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Mx. so. Grstes Blatt. Donnerstag den 12. März 1885
Kießener Anzeiger
Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Mureaur Schulstraße 7.
treiK vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Betreffend- Knnstwemfabrikation int Großherzogthum Luxemburg. Gießen, am 10. März 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« Großherzogliches Poiizciamt Gießen und an die Großherzoglichen BürKermeistereien drs Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, vom 18. Februar f. 3- zu Nr. M.J. 3423 tbeilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Bemessung mit.
" 7 Dr. Boekmann.
Bekanntmachung, den Obstbaucursus au der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1883 betreffend.
oltr Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter soll auch im laufenden Jahre ein Obstbaucursus hier abgehalten werden. Derselbe wird 8 Wochen in Anspruch nehmen, von welchen 5 auf die Zeit vom 26. März bis einschließlich 2. Mai, 3 auf den Spätsämmer, beginnend in der zweiten Hälfte des August, fallen Der Unterricht umfaßt: Geschäftsauffätze und geschäftliche Berechnungen, Grundzüge des Pflanzenlebens, Obstbaulehre, Obstkunde und praktische Uebungen. Er wird durch eine reiche Sammlung der besten Lehrmittel und Werkzeuge unterstützt. Die practischen Uebungen finden nach einem sorgfältig überlegten Plan in dem zu diesem Zweck angelegten pomologischen Garten hiesiger Ackerbauschule statt. Außerdem werden von Zeit zu Zeit Excursionen nach benachbarten Baum- c,„lagen und Baumschulen unternommen. Der Unterricht ist unentgeltlich, für Kost und Wohnung haben die Schüler dagegen selbst zu sorgen. Anmeldungen sind baldmöglichst, spätestens aber bis zum 24. März c. an den Vorsteher des pomologischen Gartens und Obstbaucursus, Herrn Laniwirthschaftslehrer Heu ermann hier,’ einzureichen. Anmeldungen bei den landwirthschaftl. Bezirksvereinen und Großh. Bürgermeistereien bitten wir, uns gefälligst übermitteln zu wollen.
Friedberg, den 4. März 1885. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Dr. Braden. Dr. Freiherr v. Gemmingen. Schmidt. Dr. Tobisch.
ic. an die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Aus Anlaß von Verhandlungen, welche zwischen dem Reichskanzler und der Großh. Luxeniburgischen Regierung darüber stattgefunden haben, ob und eventuell in welchem Umfange in Luxeniburg Kunstwein hergestellt wird, und von welchen Grundsätzen die luxemburgischen Gerichte bei Anwendung der dortseits iit »e-u« auf den Verkehr mit Nahrungsmitteln re. bestehenden Strafvorschriften, insbesondere in Bezug auf Weinversälschungen ausgehen, hat der Director des luremburqifchen Justizdepartements den Wunsch geäußert, es möchte beim Vorkommen von angeblichen Falsifikaten luxemburgischen Ursprungs in Deutschland eine Quantität derselben in Beschlag genommen und nach Luxemburg übermittelt werden, wo dann leichter die Verurtheilung herbeigeführt werden könne, sofern feststehe daß dortige Firmen derartigen Wein, ohne ihn ausdrücklich als Kunstwein, zu bezeichnen, nach dem Auslande verkauft haben; überhaupt sei zu wünschen, daß die beiderseitigen gerichtlichen Behörden sich in dieser Angelegenheit thunlichst gegenseitig in die Hände arbeiten möchten.
Der Reichskanzler hat dieser Anregung Folge gegeben, da ein energisches Vorgehen gegen die Weinfälscher in Luxemburg dem diesseitigen Interesse entspricht, und Hal demgemäß hierher das Ersuchen gerichtet, daß das Geeignete angeordnet werden möge, damit den Wünschen des Directors des luxemburgischen Justizdepartements thunlichst entsprochen wird.
