68 di-. »« Zweites Blatt Donnerstag den 12. Februar ISS5
Gießener Anzeiger
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ii Jahre 1883 nnb
Amts- und Anzeigeblatt für bcu Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil.
Rr 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. d. M,. enthält:
t Rr. 1580 ) Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1884/85. Vom 26. Januar 1885.
(Rr. 1581.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichniffes der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1885.
Rr. 4 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7, d. M., enthält.
(Rr. 1582.) Allerhöchster Erlaß. betreffend die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens hinsichtlich des Servises für Kantonnementsund Marschquartier. Vom 29. Januar 1885.
Gießen, am 10. Februar 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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Gietzen, 11. Februar.
Aus den Verhandlungen der Budget-Commission über den Rachtrags-Erat, betr. Kamerun u. s. w., ist die Erklärung hervorzuheben, welche Geh. Rath Hellwig, als Vertreter des auswärtigen Amtes, bezüglich verschiedener Anfragen von Commissions-Mitgliedern über den RechtSzustand in den neuen deutschen Schutzgebieten in Westasrika abgegeben hat. „Die deutschen Schutzgebiete in Weftasrlka", sagte Herr Hellwig, „sind, so lange sie nicht durch ein Reichügesetz Dein Gebiete des deutschen Reiches einverleibt sind, als Ausland anzusehen. Wie überall im Auslande, so auch hier, werden die Beamten des Reiches den Deutschen und den Unterthanen befreundeter Staaten gegenüber nach dem bestehenden Gesetze des Reiches zu verfahren haben, Insoweit die bisherige Gesetzgebung über deutsche Rechtsprechung im Auslande hierzu nicht ausreichen sollte, werden bi$ zu ihrer Ergänzung nöthigen Vorlagen im Bundesrathe gemacht werden, sobald die Einrichtung deutscher Rechtsprechung in den Schutzgebieten in Folge der Bewilligung der erforderlichen Mittel überhaupt in Aussicht genommen werden kann. Der Gerichtsstand der Eingeborenen, welche das deutsche Jndigenat nicht erlangt haben, hat bisher durch die Besitzergreifung der Küsten eine Aenderung nicht erlitten. Bevor die kaiserliche Re- sierung neue Einrichtungen in dieser Beziehung in Angriff nimmt, wird die I Einsetzung von amtlichen Organen stattsinden muffen, deren Gutachten in Verbindung mit dem des Syndicats u. f. w. die Unterlage der zu erstrebenden Einrichtungen bilden wird. Sollte sich dann die Rothwendigkeit zu weiteren Acten der Reichsgesetzgebung Herausstellen, so wird der Reichskanzler die kaiser- " liche Ermäcktiguna nachsuchen, um im BundeSrathe die erforderlichen Anträge \ emzubringen" Diese Erklärung dürste in der am Dienstag abgehaltenen Sitzung der Budget-Commission vertbeilt worden fein; sie ist klar und bestimmt und man kann nicht anders sagen, daß auch Jeder, welcher nicht blos fragt, um Schwierigkeiten zu bereiten, durch den Bescheid der Negierung zufriedengestellt sein muß. Es ist inbeffen nicht ausgeschloffen, daß noch weitere „Anfragen" folgen werden, odivohl die parlamentarische Situation zur Eile drängt und sich die Arbeiten des Reichstages so häujen, daß von einer Vertagung keine Rede mehr sein kann.
