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Betreff: Die Vertilgung der Naupennester-

Die Garten- und Feldbcsitzer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 25. Juni l- Js. an Bäumen, Sträuchern und Hecken^d^ e Ra p ^fer Aufforderung nicht Folge geleistet haben werden, verfallen nach § 368, pos. 2 des Reichsstrafgesetzes in eine Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder in eine Haftstrafe bis zu vierzehn Tagen. Außerdem wird die Vertilgung der sich vorsrndenden Raupennester auf Kosten der Säumigen angeordnet werden.

Gießen, den 9. Juni 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Krämer.

Politische Uebersicht.

Gießen, 9. Juni.

Die Gesundheit des Kaisers hebt sich von Tag zu Tag, /doch haben die Leibärzte in Anbetracht des hohen Alters des erlauchten Gene­senden eine andauernde Schonung desselben anempfohlen, von welcher erst nach -erfolgreichem Gebrauch der Kuren in Ems und Gastein Abstand genommen werden soll. Es° ist das auch der Grund, weshalb die projectirte Reise des Königs der Belgier nach Berlin unterblieb und wahrscheinlich erst im Herbst, stalltfindet. In ungefähr acht Tagen wird sich Kaiser Wilhelm nach. Ems be­geben, zu welchem Kur-Aufenthalte die Aerzte gerathen haben.

Die Kaiserin wird sich nach Beendigung ihres Kur-Aufenthaltes in Baden-Baden einige Wochen nach ihrer Sommer-Residenz Koblenz begeben, um dann nach Bad Homburg im Taunusgebirge überzusiedeln.

Der neuliche Aufenthalt des Kronprinzen von Deutsch­land und-^Preußen nebst dem Prinzen Wilhelm in der alten preußischen Krönungsstadt Königsberg anläßlich des 25jährigen Gedenktages des Regiments Kronprinz" hat deutlich gezeigt, welcher Liebe und Anhänglichkeit der Erbe der Krone von Deutschland und Preußen sich in der alten Provinz, von der die Könige von Preußen ihren Titel herleiten, zu erfreuen hat. Die Huldi­gungen der Bevölkerung der Stadt Königsberg und der Vertreter aus der Provinz Ostpreußen für den Kronprinzen und seinen ältesten Sohn war eine so imposante und herzliche, daß sie kaum übertroffen werden konnte.

Die feierliche Beisetzung der Leiche des verewigten Fürsten Karl Anton von Hohenzollern - Sigmaringen fand am Samstag in Sigma­ringen statt. Fast alle regierenden Fürstenhäuser Europas hatten ihre Ver­treter zu den Begräbniß-Feierlichkeiten entsandt. Den Kaiser Wilhelm, der um den Verlust seines Vetters und alten treuen Freundes von tiefer Trauer erfüllt ist, vertrat der Kronprmz bei dem Begräbniß des Fürsten, ebenso hatte der Kaiser Vertreter des Ministeriums und des Heeres, denen der verstorbene Fürst in rühmlichster Weise angehörte, nach Sigmaringen befohlen. Die zahlreichen dln verwandten des verewigten Fürsten waren beim Begräbniß vollzählig ver- trtten. Reben dem Könige von Rumänien, bekanntlich der zweite Sohn des entschlafenen Hohenzollern-Fürsten, erschienen auch Vertreter des rumänischen Ministeriums und der rumänischen Armee.

Bezüglich der politischen Lage kann man so ziemlich sagen: 'timtet allen Wipfeln ist Ruh'. Von inneren Fragen bleiben in Deutschland für den Augenblick nur die Braunschweig'sche Erbsolgesrage und die der Be­setzung des Posener Erzbischofs-Stuhles in Sicht. Die erstere ist theils wegen Abwesenheit, theils wegen mangelnder Instructionen einer Anzahl von Bundes­raths-Bevollmächtigten in dieser Woche weder im Ausschuffe, noch im Plenum des Bundesrathes zur Verhandlung gelangt. Einigermaßen ausgefallen ist es, da.ß die beiden hochconseroativen Blätter Berlins, dieKreuz-Ztg." und der Reich^bote" an hervorragender Stelle Zuschriften für den Herzog von Cumber­land und gegen den Antrag Preußens brachten. Auch tritt dieKreuz-Zeitung" lviieder mit einem Leitartikel auf, worin sie du Jncompetenz des Bundesrathes M materiellen Entscheidung des preußischen Antrages darzuthun bemüht ist. D-rgeg-n druckt dieRordd. Allg. Ztg." einen Artikel desBraunschw. Tage- bbattes" über den Rechtsstandpunkr der Frage ab, welcher mit den Worten Weßt:Der Regentschaftsrath würde gegen zweifellose Bestimmungen des R-rgentschafts-Gesetzes verstoßen, wollte er die feindliche Haltung des Herzogs vM Cumberland nicht als fortdauerndes Hinderniß des noch so erbberechtigten Thronfolgers am sofortigen Regierungs-Antritte würdigen und ohne vorgängige Amderung derselben die provisorische Regierung in Ermangelung sonstiger Ent- Midungen vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Herzogs Wilhelm

