Ausgabe 
9.8.1885 Erstes Blatt
 
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Konstantinopel, 7. August. Die gegenüber den französischen Mittelmeer- 'Provcnienzen festgesetzte lOtägige Quarantäne ist ausschließlich in den Lazarethen von Clremore bei Smyrna, Beiruth und Tripolis zu erledigen. Die in den Auslandhäfen obsolvirte Quarantänezeit wird dabei berücksichtigt.

Universität-- Chronik.

Der Vorstand der Anatomie in Tübingen, Professor Henke, hat einen Ruf nach Königsberg abaelehnt.

Als Nachfolger des Professors Gerhardt hat die Würzburger medicinische Fakultät der bayerischen Unterrichtsverwaltung an 1. Stelle Professor Leube in Erlangen, an 2. Lehrmeister in Tübingen und an 3. Licht heim in Bern in Vor­schlag gebracht. Leube war nächst Gerhard für die Berliner Professur in Aussicht genommen.

Lokale-.

Gießen, 8. August. sStadtoerordnetensitzung vom Donnerstag den 6. August, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend: Herr Beigeordneter Heß als Vorsitzender und die Herren Stadtverordneten: Baist, Gail, Georgi, Grüneberg, Hoch, Hornberger,^Ad. Noll, Aug. Noll, Kauf, Lüdeking, Petri, Scheel, Schopbach, Simon und Vogt.

1. Wahl eines Mitglieds der Einschätzungs-Commission für die Einkommen- und Kapitalrentensteuer. Herr Kaufmann Emil Pistor jun. wurde an Stelle des ausgeschiedencn Mitglieds für die 1. Abtheilung erwählt.

2. Beitrag der Stadtkasse zu den Kreisumlagcn pro 1885/86. Für die nicht vorgesehenen 3944.28 JL wurden die Mittel zu Lasten der Ueberschüsse bewilligt.

3. Die Ueberlassung eines Schulsaales zur Abhaltung von Gesangsübungen. Der Gesangverein der Bürger-Gesellschaft beabsichtigt, ein Concert zum Besten des Abt-Denkmals zu veranstalten und zur Abhaltung der Gesangsübungcn wurde die Benutzung eines Locals im Schulhause in der Schulstraße genehmigt.

4. Die Badeanstalten in der Lahn. Die von Großherzoglichem Polizei­amt Gießen zur Vorlage gekommene Polizei-Verordnung wurde wie folgt ange­nommen :

Auf Grund des Artikels 296 des Polizeistrafgesetzes und des Artikels 56 Pds. 1 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Ge­nehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 188

zu Nr. M. I. verordnet wie folgt:

§ 1. Die polizeiliche Aufsicht über die öffentlichen Badeplätze in der Lahn steht dem Großh. Polizeiamt zu, welches dieselbe durch die ihm unterstellten Vollzugs­organe ausübt.

$ 2. Das Mitnehmen von Hunden in die Badehäuser ist nicht gestattet.

$ 3. Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle gelegenen Badehause an, stromaufwärts bis zum sogen. Schäferbrunnen, ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser) sowie das Entkleiden an beiden Ufern verboten.

Bei dem Baden in offener Lahn sowie innerhalb der Badeanstalten haben sich die Badenden, falls sie sich nicht in einer geschlossenen Halle baden, ohne Ausnahme der Badehosen zu bedienen.

$ 4. Das Schwemmen oder Waschen von Rindvieh, Schafen, Schweinen zwischen den beioen ober- und unterhalb der Lahnbrücke gelegenen Wehren ist vom 1. Mai bis 15. September untersagt.

Pferde dürfen in den Monaten Juni und Juli nur bis 7 Uhr Morgens und nach 8 Uhr Abends, in den Monaten Mai, August und September bis 7 Uhr Morgens und nach 7 Uhr Abends, in den übrigen Monaten aber zu jeder Zeit zum Schwemmen gebracht werden.