Wir sind mit dem Reichskanzler einverstanden und empfehlen Ihnen daher, hiernach vorkommenden Falls geeignet zu verfahren, insbesondere also bei Beschlagnahme von angeblich aus Luxemburg stammenden Fabrikaten von Kunstwein hiervon den zuständigen luxemburgischen Behörden Mittheiluug zu machen unb eine Quantität der Falsifikate denselben zu übersenden, damit eventuell dortseits gegen die Weinfälscher vorgegangen werden kann.
Darmstadt, 8. Marz. sZu den Verhandlungen der zweiten Kammer der Stände^ Die Beantwortung der Inter pkllation der Abgeordneten Kugler und Böhm, betreffend die Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bet Offenbach, durch ben Präsidenten Großherzoglichen Mtnistertums der Finanzen, Weder, lautet:
„Auf die Interpellation der Herren Abgeordneten Kugler unv Böhm, be, treffend die Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bei Offenbach und die Anftage. hie stehende Brücke in diesem Jahre gebaut oder mindestens mit dem Bau derselben begonnen werde und, im Verneinungsfalle, welche Hindernisse dem Bau der Brückt noch entgegenftLndev,
habe ich die Ehre, das Nachstehende zu erwidern:
Die Verhandlungen über die Erbauung einer stehenden Brücke bei Offenbach waren m?t der Vorlage eines Bauvertrags bereits zu Anfang des vorigen JahreS durch Commissare der betheiligten Regierungen soweit gefördert worden, daß der Beginn des Baues auf den 1. April v. I. in Aussicht genommen werden konnte. Von Setten der Königlich Preußischen Regierung wurden die zu den diesseitigen Vorlagen erhobenen Bemerkungen im August v. I. hierher mttgelhetlt. Die hierauf von der Dtesseite im September v. I. abgegebenen Erklärungen haben tm Monat Februar d. I. eine Beantwortung erfahren, inhaltlich deren die erhobenen Beanstandungen fallen gelassen und von der Absicht der Königlich Preußischen Regierung hierher Kenntniß gegeben wurde, wegen Uebertragung des EnteignungSrechteS an die Baunuternehmung daS nach der dortigen Gesetzgebung Erforderliche nunmehr zu veranlassen.
Der Abschluß der Verhandlungen und damit der Beginn deS Baues stehen hiernach hl Bälde zu erwarten."
Seine Excellenz der Herr Staatsminister Finger beantwortete die Interpellation des Abg. Tecklenburg, das BettretbungSverfahren für die Spar-und Leihkafsen des Landes betr., wie folgt:
„Auf die in der Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 28. November v. I. gestellte Interpellation des Herrn Abgeordneten Tecklenburg beehre ich mich er- zebeast zu erwidern, daß die Ausstände der Ludwigs- und Mathtldenstiftung zu Orten- Äerg, rote Überhaupt der Spar- und Leihkaffen des Landes, wenn auch die Gemeinden der betreff.ndsn Spa'kaffenbezirke in gewisser Weise, insbesondere durch die von ihnen Übernommene Garantie bei denselben bethelligt erscheinen, doch nicht schon an sich als Gememdeausstände betrachtet und diesen gleich behandelt werden können, daher denn bezüglich derselben nach dem dermaligen Stande der Gesetzgebung nur daS gerichtliche BettretbungSverfahren als zulässig erscheint.
Hat auch die Reichsgesetzgebung, insbesondere daS Gerichtsverfassungsgesetz der Landesgesetzgebung überlassen, zu bestimmen, welche Sachen alS bürgerliche Rechts- streitigkeiten vor die Gerichte gehören und welche von den Verwaltungsbehörden erledigt werden sollen, so würde doch eine Ueberweisung der Beitretbung der Ausstände her Spar- und Leihkassen an die Verwaltungsbehörden, welche nur durch einen besonderen gesetzlichen Act herbeigeführt werden könnte, dem inneren Wesen der Sache widersprechen und es um so bedenklicher sein, die bestehende Gesetzgebung jetzt noch im Sinne des gestellten Antrags zu ändern, als die erwähnte Berechtigung der Landes- gesetzgebung, welche bereit« dermalen verschiedenen Beschränkungen unterliegt, mit dem fWanbrtommen eines bürgerlichen Gesetzbuchs voraussichtlich weitere, auch auf die ÄO'liegende Materie eingreifende Einschränkungen erleiden wird."
Die Beantwortung der Interpellation deS Abgeordneten Möllinger, die in letzter Zett vorgenommenen Abftetnungen tu Ortsstraßen und Feldern und Entfernung von Uebergängen von Chausseen auf dte Felder betreffend, durch den Herrn Ministertalpräsidenten Weber lautet:
„Die Interpellation des Herrn Abgeordneten Möllinger, dahingehend: Es hätten in letzter Zett Ausstetnungeo von Straßengrenzen stattgefundev. ohne daß man hierbei dte gesetzlichen Formen gewahrt habe, auch seien Uebergänge von den Chaussecn auf die Felder durch die Baubehörde vielfach entfernt, die Anlegung neuer außerordentlich erschwert und hierdurch die Interessen des lanbwirthschaftlichen Betriebs wesentlich beeinträchtigt worden, beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:
Die Mmistertalabthetlung für Bauwesen ist beauftragt, dte genannten Vorgänge näher zu untersuchen, stattgehabte Jrregularttäien abzustellen und insbesondere wegen der Anlage von Abfahrten Anordnungen zu treffen, daß unnöihige Belästigungen unterbleiben und alle diejenigen Erleichterungen gewährt werden, welche sich mit einer ordnungsmäßigen Unterhaltung der Straße und ihres Zubehörs vereinbaren lasten."
Berlins 10. März. ^Reichstag.) Im Retchstage fand heute die zum öfteren verschobene erste Berathung deS von den Abgeordneten Ackermann und Kleist- Retzow eingebrachten Antrags auf Abänderung der Gewerbeordnung statt. Dieser Antrag geht hauptsächlich dahin, dem BundeSrathe Vollmacht zu geben, daß er von Handwerkern und Gewerbetreibenden einen Befähigungsnachweis verlange und eine strengere SonntagShetltgung anordne.
Abg. Ackermann erklärte bet Mostvirung seines Antrags, daß Bestrebungen ähnlicher Art schon früher hervorgetreten seien, aber immer vom Parteistandpunkte auS behandelt worden wären. Das sei um so erstaunlicher, als es sich hier um eine rein wlrthschaftliche Frage handle. Im österreichischen Abgeordnetenhause habe man sie anders aufgefaßt und bet der Berathung der Gewerbeordnung ähnlich geregelt, wie feier vorgeschlagen werde. Der Nachweis der Befähigung soll, soweit nicht Don bet Centralbehörbe für das betreffende Gewerbe besondere Prüfungsbebörden eingesetzt sind, durch daS Lehrzeugniß und ein ArbeitSzeugniß über eine mehrjährige Gesellen- oder Arbettertbätigkett geführt werden.
Kkäfita in der D skufsion unterstützt wurde der Antrag vur von dem Abg. Biehl (Ctr.), her alles Heil von der Einführung obligatorischer Innungen erwartet und als eine Abschlagszahlung hierauf die Forderung des Befähigungsnachweises acceptiren will.
Ein zweiter Redner deS CentrumS, der bekannt- Socialpolitiker Kaplan Hitze hatte dagegen erhebliche Bedenken und traf sich tn vielen ^untten mit ben Anschauungen, die vorher die Abgeordneten Baumbach (bfr.), Dr. Böttcher (natl.^ und Harm (Soc.) entwickelt hatte. Selbst der conlerDa tüe W t). Metnbaben ter» mochte sich nur unter gewissen Vorbedingungen und Abschwächung mancher zu weit- gehenden Punkte für den Antrag zu erwärmen.
Abg. v. Kleist-Retz °w wendete fi6 In dem Schlußworte namentlich gegen di- -nergtsch-n Aeußerungen des Abg. Baumbach, der ebenfalls In dem Entwurf nur eine Etappe auf dem W-g- zu den ZwaugStnnungen g-f-h-n und auf die mit den f-inigen conformen Anstchten des Abg. v. H-lldors v-rw!-fen hatte, die derselbe bet früheren Gelegenheiten geäußert.


