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Nr. 262

Dienstag den 10. November

188»

ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

vrrrtidnr Schulstraße 7.

Anzeiger Nr. 226 und 241,

Br. Boekmann.

Nr. 30 des Reichs-Gesetzblatts, auSgegeben den 4. d. M.. enthält:

(Nr 1625) Verordnung über das Verfahren vor den auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten. Vom 2. Novbr. 1885.

Gießen, am 7. November 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. Boekmann.

In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Dnrchschnittsmarktpreise vom Monat Oct ob er veröffentlicht.

; Hafer JL 13.90, Heu JL 5, Stroh JL. 3.50 pro 100 Kilogramm.

Gießen, am 6. November 1885. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. Boekmann. ______________________________________

betreffend: Die TaubstummenstatiM Gießen, am 5. November 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügungen vom 26. September und 14. October d. I. - Gießener

Deutschland.

Berlin, 7. November. In der Frage der Sonntagsarbeit, so schreibt die Köln. Zig/, werden neuerdings Vermittelungs-Vorschläge laut. Dieselben geben von der Annahme aus, daß doch etwas in der Sache geschehen müffe. Darüber ist nun eigentlich überhaupt kein Streit. Niemand ist in Zweifel darüber, daß der Sonntag in Deutschland für die körperliche rote die moralische Gesundheit der arbeitenden Klaffen vielsach bester verwerthet werden könnte, als es ihatsächlich geschieht. Die Frage ist nur, ob diese Besterung zweckmäßiger durch staatlichen Zwang oder durch die freie Sitte erstrebt werde. Aus dem letzteren Wege ist - theilweise wohl in Folge der durch die NeichstagS-Verhand- lungen gegebenen Anregungen schon Manches erreicht und wird in Zukimft auch noch mehr erreicht werden. Dagegen sind die Zweifel an der Möglichkeit besserer, allgemein gültiger Gesetzes-Vorschriften über die Sonntagsruhe, als sse bereits bestehen, durch das, was man von den Ergebnissen der amtlichen Er­hebungen bisher vernommen hat, zum mindesten nicht gehoben worden. Trotz­dem ist es das gesetzgeberische Gebiet, auf welchem sich die Vermittelungs-Vorschläge bewegen. Wie wenig damit gewonnen wird, mag einer derselben zeigen, der sogar in derNordd. Allg. Ztg." Erwähnung gesunden hat. Darnach soll, nachdem entschieden Verwahrung gegen ein zu weit gehendes Eingreifen des Staates in die persönliche Freiheit eingelegt worden ist, alle gegen Lohn ver­richtete gewerbliche Arbeit abgesehen natürlich von den schlechterdings uner­läßlichen Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen verboten, die eigene Arbeit der Unternehmer aber gestattet fein. Wie man sieht, rennt dieserVermitelungs- Borschlag" offene Thüren ein. An ein vollständiges Verbot aller gewerblichen Arbeit, auch derjenigen der selbstständigen Unternehmer, denkt im Ernste kein Mensch. In der ReichstagS.Commisston ist zwar ganz vereinzelt ein derartiger Antrag gefüllt worden, aber ohne alle Unterstützung geblieben. JenerVer- mittelungs-Vorschlag" deckt sich im Wesentlichen mit den Anträgen der ultra­montan - conservativ - socialdemokratischen Commissions-Mehrheit, welche Fürst Bismarck bekämpft hat, und er leidet genau an demselben logischen Fehler. Auch die Commissions-Mehrheit wollte den Unternehmern die Sonntagsarbeit nicht verbieten aus Rücksicht auf die persönliche Freiheit. Warum soll aber nicht die gleiche Rücksicht aus die persönliche Freiheit der gegen Lohn beschäs- liaten Arbeiter genommen werden? Wenn nun der Arbeiter wirklich aus eige­nem Antrieb am Sonntag arbeiten will?Dann will ich ihn gegen sich selbst schützen", hat auf diese Frage der Führer der Ultramontanen in der Commission, ßerr Lieber, geantwortet. Aber warum schützt er nicht ebenso den arbeitenden Unternehmer gegen sich selbst? Nein, es ist nicht anders: ein staatliches «er­bot der Beschäftigung gewerblicher Lohnarbeiter an Sonn- und Feiertagen hat keine Berechtigung, so lange nicht zum mindesten die Lohnarbeiter selbst ein* stimmig ober doch mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit dieses Ver­bot verlangen. Die Socialdemokraten setzen diese Einstimmigkeit als selbstver­ständlich voraus. Erst nach Abschluß der jetzt schwebenden amtlichen Erhebungen wird sich übersehen lassen, ob sie recht haben. So lange aber diese Hauptfrage

nicht entschieden ist, haben alle Gesetzgebungs-Vorschläge, seien sie neu oder nur aufgewärmt, gar keinen Werth.