aushören lassen." Schließlich sei verzeichnet, daß es einiges Aussehen erregt, wenn nunmehr doch ein Nachfolger des verstorbenen braunschweigischen Minister- Präsidenten in Berlin, v. Liebe, ernannt werden soll, nachdem man bis jetzt allgemein angenommen hatte, der Regentschaftsrath werde es bei der Stell­vertretung durch den Bundesbevollmächtigten Oldenburgs bewenden lassen. Die Wahl des Regentschastsrathes ist auf den bekannten freiconfervativen Land­tags-Abgeordneten Baron Cramm-Burgdorf gefallen, welcher keine officielle Stellung im Herzogthum Braunschweig bekleidet.

Als ein deutlicher Beweis für die Ruhe auf dem politi­schen Gebiete darf auch der Kur-Aufenthalt des Fürsten Bismarck in Kissingen ausgefaßt werden, denn dieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet, daß während der Dauer des Aufenthaltes des Fürsten in Kissingen, demselben weder amtliche, noch nichtamtliche Schriftstücke nachgesandt werden dürfen, die Geschäfte des Reichskanzlers ruhen also zur Zeit ganz in den Händen der Vertreter desselben.

Dem Ausgang der kleinen Verwickelung Deutschlands mit dem Sultan von Zanzibar sieht man mit begreiflichem Interesse entgegen, man glaubt indessen in Berliner maßgebenden Kreisen nicht, daß die Sache sich zu einem großen Conflict verschärfen werde. Von dem Erscheinen des deutschen Geschwaders erwartet man eine sehr heilsame Wirkung aus den Sultan, falls er nicht schon vorher zu einem Ausgleich die Hand geboten hat. Rian glaubt sich sogar der Hoffnung hingeben zu können, die Verwickelung werde zur Ab­tretung eines Hasenplatzes an der zanzibarischen Küste führen, womit Den ostafrikanischen Erwerbungen, die bisher der unmittelbaren Verbindung mit dem Meere entbehrten, erst der rechte Werth verliehen werden würde.

Die bisherigen Reichsrathswahlen in Oesterreich gestalteten sich für die Deutschliberalen folgendermaßen: Von 275 gewählten Abgeordneten gehören 118 denselben an. Die deutschliberale Partei hat in Nieder-Oesterreich 6 Sitze verloren und 1 gewonnen; in Ober-Oesterreich und Steiermark hat sie je 1 Sitz erobert, in Kärnten und Schlesien je 1 verloren. In Böhmen gingen ihr 2 Mandate verloren; in der Bukowina gewann sie 2 Mandate und verlor 1; in Tyrol endlich hat sie 1 Mandat gewonnen, dagegen sind ihr da­selbst 4 Sitze verloren gegangen. Im Ganzen hat die Partei bisher 6 Sitze gewonnen und 15 Sitze verloren; sie ist somit bis jetzt um 9 Mandate geschwächt. 6 m

In der französischen Deputrrtenkammer war man auf Vor­stellung der betr. Commission und auf Befürwortung des Minister-Präsidenten Brisson so vernünftig, den Antrag, das frühere Ministerium Ferry wegen feiner Haltung in der Tongking-Affaire in Anklagezustand zu versetzen, abzulehnen, di^ radikale Opposition, verbündet mit den Monarchisten, entblödete ftch aber^mcht, eine parlamentarische Gegendemonstration in Bewegung zu setzen. Jules ?jerrp, der schmählich verleumdete und verkannte frühere französische Ministerpräsident ist in Folge der Ablehnung des Antrages auf seine Versetzung in den Anklage zustand wieder in Paris eingetroffen.

tleber den Stand der noch schwebenben afghanischen und egyptischen Frage gab das Ministerium in den letzten ParlamentsSitzungen noch keine definitiven Erklärungen ab, man hegt aber die Hoffnung, daß in wenigen Tagen eine befriedigende Einigung in diesen Angelegenheiten vollzogen sein wird. Wie weit die friedliche Neigung in dem englisch-ruflischen Con- flicte gediehen ist, geht auch daraus hervor, daß der Kaiser von Rußland und der englische Thronfolger nebst ihren Familien diesen Sommer in Kopenhagen, am Hofe ihres Schwiegervaters, des Königs von Dänemark, eine Begegnung haben werden.

Nachrichten aus Central>Asien wollen, wisien, daß der Emir von.

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Bekanntmachung.

Der Stadtvorstand von Hungen beabsichtigt, gelegentlich der Ende August oder Anfangs September l. I. in Hungen stattfindenden Viehpreis- vertheilung Namens des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen eine Verloosung von Vieh, landwirthschastlichen Geräthen:c. zu veranstalten.

Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 28. Mai l. I. die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10,000 Loose k 1 JL ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerloses aus dem Verkaufe der Loose zum Ankäufe von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet worden.

Gießen, am 6. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.___

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Mittwoch den 10. Juni

Nr. 131