S 5. Das Localreglement für die Provinzialhauptstadt Gießen vom 8. Mai 1856 betr. das Polizeistrafgesetz, insbesondere Baden in Flüssen, tritt außer Wirksamkeit.

§ 6. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die einschlägigen Strafbestimm­ungen des Reichsstrafaesetzbuchs und des Polizeistrafgesetzes zur Anwendung zu kommen haben, mit einer Geldstrafe von einer bis dreißig Mark geahndet.

Gießen, 4. August. Die Hessische Lutherstiftung, welche bestimmt ist bedürftige Studirende der evangelischen Theologie, die sich verbindlich machen, 5 bezw. 10 Jahre der Hessischen Kirche zu dienen und sich durch bereits erwiesene Tüchtigkeit würdig gezeigt haben, durch Stipendien bei ihrem Studium, vorzugsweise bei solchen auf der Landesuniversität zu unterstützen, hat in diesem Jahre zum ersten Male Stipendien zu vergeben. Die einzelnen Stipendien haben die Höhe von 350 und 700 J4 und steht die Summe von 3150 JL zur Verfügung.

Gesuche um Verleihung eines Stipendiums sind an den Secretär des Vorstandes der Hessischen Lutherstiftung, Herrn Rechtsanwalt Dr. Dornseiff in Gießen spätestens bis zum 1. September l. I. einzureichen. (D. Z.)

Vermischtes.

Friedberg, 4. August. Gestern Abend wurde ein junger Mensch von Ockstadt, Namens Grimm, der auf derKaisergrube" arbeitet, auf dem Heimwege in der Nähe des Forsthauses Winterstein, von 3 Männern und einem Weibe überfallen, feiner geringen Baarschaft und seiner Kleider beraubt, verwundet und geschlagen und dann laufen gelassen, als er um sein Leben flehte. Grimm konnte ein genaues Signalement der Räuber geben. Die Gensdarmerie begab sich heute sofort auf die Suche und so steht zu erwarten, daß, da die Räuber eines der am Winterstein gelegenen Orte passirt haben müssen, sie in kürzester Zeit ergriffen werden.

][ Darmstadt, 7.August. sSprachreiniger.j In dieser an Ereignissen hoch­politischen wie localen Inhalts gleich armen Saurengurkenzeit wird es Ihre Leser vielleicht amüsiren, von einer Bestrebung hiesiger Herren der guten Gesellschaft Kennt- niß zu erhalten. Dieselben haben sich nämlich untereinander verpflichtet, sich im gegen­seitigen Verkehr jedes übersehbaren Fremdwortes zu enthalten. Geschieht es trotzdem, daß einer der Herren ein Fremdwort gebraucht, für das ein den Sinn vollständig wiedergebendes Wort in der deutschen Sprache gefunden werden kann, so zahlt der Betreffende für solches Vergehen 5 $ Strafe. Bei besonders groben Verstößen wider die deutsche Muttersprache werden 10 H erlegt. Wenn irgend ein Zweifel obwaltet, ob das gebrauchte Wort nicht bereits Bürgerrechte in der deutschen Sprache erworben hat oder nicht sinndenkend übersetzt werden kann, wird von der Gesellschaft abgestimmt. Diese Abstimmung kostet den Antragsteller, ob er nun Recht oder Unrecht bekommt, jedesmal 20 H Gerichtsgebühren. Die Gesellschaft tagt täglich hier, insofern sie bei dem gemeinschaftlichen Mittagessen in einem unserer ersten Gasthäuser die ongedeuteten sprachreinigenden Grundsätze anwendet und zur strengsten Durchführung bringt. Trotz­dem die Gesellschaft bis jetzt nicht gerade zahlreich zu nennen ist, so hat die Kasse der Sprachreiniger doch schon recht gute Geschäfte gemacht, wie allein aus der Thatsache zu ersehen sein dürfte, daß aus der betreffenden Kasse zwecks eines Beitrags zur Bis- marckspende s. Z. 100 JL gezahlt worden sind. In Zukunft werden die gesammelten Gelder für gemeinnützige milde Zwecke verwendet oder auch wohl bei heiteren geselligen Veranstaltungen zu Ehren von Bacchus und Gambrinus geopfert werden.

