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Nr. SS. Dienstag den 10. März 1SSS
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
' Schulstraß-7. Erscheint täglich mit Ausnahme des M-Mags.
Amtlicher HßeLk
1b Gießen, den 7. März 1885.
Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Landgestütsstationen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wie beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Butzbach und Grün berg abgegangen find.
Dr. Boekmann.
Deutschland.
—L Darmstadt, 7. März. Die »Außerordentliche Sitzung- der II. Kammer der Landstände am 6. März diente zur Beantwortung einer ziemlichen Anzahl aus der Mitte des HauseS eingelaufener Interpellationen.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation des Abg. Tecklenburg, betr. das BettreibungSoerfahren bd Spar- und Leihkaffen. Dieselbe wird vom Staatsminister Finger dahln beantwortet, daß dieses Verfahren nur auf dem Wege des Gesetzes Regelung finden könne und demnächst auch berückfichttgt werde.
ES folgt die Beantwortung der Interpellation deS Abg. Theobald und Genossen, dir Concurrenzverhältntsse der Hessischen LudwigSbahn betr. und läßt fich die Regierung durch Ministertalpräsident Weber folgmdermaßen vernehmen. Sie erkenne vollständig die volkswtrthschaftltche und nationale Bedeutung an, welche eine Regelung dieser Frage bedinge und werde mit aller Energie und allen möglichen Mitteln dahin streben, die Jntereffen des Landes wie die der Hesfischen LudwigSbahn za wahren- Auch glaube sich die Regierung der Hoffnung hingeben zu können, daß der Tarffkrieg zwischen den Eisenbahnen dahin führen werde, daß man Mittel und Wege suche, diesem Mißstände abzuhelfen.
Abg. Wolfs kehl weist an der Hand aktenmäßigln Materials nach, wie man preußischer Seils gegen die Hessische LudwigSbahn vorgehe und ihr gewissermaßen die besten Adern dadurch unterbinde, daß man den Gütertransport nicht mehr über die Lmien der Hessischen LudwigSbahn, sondern auf Umwegen, unter Meldung dieser Strecke, an ihren Bestimmungsort führe. Hier sei die Willkür der preußischen Regierung wieder einmal klar zu Tage getreten. Wie eS jetzt in Heffen geschehe, würde eS sehr bald auch ta Bayern und Baden nachfolgen, wenn die hessische Regierung nicht Schritte thue, damit diesen bedauerlichen Zuständen ein für allemal ein Ende gemacht werde. Bet der Lage der Sache sei das Sprichwort „Du bist klein und ich bin groß und folgst Du meinen Anordnungen nicht willig, so brauche ich Gewalt" vollständig am Platze.
Abg. Osann glaubt, die nächste Ursache der Maßregel der preußischen Regierung seien die Verkehrsverhältn sie und die Tartfbestimmuug auf dem Güterbahnhof Gustavs- burg gewesen, in dem der Güterverkehr ein ganz enormer gewesen sei.
Ministertalpräsident Weber ertheilt nochmals die Versicherung, daß die Regierung Metz das thun werde, was sie zu thun für möglich und recht halte, glaubt aber eben noch keine weitere Mtttheilung machen und die Schritte darlegen zu können, welche sie in dieser Sache zu thun beabsichtige. Sie hält ein Entgegenkommen des Kgl. Preuß. Etsenbahnmivisters in dieser Angelegenheit für sicher und gibt sich der Hoffnung hin, daß die Interessen des Landes wie die der Hessischen LudwigSbahn aus den Verhandlungen mit Glück hervorgehen werden. Diese Erklärung findet freudigen Widerhall im ganzen Hause.
Hierauf erledigte fich die Interpellation des Abg. v. Wedekind und Genossen, die Anlegung eines S<cherhetts- und Wmterhafens bet Neckarsteinach betr., indem die Regierung erklärt, daß sie diesem Project näher treten werde, sobald die Vorarbeiten für die Nebenbahnen ihre Erledigung gefunden.
Bezüglich der Interpellation Arnold und Genossen, die Aussteinung resp. Instandhaltung der OrtSstraßen betr., sagt die Gcoßh. Regierung durch Mtntstertalrath Horst zu, die Mißstände zu untersuchen und möglichst abftellm zu wollen-
Interpellation der Abgg. Böhm und Genossen über den Stand der Vorarbeiten der stehenden Brücke bei Offenbach a. M. Ministerialprästdent Weber gibt hier die Erklärung ab, daß die Vorarbeiten zum Theil beendigt seien und mit dem Bau demnächst begonnen würde, worauf Abg. Böhm für die Mtttheilung seinen und seiner Genossen Dank aussplicht.
Es wird nun tu die DiScussion über die Wetnsteuer eingetreten. Abg. Wasserburg erklärt diese Steuer für ungerecht, wie auch die Regierung selbst einig über das teilweise Unrecht sit, daß dieser Steuer anhafte, denn man habe von dieser Seite schon nvige Zugeständnisse in früheren Landtagen gemacht. Redner ist für Abschaffung oder Regelung tor bestehenden Weinsteuer.
