"Seit
)ti)' Mausburg 9.
0 a 90 <
Ms 45'a
0 a 42 n
? Wlb 6Q «
b • 55 A
1 b 38 A
ld i 6 A oie
•t.
'LÄL
n unb doch zu beit ML e»“ »ffertren
KUoffer,
' Nt in gi[.
»estr. Röcken mdZäckchn'
rtD«*et,8eib, t« i Normal " und «pofen, »9« jeher Art z« __________8671 brnch,
ld Tischiveiuek 8739 ebes, . Weidig.
cs Stübchen in ocr- I
Mgelsgasse 9. I is(Hochparterre'^ I Gintensttaße 27. ßub. u. dn möbl. n 48. Logis^u vrrmethtn. HU, Äwengassr 9.,__ tn mit Bett zu ver-
Lindengasse 1- lirtes Zimmer zu vcr- Ko», Westanlage. von Herrn Dörfels I meines Hauses, Aster- iruar nächsten Jahres ilie anderweit zu ver- vr. Ploch.
ßZimmern und allen I nanlheil zu vermiethew I HaEurterftraßE- I ■StTmirSMl ^Weidengaste oL I rte§ Zimm-r I» »
Kirchenplatz I 5 fahren von Herm I .habtc Laden, m >ve - [ iinb ***\ ? st mit kleinem. * Xii 1886 !- g&T®d»
idterßtnK a'V-— I
^fHP
L8GS
9tr» f/$9O* Erstes Blatt. Samstag den 12. December
zeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
®*al#r«ie 7. Erscheint «»9«* ** WH« M
Durch Mt Psft bezogen vierteljährlich 2 Mart ütz PI.
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Nachdem die Schafe der räudeverdächtigen Heerde in Großen-Bujeck getödtet und die seiner Zeit angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worden sind, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht.
Gießen, am 9. December 1885. Grrßherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat November veröffentlicht:
Hafer «X 13.40, Heu JL 5.— , Stroh Jt 3.50 pro 100 Kilogramm.
Gießen, am 8. December 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Bo ekmann.
Jerttschlanb.
Berlin, 8. December. Wegen der am 3. k. Mts., als dem Tage des Regierungs-Jubelfestes unseres Kaisers und Königs, im ganzen Lande zu haltenden kirchlichen Dankgebete hat sich der Minister der geistlichen Angelegenheiten mit dem Evangelischen Oberkirchenrath, den Bischöfen und den bischöflichen Be- hörd A in Verbindung gesetzt.
‘ — Ergangener Anordnung gemäß kann auf den Staats-Eisenbahnen in dringenden Fällen auch eine Privatperson die Beförderung mittelst Güterzuges in dem Packmeister-Wagentheil verlangen. Der Reisende muß eine Fahrkarte erster Klaffe und einen Zuschlag von 3 «X zahlen. Die Aufnahme kann jedoch nur, soweit Platz vorhanden ist, erfolgen.
— Laut Entscheidung des Ministers des Innern ist einem Reisenden, der in einem Dorfe aus dem Wege freier Vereinbarung keine Nachtherberge erlangen kann und sich bei bereits eingetretener Dunkelheit in einer Nothlage befindet, von dem Gemeinde-Vorsteher eine Nachtherberge zu beschaffen, und zwar, wenn derselbe zahlungsfähig ist, gegen entsprechende Bezahlung. Diese Entscheidung bemerkt auch, daß .das frühere preußische Obertribunal solche Grundsätze ausgestellt hat.
— Nach dem Unfallversicherungs-Gesetze sind die Hinterbliebenen der durch Unfall getödteten Personen bei der amtlichen Untersuchung sestzustellen. Mit Rücksicht daraus, daß den Angehörigen auch nicht tödtlich verletzter Personen, sobald diese zur Heilung und Pflege in Krankenhäusern untergebracht sind, für diese Zeit die gleichen Ansprüche wie den Hinterbliebenen getödteter Personen zustehen, sollen die Polizeibehörden bei der Untersuchung von Unfällen vorbezeichneter Art die Angehörigen der Verunglückten seststellen.
— Das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 verordnet, daß jeder Todesfall spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem dec Tod erfolgt ist, angezeigt werde und daß diese Anzeige durch das Familienhaupt oder in dessen Ermangelung durch denjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbesall ereignet hat, erfolgen muß. Zur Hebung der in dieser Beziehung entstandenen Zweifel hat der Justizminister bestimmt, daß als anzeigepflichtig nicht jeder Mitinsasse der Wobnung, sondern nur deren eigentlicher Inhaber anzusehen ist und die Standesbeamten künftighin bei Anmeldung von Sterbesällen hiernach zu verfahren haben.