Das amtliche „Dresdener Journal" rechtfertigt in eqter feiner letzten Nummern die kürzlich erfolgte Ausweisung einiger Ausländer, fast lauter Czechen, ans Dresden. Das Blatt schreibt, daß die Betreffenden Socialbemo- kcaten gewesen seien und sich an der socialistischen Agitation unter ber Arbeiter- Bevölkerung Dresdens lebhaft betheiliqt hätten. Diese Agitation habe aber im Lause der Zeit eine Schärfe angenommen, die die Gefahr nahe legte, daß die im Allgemeinen ruhigere und gemäßigtere Bewegung unter den Dresdener Ar- I beitem dadurch einen bedrohlicheren Charakter annehmen würbe unb um dem (■I zu begegnen und bie bem Staatswohl gefährliche Agitation mederzuhalten, habe I Regierung mehrere dieser Personen des Landes verwiesen. Das Blatt theill ferner mit, daß von dieser Maßregel im Ganzen nur 5 Personen betroffen worden seien; dieselbe könnte allerdings noch über den einen ober ben anbern von benjenigen, bie sich in gleicher Weise als dem Staatswohl gefährlich erweisen. verhängt werden.
lieber das jüngst unter deutschen Schutz gestellte Capitay-Land wirb von dem Asrika-Reisenben, Lieutenant a. D. Tilly, welcher bei ber Flaggenhipung zugegen war, in dem „Minb. Kreisdl." (Minden ist bie Vater- rtabt des Herrn Tilly), d. d. Dubrica River, 5. Januar, Folgendes geschrieben: ,Am 2. b. Mts. hat das Kriegsschiff „Ariadne", Kcchitän Chüden, in Capitay die deutiche Flagge aufgehißt. Das Land Capitay, ungefähr 30 deutsche Oua- bratmeüen groß, liegt zwischen Dem Dubrica- und Bramai-Fluß und ist insofern von äußerster Wichtigkeit, als es ben ganzen Handel mit bem Innern, namentlich mit bem reichen Lande der Fulas, bewerkstelligt. Daffelde deutsche Schiff nahm auch Besitz vorn Lande Caba, dem Küstenstrich zwischen bem Bra- maia* und dem Taberia-Fluß mit ber Hauptstadt Kobetia am Flusse gleichen Namens. Der Dubrica und ber Bramai sinb selbst für größere Dampfer be- | fahrbar, da ersterer bei niedrigem Wafferstanbe 31 2, letzterer 4 gaben (1 gaben gleich 6 Fuß) tief ist. Der König, mit welchem ber Vertrag abgeschlossen mürbe, heißt Alimam Bangali unb wohnt in feiner Resibenz Cataia am Bra- maia-Fluß. Das Land südlich des Dubrica steht unter französischem Schutze, .ebenso das Land nördlich des Bramaia bis zum Rio Pengo, wohin sich jetzt die „Ariadne" begeben hat, um dort noch einige wichtige Ländereien nebst dem
erwähnten Strome (auf Veranlassung des Stuttgarter Kaufmanns Colin, welcher daselbst gactoreien besitzt) unter deutschen Schutz zu stellen. Alle Factorei- Besitzer, sowohl am Dubrica, wie auch am Bramaia sind höchst erfreut über diese Annexion. Ebenso auch bie Eingeborenen. Haben letztere doch sogar in allerneuester Zeit mehrere Anerbietungen von französischer Seite ausgeschlagen, da sie nur mit Deutschen verhandeln wollten."
