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Rx. 85 Dienstag den 14. April 1885

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

B«re«n - Schulstraß- T. Erscheint täglich mit «us-iahm- des Montag«. ^"ch*df-"Pust^bczög-n vierteljährüch

~ Amtlicher H ö ei t.

Betreffend : Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 30. August 1884. Gießen, am 11 April 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach der in Nr. 3 des Großherzoglichen Regierungsblattes vom 30. März l. I. erschienenen Instruktion zur Ausführung obigen Gesetzes haben die Standesbeamten über die innerhalb eines Monats vorkommenden Sterbfälle eine Sterbfallsliste zu führen und dieselbe in den ersten zehn Tagen de« folgenden Monats an Großherzogliches Erbschastssteueramt einzusenden.

Sie erhalten mit nächster Post je drei Formulare zu den fraglichen Listen- Weitere Formulare können in Zukunft durch uns bezogen werden.

Dr. Boekmann-________

Betreffend: Die Vertilgung der Raupennester. " Gießen, am 11. April 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglicben Bürgermeistereien beziehungsweise die Localpolizeibeamten.

Unter Bezugnahme auf § 368, pos. 2, des Reichsstrafgesetzes und resp. Art- 80 des Feldstrafgesetzes empfehlen wir Ihnen, in Ihren Gemeinden zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich aufzufordern, daß gegen Diejenigen, welche dieser Auf- sjorderung nicht längstens bis zum 20. k. Mts- entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzstellen Anzeige erhoben, sowie die Vertllgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde. , r w ' r, .

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baum­besitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, so daß die Säuberung bis zum 30. k. Mts. überall vollständig aus- geführt ist- Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368, Nr. 2 des Stras-Gesetz-Buchs zu erheben-

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern aus Gemeindekosten alsbald veranlassen.

vr. Boekmann._______

Nr. 12 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 11. l. M., enthält:

(Nr. 1597.) Gesetz, betreffend Abänderung der §§ 12, 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erhebung der Tabaksteuer (Reichs-Gesetzbl. S. 245). Vom 5. April 1885.

(Nr. 1598.) Gesetz, betreffend Postdampfschiffverbindungen mit überseeischen Ländern- Vom 6. April 1885.

(Nr. 1599.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882. (Reichs-Gesetzbl. S. 39) und vom 16. März 1885. (Reichs-Gesetzbl. S. 74). Vom 30- März 1885.

Gießen, am 13. April 1885. Großherzogliches Gichen.

Dr. Boekmann. ______________________________________

Gießen, 13. April.

Wenn man nicht ganz genau wüßte, daß in den englisch-russischen Ver­handlungen über die afghanische Grenze vorerst lediglich eine platonische Frage, nämlich die Ausdehnung der Studienzone der Grenz-Commission, nach allen Regeln der diplomatischen Kunst abgehaspelt wird, so könnte man an dem guten Ausgang irre werden. Die englische Presse bestätigt die Meldung derKölnischen Zeitung", welcher wir in Nachstehendem entnehmen, daß die britische Regierung den sachlichen Inhalt der russischen Antwort für unan­nehmbar befunden und das Petersburger Cabinet von dieser Thatsache in Kennt- niß gesetzt hat. Selbst derStandard", welcher als der geborene Vertreter des baumstarken Menschenverstandes der englischen Raffe jüngst des ewigen Kriegslärms müde den Ruffen gar artige Dinge gesagt hat, stolzirt heute wie­der in Wehr und Waffen daher und meint, die Verhandlungen seien zwar nicht vollständig zusammengebrochen, aber die Beziehungen der beiden Negierungen hätten doch einen äußerst kritischen Punkt erreicht. Auch die englischen Minister gefallen sich diesmal nicht in jenen Beschwichtigungen, welche wie das Klappern zum diplomatischen Handwerk gehören. Sir Charles Dilke betonte vielmehr auf einem städtischen Festmahle in Edinburgh die großen Schwierigkeiten, welche die gegenwärtige Regierung zu überwinden habe, Schwierigkeiten, welche weder durch ihr Verschulden veranlaßt worden, noch durch Klugheit und Vorsicht vermieden werden konnten. Daß die Verhandlungen an einem tobten Punkt angelangt sind, erklärt sich zum Theil allerdings aus rein äußerlichen Verhältniffen. Vor Allem wartet man in London wohl mit Schmerzen aus den Bericht Lord Duffe- rin'S aus Rawul-Pindi. Der Emir von Afghanistan versteht sich offenbar auf seinen Vortheil und stellt um so höhere Preise, je mehr Werth die Engländer auf seine Freundschaft legen; da geht das Geschäft denn nicht so glatt ab, der größte Stein des Anstoßes aber liegt denn doch wohl anderswo. Das Selbst­gefühl des englischen Volkes, welches in den letzten Jahren durch so manche trübe Kunde erschüttert wurde, lechzt nach einer soliden Nahrung. Wohin der Brite heute blickt, sieht er schwarze Wolken, im Sudan hat das heiße, mörde­rische Klima und der Leichtsinn in der militärischen Führung sich mächtiger erwiesen, als die kaltblütige Tapferkeit der englischen Soldaten, und in Europa hat England sich durch eine lange Reihe von Schnitzern die ehemaligen Freunde entfremdet. Da wankt zuletzt selbst das gesunde, auf breiter Grundlage sestge- jügte Selbstvertrauen dieser weltbeherrschenden Rasse und lugt nach neuen Hoff­nungs-Sternen aus. Nun hat sich Gladstone noch immer in erster Linie als rin Taktiker erwiesen, der auf den Pulsschlag des Volkes, die Stimmungen und Strömungen der öffentlichen Meinung die weitgehendste Rücksicht nimmt, Glad­stone hat allerdings den Strom, auf dem er zu schwimmen liebt, durch seine stammende Beredsamkeit wiederholt zu erregen gewußt; aber gerade in den letzten Jahren hat die Beobachtung meistens ergeben, daß Gladstone nicht schob, sondern geschoben wurde. Um dem verletzten Ehrgefühl des englischen Volkes ü>ie langentbehrte Befriedigung zu gewähren, mußte Gladstone in jüngster Zeit .eine ungewohnte Entschlossenheit entfalten. So ließ er in Indien und England

