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12.2.1885 Zweites Blatt
 
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Berlin. 6. Februar. Der auf so bedauerliche W'-ise um§ Leben gekommene stud. jur. Henry Kretsmann, Sohn des ehemaligen amerikanischen Generalconsuls K., wurde gestern Nachmittag unter Theilnahme weitester Kreise auf dem St. Matthai- kirchhofr zur letzten Ruhe bestattet, nachdem die Leiche von Bonn aus hierher geschafft worden war. In der Untersuchungssache wider den Studenten Ochlke, welcher am 5. Januar d. I. im Grünewald den Studenten Holzapfel im Duell erschoß, hat auch das königl. Kammergericht, nachdem der Antrag des Rechtsanwalts Munckel, den An- geschuldigten gegen eine Cautton von 24,000 JL aus der Untersuchungshaft zu ent­lassen, von der Strafkammer des Landgerichts I abgelehnt war, sich diesem Beschlüsse angeschlossen. Das königl. Kammergertcht hebt tn der ablehnenden Verfügung hervor, daß der Angcschuldigte bet der ihm in Aussicht stehenden hohen Bestrafung, trotz der angebotenen Sicherheitsleistung, der Flucht im höchsten Grade verdächtig bleibt, ein Verdacht, der um so begründeter erscheine, als die Cautionssumme nicht aus dem Ver­mögen des Oehlke herrühre, sondern von Parteigenossen aufgebracht worden sei.

Köln, 7. Februar. In dem Bureau der Gebr. Stollwerk erschien gestern ein früher daselbst beschäftigter CommiS, zog einen Revolver hervor und schoß sich eine Kugel in's Herz. Der tödtlich Verwundete wurde in's Hospital geschafft, woselbst er wenige Minuten nach seinem Eintreffen starb. (F. Z)

an sich für null unb nichtig, weil die Colonialregiernng hierzu nicht l-Mmirt sei, andern er sprach sich zugleich auch dahin auS, daß er keinen Grund einsehe, aus welchem eine eventuell zu b-schlsiß-nde Annexion sich auf einen so großen Thett der ^nsel ersticken sollte, wie die Proklamation der Regierung von Queensland beav- tchttae. Da bisher in Nm-Guinea keine staatlichen Einrichtungen bestehen, so wcaben wir auf diese Insel denselben Grundsatz an, über welch<n wer uns mit England bet gemeinsamer Zurückweisung der spanischen Ansprüche auf die Karolinen- und Pelew- Jnseln verständigt hatten und dea wir kürzlich aus Anlaß der Angra Pequena-Ange- legeuheit der englischen Regierung in Erinnerung gebracht haben.

Diejenigen Theile von Neu Guinea, wo keine thatsächlich ausgeübte Souveranetat einer civilifirten Macht besteht, find daher ebenso berechtigte Zielpunkte deutscher wie englischer Unternehmungen. u c u , n f,

Zur Verhütung von Reibungen unter den beiderseitigen Angehörigen wünschen wir. uns mit der englischen Regierung über die Grenze der beiderseitigen Schutz­gebiete auch auf dieser Insel, überhaupt in dem Südsee-Archipel, im Jntenssr unserer beiderseitigen Angehörigen im Voraus zu verständigen.

Unter Nr. 23 befindet sich ein Bericht d-s Grafen Münster an dea Reichs­kanzler, in welchem mitgetbeilt wird, daß Lord Granville erklärt habe, die britische Regierung würde nicht nur kein Bedenken haben, sondern sehr damit einverstanden sein, genau zu dtfiniren. in welchen Theilen der Einfluß des einen oder des anderen Landes überwiegend sei. Nach stattgehabter Beratbung mit seinen Eollegen theile er mit, die Ausdehnung der brutschen Oberhoheit auf Neu-Guinea, welche nächstens bekannt ge­macht werden solle, werde nur den Theil der Insel umfassen, welcher ein specielles In­teresse für die australischen Colonien habe. Dies werde ohne Präjudiz für irgend welche territorialen Fragen jenseits dieser Grenzen aeschehen.

