Ausgabe 
12.4.1885 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt. Sonntag den 12. April 1885

iehener Anzeiger

Amts rind Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Wtterrnit r Sch ulst raße 7.

Erscheint mit Ausnehme deL MonL^gS.

Drei! vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringtrletau Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mar? 50 Pf.

Bekanntmachung.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1885 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehüngen MmtarpDlchtrgen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil - ihre Heimath oder ehren ständigen Wohnsitz - haben und sich mcht tn einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigens chasten aufhalten,

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aushalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; . . , ~ ,

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, int Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aushalten;

und im Jahre 1865 geboren sind; ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1884 bezw. 1883 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. , . .rr.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt oder Berechtigung zum einiahng-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. , x

2) Diejenigen Militärpstichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs sch eine mit zuvr ingen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, fo ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisie vor dem zur Musterung anberaumten vermine zu sorgen- Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt ober beglaubigt sein , , . . t . f . ...

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien­angehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzusinden. , .. m _

Noch «ich einaereichle AurückstellungÄansprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeistern vorzubnngen und die Verhandlungen baldigst - unter allen Umständen vor Beginn de« Ersatzgeschäftes - an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche il s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens dre» glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; sür Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. t . . . 3

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde geftetagöpMtigen Militärpflichtige die vorübergehend auswärts sich aushaltenden schriftlich - auf Grund der ihnen bereits zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen chrer Gemeinden anwesend zu sem und sich darum ^ bemühen, daß die Letzteren Vs Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und wahrend des Musterungs- geschästes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. , ,r c

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande t|t, oder wenn er sich in genchtticher «a oepnvet. so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eme Beschönigung des . * A.."

Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Mürtarpflichtiger wegen genchtlrcher Bestrafung des JJiuitar dienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

DieuStag den 21. April im Gasthaus zum Rappen m Grnnberg,

SamStag de» 25. April im Saale des alten Rathhauses zu Gieße» und

die Klassifieirung der Mau^schaftea der^R«s«rve"der Laadwehr «nd der Ersatz-Reserve 1. Klaff« ruckfichtlrch ihrer häuslichen und S^kblichenunb Landwehrmänner, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Klasse, welche im 8aef^er ®inb Abearünde^

wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 22. März 1885. Der G.eßen-

I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Montag den 20. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

her Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Bondorf, Lumda und Odenhausen;

Dienstag den 21. April, Vormittags von 8 Uhr an:

derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshain, Mddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses.

Mittwoch den 22. April, Vormittags von 73/i Uhr an: Musterung

£er Militärpflichtigen der Gemeinden Mendorf a. d. Lda., Alt-Buseck, Annerod, «Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;

Donnerstag den 23. April, Vormittags von 74 s 6/i Uhr an:

Vrjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1883 und 1884);

Freitag den 24. April, Vormittags von 73A Uhr an:

derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1885) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Groß-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Miinzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Samstag den 25. April, Vormittags von 7% Uhr an:

derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Montag den 27. April, Vormittags von 73/< Uhr an:

Loosziehung

(auch der in Grünberg Gemusterten).

III. Zu Lich im Rathhaussaale.

Dienstag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellers­heim, Bettenhausen, Birklar, Dors-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen und Hausen;

Mittwoch den 29. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern und Lich;

Donnerstag den 30. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Muschenheim, ^fünfter, Rieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim Und MthgeS;

Freitag den 1. Mai, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

SamStag den 2. Mai, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehung.