3t) erb en, um etwa in Rindemitzen oder Wundstellen sitzende Blutläuse zu überkleben, bämit sie von der Luft abgeschlossen werden und ersticken müssen, dagegen können die befallenen jungen grünen Zweige nicht damit bedeckt werden. Bei jungen Bäumchen in der Baumschule, Zwergapfelbäumen und jungen Hochstämmen ist bei der Anwendung der Zerstörungsmittel auf folgende Weise zu verfahren: Alle kleineren, entbehrlichen, von Der Blutlaus befallenen Zweige sind sorgfältig wegzuschneiden, zu sammeln und zu verbrennen; die noch verbleibenden behafteten Stellen sind sorgfältig zu zerreiben und mit einem steifen Pinsel oder einer kleinen Bürste, wie man sie zum Aufträgen der Stiefelwichse benutzt, mit den oben empfohlenen Flüssigkeiten einzureiben und dies volle 14 Tage bis 3 Wochen zu wiederholen, bis sie keine neuen Colonien mehr zeigen. Grindige und wunde Stellen sind glatt auszuschneiden und dann, nachdem sie mit den genannten Flüssigkeiten ausgewaschen sind, noch mit kaltflüssigem Baumwachs oder Leinöl zu bedecken; die ausgeschnittenen Theile sind zu sammeln und zu verbrennen. Bei befallenen älteren hochstämmigen Apfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Frühjahr die Krone stark zurückgeschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Zugäste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter auf die oben angegebene Weise gereinigt und behandelt werden können; zugleich ist die alte abgestorbene Rinde an den stebenbleibenden Aesten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abzukratzen, grindige uno wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalkmilch zu bestreichen. Ueberhaupt ist es rathsam, letzteres bei allen Bäumen vor Winter anzuwenden. Die abgeschnittenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rinden- theile und ausgeschnittenen Theile sind natürlich sorgfältig wegzuschaffen und zu verbrennen. Sind die starkbefallenen Bäume zum Verjüngen schon zu alt, so tritt die Nothwendigkeit ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blutlaus beitragen würden. Ferner wird bei Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,25—1,50 m im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Größe des Baumes 1—2 Gießkannen voll Kalkwasser auf die Wurzeln (auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa 3 cm hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalk darauf und bedeckt diesen mit der ausgeworfenen Erde. Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachsthum und Gedeihen der Bäume sehr förderlich.
Da die Blutlaus, wie zu Anfang bemerkt, oft durch den Bezug von jungen Bäumen oder von Edelreisern aus Gegenden, in welchen sie heimisch ist, verbreitet wird, so empfiehlt es sich, solche immer genau zu untersuchen und wenn sie irgend verdächtig sind, mit den empfohlenen Flüssigkeiten zu behandeln.
Bie Handelsflotten der großen Nationen.
Schiffe. 22,500 6,600 4,200 3,000 2,900 3,200 2,300
Großbritannien
Vereinigte Staaten Norwegen Deutschland Frankreich Italien
Rußland
Tonnen. 11,200,000 2,700,000 1,500,000 1,400,000 1,100,000 1,000,000
Macht man einen Ueberschlag über die gesummten Handelsflotten der großen Nationen, so fährt, nach Tonnengehalt berechnet, ungefähr die Hälfte aller Schiffe, welche den Welthandel auf hoher See vermitteln, unter englischer Flagge. Die die Meere befahrenden Handelsflotten aller Nationen belaufen sich ungefähr auf 56,000 Schiffe mit einem Gehalte von 23,000,000 Tonnen. Das riesige Uebergewicht, welches die englische Handelsflotte über die Flotten der anderen Nationen hat, erhellt aus folgenden Zahlen:
600,000
Hiernach ist der Tonnengehalt der englischen für den Dienst auf hoher See bestimmten Schiffe achtmal so groß, wie die der deutschen Schiffe, über zehnmal so groß wie der der französischen Schiffe, über elfmal so groß wie der der italienischen Schiffe und nahezu neunzehnmal so groß, wie der der russischen Schiffe.
Beschränkt man den Vergleich auf Dampfschiffe, welche heutzutage einen so großen und wichtigen Theil des Weltverkehrs vermitteln, so springt die Ueberlegenheit Englands noch mehr in die Augen:
149,000
Tonnen. 9,232,000 5,919,000 667,000 601,000 476,000 305,000 166,000 155,000
Alle Nationen zusammen Großbritannien Frankreich
Vereinigte Staaten Deutschland
Spanien
Italien
Holland
Rußland
Dampfschiffe. 7,764 4,649
458 422 420 282 135 127 194
Das sind die nackten Thatsachen über den Riesenvorsprung, welchen England vor allen anderen Nationen auf diesem Gebiete gewonnen hat.