Unter Nr. 24 wird das nachstehende Telegramm mttheilt:

An

den Kaiserlichen Generalconsul in Sydney vom 19. August 1884.

Inhalt: Der Kaiserliche Generalconsul wird beauftragt, den Kaiserlichen Com- mffsar m Neu-Britannien, Herrn v. Oertzen, zu benachrichtigen,

daß die Absicht bestehe, zunächst im Archipel von Neu-Britannien und auf dem außerhalb der berechtigten Interessensphäre der Niederlande und Eng» länds fliegenden Theile der Noroostküste von Nm-Guinea überall, wo deutsche Niederlassungen bereits bestehen oder in Ausführung begriffen find, alsbald die deutsche Flagge zu h.ssen, und

daß er ermächtigt sei, Landerwerbungen von Deutschen in den bezeichneten Gebieten durch Abschluß von Verträgen zu unterstützen und vorbehaltlich aller wohlerworbenen Rechte dritter als deutsches Elgenthum einzu­tragen."

Unter Nr. 25 erfolgt das vom 20. August 1884 dattrte Schreiben des Kanzlers an die Herren v. Hansrmann und v. Bleichröder, tn welchem es heißt:

Die von Ihrer Genossenschaft beabsichtigten Erwerbungen werden in demselben Maße und unter gleichen Formen wie das hanseatische Unternehmen in Südwestafrika unter den Schutz des Reiches gestellt werden, sobald die Unabhängigkeit der Gebiete, deren Erwerbung von Ihnen in Aussicht genommen ist, festgesteüt, also der Nachweis geführt sein wird, daß Ihre Ansprüche nicht mit wohlerworbenen Rechten anderer Nationen kollidtren." e r

Unterm 31. August erging ein Erlaß deS Reichskanzlers an dm kaiserlichen Geschäftsträger in London mit dem Ersuchen, Lord Granville zu sagen, daß Deutsch­land dem Vorschläge, Commissarien behufs Auseinandersetzung der beiderseitigen In­teressen in der Südsee zu ernennen, gerne zustimme. Als Commtssarten werden General- constrl Dr. Kreuel in Sydney und Consulatsverweser Legattonsrath Dr. Stübel in Apia tn Aussicht genommen. Unterm 19. September 1884 erfolgte eine überraschende Note fettens Englands, tn welcher plötzlich gesagt wird:

Die Verhandlungen, welche kürzlich zwischen der englischen und den Colonial­reglerungen statthatten, haben zu dem Ergebmß geführt, daß Ihrer Majestät Regie­rung nunmehr beabsichtigt, das Protectorat der Köntgtn^auf allen von deujNlederlanden nicht tn Besitz genommenen Küsten von Neu-Guinea mit Ausnahme eines Thetletz der Nordküste, welcher zwischen dem 145. Grad östlicher Länge und der Ostgrenze der niederländischen Besitzungen gelegen ist, zu proklamiren und zu verwirklichen.

DaS britische Protektorat wird auch die kleinen Inseln etnschlteßen, welche tu unmittelbarer Nähe des dem britischen Schutze unterstellten Theile der Küste liegen.

Der 145. Grad östlicher Breite ist als die britische Westgrenze auf der nördliche« Küste festgesetzt worden, damit das Land der Eingeborenen auf der Makloyküste mit etngeschlossen werbe, deren Bitte um britischen Schutz lange vor Ihrer Majestät Re­gierung erwogen worden und einer der Hauptgründe gewesen ist, welche das Cabinet bestimmten, der Königin zu rathen, die Verantwortlichkeit der Uebernahme eines Pro- tectorats auf Neu-Gutnea auf sich zu nehmen.

(Fortsetzung folgt.)

