1885
87. Erstes Blatt. Donnerstag den 16. April
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
ButM» 1 Schulftraße 7. Erscheint täglich mit Ansncchme des Monichg-. mer^elzäh.lich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlvtzn
Durch bte Post be-ogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Dispensation der Bahnbediensteten von den Feuerwehrübungen. Gießen, am 14. April 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz eröffnen wir Ihnen, daß principiell die Dispensationsertheiluna von der Theilnahme an den Hebungen und Dienstleistungen der Pflichtfeuerwehr auf im Eisenbahndienst Angestellte sowohl, als auch auf Hülssbedienstete und ständige Arbeiter der Eisenbahnverwaltungen anzuwenden ist und daß, wenn von den Gemeindebehörden die Heranziehung des Eisenbahn-Personals zu den fraglichen öffentlichen Dienstleistungen besonders gewünscht werden sollte, dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eisenbahnverwaltungsbehörde geschehen kann- ___________________________________________________Dr. Boekmann.________
Beka nntmachun
Nachdem ein dem Wilhelm Pfarrer VI. zu Villingen gehöriges Mutterschaf und deffen Lamm wegen Räudeverdacht unter Stallsperre gestellt worden sind, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, am 14. April 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nach stehende Durchschnittsmarktpreise von den Monaten Februar und März 1885 veröffentlicht:
Hafer vtL 15.75 resp. 16.25, Heu 5.70 resp. J4,. 5, Stroh <X 4.— per 100 Kilogramm.
Gießen, am 11. April 1885. Großherzogliches Kreisarm Gießen.
Dr. Boekmann.
Politische Ueberficht.
Gießen, 15. April.
Das PostdampserGesetz ist durch erfolgte amtliche Veröffentlichung nunmehr in Krast getreten. Nach demselben wird der Reichskanzler ermächtigt, die Einrichtung und Unterhaltung von regelmäßigen Postdampfschiffs-Verbindungen zwischen Deutschland einerseits und Ostasien, sowie Australien anderseits aus eine Dauer bis zu 15 Jahren an geeignete deutsche Unternehmer auf dem Wege der engem Ausbietung einzeln oder zusammen zu übertragen und in den hierüber abzuschließenden Verträgen Beihülfen bis zum Höchstbetrage von jährlich 4 Millionen JL aus Reichsmitteln zu bewilligen. Der Reichskanzler wird ferner ermächtigt, zum Anschluß an die Hauptlinien die Einrichtung und Unterhaltung einer Zweiglmie von Trieft über Brindisi nach Alexandrien auf eine Dauer bis zu 15 Jahren an geeignete deutsche Unternehmer aus dem Wege der engem Ausbietung zu übertragen und in den hierüber abzuschließenden Verträgen eine Beihülfe bis zu dem Höchstbetrage von jährlich 400,000 «M. aus Nerchsmitteln zu bewilligen. Die vorbezeichneten Verträge muffen die in der Anlage zusammengestellten Hauptbedingungen enthalten uno bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundesraths. Die Verträge, sowie die aus Grund derselben geleisteten Zahlungen sind dem Reichstage bei Vorlage des nächsten Reichühaushalts-Etats mitzutheilen. In der Anlage des Gesetzes ist Folgendes bestimmt: 1) Die Fahrten müssen aus den Hauptlinien in Zeitabschnitten von längstens 4 Wochen stattfinden. 2) Die in die Fahrt einzustellenden Dampser dürfen in ihrem Bau und ihrer Einrichtung, namentlich in Bezug aus Personenbeförderung und Sicherheit, den auf denselben Linien laufenden Postdampsern anderer Nationen nicht nachstehen. 3) Die Fahrgeschwindigkeit tji auf minbeflens 111/2 Knoten im Durchschnitt festzusetzen. Die Zeitdauer der ^etse ist nach diesem Verhältniß mit entsprechendem Zuschlag für den Aufent- halt m den anzulaufenden Häsen in Stunden mit einem Abschlag von einem xnoten die Stunde für die Fahrt gegen den Monsun zu berechnen. 4) Die s er?^mer öer Hauptlinien sind verpflichtet, bei Hin- und Rückfahrt einen belgischen oder holländischen Haren anzulaufen. 5) In diese Linie einzustellende neue Dampfer müssen aus deutschen Wersten gebaut fein. 6) Alle in die Fahrt einzustellende Dampser müssen vorher durch von der Regierung zu ernennende sachverständige als den vorstehenden Anforderungen genügend anerkannt werden. 1J »ür ungerechtfertigte Verzögerungen bei der Fahrt-Ausführung werden entsprechende Abzüge von der Unterstützungs-Summe gemacht. 8) Die Dampser Mren die deutsche Postflagge und befördern die Post nebst den etwaigen Begleitern ohne besonoere Bezahlung. 9) Die regelmäßigen Fahrten müssen spä- trftens 12 Monate nach Abschluß der Verträge beginnen. 10) Zur Sicherstellung ter Ersüllung der Vertrags-Verbindlichkeiten ist, soweit erforderlich, den Unternehmern die Bestellung einer Bürgschasts-Summe aufzuerlegen. 11) Erwachsen mi Unternehmern aus dem Betriebe dauernd größere Gewinne, so kann die Regierung den Unternehmern größere Leistungen, z. B. in Bezug auf schnellere oder vermehrte Fahrten u. s. w., auserlegen oder den Zuschuß entsprechend kurzen.