Die Katastrophe im Sudan hat bie grage nach ber italienischen Cooperation, burch welche Öen Englänbern aus der Klemme geholfen werben soll, nahe gelegt, liebet bie bezüglichen Absichten ber italienischen Regierung verlautet inbeffen noch nichts Bestimmtes; zwar mürbe ber Minister Mancini in ber Samstags-Sitzung der italienischen Deputirtenkammer über bas englischitalienische Einvernehmen interpellirt, Mancini lehnte es jeboch ab, hieraus eine bestimmte Antwort zu geben unb versicherte nur, daß bas Ministerium sich immer von den Interessen des Laubes unb von ber Rücksicht auf bie Würde desselben wejbe leiten lassen. Die „Opinione" schreibt, daß England bie Theil- nahme Italiens an ber egyptischcn Expebition noch nicht formell verlangt habe, es hatten blos diesbezügliche Unterredungen zwischen bem Minister Mancini und bem englischen Botschafter Lumbey stattgefunden, die aber bis jetzt zu einem endgültigen Abkommen noch nicht geführt hätten. Dagegen weiß ber „Csercito" bereits zu melden, daß das für den Suban bestimmte italienische Expebitions- Coiz/s /ingesähr 15,000 Mann zählen, in ca. 20 Tagen abgehen und Massovah unb Snakim zur Operations-Basis nehmen werde. Eine energische militärische Mitwirkung Italiens im Sudan könnte England nur erwünscht sein, Denn ehe bie aus Englanb unb Jnbien abzusendenden Verstärkungen im Sudan einge- troffen sind, kann ber Mahdi die von einander getrennten Heeresabtheilungen Wolseley's längst aufgerieben haben, während bie Italiener mit einer wenn auch kleinen, Truppenmacht bereite am Rothen Meere stehen. UebcigenS macht die englische Regierung die größten Anstrengungen, um die Scharte von Khartum baldigst wieder auszuwetzen. Wie verlautet, sind 8000 Mann unter bem Befehl Newbegate's für Egypten bestimmt unb sollen über Suakim unb Berber birigirt werben. General Wolseley ist von Lonbon dahin instruirt worben, daß ber Suban-gelbzug, selbst wenn Gorbon nicht mehr am Leben fein sollte, bis zur Unterdrückung ber Jnsurrection fortgeführt werden solle.
Berlin, 8. Februar. Das neueste soeben zur Ausgabe gelangte Weißbuch führt ben Titel: „Deutsche Jntereffen in ber Südsee. II." Dasselbe enthält 47 Nummern und umfaßt den Zeitraum vom 11. November 1880 biß 26. Januar 1885. Unter dem erstgenannten Datum befinbet sich eine Eingabe des Herrn v. Hanse mann an den Reichskanzler mit ber Bitte, Kolonialbestrebungen in ber Südsee zu fördern. Unter dem Hinweis auf bie Ablehnung ber Samoa-Vorlage burch den Reichstag würbe Seitens ber Reichsregierung bieses Ersuchen abgelehnt. In ben Nummern 3 bis 7 bes Weißbuches werben bie australischen Annexionsbestrebungen behandelt, welche ihren Ausgang nahmen von bem Erscheinen eines Artikels in ber „Augsb. Allg. Zlg." vom 27. November 1882. In einem Berichte vom 20. August 1884 wies Dr. Krauel nach, daß überwiegenbe Handels - Interessen Australiens in Neu - Guinea nicht vorhanden seien, daß also ein Anspruch auf Handelssuprematie Australiens nicht hergeleitet werden könnte. Eine sehr eingehende Uebersicht über den Handels- und Schifffahrts-Verkehr zwischen den australischen Kolonien unb den Südsee-Jnseln während ber Jahre 1882/83 läßt Herrn Krauel zu dem Schluß kommen: „Die Zahlen beweisen vielmehr nur, daß das ganze Gerede von den überwiegenden Handels-Jntereffen Australiens in der Südiee au; Un- kenntniß oder einer wissentlichen Entstellung der Thatsachen beruht "
In Den Nummern 8 bis 19 wirb die weitere Entwickelung der <suö|ee* Angelegenheit in beredter Weise dargestellt. Britische Schiffe haben sich jm Archipel Neu-Britannien Ausschreitungen zu Schulden kommen layen, deutsche Stationen wurden durch dieselben zerstört. Der nachtheilige Einnutz war alsbald bemerkbar, indem das gute Einvernehmen mit den eingeborenen dadurch gestört wart). Es erfolgte über diese Vorgänge Mittheüung nach England.
Nun folgt eine ganze Reihe von Eingaben der Firma Hernsheim unb ber beutschen Plantagen-Gesellschaft, in welchen dieselben der Furcht vor englischer oder australischer Annexion Ausdruck geben und auf das Verfahren Hinweisen, welches England in Sachen Fidschis beobachtete. Ein Bericht des kaiserlichen ConsulatverweserS behandelt die Agitation zu Gunsten der auftrali- lischen bezw. englischen Annexion.