Mainz, 5. August. sTod durch Mißhandlung.) In unserem Nachbarorte B. hat sich vorgestern eine rohe That abgespielt; in dem fraglichen Orte wohnen eine ganze Anzahl polnischer Arbeiter mit ihren Familien, welche sich als Maurer oder Handlanger ernähren. Vorgestern kam es nun zwischen diesen Arbeitern zu einem -Streit, wobei einer derselben in so schändlicher Weise mißhandelt worden ist, daß er an den erhaltenen Wunden verstarb. Das Gericht hat gestern bereits die Section der Leiche vorgenommen, bei welcher Gelegenheit constatirt worden ist, daß der Arme förmlich todtgetreten worden war, da sich am ganzen Körper die Spuren der Fußtritte zeigten. Der Thäter wurde gestern verhaftet und unter Gendarmeriebedeckung in das hiesige Gefängniß abgcführt.

.Zahlbach, 5. August. Den lieben Leichtsinn hatte gestern Abend eine Frau in unserer Hauptstraße schwer zu büßen. Das Feuer wollte nicht recht brennen und da mußte dann Hülfe im Aufgicßcn von Petroleum gesucht werden. Kaum hatte aber Jbie Frau aus einer Kanne von dieser höchst gefährlichen Flüssigkeit auf das Feuer

gegossen, da erfolgte ine Explosion und lichterloh stand die Frau in Flammen. Mit schweren Brandwunden bedeckt, konnte sie nur mit Mühe vom Verbrennen gerettet werden. Ein wahres Wunder ist es zu nennen, daß nicht noch größeres Unglück durch einen Brand entstand, wodurch unser Ort, der seit vielen Jahren von solchen Unglücks­fällen verschont blieb, sehr in Mitleidenschaft gezogen worden wäre. Wie oft soll übrigens noch vor dem Aufgießen von Petroleum auf das Feuer gewarnt werden, berichten doch tagtäglich die Tagesblätter über derartige Unglücksfälle.

Langenhain, 2. August. sEine Luftfahrt vermittelst einer Windhose.) Gestern Nachmittag gegen 3 Uhr geht ein 13jähriger Knabe von hier nach dem nahen Fauerbach v. d. H. Kaum hatte er diese Höhe überschritten, hört er hinter sich ein starkes Brausen. Erschreckt eilt er den hohen Rain hinauf, und oben angekommen, erfaßt ihn eine Windhose, hebt ihn haushoch empor und trägt ihn etwa 10 Minuten weit seitwärts über die Felder. Noch nicht ganz wieder zur Erde nicdcrgekommen, wird er abermals in die Lüste getragen und endlich durch einen starken Stoß auf die Erde niedergeworfen. Glücklicherweife hat ihm diese interessante Luftfahrt keinen weiteren Schaden als einen kurzen Schwindel und etwas Brechneigung zugefügt. So erzählte der Junge und ein Fuhrmann hat die Luftfahrt mit angesehen. (D. ZI

Neustadt a. d. H., 5. August. Unser berühmtes Schützenhaus (Vier Jahreszeiten") eines der ältesten historischen Sammelpunkte in der Pfalz, in welchem die Helden der Revolutionszeit über Wohl und Wehe des Landes rathschlagten, ist abgebrannt,