Der Tonnengehalt der englischen Dampfschiffe ist neunmal größer als der der französischen, zehnmal größer als der der amerikanischen, zwölf- bis dreizehnmal größer als oer der deutschen und vierzigmal größer als der der russischen Dampfschiffe.
Nahezu drei Viertel des englischen Transportgeschäftes auf der See wird durch englische Schiffe besorgt. England hat den Tonnengehalt seiner Handelsschiffe seit dem Jahre 1850- verdreifacht.
B e t m i f 4 t t i
— Eine der merkwürdigsten Testamentsbestimmungen hat ein kürzlich in Wien verstorbener höherer Beamter getroffen. Derselbe hat einen Theil seines Vermögens den vier Kindern eines Anverwandten unter der Bedingung vermacht, daß der älteste Sohn vom Tage der Testamentseröffnung an volle 6 Monate hindurch ganz tiefe Trauer für die bereits längst verstorbene Gattia des Erblassers trage, „da er es mit der Trauer um die Dahingeschiedene seiner Zeit nicht so genau genommen habe". Sollte er sich dem nicht fügen wollen, so tritt an seine Stelle das Wiener Armeninstitut als Erbe ein.
_ — Die wahrhaft brennende Schlagwetterfrage hat zur Einberufung einer
Schlagwetter-Commission geführt, die unlängst in Aachen berieth und sich von den Professoren des dortigen Polytechnikums, Wüllner und Lehmann, Experimente über die Wirkung glühender Drähte, und electrischer Funken auf schlagende Wetter vorführen ließ. Man fand, daß die gebräuchlichen Sicherheitslampen als solche an der Explosion unschuldig seien, da zur Entzündung der Schlagwetter eine hohe Temperatur erforderlich ist. Andererseits wurde der in den Gruben vorhandene Kohlenstaub und die Schießarbeit als Explosionsursache heroorgehobem Der Kohlenstaub trage nicht blos die Explosion entzündlicher Gase weiter, sondern werde im Gemisch mit ganz geringen Mengen schlagender Wetter selbst explosibel. Hinsichtlich der Schießarbeit beantragt die Commission, daß dieselbe künfttg in allen Schlagwettergruben bei der Kohlengewinnung zu verbieten sei. Gegen ein solches Verbot tritt nun der Direetor der Nobel'schen Sprengstofffabriken, der größten Sprengstofffabrikation des Coutinents, in einer kleinen uitereffanten Broschüre „Zur Schlagwetterfrage" in die Schranken. Derselbe sagt: Ihr Schlagwetter-Commissionen denkt immer nur an das in der That bösartige grob- förntge Schwarzpulver, welches obenein meist mit Zündschnur gezündet wird, nicht an unser braves Dynamit, welches, gut eingedämmt, in das Bohrloch und mittelst elektrischer Zündung zur Explosion gebracht, keineswegs eine Flammenübertragung nach außen zum Grubengase und Kohlenstaub hin und also auch keine Entzündung der Schlagwetter im Gefolge hat. Bei den am 16. April im Ida-Schacht vorgenommenen Versuchen mit Dynamitsprengung konnte eine Feuererscheinung beim Schießen nicht constatirt werden. Die Kehrseite des Sprengoerbots sei aber die folgende: In Deutschland allein werden jetzt jährlich 15,000 Metereentner Dynamit und ähnlicher Sprengstoffe verbraucht. Dadurch werden schon gegenüber der Sprengarbeit mit Schwarzpulver jährlich ca. 3 Millionen X und nicht weniger als 5000 bis 6000 Menschenkräfte gespart., Da nun durchschnittlich auf 500 Bergarbeiter etwa eine tödtliche und außerdem eine schwere Verletzung komme, so entspreche der bei Dynamit weniger als bei Schwarz
pulver verwendeten Menschenzahl von 5000 bis 6000 Menschen eine Ersparung an Unglücksfällen von 100 Menschen jährlich. Eine Enquete in Schweden über das Jahrzehnt 1869 bis 1879 ergab, daß durch Vertauschung des Schwarzpulvers mit Nitroglycerin allein in den schwedischen Eismsteingruben jährlich 500,000 Arbeitsschichten oder 1500 Menschen erspart wurden. Wollte man im Ernst die Sprengarbeit in unseren Kohlengruben ganz untersagen, d. h. auf die gewaltige und momentan disponible Arbeitskraft der Explosivstoffe verzichten, so würden nicht blos die Kohlenpreise bedeutend steigen, sondern es müßte auch eine sehr große Vermehrung der Kohlenbergleute, dieser Aermsten der Armen, eintreten. Die Vermehrung der an sich so gesuno- heitsschädlichen Kohlenbergwerksarbeit und die zahllosen Unglücksfälle, die dabei noch außer jenen durch Schlagwetter sich ereignen, würden aber eine bei Weitem größere Verlustliste ergeben, als jetzt die schlagenden Wetter bewirken. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß die Zündung mittelst Electricität obligatorisch zu machen, die Anwendung von langsam explodirenden Sprengstoffen, wie Schwarzpuloer ?c., zu untersagen, von Dynamit u. dergl. dagegen sehr zu empfehlen sei. Keineswegs dürfe man etwa aus Angst svor dem ominösen Wort „Dynamit" ohne gründliche Prüfung die Sprengtechnik chicaniren.