Abg. Osann spricht für den Ausschußantrag. Er mißbilligt im Ganzen den jetzigen ModuS der Besteuerung, aber er ist für diese Steuer, weil er dem Lande gegenüber eine Verantwortung dafür nicht tragen könne, einen Ausfall von 280,000 JL an Steuern gutgeheißen zu haben.
Mmtttertalrath Müller betont, so lange man der Regierung keine neuen Quellen für den Ausfall der Steuern erschließe, so lange müsse diese Steuer bestehen. Wenn schließlich auch diese Steuer fallen würde, bekäme der kleine Mann seinen Wein dennoch nicht billiger.
Ein Antrag Osann auf Schluß der Debatte wegen vorgerückter Zeit wurde abgelehnt und setzie die Kammer nach einer klemm Pause ihre Berathungen fort.
Abg. Ohly- Wmn man ihn vor seiner Wahl tn die Kammer gefragt habe, wie er sich zur Wetnsteuer. stelle, so würde er damals für Beibehaltung der Weinsteuer qestimmt haben. Heute siche er auf einem anderen Standpunkt. Heute sei auch er für Aufhebung eoent. Neuregelung derselben. Er kenne die Verhältnisse und wisse, wie grade durch die vielen kleinen, auf ungesunder Basis gegründeten Wetnwirthschaften »en großen Wetnwttthen mindestens so viel geschadet würde wie durch die Wetnsteuer. Mr die Besteuerung der Luxusweine trete er ebenfalls ein, denn wer dieselben trinke, fei auch in der Lage, die Steuer zu bezahlen.
Abg. Vogt-Butzbach spricht für die Wetnsteuer und ebenso Abg. Muth für Mjelbe, so lange Brer und Branntwein ihre Steuern haben. Dieselbe sei nicht nur bei den Wirlhen, sondern auch bei Privaten vollständig gerechtfertigt.
Abg. Metz-Darmstadt ist für die Bildung einer Commission, zusammengesetzt das Weinhändlern, Weinbauern, Wirthen und Ausschußmttgliedern der Kammer Zwecks Regelung der Steuer und glaubt m dieser Behandlungsweise das Richtige zur gedeihlich m Erledigung zu finden.
Nachdem auch Abg. Friedrich seinen auf Beibehaltung der Steuer gerichteten I Standpunkt dargelegt, schreitet man zur Abstimmung.
Der Prästdent mußte jedoch constattren, daß daS HauS nicht mehr beschlußfähig war und wurde daher die Verhandlung auf morgen vertagt.
Schluß </a9 Uhr SbendS.
—1. Darmstadt, 8 März. (Zweite Kammer der Londständes Die Kammer trat gestern zunächst tn die Verhandlungen über das feiner Zeit zurückgestellte Kap. 82, „Landgerichte und Amtsgerichte", ein und fand der von dem Ausschuß neu formultrte und der Forderung der Regierung zustimmende Antrag die einstimmige Annahme deS HauseS. Das ebenso zurückgestellte Kap. 68, „Wittwen- und Waisen - BersorgungS- anstatten", wurde im Sinne der Regierungsvorlage nach Antrag deS Ausschusses angenommen.
Sodann kam man zum Abschluß der gestern Abend unterbrochenen Verhandlungen über die Wetnsteuer und wurde der Antrag des Ausschuffes, den jährlich vorgesehenen Betrag von 280000 Jfc tn Einnahme zu setzen und die Petition der Wetn- wtrthe adzulehnen, mit allen gegen 7 Stimmen angenommen. Gegen die Weinsteuer stimmten hie Abgeordneten Wasserburg, Pennrich, Wolz, Franck, Ohly, Möhn und Büchner. Der wettere Antrag des AuSschuffeS, die Frage der Besteuerung der Weinanlagen von Privaten in Erwägung zu ziehen und, im Falle sich eine solche ohne Wiedereinführung einer allgemeine« Bezettelung durchführen läßt, entsprechende Vorlage zu machen, fand ebenfalls mit 26 gegen 7 Stimmen Annahme, nachdem noch ein Antrag Metz.Darmstadt auf Berufung einer Euquete und ein Antrag drs Abg. Kredel, die obligatorische Declarattospflicht für Private und Wemwtrthe einzuführen, abgelehnt worden waren.
Titel 2 der inbireden Auflagen „Brückengeld und für Ueberfahrten", wird der AuÄschußantrag> den von der Regierung proponirten Betrag von jährlich 168,142 M tn Einnahme vorzusehen, einstimmig angenommen.
Tttl 3, „Stempel und Gertchtsgebühren". Abg. Osann erklärt die Bemerkungen des H-rrn Berichterstatters, als spielten in den kleinen Processen die Reiseentschädigung des Anwalts, die Gebühren desselben eine hervorragende Rolle, denn es überschritten diese Kosten den Werth des Streitobjects, insofern für gerechtfertigt, als auch er die jetzigen Gebühren für Anwälte in kleinen Processen für zu hoch, aber bei großen Streitobjecten zu klein findet.