„Loro Beaconsfield und Lord Palmerston" — rufen die englischen Conservaiioen —, „wenn die noch lebten: In 12 Stunden hätten sie den Russen eine Antwort abgetrotzt!" Da die beiden gestorben sind und schwerlich bJii Conseroativen zu Liebe wieder aufstehen werden, läßt sich die Wahrheit dieser Behauptung nicht auf die Probe stellen. Indessen würde es auch Gran- rm und Gladstone leicht sein, den Russen eine Antwort abzutrotzen; nur erin
nern sich beide, daß Rußland eine Großmacht ist, deren Botschafter sich nicht wie Haffan Fehmi und Musurus, durch die Drohung der Päffezustellung ein» schäkern lassen. Leider läßt sich nicht leugnen, daß die einer frühem Zeit angehörigen und ffür den vorliegenden Fall aufgewärmten Leitartikel der englischen Presse es einen Augenblick lang vermocht haben, das englische Volk in eine Kriegsbegeisterung hineinzureden, die völlig gegenstandslos ist; und daher kann man zum ersten Male den Engländern zu ihrem Gladstone Glück wünschen, den es höchstens nach den Lorbeeren einer Verhinderung des Krieges verlangt und welcher deshalb die Gelegenheit, am vorigen Donnerstag sich einen Kriegsbeschluß auszuwirken, unbenutzt vorübergehen ließ. Um die geschwollene Kriegslust der Engländer zu verstehen, vergesse man nie, daß nach englischer Ansicht nur von dem „Koloß mit den thönernen Füßen" die Rede ist. Einem wirklichen Koloß gegenüber geberdet sich England viel bescheidener. Als vor Jahr und Tag der englische Missionär Mackenzie von dem französischen Admiral Pierre vor Madagaskar mißhandelt ward, betrat die öffentliche Meinung sofort den Weg der vorherigen Untersuchung, und da die Verbindung mit Tamatave von Zanzibar zu Schiff erfolgen mußte, verging bedeutend mehr Zeit, als jetzt zur Erreichung des Generals Komaroff nöthig wäre. Es ist gewiß nicht die Schuld der Russen, daß es bis jetzt keinen Draht zwischen Ackschabad und Pendjeh giebt; da derselbe aber nun einmal fehlt, bleibt aus internationalen Rücksichten nichts anderes übrig, als die Tugend der Geduld auszuüben. Der ganze Vorfall ist nur wieder ein Beweis dafür, wie einseitig, selbstisch und ungerecht der Brite das Völkerrecht handhabt. Er selbst verletzte den Sudanesen gegenüber die einfachsten Gebote der Nächstenliebe, nennt sie ein für seine Freiheit streitendes Volk, metzelt sie massenhaft nieder und schleicht sich dann aus ihrem Lande. Sind die Afgha-- nen vielleicht besser als die Sudanesen, die Lieblinge Gordon's? Und doch will England den Russen die Unantastbarkeit dieser Wilden zumuthen, blos weil es ihm gelungen ist, deren Emir die Taschen besser zu füllen, als dies Rußland vermochte. Die dloS psychologische Betrachtung des Zwischenfalls spricht dafür, daß die wilden Afghanen mit den englischen Osficieren in der Nähe und mit dem Bewußtsein der britischen Unterstützung sich gegen die Russen, die Soldaten einer Großmacht, schwerlich so benehmen, wie sich dies Rußland von Seiten der asiatischen Barbaren gefallen lassen könnte. Außerdem haben die unmittelbaren Nachrichten aus Pendjeh ergeben, daß die Sache mindestens zweifelhaft ist, daß der Ursprung des Streites verschiedene Lesarten zuläßt; die letzten Meldungen find zudem den Russen günstiger, und daher kann Rußland nur so handeln, wie es handelte, mag Gladstone oder Palmerston an der Spitze des Staates stehen. Hoffentlich wird sich England nicht durch die Abmachungen, die sein übereifriger Vicekönig mit dem Emir abgeschlossen, zu einer andern Auffassung der Sache hinreißen lassen.
Trotz der Ratification der Friedens-Präliminarien durch China vertraut die französische Regierung dennoch nicht der chinesischen Vertragstreue. Die für Tongking bestimmten Verstärkungen in der Höhe von 10,000 Mann werden dieser Tage in den Mittelmeer-Häfen Frankreichs und in Algier eingeschifft. Die Truppen in Tongking werden als Armee-Corps organisirt und als obersten Befehlshaber den General de Courcy, unter dem zwei Divisions- und vier Brigade«Generäle stehen werden, erhalten. General de Courcy hat s. Z. den chinesischen Feldzug unter Palikao mitgemacht und gilt als ein besonders befähigter General für einen derartigen Krieg in außereuropäischen Ländern. In mUitärischen Kreisen genießt der General de Courcy den Ruf, eine Art von zweiter Marschall Pelissier zu sein, also ein Führer, der unter Umständen die rücksichtslosesten Ansprüche an feine Soldaten stellt, dafür aber auch sonst mit


