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Dienstag den 13. Januar
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Erscheint täglich mit N«Ln«hme bcd Wontag«.
»*ree* t Schulstraße 7.
Gießen, am 9. Zannar 1885.
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Brinqerkchn.
Durch die Post bezsyen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
Aeutschland.
Darmstadt, 10. Januar. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 27, enthält folgendes Ausschreiben vom 30. December an die Justizbehörden, insbesondere die Gerichte und Gerichtsschreibereien, betr.: Den Ansatz, die Erhebung und die Beitreibung der Gerichtskosten, insbesondere die Heranziehung des zweiten Kostenschulvnerü.
„In einem kürzlich vorgekommenen Falle hat ein Amtsgericht nach con- statirter Zahlungsunfähigkeit des in die Kosten des geführten Civilproceffes ver- urtheillen Beklagten von der Heranziehung des vorschußpflichtigen Klägers, wie solche nach Maßgabe der Vorschriften unseres Amtsblattes Nr. 14 vom 27. April 1882 geboten war, um deswillen Abstand genommen, weil der Beklagte nur vorläufig zahlungsunfähig fei, demnächst aber Vermögen zu erwarten habe.
Ein deraltigcs Verfahren steht mit den bestehenden Bestimmungen in offenbarem Widerspruch.
Denn da nach § 90 G. K.-G. die Verpflichtung zur Zahlung der nach SS 81—85 vorzujchießenden Beträge bestehen bleibt, wenn auch die Kostendes Verfahrens einem Anderen auferlegt oder von einem Anderen übernommen finb. so können die vorzuschießenden Beträge sowohl während des Verfahrens, als nach Beendigung desselben von dem Vorschußpflichtigen ohne Weiteres eingezogen werden, und die Thatsache, daß ein Anderer in die Kosten verurtheilt wird ober dieselben übernimmt, hat nur bie Folge, daß nunmehr bezüglich des Betrages, in welchem Vorschußpflicht und Verurtheilung oder Uebernahme zusammentreffen, zwei Schuldner der Staatskasse vorhanden find, unter welchen fie die Wahl hat. Nur in dem Falle des § 88 Absatz 2 G- K. G. existiren mehrere Schuldner, welche nicht nebeneinander, sondern der Eine nach dem Andern verpflichtet find. Aber selbst in diesem Falle kann der Gläubiger, wenn die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des in erster Linie verhafteten Schuldners erfolglos geblieben ist, nicht gezwungen werden, auf einen späteren (in der Regel nicht einmal sicheren) Erwerb dieses Schuldners (bezw. bis zu einem späteren Zeitpunkte, in welchem eine wiederholle Zwangsvollstreckung gegen denselben Erfolg verspricht » zu warten. Das Gleiche gilt in dem Falle, in welchem die Staatskaffe unter mehreren nebeneinander verpflichteten Schuldnern wählen konnte und nach getroffener Wahl eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des gewählten Schuldners erfolglos geblieben ist.
Zur Verhütung ähnlicher Mißverständniffe des im Eingang erwähnten, machen wir die mit dem fraglichen Gegenstände befaßten Behörden auf die vorstehenden Grundsätze aufmerksam und empfehlen diese Grundsätze, welche nach den 1 und 2 des Gesetze» vom 30. August 1879 auch im besonderen Ver
fahren und in der nichtstreüigen Gerichtsbarkeit (in der letzteren mit den Zusätzen der §§ 17 und 18 der Verordnung vom 18. Januar 1882) Geltung
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SBmfrun’Oin. Colontalvolitik; er könne st- aber
nur foÄn m”n tW wie geite’rn bl. Mittel für die älfr.taforfAung unnötblg an bte Commission zurückaingen und wenn thm Forderungen zu ihrer Durchführung, w e die beultae schnell bewilligt würden. Wolle man das nicht so sage man eS bald uno ?r rr ft Vnff nuna»n Er geht dann auf bte Vorgänge in Kamerun über uns