Handel nnd
— Bei den in der Eisenbahnbetriebsordnung für die Entladungen der Wagen festgesetzten Fristen werden zwischenfallende Sonn- und Festtage nicht eingerechnet. Als Festtage gelten bisher im preußischen Staate: Neujahrstag, Charfreitag, Der zweite Osterfeiertag, Buß- und Bettag, Himmelfahrts- und der zweite Pfingsttag, die beiden Weihnachtsfeiertage. Gegenwärtig ist angeordnet worden, bafc' in Orten mit überwiegend katholischer Bevölkerung außer den vorgenannten gesetzlichen Feiertagen noch folgende katholische Feiertage: Heilige drei Könige, Mariä Lichtmeß, Maria Verkündigung, Fronleichnam, Peter und Paul, Allerheiligen, Mariä Empfängniß als Festtage gelten sollen. Welche Ortschaften als mit überwiegend katholischer Bevölkerung zu betrachten sind, wird auf den einzelnen Stationen demnächst besonders bekannt gemacht werden. — Bei dem Beginne der Reisezeit möge auf das hingewiesen werden, was nach den verschiedenen Verfügungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Reisenden auf den preußischen Staatseisenbahnen verlangen können. Den Bahnbediensteten ist zunächst zur Pflicht gemacht, besonders in den Sommermonaten, so viel wie möglich auf die Bequemlichkeit der Reifenden Rücksicht zu nehmen. Insbesondere dürfen die einzelnen Eisenbahnabschläge nicht überfüllt werden. Dieselben sollen auf den Abgangsstationen sofort geöffnet und bei der Zuweisung von Plätzen, unbeschadet nothwendiger, im Interesse der Ordnung, Sicherheit und des Betriebes getroffener Einrichtungen, die Wünsche der Reisenden in entgegenkommendster Weise berücksichtiat, die Besetzungen der Abschläge in der ersten Elaste mit vier, der zweiten mit sechs uno der dritten mit acht Personen als Regel festgehalten werden. Längere Zeit vorher nicht benutzte, der andauernden Einwirkung der Sonnenhitze ausgesetzte Wagen sollen vor Einstellung in die Züge auf den Decken mit kaltem Wasser begossen, durch vorheriges Oeffnen der Thüren und Fenster gehörig gelüftet, die in den Personenwagen befindlichen Waschvorrichtungen stets sorgfältig gereinigt und mit frischem Wasser gefüllt werden. (Wenns doch nur immer geschähe!) Besonders beachtenswerth ist das solchen Reisenden gegenüber vorgeschriebene Verfahren, welche ohne gültige Fahrkarte im Zuge angetroffen werden. Von der Erhebung des doppelten Fahrpreises, bezw. wenn dieser weniger als 6 X beträgt, von der Erhebung des geringeren Bettages ist nicht nur dann abzusehen, wenn der Reisende gleich beim Einsteigen, sondern auch dann, wenn derselbe bei dein ersten Erscheinen des Schaffners unaufgefordert meldet, kein Billet zu besitzen. Dann kann nämlich nur der um 1 X erhöhte Fahrpreis erhoben werden, ferner wenn ein Reisender mit einer Karte niederer Elaste sich in eine höhere gesetzt hat, wenn er über die Zielstation hinausfährt, vorausgesetzt, daß er dem Schaffner sofort unaufgefordert Meldung gemacht hat. Wenn ein Reisender verspätet mit einer Nachbarbahn ober einem Anschlußzuge ankommt und aus diesem Grunde keine Zeit zum Lösen einer Karte für die Weiterfahrt hatte, soll der Zusatzpreis von 1 X nicht erhoben werden.
III. Derbandstag der Vereine Credttreform
abgehalten am 3. und 4. Mai zu Würzburg.