Berlin, 7. November. Der bekannte Beleidigungs-Proceß des Fabri­kanten Schmidt zu Elberfeld gegen den Hofprediger Stöcker fand in Der heute stattgehablen Berufungs-Verhandlung vor der sechsten Strafkammer des hiesigen Landgerichts dadurch seine Erledigung, daß der Fabrikant Schmidt seine Klage und der Hosprediger Stöcker feine Widerklage zurückzog. Hofprediger Stöcker übernahm fämmtliche Kosten.

Der Kaiser ist mit dem Prinzen Wilhelm Abends 9 Uhr 35 Mm. wohlbehalten von der Jagd in der Goehrde zurückgekehrt.

Straßburg, 7. November. Der von der Studentenschaft gegebene Fest- commers mar von etwa 1000 Theilnehmern besucht. Um 8Va Uhr erschien der Statt­halter mit seinen beiden Söhnen und dem Geheimerath Jordan. Nach einem kräftigen Salamander auf den Kaiser feierte Candidat Dedelley den Fürsten in längerer Rede, welche mit einem Hoch schloß. Der Statthalter erwiderte und trank auf das Wohl Elsaß-Lothringens. Es toasteten ferner der Rector Heitz auf die Studentenschaft, der Prorector Sohm auf die deutsche Armee, der Bürgermeisterei-Verwalter Stempel auf Bismarck. Ein Huldigungstelegramm an den Kaiser wurde abgesandt.

Der Statthalter empfing den Vorstand des Landesausschusses, die Generalität, den Bischof, desfen Coadjutor, das Domcapitel; das Directorium der Kirche Augsburger Eonfession war bereits gestern empfangen. Auf die Ansprache des Präsidenten des Landes-Ausschusses erwiderte der Statthalter: Ich danke Ihnen für ihre freundliche Begrüßung und erwidere dieselbe mit dem herzlichen Ausdruck der Freude, die Manner persönlich kennen zu lernen, von deren Hingebung an die Interessen ihrer Mitbürger, von deren Sachkunde und gemeinnütziger Wirksamkeit ich schon seit 3>ahren Kenntmß hatte Ich hoste, daß Sie den neu eintretenden Statthalter, dem die Verhältnisse des Landes noch wenig bekannt sind, mit Ihrem Rath unterstützen werden.

Hesterreich.

Wien, 7. November. DerPolit. Corresp." wird aus Konstantinopel vom Heutigen gemeldet, daß die ottomanischen Bevollmächtigten in der heutigen Sitzung der Conserenz den formellen Antrag auf Wiederherstellurg des Status quo ante in Ostrumelien stellen dürsten.

Nach hier vorliegenden Telegrammen aus Nifch werden in den serbi­schen officiellen Kreisen die Nachrichten von einem angeblichen Cornplott gegen den König als gänzlich unbegründet bezeichnet.

Krankreich.

Paris, 7. November. Da Gr^oy das Demissions-Gesuch des Ministe­riums ablehnte, weil das Cabinet der durch die Wahlen geschaffenen neuen Lage entspreche, so beschloß das Ministerium, vor den Kammern zu erscheinen und nur einen Ersatz für die beiden nicht roiedergewählten Minister eintreten zu lassen. neut Münz-Convenlion wurde gestern von Frankreich, Italien, der Schweiz und Griechenland unterzeichnet.

Ein Schreiben des Bischofs von Smssons tadelt dre Schritt- Muns bezüglich der Bildung einer katholischen Partei und erklärt, der Katholicismue umfasse alle ehrlichen, religiösen Leute aller Parteien. ES hieße den Katholik,--

,, .«.ot. v » i o DkeiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh a.

Erscheint täglich mtt Ausnahme deS MontagS. Hurch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark öu P*.

Gießen, am 4. November 1885.

Betreffend: Unfallversicherungsgesetz, hier Bekleidungs-Industrie-, Edel- und Unedelmetall- sowie Süddeutsche Textilberufsgenossenschaften.

Das Großherzogttche Kreisamt Gießen

an die Großheizoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigm« der Verfügungen vom 17., 19., 22. und 24. Oktober 1885 Gießener Anzeiger Nr. 246, 248, 249 und 252 binnen 3 Tagen.

vr. Boekmann. _________________________