Serbien.
Belgrad, 9. December. Heute sind 6000 Mann Ersatz-Reserve nach Risch abgegangen.
— Die diesseitigen Vorschläge, betr. den Waffenstillstand, sind nach entern heute (Mittwoch) eingegangenen Bescheid von bulgarischer Seite abgelehnt und gleichzeitig Gegenvorschläge gemacht worden, woraus bis morgen Mittag eine Antwort verlangt wird. Sicherem Vernehmen nach weist Bulgarien jede Bedingung, welche von einer Verpflichtung zum Rücktritt von der Union spricht, entschieden zurück.
Kriecherttanv.
Athen, 10. December. Delyannis brachte in der Kammer einen Gesetzentwurf, betr. Aufnahme einer Anleihe von 100 Millionen Drachmen für die Erfordernisse des Kriegs- und Marine-Departements ein.
Reichstag.
E. R. Berlin, s. December 1885.
Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand zunächst die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes.
Von den Abgeordneten Staffrvth (Ctr.) und Franke (natlib.) liegen hierzu Abänderungsanträge vor, betreffs deren
Abg. d. Köller (Ks.) bemerkt, daß seine Partei denselben nur dann zustimmen würde, wenn die Regierung die Erklärung abgäbe, daß die Annahme derselben dem Zustandekommen des Gesetzes nicht entgegenftehe. Ihm käme es vor allen Dingen darauf an, daß das Gesetz zu Stande komme und deßhalb solle man es so berathen, daß es von den verbündeten Regierungen angenommen «erden könne.
Staatssecretär v. Durch ard ist nicht in der Lage, die Stellung der verbündeten Negierungen den verschiedenen Anträgen gegenüber zu präcisiren, nimmt aber auch
seinerseits Anstand, sich zu denselben auszusprechen. Es liegt kein Grund vor, welcher die Annahme rechtfertigt, daß die verbündeten Regierungen von ihren früheren Beschlüssen, daß sie das Bcamtenpensionsgesetz nur in Verbindung mit dem Militärpensionsgesetz annehmen würden, abgewichen seien.
Nachdem die Antragsteller ihre betr. Anträge befürwortet, wird auf Vorschlag des Abg. v. Köller die Bestimmung getroffen, dem Gesetz rückwirkende Kraft bis zum 1, April 1882 zu geben, und auf Antrag des Abg. Nintelen die Mitglieder des Reichsgerichts von der Anwendung dieses Gesetzes auf sie ausgeschlossen.
Es folgt die erste Berathung des von den Abgeordneten o. Helldorf und Graf Kleist, betreffend die Verlängerung der Dauer der Legislaturperioden auf 5 Jahre, in Verbindung mit dem vom socialdemokratischen Abgeordneten Auer eingebrachtcn Antrag:
„Die Legislaturperiode des Reichstags dauert zwei Jahre. Eine Auflösung desselben kann nicht stattfinden.
Abg v. Helldorf (ks.): Die vorliegende Frage hat den Reichstag schon zwei- rru'ib beschäftigt. Der finanzielle Werth einer längeren Dauer der Legislaturperioden bet uns ist schon oft, so auch von Abg. Windthorst betont worden. Eine Veränderung der Etatsvorlegung, eine Einführung zweijähriger Budgets scheint uns gleichfalls erwünscht. Wir beschränken uns aber auf die heutige Forderung. Natürlich kann diese nicht mit Rücksicht auf unseren Besitzstand hier im Hause gestellt werden, in dem wir nur ein Fünftel repräsentiren, uns liegt an der Sicherung des politischen Friedens an der Stetigkeit der legislatorischen Arbeit. Der Einwurf, daß es bei längeren Perioden an geeigneten Vertretern fehlen wird, die sich so lange binden wollen, ist nicht stichhaltig. Bei längeren Legislaturperioden könnten die Sessionen kürzer sein. Unser Antrag beschränkt auch nicht das Recht des Wählers — daß bei kürzeren Legislaturperioden ein besserer Contact zwischen Abgeordneten und Wählern stattfinde — dies würde zum Modus der Volksabstimmung führen; die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihrer Wähler. Eine Neuersetzung der Gewählten durch Neuwahlen, durch Auflösungen würde zwar nöthig werden, aber im Allgemeinen wird die gleiche Zusammensetzung des Reichstags die Erledigung doch nur fördern. Die Behauptung, daß eine längere Legislaturperiode den Reichstag der Regierung gegenüber schwäche, würde doch nur auf characterlose Leute zutreffen. Gerade das Gegentheil ist der Fall; je mehr der Reichstag sich in die Materie cinarbeitet, desto stärker wird er. Auch die Gegensätze der einzelnen Parteien untereinander würden abgeschwächt werden. Mit der Darstellung des Thatbestandes wird es bei den Wahlen leichter gemacht als sonst. Das persönliche Element tritt zu sehr in den Vordergrund — so schädigen die Wahlen die Sittlichkeit des Volkes und lockern die Autorität des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeiter. Auch die Presse, die ihre Leser monopolisiren will, gibt von den Reichstagsoerhandlungen kein objectives Bild. Wir wollen feine stückweise Verstümmelung der Verfassung, sondern gerade weil wir Freunde der Verfassung sind, diese bessern. Diese Reform liegt im Sinne des ganzen Reichstags. (Beifall rechts.)