Der Verband der Vereine Credttreform, zur Zeit aus 66 Vereinen bestehend, hat am 3. d. M. seinen 3. ordentlichen Verbandstag in Würzburg abgehalten. 32 mit Pollmacht ihrer Vereine versehene Delegirte aus Bayern, Baden. Württemberg, Elsaß- Lothringen, Rheinpfalz, Rheinprovinz, Westfalen, Hessen-Darmstadt und Kurhessen waren erschienen, während die fehlenden Vereine ihr Nichterscheinen größtenteils durch die räumlich zu weite Entfernung von Würzburg entschuldigt hatten. Mußte doch der anwesende Vertreter des Vereins Rheydt lediglich für die Fahrt 44 Mark zahlen 1 Immerhin beweist die stattliche Anzahl der Anwesenden das rege Interesse unserer Vereinssache.
Als wesentliche Beschlüsse des Verbandstages heben wir hervor:
1) Schaffung einer Geschäftsordnung, deren Ausarbeitung dem Vororte unter Beiziehung von 4 Verbandsvereinen übertragen wurde. Hierdurch soll eine einheitlich geregelte und stramme Erledigung aller vorliegenden Vereinsgeschäfte erzielt werden.
2) Herbeiführung des freundschaftlichen Verkehres mit den in der Schweiz bestehenden Pereinen, welche mit wenigen lokalen Abänderungen genau auf den deutschen Statuten bafiren. Es wurde eine Zuschrift des Vereins Genf verlesen, welche den Wunsch ausspricht, mit dem Verbände der deutschen Vereine in Verbindung zu treten, was freudigst begrüßt wurde. Die Ausbreitung der Vereine in der Schweiz geht rasch vorwärts, da die dortigen Handelskammern die Sache energisch betreiben. Der Vorort wurde ermächtigt, die weiteren Schritte zu thun.
3) Anstellung von Organisatoren behufs rascher Verbreitung der Vereine. Cs sind bereits 2 Organisatoren ständig thätig, von denen der eine zur Zett Westfalen bereift, wahrend der andere gegen Norden zieht. Wenn nöthig, sollen noch mehr an- gestellt werden.
4) Aufnahme der Vereine Köln und Frankfurt a. M. in den Verband und Aufhebung der an diesen Plätzen bestandenen Verbandsfilialen, welch' letztere zu vielen Mißverständnissen Veranlassung gegeben haben; beiderseitiges Entgegenkommen hat auch diese Angelegenheit zur Zusriedenheit der Interessenten regeln lassen.
5) Zur Ausführung der dem Vororte übertragenen Arbeiten, als Verbesserung des Auskunftswesens, Anbahnung der Verbindungen mit dem Auslande, Handhabung des Verwaltungsdienstes u. s. w. wurde dem Vorort ein Betrag bis 3000 Mark bewilligt. — Für das Verbandsjahr 1885 wurde einstimmig der Verein Spei er als Vorort gewählt.
6) Dem Verein Luxemburg wurden die Mittel zur Verfügung gestellt behufs Durchführung eines Prozesses, um zu ersehen, ob es nach den dortigen Landesgesetzcn gestattet ist, faule oder böswillige Schuldner in Listen bekannt zu geben. In Deutschland ist dies bekanntlich durch reichsgerichtliches Urtheil sanktionirt; auch in der Schweiz ist derartiges Vorgehen gestattet.
7) Der Antrag aus Schaffung einer Centralstelle wurde abgelehnt. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Delegirten machte sich die Ueberzeugung geltend, daß der Schwerpunkt des segensreichen Wirkens der Vereine gerade in der Decentralisation liege. Bei selbstständigem Wirken können die Vereine die lokalen Verhältnisse mehr berücksichtigen. Die Statuten und die zu schaffende Geschäftsordnung dürften einen gegenseitigen einigen und gleichmäßigen Verkehr sichern, auch der Vorort in dieser Beziehung hinreichend sein.
8) Antrag auf Herstellung einer Jahres-Gefammtlifte aller bei den einzelnen Vereinen bekannt gewordenen faulen Schuldner wurde mit geringer Majorität abgelehnt ; ebenso Antrag Heilbronn auf Schaffung eines Fonds durch Besteuerung der Legitimationskarten mit 50 Pfg. Nach den gegebenen statistischen Nachweisen wäre hierdurch bet den gegenwärtig bestehenden Vereinen eine Jahresettmahrne von 5000 Mark erzielt worden, welche zum Ausbau der Vereine hätten Verwendung finden können. Hoffen wir, daß ein diesbezüglich gestellter Antrag beim nächsten Verbandstage, welcher in Frankfurt a. M. stattfinden soll, Annahme finoet.
9) Die Berathung des Anttages: Die Vereinsthcttigkett behufs Herbeiführung der Fixirung und Abkürzung der Borgfristen im geschäftlichen Verkehr fruchtbarer zu machen, wurde bis zum nächsten Verbandstage ausgesetzt. Diesbezügliches Material soll in der Zwischenzeit gesammelt und dem nächsten Verbandstage unterbreitet werden.
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