% pCt. ihres Diensteinkommens, foroeit ihnen nickt nach ander- weiter reichsgesetzlichen Vorschrift ein höherer Betrag zusteht. § 2 bestimmt, daß die Hinterbliebenen eines in Folge Unfalls verstorbenen Beamten eine Rente erhalten. Dieselbe beträgt für die Wittwen bis zu ihrem Tode oder ihrer Wiederverheirathung 20 pCt. des Diensteinkommens, jedoch nicht unter 160 und nicht über 1600 at; für jedes Kind, dessen Mutter noch lebt, 15 und, wenn die Mutter nicht mehr lebt, 20 pCt. des Diensteinkommens. Tie Renten der Wittwe und Kinder dürfen zusammen 60 pCt. des Diensteinkommens des Verstorbenen nicht übertreten. Die Wittwe hat keinen Anspruch, wenn b;e Ehe erst nach dem Unfall geschlossen ist. Nach § 3 fallen alle Ansprüche weg, wenn der Beamte den Unfall vorsätzlich ober durch ein Verschulden herbeigesührt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung erkannt worden ist. § 4 bestimmt, daß im Uebrigen die gesetzlichen Bestimmungen über Pensions-, Wittwen- und Waisen- qelb auch auf dieses Gesetz Anwendung finden. § 5 lautet: Diejenigen Personen, denen die in den §§ 1 und 2 vorgesehenen Bezüge zustehen, können einen Anspruch auf Ersatz des durch Den Unfall (§ 1) erlittenen Schadens gegen das Reich überhaupt nicht und im Uebrigen nur gegen Diejenigen Betriebsleiter, Bevollmächtigten ober Repräsentanten, Betriebs- obir Arbeiter-Aufseher geltenb machen, gegen welche durch strafgerichtliches Urtheil sestgestellt worden ist, daß dieselben den Unfall vorsätzlich herbeigesührt haben. Der hiernach zulässige Anspruch ermäßigt sich um denjenigen Betrag, welcher den Berechtigten nach dem gegenwärtigen Gesetz zusieht. § 6. Die in Dem § 5 bezeichneten Ansprüche können, auch ohne daß die daselbst vorgesehene Feststellung durch strafgerichtticheS Urtheil stattgefunden hat, geltend gemacht werden, falls diese Feststellung wegen des Todes ober der Abwesenheit des B-treffenden ober aus einem andern in Der Person desselben liegenden Grunde nicht erfolgen kann. § 7. Die Haftung dritter, in dem $ 5 nickt bezeichneter Personen, welche den Unfall vorsätzlich herbeigesührt oder durch Verschulden verursacht haben, bestimmt sich nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften, jedoch geht die Forderung der Entschädigungüberechliglen an den Dritten auf das Reich insoweit über, als das letztere zur Zahlung von Pensionen, Wittwen- und Waisenrenten verpflichtet ist. § 8. Solchen Staats- und Communalbeamten und deren Hinterbliebenen, für welche durch die Landesgesetzgebung ober durch statutarische Festsetzung für den Fall eines im Dienste ober in Veranlassung desselben erlittenen Unfalles eine Den Vorschriften des gegenroärtigan Gesetzes mindestens gleichkommende Fürsorge getroffen ist, steht ein weiterer Anspruch aus dem Reichsgesetze, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken rc. herbeigeführten Tödlungen,
Körperverletzungen, vom 7. Juni 1871, nur nach Maßgabe der Paragraphen 5 und 6 des gegenwärtigen Gesetzes zu. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. (Fr. Ztg.)
E. R. Berlin, 15. April. [Weidling.] Tie heurigen Verhandlungen des Reiü - tagS fanden wiederum vor außerordentlich spärlich besetzten Bänken statt. Abgeordneter Vfaffcroth empfahl seitens der Commission über die Anrrägc der Abgeordneten Munckel und Reichensperger auf Einführung einer Beruinngslnstanz in Straf fachen, zur Tagesordnung überzugehen, da eine Novelle zur Strafproceßordnung in nahe. Sicht sei.
