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Nr. 28S. Freitag den 11. December - L88S

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hßeil.

Betreffend: Die Abhaltung von Unterrichtskursen im Husbeschlag.

Bekanntmachung.

Die nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem ersten Unterrichtskursus am 2. Januar k. I. begonnen werden wird, dem der nächste am 15. März k. I. folgen soll. Anmeldungen zu dem nächsten Cursus können ausnahmsweise bis zum 28. l. Mts. bei dem Director der Veterinäranstalt an Großherzoglicher Landesuniversität eingereicht werden.

Gießen, den 8. December 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Wie oben.

Bekanntmachung.

An der Veterinäranstalt der Großherzoglichen Landesuniversität zu Gießen werden »om kommenden Jahre ab regelmäßig zweimal im Jahr acht- wöchentliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag abgehalten werden. Bei vorhandenem Bedürfniß soll noch ein dritter Kursus von derselben Dauer eingeschoben werden.

Die regelmäßigen Unterrichtskurse beginnen jedesmal am 15. März und am 1. October; wird noch ein weiterer Kursus abgehalten, so beginnt derselbe jedesmal am 2. Januar.

Der Unterricht erfolgt unentgeltlich.

Gesuche um Aufnahme zu den Unterrichtskursen müssen 14 Tage vor Beginn derselben bei dem Director der Veterinäranstalt schriftlich eingereicht werden.

Für die Aufnahme ist der Nachweis einer (einschließlich der bestandenen Lehrzeit) mindestens vierjährigen Thätigkeit im Schmiedehandwerk erforderlich. Von diesem Nachweis kann nur durch das unterzeichnete Ministerium dispensirt werden.

Jeder Auszunehmende hat bei Beginn des Unterrichtskursus ein von der zuständigen Ortsbehörde auszustellendes Führungsattest, sowie einen Ausweis darüber vorzulegen, daß er die nothwendigen Mittel besitzt, um während der Unterrichtszeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Können wegen zu großer Anzahl von Anmeldungen nicht alle Gesuche berücksichtigt werden, so entscheidet die längere Zeitdauer, während welcher die Angemeldeten das Schmiedehandwerk ausgeübt haben. Diejenigen, welche hiernach zurückgestellt werden, sollen in den nächsten Unterrichtskursus ausgenommen werden.

Angehörige des Großherzogthums sind unter allen Umständen vorzugsweise aufzunehmen.

Ueber die Aufnahme entscheidet vorbehältlich des Recurses an das unterzeichnete Ministerium der Director der Veterinäranstalt.

Die Schüler haben sich den Bestimmungen der Lehrordnung zu unterziehen, widrigen Falls sie unter Umständen Ausschluß von dem Unterricht zu gewärtigen haben.

Darmstadt, den 1. December 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

Lehrer-Conferenz

des Conferenz-Bezirks Gießen: Mittwoch den 16. December. Vormittags 10 Uhr, in Gießen.

Lieder 1. 6. 111;

des Conferenz-Bezirks Lich- Hungen: Donnerstag den 17. December, Vormittags 10 Uhr, in Hungen.

Lieder 1. 2. 19. 43. 93.

________Gießen, den 9. December 1885,___Büchner, Kreisschulinspector.____________________

Bekanntmachung.

Auf dem gestern dahier abgehaltenen Viehmarkt ist ein Kalb zurückgeblieben, deffen Eigenthümer sich bis jetzt nicht gemeldet hat. Derjenige , der Ansprüche an dieses Kalb machen zu können glaubt, wird ausgefordert, seine Ansprüche binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen, widrigenfalls das Kalb als gefundener Gegenstand behandelt werden wird. 883$

Gießen, am 10. December 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius

Deutschland.

Darmstadt, 9. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 5. December den Gerichtsschreiber-Aspiranten Theodor Becker zu Herbstein zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Herbstein und den Gerichts- schreiber-Aspiranten Franz Wendeberg zu Groß-Gerau zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Fürth zu ernennen.

Darmstadt, 8. December. Der Präsident der ersten Kammer der Stände, Se. Erlaucht Graf Karl von Schlitz, genannt v. Görtz, ist in verflossener Nacht zu Schlitz gestorben.

Türkei.

Philippopel, 9. December. (Meldung desReuterffchen Bureaus.") Mehrere aus der Provinz hier eingetroffene Deputationen hielten gestern Abend eine Versammlung ab, worin sie ein Comits ernannten, welches die Regierung zur Erreichung einer vollständigen Union unterstützen soll. An den Fürsten Alexander wurde ein Telegramm gesandt, worin derselbe, nach Beglückwünschung zu den errungenen Siegen, von der Ernennung des Comitös benachrichtigt und gleichzeitig der Entschluß ausgesprochen wurde, die Union unter einem so tapfe­ren Fürsten dauernd herzustellen.

Außkavd.

Odessa, 9. December. Die hiesige Section des Rothen Kreuzes sandte heute Krankenwäsche und Verbandmittel nach dem Kriegsschauplatz ab.

Reichstag.

Unser regelmäßiger Bericht über die Reichstagssitzung ist uns bis zur Stunde noch nicht zugegangen und bringen wir nachstehendes kurzes Referat des Wolff'schen Telegraph. Corresp.-Bureaus:

Berlin, 9. December. Der Reichstag genehmigte den Antrag Köller auf Ab­änderung des Reichsbeamtengesetzes in dritter Lesung und in der Schlußabstimmung mit einem Zusatz, wonach das Gesetz bis zum 1. April 1882 rückwirkende Kraft er­hält, aber sich nicht auf die Mitglieder des Reichsgerichts erstreckt.

Der Reichstag begann sodann die Berathung der Anträge Helldorf, betreffend fünfjährige Legislaturperiode ohne Auflösungsrecht und vertagte die Forschung nach der Begründung durch Auer und Kayser auf morgen.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Eorrefpondenz - Bureau»

Berlin, 9. December. Die Trauerfeier für Dr. Straßmann ist unter Bei­wohnung aller städtischen Behörden unter Führung des Oberbürgermeisters, sowie eines zahlreichen Publikums programmmäßig verlaufen.

Berlin, 9. December. Das Allgemeinbefinden des Chefs des Jngenieurcorps, des Generals Brandenstein, welcher am 6. December sich einer Operation zu unter­ziehen genöthigt war, berechtigt bis jetzt zu den besten Hoffnungen.

Dresden, 9. December. Die Zweite Kammer lehnte es ab, den Antrag der Socialdemokraten betreffend die Ausdehnung der staatlichen Brandversicherung Sachsens auf die bewegliche Habe, in Erwägung zu ziehen.

Breslau, 9. December. Der Provinzial-Landtag wählte den Landrath Klitzing zum Landeshauptmann von Schlesien.

Wien, 9. December. DiePolit. Corresp." meldet aus Belgrad: Es wird versichert, die serbische Regierung habe beschlossen, auch in dem Falle eines eudgiltigen Scheiterns der Waffenstillstandsverhandlungen aus Achtung vor dem Willen der Groß­mächte die Offensive ihrerseits nicht zu ergreifen.

Paris, 9. December. Das JournalParis" dementirt das Gerücht, General Briäre de l'Jsle sei in Disponibilität gesetzt.Temps" veröffentlicht verschiedene