sEin Ferienhospiz für Gymnasiasten.) Man schreibt derNordd. Allg. Ztg.": Es läßt sich nicht leugnen, daß durch die Errichtung eines Ferienhospizes an der See vielen Schülern der höheren Lehranstalten ein Dienst erwiesen wird, da ge­rade der Aufenthalt an der See auf nervös überreizte Naturen einen überaus wohl- thuenden Einfluß übt, der Aufenthalt an der See und die Bäder in derselben eine Stählung und Kräftigung des jugendlichen Körpers bewirken, wie wenige andere Mittel. Der' preußische Eultusminister hat sich nun durch den Augenschein überzeugt, daß zur Anlegung eines solchen Hospizes die Insel Langeoog ganz besonders geeignet ist, weil dort der Lärm und Trubel des modernen Badelebens gänzlich fehlt und hoffentlich auch für die Zukunft ferngehalten werden kann. Ein solches Ferienhospiz, im Anschluß an das bereits bestehende, in erster Linie für Geistliche, Lehrer und Be­amte, sowie deren Familien bestimmte Hospiz zu errichten, hat sich das Kloster Loccum auf Langeoog entschlossen, und das preußische Eultusministerium empsiehlt dasselbe in wärmster Weise. Das Hospiz ist für Knaben im Alter von 1216 Jahren bestimmt. Für je 20 Knaben wird ein Gymnasiallehrer als Inspektor angenommen. Die Knaben schlafen in Langeoog in großen Schlafsälen. Für den Aufenthalt bei Taae während etwaigen Regenwetters wird ein großer Saal eingerichtet, in welchem auch Die gemein­samen Mahlzeiten eingenommen werden. Um 6*/, Uhr Morgens wird aufgestanden,, um 9V2 Uhr Abends zu Bett gegangen. Der Preis beträgt für 4 Wochen, alles außer der Reise inbegriffen, 100 JL.

Wer noch keine Badereise unternommen hat, dem können wir ein neue^ Reiseziel empfehlen, wo er idyllische Ruhe des Landlebens und kräftige Seeluft findet. Conoentionellem Zwang begegnet man dort nicht, und vor Allem: man braucht im wahren Sinne des Wortes nicht Toilette zu machen. Dieses Eldorado für Touristen ist Kamerun. Carl Stangen bereitet soeben eine Gesellschaftsreise nach diesem vielgenannten Lande vor, welche bereits vollständig in ihren Details festgesetzt ist, und zu der sich auch schon sechs Teilnehmer angemeldet haben. Sobald nock eine gleiche Anzahl der Fahrt sich anschließt, ist das Unternehmen gesichert und die Abreise wird bekannt gemacht. Der Einschiffungshafen wird Bremen sein und soll je einige Tage Station in Lissabon, Lagos und Liberia gemacht werden. Als Reisedauer hat man 9 Wochen in Aussicht genommen und der Betheiligungspreis ist auf 2800 JL fixirt. Der Plan bezweckt, Interessenten eine günstige Gelegenheit zu bieten, die neue Colonic kennen zu lernen und die Anknüpfung von Handelsbeziehungen zu erleichtern, von welchem Gesichtspunkte aus der Idee einer solchen Gesellschaftsreise die Anerkennung, nicht versagt bleiben kann.

Schiff-Nachrichten.

Bremen, 7. August. sPer tr'ansatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Rhein, Capt. Th. Jüngst, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 26. Juli von Breinen und am 28. Juli von Southampton abgegangcn war, ist gestern 5 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen.

Bremen, 7. August. sPer transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Fulda, Capt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 29. Juli von Bremen und am 30. Juli von Southampton abgegangen war, ist heute 9 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen.

Handel und Verkehr.

Gießen, den 8. August- Auf dem heutigen Markt kostete' Butter per Pfund JL 0.751.00, Hühnereier pr- Stck. 56 X Enteneier St- 00 H, Käse pr. St. 59 Kasematte 23 H, Erbsen pr. Liter 20 X Linsen 26 H, Tauben per Paar 0,50 bis 0,70 X Hühner per Stück X 0.901.10, Hahnen pr. Stück JL 0.500.80, Enten per Stück X 1.201.80, Ochsenfletsch per Pfund 6800 H, Kuh- und Rindfleisch 5660 H, Schweinefleisch 5060 H, Hammelfleffch 6470 X Kalbfleisch 4850 X Kartoffeln per 100 Kilo JL. 5.006.00, Milch per Liter 1216 H, Zwiebeln per Gentner JL 6.00-7.00, Kirschen per Pfund 20-24 H.