Diesem Anträge wurde stattgegebew, nachdem Herr Staatssecretär im Reichs, juftizamt, von Schelling, erklärt hatte, daß eine solche Novelle bereit-, in bat theilnngen des Bundtsraths so weit vorbereitet sei, um schon in der allernächsten Zeit an den Reichstag gelangen zu können. Rach dem Wunsche des Herrn Reichskanzler-, der mit der Wiedereinführung der Berufung einverstanden ist, solle diese Novelle Den (Geschworenen Erleichterung bringen und bessere (Garantien für die richtige Entscheidung der Dhatf ragen schaffen; doch sei der Lundesrath über Die coenL Wicdercuuubrung dir Berufungsinstanz noch nicht schlüssig geworden.
Diese Ankündigung des StaatSseeretärs veranlaßte den Abg. Porfch, feinen in zweiter Reihe auf der Tagesordnung stehenden Antrag auf Aenderung einer einzelnen strafprocessualischen Vorschrift zurückzuziehen.
Ein weiterer Gegenstand der Berathung war der Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für verurthcilte und im Wiederaufnahme-Verfahren freigesprochene Per sonen. Jtad) unwesentlichen Bemerkungen wurde dieser Antrag an eine besondere Eom mffffon von 21 Mitgliedern verwiesen.
Der Bericht über die Petition wegen Vermehrung der Zahl der Reichstage Abgeordneten wird auf Wunsch deS Abg. Viereck (Socialdemokrat) von der Tagesordnung abgesetzt, ebenso wegen Unpäßlichkeit deS.Abg. Liebknecht der Bericht der Geschäftsordnungs-Commission, die im April 186? gegen zwei socialdemokratische Ab geordnete vorgenommenen Untersuchungshandlungen betreffend.
Ten Rest der Tagesordnung bildeten Petitionen von unwesentlicher Bedeutung. Morgen wird die Diskussion der Zollnovelle fortgesetzt.
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Correfpondenz-Bureau.
Berlin, 15. April. , Das Abgeordnetenhaus genehmigte heute die Übrigen Be- stimmungcn des Lehrer-PenffonSgesetzcS in der von der Commission gegebenen Fassung und zwar den $ 9b mit dem Anträge des Abgeordneten v. Elairon d'Haussonville, nach welchem der höchste vom Staate zu leistende Beitrag 750 Jt betragen soll, sowie die Resolution, daß die erforderlichen Mittel in den Etat einzustellen seien.
Wien, 15. April. Dem „Fremdenblatt" zufolge wird der österreichische Reick iath am 22. d. M. durch eine Thronrede feierlich geschlossen. Eine formelle Sitzung deS Unterhauses findet nicht statt.
Paris, 15. April. Ferry empfahl in seiner in Epinal gehaltenen Rede, da4 neue Ministerium zu unterstützen.
— Der „Tcmps" meldet: Freycinel confcrirtc heute Vormittag lange mit Campbell, dem Unterhändler derFriedenspräliminarien. Campbell theilte dem Minister die Depeschen Hart'S tnh betreffend die Ausführnna der Präliminarien. Hart trflfi" darin, das hi der „Peking - Zeitung" enthaltene kaiserliche Decret bezüglich der Vrüi minarien gelesen zn haben.
— Nachrichten auS China bestätigen, der „Agence HavaS" zufolge, die Ad reife zweier chinesischen Telegirten nach-Tongking, um die Einzelnheiten der RÄimung zu regeln.
London, 15. April. Tie „Pall Mall (Gazette" schreibt: ES freut uns, cor ftatiren zu können, daß die Friedensaussichlen in den letzten oierundzwanzig Stunden sich wesentlich gebessert haben. ES ist beträchtliche Hoffnung vorhanden, daß die englisck russischen Differenzen in wenigen Tagen befriedigend geregelt werde»
Lahore, 15. April. [Telegr. deS „Rcnter'schen Bureaus".! Ter Vicekönig ist Im r angenommen. Derselbe erwiderte auf eine ihm von der Stadtbehörde überreichte Adresse, er sehe mit großer Wenugtbuung, daß die Fürsten und Völker Indiens sich em mütbig um die Fahne (Großbritanniens zu schaaren bereit seien. Es sei noch nid)t möglich, zu sagen, in welcher Weise die gegenwärtige ernste Mrifiö endigen werde, aber man dürfe überzeugt sein, daß, wenn bei- Krieg ausbrechen sollte, dies geschehen roürrv trotz der aufrichtigen und ernsten Bemühungen der englischen ?)legierung, ein so b: bäuerliches Resultat zu vermeiden, und trotz des gemäßigtsten und versöhnlichsten Per haltens von ihrer Seite.
