«veh».
Sl)t:
Xt Kornett
Uteri
Brau^. ' l»H8_8Ubt irf w
V
lenherg
5066 Lr Anzeiger". Mm >ds 8'/r Uhr: Xe Leib. r
5079
i/f.
aller Wwe.
//»/.
k«
F. Raus.
mer, mit ober offne n. Nordanlage 20. ardenlogis, bestehend senden Piecen,h per toent auch früher-
k, Schloßgasse 16-
Anzeigen.
ttc§ unter ^'507g
>SS8 «S#-
g’ÄI**'
uf sofort ein zuver- welches bereits hindern umzugehen Manwalt Metz« jnceT maen Mann, der am Ken Geschäfte m in einer anständigen äs gesucht-
—---
lterrtcht
Musburg^-
Nr. 159. Erstes Blatt. Sonntag den 12. Juli
1885
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Rrtng«rt»|it
Berta* t Schulftraße 7. ffr^emt täglich mit »«^Nsthme bei «sntags. Lurch die Post bergen vierte!jLbrlich 2 M.rrk M) Pf.
Amtlicher Höeik.
Gießen, den 9. Juli 1885.
Betreffend: Die von den Gemeinden für die 1884/85er Holzsamensendungen zu leistenden Ersatzzahlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien nnd Markvorstände des Kreise».
Die Verzeichnisse über bezogenen Holzsamen aus dem Grobherzoglichen Holzsamenmagazin werden Ihnen in den nächsten Tagen durch die Post zuqchen. - Sie wollen für alsbaldige Zahlung der Beträge an die betreffenden Großherzoglichen Rentämter sorgen.
vr. Boekmanu-
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetze« von: 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Juni veröffentlicht.
Hafer M- 16.20, Heu M. 4.50, Stroh X 3.75 pro 100 Kilogramm.
Gießen, am 9. Juli 1885'. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Betreff: Die Reinhaltung der Straßen und Plätze in der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Mit Rücksicht auf die anhaltend heiße und trockene Witterung fordern wir diejenigen hiesigen Einwohner, welchen die Reinigung der Straßen -e. nach Vorschrift des Lokalreglements vom 10. November 1879 obliegt, auf, die nach Maßgabe dieses Reglements von ihnen zu reinigenden Straßenchelle und Plätze täglich zweimal. Morgen» zwischen 6 und 8 Uhr und Mittag» zwischen 13 und 2 Uhr, mit reinem Waffer zu begießen.
Zuwiderhandlungen unterliegen nach § 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzes Geldstrafen bis zu 60 Mark oder Haftstrasen bis zu 14 Tagen.
Gießen, am 11. Juli 1885. Großherzoglicher Polizeiamt Gießen.
I. V-: Kraemer. _________________________
‘ Gesunden: 1 Armband, 1 Henkelkorb, 1 silb. Ring, 1 goto. Medaillon, 2 Maßstäbe, 1 Messer, 1 Fechtclub-Abzeichen, 1 halbseidenes Halstuch, 1 Kopfkissenbezug, 1 Brieftasche, 1 Shlips.
Gießen, am 11. Juli 1885. GroßherzoglrcheL Polizeiamt Gießen.
I. V. Kraemet.
Dag Größherzogliche Steuer-Commiffariat Gießen
au di« Großherzoglichen Bürgermeistereien Annerod, Daubringen, Heuchelheim, Klein-Linden und Drei» a. d. Lda.
Wir erinnern Sie an die nach Nr. 153 des Gießener Anzeigers verlangten Anzeigen.
Gießen, den 10. Juli 1885. Süsfert.
Das Großherzogliche Steuer-Commiffariat Gießen
an die Groß herzoglichen Bürgermeistereien Annerod, Danßringen, Garbenteich, Klein-Linben, Lang-Göns, Steinbach und TreiS a. d. Lda.
Wir erinnern Sie an die Rücksendung der Reclamationstabellen.
