s Samstag den 10. Januar 18SÖ
Güßen« Anzeiger
Auüs- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Abnahme bet Montag».
eit« t Gchulfiraße 7.
•reif vierteljährlich 2 Wart 20 Pf mit Bring« Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark M)
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Legittmationikarten für Handlungsr-isend-.
Bekanntmachung.
Wir sehen uus^veranlaßt, 'Itachstehendes zur allgemeinen Kenntniß der Interessenten zu bringen
Ministerium, vorzulegen.
Dr. Boekmann.
Großherzoglichee Gießen.
Dr. Boekmann.
1) Nach § 44a der Gewerbeordnung bedürfen inländische Kaufleute und Handlungsreisende, welche in Gemäßheit des $ 44, Absatz 1 u. 2 oer Gewerbe-Ordnung Waarenbestellungen aussuchen oder Waaren ausraufen, einer Legitimationskarte, welche aus den Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs von der für dessen NiederlapungSort zuständigen Verwaltungsbehörde für die Dauer des Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird- rr ,ri . .
Neben diesen durch die erwähnte Gesetzesvorschrist emgeftchrten Vegi*
Formularien.
Wir bemerken schließlich, daß die fraglichen LegMmaiwnskarten «nein Aursertigungsstempel von 90 Pfennig unterliegen und machen daraus aufmerksam, daß die unter 2) ermähnten Gewerbelegltima wnskarten nur aus ausdrückliches Verlangen ausgestellt werden, da sich ft.r 'nlandlfch- Kaufleute und Handlungsreisende regelmäßig die aus Grund des 44a der Gewerbeordnung auszugebenden Legitimationskarten (pos. 1) genügend erweisen dürsten.
timationskarten gelangen
2) die bisherigen in den Zollvereins- und Handelsverträgen vorgesehenen Gewerbe-Legitimationskarten auch fernerhin zur Aus- qabe und berechtigen den Inhaber zum Aufsuchen von Waarenbeflellungen ic. nicht nur innerhalb d-s Deutschen Reichs, sondern innerhalb des ganzen <Gebiete» der Vettragsslaaten sdermalen Deutsches Reich, Luxemburg, Oesterreich- Ungarn, Portugal, Rmuänien,Schweiz, Serbien und Spanien)
Dieselben unterscheiden sich daher von den unter 1) erwähnten Legitt- mationskaitei,, für welche sie einen Ersatz bilden, bezüglich des Geltungsbereichs ; stimmen dagegen mit letzteren darin überein, daß bei beiden Arten von Karten die Vorschriften der Absätze 2—5 des § 44a der Gewerbe- Ordnung Anwendung finden und somit in Bezug auf die Verpflichtung der Inhaber zum Mitsühren der Karten, sowie die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung, ferner über Versagung und Zurücknahme der Karten gemeinschaftliche Bestimmungen gelten (et. Schlußabsatz bei § 44a der Gewerbe- Ordnung).
Gießen, am 7. Januar 1885.
Von den unter 1) und 2) bezeichneten Legttimationskarten verschieden find
3) die Gewerbelegitimationskarten für ausländische Handlungsreijende, b. h. für Handlungsreisende, welche Staaten an- gehören, mit weichen ein Abkommen wegen der Gewerbesigttimat.onska't n (pos? 2) zwar nicht abgeschloflen, denen iedoch das Recht der Meist beaünstigunq hinsichtlich des Gewerbebetriebs eingeraumt ist. Diese Karten sind vorgeschrieben unter II B. 2 der Bekanntmachung bei Reichskanzlers vom 31. Dct. 1883 betreffenb AuLftihriingsbestimmungen zur Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich, - --M-ntkcht m Nr. 24 des Regierungsblattes für 1883, S. 101 u. flg. - ^d berechtigen dm Inhaber unter den daselbst angegebenen Bedingungen insbesondere ent^tun» der Landessteuern, zum Geschäftsbetrieb in dem ganzen Gebiete des Reichs.
In Gemäßheit Vereinbarung der Bundesregierungen erfolgt die Aus- fettigung fämmtlicher Legitiniationskarten (pos. 1—3) nach einheitlichen
-- — --7“------————" Gießen, am 3. Januur 1885.
Betreffend' Den Verkehr mit außerdeutschen Behörden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
bindung zu treten ist, jedesmal uns zur weiteren Entschließung vor*^oefmanK
Betreffend: Die Beförderung von Legitimationspapieren nach den Niederlanden und Belgien- Gießen, am 3. Januar
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
toronbMioalid).» »olheiamt Gießen und an die Großher,»glichen Bürgermeistereien de» K'eistS.