Abg. Kayser (Soc.-Dem.): Der Antrag v. Helldorf ist nur ein Ueberbleibsel eines alten Antrages und auch jetzt nur eine Schmälerung der Volksrechte. Schon 1867 hat Dr. Miquel gesagt, daß längere Legislaturperioden nur einer Scheu vor den Wählern entspringen. Die Aeußerungen des preußischen Ministers des Innern gegen das allgemeine Wahlrecht und der heutige Antrag von Helldorf decken sich; es dreht sich dabei um eine Schädigung des Rechts der ärmeren Bevölkerung. Der Reichstag würde, wie Dr. Miquel schon 1867 gesagt, nicht eine Photographie, sondern eine Karrikatur des Volkswillens werden. Das Recht des Volkes, mitzusprechen, darf nicht noch mehr verkümmert werden. Nur hier bei den Reichstagswahlen kommt oer Arbeiter pm Worte, — das gefällt den Conservativen nicht, denn der Zettel des Arbeiters gilt dann 'ebensoviel wie der des Gutsbesitzers. Die Reichstagswahlen schaffen wenigstens einen Tag der Gleichheit und dem Armen das Gefühl der Gleichberechtigung. Wenn Sie die Verfassung verbessern wollen, so fangen Sie damit in Preußen an, dessen Abgeordnete einen so kleinen Th eil der Bevölkerung vertreten. Für uns ist die Wahl ein Recht — keine Last. Da die Reichsregierung den Sonntag nicht mehr so hellig hält, so kann ja der Sonntag Wahltag sein; dann werden sich auch mehr als 60pCr., wie jetzt, dabei betheiligen. Die Gefahr der parlamentarischen Bureaukratie, vor der selbst der Reichskanzler gewarnt hat, ist bei längeren Legislaturperioden doch noch größer. Und wo ist denn nun die Grenze für die Verlängerung? Vielleicht lebenslänglich? Sind nicht die Herrenhäuser wie verwitterte Granitblöcke (Heiterkeit) gegenüber dem Fortschritt der Zeit? Eine schnellere Auffrischung des parlamentarischen Blutes ist geboten. Daß man hier für die Wähler spricht, ist natürlich, das thut der Reichskanzler auch, denn er will gehört sein. Daß die Regierung und alle Parteien Wahlpolitik treiben, ist selbstverständlich und bedarf nicht der Buße. Wahlpolitik ist auch das Vorlesen von kaiserlichen Botschaften hier. Die Parlamentsberichte in den Zeitungen sind in der That ost mangelhaft, besonders leidet die socialdemokratische Partei darunter. In einem Lande wie Deutschland, wo die Autorität der Regierung so gxoß ist, sind kurze Legislaturperioden nothwendig, damit der Reichstag sich stets als wahre Vertretung der Volksstimme betrachten kann. Wollen Sie den Mangel an Candidaten beseitigen und praktische Männer haben, so bewilligen Sie Diäten. Hat es vielleicht für die Würde des Reichstages gesprochen, daß die Reisekarten der Mitglieder eingezogen worden sind, oder daß für die auf der „Augusta" Verunglückten hier nichts geschehen ist? Unser Antrag hält die Auflösung des Reichstages für überflüssig; — jede Auflösung hat etwas vom Brandgeruch des Staatsstreiches. Das