gegen Rußland rüsten, um das durch die journalistische Kritik geschwächte Macht­ansehen Englands wieder herzustellen, so zeigt er in Egypten durch Unterdrückung eines vielgelesenen französischen Blattes den Franzosen die Zähne, um seiner alternden Volksthümlichkeit neues Blut zuzuführen. Das Alles vollführt der Mann, dessen Freundschaft für Rußland und Frankreich einst bis zum Mond hinanzureichen schien. Von diesem Standpunkte aus ist Gladstone's Halsstarrig­keit in den Verhandlungen mit Rußland wohl zu erklären, wenn auch nicht ganz zu rechtfertigen. Wo die Gewehre auf beiden Seiten geladen, die Bajonette aufgepflanzt sind, da kann gar leicht der Flintenschuß eines Uebereisrigen Unheil anrichten. Nach einer amtlichen russischen Meldung haben sich in oer Thal hinten weit im Turkmenenlande die Gewehre bereits entladen. Die Afghanen hatten im Juni oder Juli 1884 die von ackerbauenden Turkmenen bewohnte Oase Pendjeh am Murghab, wenige Kilometer oberhalb des Zusammenflusse- mit dem Kuschkfluffe besetzt, wie es scheint, gegen den Willen der Turkmenen. Die russisch-turkmenischen Truppen dagegen stehen in Ak Tepe am Gabelpunkt der beiden Flüsse. Die feindlichen Vorposten blickten sich also schon seit gerau­mer Zeit scharf in die Augen und das anscheinend keineswegs freundschaftliche Verhältniß der Afghanen zu ihren neuen Untertanen wird den Zündstoff noch vermehrt haben. Genug, es kam zu einem Zusammenstoß, der leicht verhäng- nißvolle Folgen haben könnte. Wen die schwere Verantwortlichkeit für den Bruch jenes Abkommens trifft, welches Russen wie Afghanen verpflichtete, Ge­wehr bei Fuß stehen zu bleiben, wird sich bei der weiten Entfernung des Schau­platzes der That schwer feststellen lassen. Klar ist nur, daß die Russen die Afghanen angegriffen haben, angeblich weil die Afghanen eine feindselige, her­ausfordernde Haltung annahmen. Nach dem Gefecht kehrten die Russen in ihre frühere Stellung zurück. Man kann ihnen also vorerst nicht nachsagen, daß sie den Zwischenfall angezettelt hätten, um sich der Oase Pendjeh zu bemächtigen. Die 50 Mann englisch-indischer Truppen, welche unter einem englischen Obersten die afghanische Besatzung in Pendjeh verstärkt hatten, haben dem Gefechte zuge- sehen und schließlich die Russen um Schutz gebeten, vermutlich gegen die Turk­menen der Oase Pendjeh, doch wurden sie von den fliehenden Afghanen mit zurückgerissen. Dieser Friedensbruch hat die Lage natürlich verdüstert und die weise Zurückhaltung der englischen Truppen ist Der einzige Lichtblick in dem un­angenehmen Zwischenfall; denn sie gewährt England die Möglichk^t, die Schuld auf die Afghanen abzuwälzen. Das Schlimme ist nur, daß die Engländer sich zu diesem Ausweg nur sehr schwer entschließen werden. England hat sich zwar niemals bedingungslos verpflichtet, Afghanistan mit Gewalt gegen russische An- griffe zu schützen, aber es hat stets behauptet, daß es den Emir den Ruffen in die Arme treiben würde, wenn es nicht in voller Rüstung hinter ihm stehe. Die Diplomatie hat also diesmal eine harte Nuß zu knacken und wird alle ihre Hülssmittel ausbieten müssen, um das Aeußerste zu vermeiden. Großes Heil erwarten die Engländer von der geplanten Reise Lord Roseberry'S. Der Standard" meint sogar, der große Hexenmeister in Berlin werde den Ruffen sagen, daß England im Rechte sei und daß der Czar sich hüten möge, die sried-