Stummer 19 ist eine Eingabe der Herren ». Hansemann und v. Bleich- tobet, in welcher dieselben auf ihre erste Eingabe zurückkommen und Mitthel- lung machen von dem geplanten Unternehmen des Dr. Finsch auf Neu-Guinea und Neu-Britannien und um Schutz des deutschen Reiches für dieses Unter­nehm en bitten. Nunmehr folgt unter Nummer 20 die nachstehende Note:

Berlin, den 2. August 1884.

Buch in der Südsee befolgte die englische Regierung, bezw. das englische Colo- nialamt uns gegenüber die Politik, unsere Mittheilungen, welche den Wunsch zu einer Verständigung bekunden, in der Hauptsache dilatorisch zu behandeln, inzwischen aber mit Hülfe der australischen Colonien vollendete Thatsachcn zu schaffen, welche unseren itred,t^l^b^Ä=ne^& -°m 12. Januar d.J. °b-r Ihre Unterr.bung mit Srr Sultan Vauncesote aus Anlaß einer neuseeländischen Petition, welche die mxion der Samoa-Jnfiln durch England bezweckte, hatte der Unterstaatssecretär sich aeaen Eure Ercellenz dahin geäußert,daß die großbritannische Regierung keine An- Axonen mehr vorzunehmen und sich keine neue Colonien mehr aufzubürden beabsichtige, wie dies Lord Derby noch kürzlich den Australiern erklärt habe.

Nach den neuesten Erfahrungen ist diese von Lord Derby vertretene Colonial- polttck dahm zu verstehen, daß die englische Regierung die Erwerbung von Kron- colonien. deren Berwaltungskosten anfangs dem Mutterlands ganz zur Last liegen, vermeiden, dagegen die Erweiterung der englischen Macht- und Jnteresten-Sphäre, mit den hieran haftenden politischen und finanziellen Verantwortlichkeiten wesentlich den bestehenden, ^Men^zuwetftn^will. Annexionsbestrebungen der australischen

Colonien nicht etwa unbedingt desavouirt, er widersprach vielmehr nur der Legitimation der Colonien, ohne Zustimmung der großbritannischen Regierung im Namen der eng- Lffchea Krone Anmxwnen vorzunehmen. Die Entschließung der Mlffchm Krone machte er davon abhängig, daß die australischen Colonien zu den Kosten beitrügen. Nachdem sich dieselben hierzu bereit erklärt haben, ist die australische Armerionspolitik, wie die Erklärungen des UnterstaatSsecretärs des Colonialamts, Mr. Ashleys. tn der Sitzung des Unterhauses vom 7. d. M. ergeben, als eme von Lord Derby autorisirte Lvzufe^en^ at)er ;ann nicht gleichgültig sein, wenn die unabhängigen Gebiete der Süolee, auf welchem sich bisher der deutsche Handel frei entfalten konnte und in welchem er ein Feld auch für deutsche ^olontfationöbefirebuneen erbUden burfte, plo^ taö für natürliche Dämonen Australiens und wenn im H-nbück auf die beabsichtigte Beschlagnahme, schon im voraus alle dort von andern gemachten Erwerbungen für null und utchtig^Närt ^hw'endig, der Verwirklichung dieser maßlosen Ansprücherecht- reilia vorzubeugen. 2ßtr hoffen, daß dies durch eine von gegenseitigem Wohlwollen getragene Verständigung zu erreichen ist und wünschen deßhalb, uns mit der englischen Regierung sowohl über die dm beiderseitigen Angehörigen gegenüber onzurvendmden allgemeinen Grundsätze, wie auch über eine Abgrenzung derienigm Gebitte zu ver- ständigm, welche wir beiderseits unter staatlichen Schutz zu stellen, beabsichtigen.

