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Bahnen zu lenken; „ . c
Fabriken und Handlungen, die sich mit der Darstellung bezw. nut dem Vertriebe von sog. Kunstbutter befassen, die Anwendung der Bezeichnung „Kunstbutter" zu verbieten und sie zu verpflichten, ihr Fabrikat nur in einem deutlich mit der Bezeichnung „Margarin" oder „Kochfctt" bedruckten Umschlag zu verabfolgen, und die gleiche Bezeichnung auch auf jeder Factura, sowie auf jedem Frachtbriefe anzubringen; t ,
Übertretungen dieser Vorschriften mit Confiscttung der Maare und hohen
selbe seien noch nicht festgesetzt. Die Regierung kenne keinen Grund, weßhalv Trummond- Wolrf sich für die Mission nicht eignen sollte, habe im Gegentheil Ursache, zu glauben, da« seine Mission dem Khedive angenehm sein würde. Maclean kündigt eine Resolution an welche erklärt, daß es nicht erwünscht sei, Wolff nut der Mission nach Egypten zu betrauen. Manners theilte mit, daß die Bill wegen Einführung der inländischen Sixpence-Telegramme fallen gelassen werde. Balfour erklärte, die vorjährigen Reglements zur Verhütung der Einschleppung der Cholera seien noch in Kraft, die Einfuhr von Lumpen sei bis 1. November verboten.
Universität- - Chronik.
— Der akademische und städtische Musikdirector Leonhard Wolff zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor an der dortigen Universität ernannt worden.
Temperatur der Lahn und der Luft
nach Reaumur gemessen am 8. Juli, zwischen 11 und 12 Uhr Mittags.
Wasser 17°, Lust im Schatten 21°.
L. Ehr. Rübsamen, Turn- und Schwimmlehrer.
Lokale-.
G. Gießen, 8. Juli. sSterblichkeit in Gießens Die Sterblichkeit ging während der Woche vom 28. Juni' bis 4. Juli wieder bedeutend herab. Es ereigneten sich im Ganzen nur 5 Todesfälle, davon 4 bei Erwachsenen. Von diesen starb je eme Person an Lungenschwindsucht, Lungenemphysem, Krämpfen int Wochenbett, organischer Herzkrankheit. Ein Kind im ersten Lebensjahre erlag einer Gehirnentzündung.
dazu dienen, < , . ., ,
a) das consumirende Publikum gegen die Verwendung geumdheitsschadlicher Stoffe bei der Fabrikation von sog. Kunstbuttcr zu schützen;
den Handel mit sog. Kunstbutter in solide, jede Täuschung ausschließende
Literarische-.
— Eine passende Reiselektüre zu finden, ist schwerer, als es erscheint — sie muß sehr amüsant sein und doch nickt so spannend, daß man den Wagenwechsel darüber versäumt, sie muß ein richtiges Format haben und — muß billig sein, damit die Sorge um ihre Erhaltung nicht allzuschwer auf uns lastet. All' diese Wünsche und Ansprüche befriedigt der kleine Band, in dem zwei lustige Geschickten von Hackländer, dem vielerprobten Reisebegleiter und allezeit fesselnden Erzähler: »Montecchi und Capirletti" und »ein Sperrsitzabonnement zu acht", mit 50 reizenden Illustrationen von Eugen Horstig soeben erschienen (Verlag von C. Krabbe in Stuttgart. Preis 1 JL) Wie liebenswürdig weiß der Künstler dem Erzähler zu folgen und meld)’ elegante, anmuthige Bildcken führt er uns vor! Die graciöse Amerikanerin, die sckon auf der Ueberfahrt ihren Reisegefährten und den Leser erobert, wie vornehm einfach erscheint sie auf dem kleinresidenzlichen Hofball in Mitte ihrer sehr verschieden nuancirten Verehrer und wenn im „Sperrsitzabonnement" der Dichter selbst sich etwas ironisch zu seinen beiden Heldinnen verhält, der Stift des Künstlers hat sic mit so viel Reiz dargestellt, daß es sehr glaublich wird, wie ein Thcaterbesuck neben ihrem Sperilitz verhängnißvoll werden mußte!
Geldstrafen zu belegen. .
3) Die Großh. Centralstelle stellt an hohe Staatsregierung das Ersuchen, bei der Reichsregierung dahin wirken zu wollen, daß die geeigneten Maßregeln getrosten werden, um die Einführung von sog. Kunstbutter aus dem Auslande,, ohne daß die oben angeführten Bedingungen erfüllt sind, ein für allemal auszuschließen.