Auszug aus den Standesamtsregisteru des Standesamts Gießen.

Aufgebote.

Juli: 27. Kaufmann Ludwig Karl Martin Hermann Frech mit Wilhelmine Luise Emilie Demuth, Tochter des Bürgermeisterei-Secretärs Wilhelm Demuth zu Gießen. 27. Schuhmacher Friedrich Jäger mit Marie Karolinc Dorothea Henriette Feldhaus, Tochter des verstorbenen Tapeziers Georg Feldhaus zu Gießen. 27. Barbier- Ludwig Emil Karl Christian Friedrich Ott mit Christine Helene Christiane Zinßer,. Tochter des Schlossers Heinrich Zinßer zu Gießen. 30. Der Sergeant im II. Großh. Hessischen Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 Theodor Karl Semmclmeyer mit Helene Dorothea Lutz, geb. Rühl. Wittwe des pens. Lehrers Heinrich Daniel Lutz zu Gießen. August: 3. Dachdecker Karl Friedrich Gustav Christian Korndörfer mit Marie Thersia Storck, Tochter des verstorbenen Taglöhners Franz Storck zu Gießen. 4. Arbeiter Heinrich Zimmermann mit Elisabeth Imhoff, Tochter des Landwirths Philipp Imhoff zu Marburg. 6. Pfarrer Ernst Adam August Dingeldey mit Elisabeth Thesen Wilson, Tochter des Directors Peter Wilson zu Gießen. 7. Schuhmacher Johann Wilhelm Barenhoff mit Marie Karoline Lemmer, Tochter des verstorbenen. Wegwärters Carl Lemmer zu Bockenheim.

«heschließnngen.

Juli: 29. Der Vicefeldwebel im II. Großh. Hessischen Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 Friedrich Nafsua zu Gießen mit Christine Plitsch, Tochter des Landwirths Johannes Plitsch III. zu Lang-Göns. 29. Schmied Friedrich Müller, Wittwer, mit Sophie Lies, Tochter des verstorbenen Schreinermeisters Hermann LieS zu Gießen.

Geborene.

Juli: 20. Dem Dreher Johs. Rohrbach eine Tochter. 21. Dem Dachdecker- Martin Emil Jtoü eine Tochter, Lina Marie. 23. Dem Vicefeldwebel im II. Großh. Hessischen Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 Heinrich Adolph ein Sohn. 27. Dem Straßenmeister Christoph Bischoff ein Sohn, August Hugo. 28. Dem Geschirrhändler Philipp Wagner eine Tochter. 28. Dem Kaufmann Emil Fischbach Zwillingskinder, eine Tochter und ein Sohn. 29. Dem Fuhrmann Heinrich Mootz ein Sohn, Heinrich Wilhelm Christoph. 29. Dem Sattler Adam Heß eine Tochter, Kalh. Elisabcthe. 30. Dem Schuhmacher PH. Seipp ein Sohn. 30. Dem Gärtner Johs. Balßer eine Tochter, Luise Karoline. August: 1. Dem Lademeister August Thierbach ein Sohn. 1. Dem Tapezier Ferdinand Nennstiel ein Sohn. 2. Dem Professor Dr. Rudolf Stammler eine Tochter, Bertha. 2. Dem Fuhrmann Hermann Bender eine Tochter, Helene Auguste. 3. Dem Schlosser Friedrich Gustav Kock eine Tochter^ Elisabeth Katharine. 3. Dem Maurer Heinrich Sommerlad eine Tochter, Anna Elisabeth. 4. Dem Bahnarbeiter Konrad Nau ein Sohn. 6. Dem Oeeonom Karl Jughard III. ein Sohn. 6. Dem Locomotivheizer bei der Oberhessischen Bahn Ludwig Dem eine Tochter.