________Gießen, den 10. Juli 1885. Süffert.
Das Großherzogliche Smikr-Commiffariak Gießen
an die OrtSgerichtSvvrsteher von Albach, Alleudorf a. d. Lahn, Annerod, Daubringen (mit Hcibertshausen), Garbenteich, Heuchelheim, Klein-Linden, Leihgestern, Ruttershausen, Staufenberg, (mit Friedelhausen), Sternbach, Trers a. d. Lda. Watzenborn und Wieseck.
Wir erinnern Sie an alsbaldige Einsendung der Bau- resp. Culturveränderungsverzeichmsse.
Gieß en, den 10. Juli 1885._________________________ __Süfsert. __
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß unser Bureau am 13. Juli nach Grünberg verlegt wird.
Gießen, den 10. Juli 1885. Grobherzogliches Forstamt Grünberg.
T ha le r.
Darmstadt, 8. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 15) enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Bingen, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communal - Bedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
2. Uebersicht der von den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1. April 1885/86 mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu erhebenden Umlagen.
3. Desgleichen für den Kreis Heppenheim.
4. Dienstnachrichten.
5. Concurrenzeröffnung:
Erledigt ist: Am 1. August L Js. die Stelle eines Kreisveterinärarztes des Kreisvetkrinäramts Nidda; Bewerbungen sind binnen 8 Tagen einzureichen.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Korrespondenz-Birrearr.
Ems, 10. Juli. An dem gestrigen Diner bei Seiner Majestät dem Kaiser nahmen außer bcm Fürsten von Schwarzburg - Rudolstadt, dem Fürsten und der Fürstin zu Wied und dem General v. Stosch noch Prinz Nikolaus von Nassau, die Gräfin Füi-stenberg und der Fürst Urussow Theil. Um 7 Uhr 20 Min. Abends ge
leitete Seine Majestät den Fürsten und die Fürstin zu Wied zum Bahnhofe, machte hieraus eine Spazierfahrt und besuchte dann das Theater. An die heutige Trinkkur schloß sich eine Proinenade von 9 bis 10 Uhr und hieran eine Spazierfahrt. Die Abreise Seiner Majestät nach Koblenz ist auf den 14. dss. Mts., Nachmittags,
Paris, 10. Juli. Eourcy telegraphirt, er habe die Notablen und Kaufleute aufgefordert, unter französischem Schutze nach Huö zurückzukehren. Den Aufständischen gab er eine zehntägige Frist zur Unterwerfung und verlangte die Entlassung der anamitischen Armee binnen längstens 21 Tagen. Die Waffen sollen unter Verantwortlichkeit der Gouverneure der Provinzen nach Hu« gesandt werden.
Brüssel, 10. Juli. Dem „Moniteur Belge" zufolge bezog sich die gestern gemeldete Haussuchung durch die Polizei auf die Ermittelung zweier Franzosen, welche falsche Namen angenommen haben und von denen einer wegen Vagabondirens verur- thcrlt wor en.r ^eputirtenkammer lehnte den Gesetzentwurf betreffs des Einfuhrzolles auf Getreide und Vieh ab. Der Ministerpräsident Bernaert brachte den Gesetzentwurf über die Wahlreform ein; der Gesetzentwurf berührt keine der Grundlagen der gegenwärtigen Wahlordnung und beschränkt sich darauf, die Entscheldungsweise bei Wahlbeanstandungen zu regeln.
Paris, 10. Juli. Ein von den republikanischen Gruppen erlassenes Manifest svricht fich für eine Reduction des Militärdienstes in den mit den Erfordernissen der nationalen Vertheidigung verträglichen Grenzen, sowie für ökonomische Reformen, namentlich für eine Abänderung des Abgabewesens und für die ernstliche Herstellung d-s Gleichgeivichts im Budget aus. In Bezug auf die Frage der Trennung der