Abg. Jöckel bespricht die Unrichtigkeit dieser Auffassung, ist der Meinung, daß derartige Besprechungen tn diesem Hause den Stand der Anwälte herabsetze und verwahrt sich gegen die im Ausschußbericht besprochenen Defiderien; die Kosten der Anwälte seien kaum dem Bedarf angemeffen.
Es sprechen noch für die Verminderung der Anwaltdgebühren die Abgeordneten v. Rabenau, Schröder, Franck und wird dieser Titel nach dem Antrag des Ausschusses genehmigt, also die zu diesem Titel vorgesehene Summe von jährlich 1,344,000 JL in Einnahme gestellt.
Titel 4—6, „Eichgebühren", „Erbschafts- und Schenkungssteuer", „Abgaben von Hunden und Nachtigallen", finden nach den Anträgen des Ausschuffes mtt 11,700 440,000 JL. und 130,090 J4 Annahme.
ES folgt Kap. 6, „AuS Reichssteuern", Kap. 7, „Geldstrafen", Kap. 8, „Verschiedene Einnahmen", Kap. 9, „Aus den Ueberschüssen der Hauptstaatskaffe", und finden sämmtliche Kapitel Annahme ohne Debatte. Hiermit ist die „Einnahme" erledigt.
Es folgen „Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben" und steht zunächst Kap. 122, „Territorial.Fluß- und Dammbau" und die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, den Staatsvertrag mit der Königl. Preußischen Regierung wegen Regu- ltruvg der Rheinstromstrecke zwischen Mainz nnd Bingen zur Berathung und Beschluß- sassung. Za Titel 1, „Regulirung der Rheinstromstrecke zwischen Mainz und Bingen", bemerkt Abg. Schröder, Großh. Regierung möge in Betracht ziehen, daß der Rhein tn dem Theile oberhalb Mainz nicht durch die Veranlagung von Buhnen und Krippen geschmälert werde und daß die dort stattfindende Versandung ohnehin ihr Theil dazu beiträgt die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Er bittet, wenn möglich, um Abhülfe.
Ministerialpräfident Weber verspricht Berücksichtigung der soeben angeführten Wünsche Seitens der Regierung und wird dieses Kapitel nach dem Anttag des Ausschusses angenommen. Titel 2, „Fortsetzung der Rheincorrection zwischen den Profilsteinen Nr. 28—31 in der Gemarkung Ibersheim", und Titel 3, „Errichtung eines SchutzdammeS gegen Main-Ueberschwemmungen in der Gemarkung Klein-Auheim"^ finden ohne Debatte Annahme. Desgleichen Kap. 123, „Eisenbahnen", Kap. 124, „Reiseunterstützung an daS Baupersonal zur Vornahme wissenschaftlicher Studienreisen", Kap. 125, „Zur Ergänzung des StaatSdomanialvermögens", Kap. 114, „Erlöse aus veräußerten Staatsdomänen", Kap. 115, „Rückzahlungen auf Ausleihungen der Hanpt- staatskass e", Kap. 116, „Aus den Ueberschüsftn der Hauptstaatskasse", Kap. 117, „Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld". r r
Kap. 118, „Bedürfnisse des Großh. Hauses und Hofes". Abg. Osann erklärt Namens des Ausschusses, daß derftlbe nach wie vor auf seinem Standpunkt beharre und nicht anerkenne, daß den Prinzessinnen aus dem Hause Hessen an den Staat irgendwie ein directes Recht auf ein Hetrathsgut, wie z. B- die letzte Anforderung im Betrage von 20,000 JL zuflehe. Der Ausschuß sei jedoch der Ansicht, wie die Verhältnisse dermalen ausnahmsweise liegen, daß namentlich in Anbetracht der Verheirathung der beiden ältesten Töchter Sr. König!. Hoheit des Großherzogs demselben hierdurch außergewöhnliche, nicht unbedeutende Kostm erwachsen seien und das Land einen außergewöhnlichen Beitrag zu leisten, sich nicht entschlagen werde. Es beantrage der Ausschuß Verwilligung der Summe von 34285 71 L- ,
Ministertalpräsident Weber präcisirt den Standpunkt der Regierung, wonach dieselbe den Rechtsanspruch der Prinzessinnen des Großh. Hauses auf die herkömmlichen, hausrechttichen Total-Gelder anerkennt und auf den Inhalt der Denkschrift vom 24. Januar 1866, welche den Ständen überreicht wurde, Bezug nimmt. Das Kapitel findet mit Majorität Annahme.
Kap. 119, „Centralbauwesen im Restart der Sectioa für innere Verwaltung" Kap. 120, „Cmtralbauw seu im Ressort der Scction für Justizverwaltung", Kap. 121