Eurer Excellenz beehre ich mich, anbei ein Promemoria zu üoersenden, welches das thatsächliche Material und zugleich eine Dnective für die Behandlung der Frage enthält- Ich ersuche Sie ergebenst, die Angelegenheit gefälligst ohne Verzr^ in diesem Sinne mit Lord Grar-v-lle freundschaftlich, aber doch unter eventueller Verwahrung gegen Beschränkungen unserer bestehenden Handelsverbindungen-durch fremde Controle zu besprechen, damit hinsichtlich des Werthes, welchen wir auf eine baldige Gewißhei über die Chancen einer Verständigung mit der großbritannischen Regierung legen, be dem Herrn Minister ein Zweifel nicht entstehen kann, Eure Ercellenz wollen dabei zu verstehen geben, daß wir die Verantwortlichkeit der englischen Colonialregterungen von der britischm Reichsregieruvg nicht trennen können. ..

Einem gefälligen baldigen Berichte über die Erledigung dieses Erlöstes w^rde ich rn,t Interesse °m»-g-»s-h°°. (gej.) @raf g «tzseldt.

AN

dm Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen zu Münster, Exrellenz, London-

In einem Promemoria hierzu heißt es:

.Die sonstigen Erfahrungen machen es aber für uns erwünscht, diejenigeu Ge­biete in welchen sich der deutsche Handel in vorherrschender Weise ausgebrester hat, oder wohin kostspielige Expeditionen, deren Berechtigung von beftrittm

wcrd-n kann in Ausführung begriffen sind, unter den directm Schutz des Reiches zu Ä Die Depesche vom 31. August v.J. lehnte unter Nr. 3 und 4 die au Samoa unb Tonga sich erstreckenden Annexionsverttäge der Australier positiv ab. Unter Nr. 5 trug Lord Derby dm Rücksichten Rechnung, welche man in Bezug auf die NemHebriden und Loyalty-Jnseln den Interessen Frankreichs schulde. Unter Rr. 6 -rkannte er an, daß es noch eine Anzahl von Gebieten gebe, zu welchen andere Mächte Beziehungen hätten, welche nickt summarisch ignorirt werden konnten. Zu diesen zahlte er brsonders Neu-Brttann'en, Neu-Irland, die Salomon- unv die SanLa^Cruz'-Jnseln. Wie bereits rn dem Erlasse vom 28. August v. Js. unb in der Note des Baron Plrssen vom 4. September v. I. hervor gehoben, bestehen bis dahin auf Neu-Britannien, Neu-Irland und auf den Duke of Ymk-Jnseln nur deutsche Handelsniederlassungen. Der einz ge dort etcbliite englische Händler ist der im vorigen Jahre von der deutschen Handels­und Plantagen - Gesellschaft entlassene Agent Farrcl gewesen, welcher wdch zufolge neuester Mittheilungen. nachdem er mit einer Concession zum ArbeiterimpoU Mißbrauch getrieben, den Archipel verlassen hat. . - . , w ker._

Die Noie des kaiserlichen Geschäftsträgers vom ^^September v.. I. und deren spätere mündlichen Ergänzungen werden hoffentlich die Wirkung Üehabt haben, diese Inselgruppen tn den Augen bet englischen Regierung als solche erschrinm zu lasten, welche von einer Beschlagnahme seitens Englands oder seiner Colonieen auszu- schl Ochste Annexionsgebiet der Australier bildet Neu-Guinea.

Dm Wunsch der Australier, zu verhüten, daß sich eine fremde Macht aus der südlichen Küste von Nm - Guinea an der Torres - Straße, gegenüber von Queensland, festsetze, erkennen wir al« berechtigt an. Für ebenso unberechtigt aber halten wir den Anspruch, das ganze Gebiet in Neu-Guinea, insoweit es nicht von Holland beansprucht wird, schlechthin als ein natürliches Annex Australiens zu behandeln und deßhalb Land­erwerbungen Deutscher und die Ausübung deutschen Schutzes auf der Nordostküstr als in die berechtigten Interessen Australiens eingreifend, zu bezeichnen. Auch Lord Derby schien im vorigen Jahre ebenfalls dieser Ansicht zu fern. Denn in seiner Depesche vom 11. Juli v. I. erklärte er nicht nur die Annexion von Neu-Guinea durch QueenSlarw

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