Portsmouth, 15. April. Seitens der Admiralität ist an alle Pensionäre ?' Marine und Marine-Fnfanterie, welche noch nicht fünfzig Fahre alt sind und wiedc- in actioen Dienst treten wollen, die Aufforderung ergangen, die diesbezüglichen (^eiudr unverzüglich einzureichen.
Tiflis, 15. April. (General Gouverneur Dondukoff ist abgereist, nm an Cr und Stelle Schuymaßregeln für die Kreise Dshewal unb L'cnforaii gegen die räuberische. Einfälle zn treffen, die in Dagestan stehenden Truppen zu infpichen und den fcflfc von Petrowsk mit Rücksicht auf den beabsichtigten Eisenbahnban Wladikawka Petrow ' zu besichtigen.
Universität-- Ehronik.
— Der bisherige ordeiffliche Professor an der Universität Rostock, Dr. Aot 'Merkel, ist zum ordentlichen Proseffor in der juristischen Fakultät der Ilniversiia Göttingen und der Prlvatdocent an der Universität Berlin, Dr. 3oh. Rehmke, V zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der-Universität Grei» -. wald ernannt worden.
— In Preß bürg wurde der Akademieprofessor und Linguist Michael Rin ans offener Straße plötzlich irrsinnig.
V-rmiscdres.
Frankfurt n. M., 15. April. Vorgestern fand man unweit Bonames au den Eisenbahnschienen die Reiche eines 18 Jahre alten Metzgers aus Rathen, welche zuletzt in Bockenheim in Arbeit gestanden. Der Kops war vom Rumpfe getrennt.
Mainz, 10. April. Die stehende Brücke gebt mit Riesenschritten ihrer Voll endung entgegen, an der Rampe zu Kastel werden täglich 500 Cbm. Rbeinkies angr schüttet, außerdem etwa 200 auf der diesseitigen wie auf der Fahrbahn. Die Brück selbst wird unter allen Umständen nm 1. Mai fix und fertig sein, die Rampen or 1. Juni.
Bingen, s Das Fest der Rewr;')orker Schützen.! Fra ick Leslies „Illustr. Zig. vom 28. Mörz d. I. enthält in Bezug aus das in diesem Sommer in unserer Stak projectirte Schützenfest der „Independent "Rew-Bork Schützen", Hauptmann I. I. Diet» bekanntlich die renommineste deutsch amerikanische Schützcngesellschaft folgendes: T> Abfahrt erfolgt nm 0. Juni d. I. mit dem Dampfer „Suevia" und kostet das Rund reiiebillet erster Clane 100 Dollar. Dasselbe bat ein Jahr Gültigkeit und die Rück reife kann mit irgend einem Dampfer Der Hamburger Gesellschaft erfolgen. T' Excursioniften werden sich mit ihren Freunden Anfangs Juli in Bingen am Hbci zusammenfinden und wird dort der glorreiche Vierte durch eine Reihe glänzender Fen licbfeiie« gefeiert. Eine preußische Militär Musikkapelle wird während der drei Festtag conccrtircn und auch Seitens der Binger Schützen Gesellschaft, ivelcke ihren amerikan scheu Eollegen in zuvorkommender Weife entgegenzukommen Willens ist, nichts m geschehen bleiben, um den Festgästen den Atlsenthatt an den herrlichen Gestaden de Rheiils so angenehm wie möglich zn machen. So weit das officieUe Programm bi jetzt bekannt ist, werden Die Festtheilnehmer ain 3. Juli vordem Arrangements Eomit- in Bingen empfangen werden. Das Hauptauanier der Schutzen ist das von alle Tourilten hochgeschätzte Victoria-Hotel 109 Kanonenschüffe werden am ^amsta '.Ulorgen bei Sonnenaufgang den friedlichen Bewohnern Bingens verkünden, daß dc 109. Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeitserilärung angebrochen ist. ReveiU und Zapfenstreich werden folgen und dann VaS Schießen beginnen Abends 6 Ul' sindet auf dem RockuSderge das auf 300 Festgäste berechnete "Bankett statt, alsdan folgt Feuerwerk, Königskrönung, Festball u. f. w. Den Sonntag wird ein Ausnu,