Ra °w°rden Mid, in welchen KffSÄS
-'.gehörigeren deren Besitz sie durch bireete R verschaffen wüftn wir Sie an, künftighin Gesuche
befinblicheu jungen Leuten den Eintritt m die NiederländischeKolon° T binD Niederlanben ober von Belgien aus an Sie gerichtet
sä mS Ä'ffÄi***i ***** * «-«.-b-st-d-mn,«•***•
Politische Ueberficht.
Gießen, 9. Januar.
Der Kaiser erfreut stch auch im neuen Jahre des besten Wohlbesin- dens, so daß er hoffentlich auch dem am 18. Januar abzuhaltenden Krönungs- uud OrdenSseste des Schwarzen Adlerordens wird persönlich beiwohnen können. Letzterer ist im Lause des Jahres 1884 fünf Mal verliehen worden und zwar an den russischen Thronsolger, Nicolaus Alexandrowitsch, an Prinz Friedrich Heinrich von Preußen (ältesten Sohn des Prinzen Albrecht), an den Fürsten Karl Anton von Hohenzollern, an den russischen Minister des Auswärtigen, v. Giers, und an den sächsischen Kricgsminister, Grasen v. Fabrice. — Am kaiserlichen Hose erwartet man im Frühjahr den Besuch oeS zweiten und des dritten Sohnes des Königs von Schweden, der Prinzen Oscar und Karl, die sich gegenwärtig auf einer Reise durch Ostindien besinden.
lieber das vielerwähnte Reifeproject des Fürsten Bis- marck schreibt ein auswärtiges ossiciöses Organ, die „Polit. Corresp." : „Nach einer uns aus Berlin zugehenden Mitthellung hat Se. Durchlaucht, der deutsche Reichskanzler Fürst Bismarck, den definitiven Entschluß gefaßt, jedes Reiseproject nach dem Süden für jetzt fallen zu taffen. In deutschen Brmdesrathskrersen wird versichert, daß der Reichskanzler damit zugleich einem wiederholt ausgesprochenen Wunsche Sr. Majestät des deutschen Kaisers Rechnung Sragen habe. Als nicht unwahrscheinlich gilt aber, daß der Reichskanzler,
ls Die Fürstin Bismarck den geplanten Aufenthalt im Süden tatsächlich nehmen sollte, später sich für kurze Zeit von den Geschäften losrerßen dürste,
um allenfalls bi- Fürstin abzuholen." Jebenfalls bürften bi- wi^raufge- nommenen ReichstagS-Verhanblungen unb ber zum 15. Januar bevorst-h-nbe Zusammentritt bes preußischen Lanbtages - ganz °bgefehen v°n ben M » den Fragen ber auswärtigen Politik - dem leitenden Staatsmann bas Bei- laffen ber Reichshauptstabt noch nicht so halb gestatten.
Nachdem bi- parlamentarische Maschinerie am Donnerstag ihre Arbeiten wieder begonnen hat, sind die Reichsiags-Verhandlungen wieverum in den Vordergrund des Jntereffes gerückt worden. Mit begreiflicher Spannung sicht man Dem entgegen, was die fernere Entwickelung der Session »ns brin gen wird. Der Reichstag wird wohl noch einige Zeit mit ber BnalhW de» Etats zubringen, -he er Daran denken tarnt, an die Erledigung ber wütigeren Vorlaaen, wie der Darnpfer-Subventions-Vorlage, Des P°^p°/^ffen-Ge,ch.s und ber Novelle zum Unfallversicherungs-Gesetz, zu gehen. Ä1“" b?.fgtat» lich klingt die Version, ber Reichstag werde sich nach Erli-^8 °-s ^tal» und einiger kleinerer Vorlagen vertagen, um dem preußilchen Abgeordnetenhaus- qeit in seinen Arbeiten zu lassen. Der Reichstag soll dann m el.n^r rMYiayr^ Session die B-rathung der ihm vorliegenden wichtigeren Gesetzentwür,e zu
Ende führen. . , f ,
cvn der Wiener Presse hallt der Scandal, welcher in einer der ätzten Sitzungen des Gemeinderathes der österreichischen Hauptstadt stattge- Der lehren Sitzungen Der Leibsporn der Opposition im Gemeinde-
Äe Sr.'maibt, ließ fich^zu Sn hlstigsten Angriffen gegen den Referenten der Budget-Commission hinreißen und provocirte dadurch die leidenschaftlichsten.