v»l eft b ?b/kanMe Devesche' Die Vorgänge seien allrrbtngS bebauerltch, aber un- verm^dltch Er thettt weiter' Berichte und Aktenstücke mit aus denen hervorgeht das die Einaedoren n in Kamerun durch Engländer, darunter Cousularbeamte, aufgestach> lr worden^sind. Das Hamburger Syndikat hat energisches Einschreiten Sesordert, eS Hal auch wegen dieses Vorgehens der englischen^Beamten.in Kamerun^eia Depeschenwechsel ftattaefunben »wischen London und hier. Der Kanzler er.lärt, daß er bte englrsche Regierung für vollständig unbetheil'gt an btesen Vorgängen Halte,er. habe auch V-rstch-rung -rhatteu, daß bte englische Regierung bi- Abstcht habe, bmch Ann,rionen die deutschen Besitzungen vom Hinterland adzuschnstden Lord Granville habe sofort Bericht über da« Verhalten der englstchen Beamten ia Kamerun verlangt, ääää sms: wrrS
™S'i Ä Ä‘ ,L K .Ä»* SÄ’... 4—W Jtmnerung bat. w-rn-nbe Stimme; Deutschtanbstehev°reinem
entscheide"Sch-tti; es könne in überseeische•.**»°7rb7 g°7müngen G-fahr, baß e8 feine bisherig- concentrlrte Stellung nerl er • m,g^ung not^,
sein, eine gr°tz- Seemacht ju entfalten. Dem gegenüber fei
wendig, zumal wir ringe °°n Feinden umgeb n stob Er oe.kenn. me^» g N^ g der Nation nicht, fei aber alt genug, um einen tu, J te(. jjaT,,[er rötyere beantrage er Verwesung an "i Bubgetcommtssion. bio y
«affetlüffe über bte Colon,alpoltt'k gebe. Et w'fie a, mau®
bäcbttgungen ausgef-tzt werben mürbe, ”e"f6* afb”.bn 3^nbt6orft- Natürlich werbe
Fürst Bismarck menbet M Wr « f ««»*'Vorbereitete NachtragS- bfefer Schritt Folgen haben. „nlb cble «-amten von Kamerun fordert,
forderung. die Gehalt für ™ ®ou“"' mmIi!» seien, sei falsch, daS Gegentheil Die Behauotnng, daß wir rings ”°" ^lnhb<n intlmfle V-rhöltmtz, Mit Jtaltru richtig. Mit Rußland und Oesterreich haben wir da^.m * u,Ue|d)((;fiI)er
sich-r- Freundschaft, -benlo Mtt Svanien. M t F b(e Segnungen b-S Friedens
nicht in so gutem DerhSlin'ß wie j-tzt, auch S-n w i ausmittigen
zu fch-tzen. Minoriiätn, gebe -« überall die stUM <u A, ml: ,n flutem Gr.- ÄS ÄS. 5» ÄÄ-Ä ä«!'Ä"Ä"ÄSt" ntftew- "> *«« I.
° EESSää -SWÄMÜM--«-« äsm nicht sofort voraelegt werden, mit der erstgenannten Behörde in Benehmen zu setzen hat.
11 b ö Dr. Boekmann.
Betreffend Die Ausfertigung der Heimathscheine und StaatSangehörigkeitSauSweise. Gießen, am 10. Januar 1835
Das Großhcrzoglichc Krcisamt Gießcn
an die Grotzherzogliche» Bürgermeistereien des Kreises.
tchener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblati für den Kreis Gießen.
Betreffend' Die Einrichtung der Bittschriften um Stipendien oder Stundung der Collegiengetder auf der Landesuniverfttat.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
1) Zwischen Frage 6 und 7 ist die Frage 6» emzuschallen:
Wie viel bezahlen die Eltern an directen Staatssteuern pro Zrel?
Mit welchen Steuerkapitalien sind dieselben eingeschätzt und zwar mit welchem
a) Gewerbfteuerkapllal,
b) Grundsteuerkapital,
c) Einkommensteuerkapital,
d) Kapitalrentensteuerkapital?
2) Die bisherige Frage 9 erhält folgende Fassung: .
Bezieht Bittsteller Stipendien aus öffentlichen Fonds oder ^amuienfhftungen, oder fließen ihm Privatunterstützungen und in welchem Betrage zu?
vr. B o e k m a n n. —
von Herrn Wslj x mit Logis isl pr. eisig ,u üermiettm. )ßnnftäbter Haus.
-Lteinstraße 48.
?mcr zu vermiet^ ^.derftroße Nr. 3.
^chk Wohnung, '» Korridor, Migd- ^'chplatz und son- stbisl.AMl.A
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>Herrn Hainbach oder ohne Laden» ist bis zum 1.ZM
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