Aus Hessen, 7. Juli. Der hessische Landgerichtsassessor Amend in Langen lebte mit seiner jungen, von ihm zärtlich geliebten Gattin in der glücklichsten Ehe. | In den 70er Jahren erkrankte die Frau an einer unheilbaren Krankheit; nach Wochen I schien das Ende herangenaht, die Aerzte setzten dem jugendlichen Leben blos noch 1 wenige Stunden Frist. Die Kranke litt sichtlich die größten Schmerzen. Da nahm der trostlose Gatte, der absolut keine Hostnung mehr hatte, das theure Leben au retten, ein geladenes Gewehr von der Wand und ein wohlgezielter Schuß tödtete die Frau im Bette. Ohne Zweifel wollte der Gatte die heftiaen Schmerzen seiner der Auflösung nahen Gattin abkürzen. Die Thal war aber bei dein zärtlichen Verhältniß, in dem die beiden Ehegatten zu einander standen, immerhin so ungeheuerlich, daß die Frage nad) einer Erforschung der geistigen Gesundheit des in Anklagczustand Versetzten nahe genug lag. A. wurde in der That, da diese Frage verneint wurde, außer Verfolgung gesetzt. Diese Entscheidung fand nicht die allgemeine Billigung, da A. bis zur unseligen That actio im Dienste war und man bisher in keiner anderen Beziehung eine Störung seiner geistigen Gesundheit zu beobachten Gelegenheit hatte. Wod) seiner Pcnsionirung wirkte er eine Zeit lang als Rechtsanwalt am Amtsgericht in L. und siedelte später nach Karlsruhe über, wo er in der Versicherungsbranche thätig war. Sckließlid) mußte er in eine Irrenanstalt aufgenommen werben, bis dieser Tage seine Auflösung erfolgte. Die vorgenommene Section ergab, wie der „D. Ztg." geschrieben wird, eine zweifellos auf Jahre zurückreichende Degeneration des Gehirns. Die gerichtliche Entscheidung hatte somit s. Z. das Richtige getroffen. Der Fall ist jedenfalls einer der interessantesten der Criminal-Justiz; ein solches Motiv zur Vernichtung eines Menschenlebens dürfte nur sehr selten vorgelegen haben.
Marburg, 7. Juli. Seit dem 1. d. M. ist eine lang ersehnte Heilstätte und wichtige Lehranstalt unserer Hochschule — die Augenklinik — so weit in ihrem Neubau vollendet, daß sie theilweise bezogen werden konnte. Die vollständige Einrichtung und Vollendung wird bis zum Beginn des Wintersemesters erst möglich sein, wo dann die feierliche Eröffnung und Uebernahmc stattfinden wird.
Lübeck, 7. Juli. Ein heute früh ausgebrochenes Feuer in der Holzsägemuhle von Grube in der Hansastraßc vor dem Holstenthor ist bis jetzt noch auf den Herd beschränkt. Eine Anzahl Arbeiterwohnungen und bedeutende Holzvorräthe von drei Firmen sind verbrannt. Der Schaden ist bedeutend. (F. Z.)
Wittenberg, 30. Juni. Noch vor etwa 10 Jahren stellte ein berühmter Zoologe die Behauptung auf, daß der Biber in Deutschland ausgestorben sei, und glaubte, daß die ihm von hier aus mitgethcilten Wahrnehmungen über das Vorkommen des Bibers in der Elbe auf Jrrthümern beruhen müßten. Damals waren die Biber allerdings nickt häufig, aber sie waren doch vorhanden. Seitdem aber haben sie fick so vermehrt, daß jetzt kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein solcher gefangen ober geschossen wird. Vorgestern ging ivieder ein Biber beim Ausfluß der Elster in das Retz Klein-Wittenberger Fischer, die ihn thörichter Weise erschlugen. Und von Barby
kommt die interessante Nachricht, baß eine Katze, der man die Jungen genommen, sich, nach diesen am Elbufer suchend, einen jungen Biber adoptirt hat, den sie zu u ider- seitigem Wohlbefinden säugt.
Aus Bayern, 3. Juli. Lehrer Reibl, welcher von Bienen überfallen wurde, ist an den giftigen Verletzungen gestern gestorben. Der berbeigerufene Arzt entfernte aus seinem Körper 1240 Stacheln. Es war eine Rettung des Verletzten nicht mehr möglich.
— Eine vom Reicksgericht ergangene Entscheidung zeigt, daß, wenn auch von schlechten Schuldnern kein Geld zu erhalten ist, dieselben doch in manchen Fällen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Der Angeklagte hatte gegen die Annahme des Landgerichts in einer von dem Angeklagten bei Bestellung von Waaren gemachten unwahren Angabe, sein Geschäft gehe sehr gut und er könne von einem Vetter so viel Geld erhalten, als er wolle, sei die Vorspiegelung einer falschen ^hat- sache und in der Verschweigung des Umstandes, daß seine sämmtlichen Mobilien gepfändet waren, die Unterdrückung einer wahren Thatsache zu finden, Revision eingelegt. Der erste Strafsenat des Reichsgerichts hat diese Annabme des Landgerichts als nicht rechtsirrthümlich bezeichnet. Der Kaufmann, welcher auf Credit Waaren bestellt, hat zwar an sich nicht die rechtliche Verpflichtung, dem Verkäufer unaufgefordert Mittheilungen über seine Vermögenslage zu machen; auch liegt in einer solchen Bestellung nicht schon die Behauptung, daß der Besteller zahlungsunfähig sei, wenn aberber Besteller Demjenigen, bei dem er Credit sucht, seine Vermögenslage darlegt, uni diesen Credit zu erhalten, so muß er bei dieser Darlegung warheitsgemäß verfahren; insbesondere ist er dann hierzu verpflichtet, wenn er über den Stand seines Vermögens befragt und die Creditgewährung von der Auskunft über die Vermögenslage abhängig gemacht worden ist.
— Bei der Reichsbankstelle in Siegen ist ein Kasfendefect von 160,000 JL entdeckt worden. Wie derselbe entftanben, darüber kommen die verschiedensten Mit- theilungen. Vorerst wurde der erste Kassirer feiner Thätigkeit enthoben.
— [Zum Ortskrankenkassen-Gesetz.) Nachdem das Ortskrankenkassen-Gesetz — und wie man gegenwärtig sowohl Seitens der Arbeitgeber wie der Arbeiter zugesteht, mit wohlthätiger Wirkung — in Kraft getreten ist, haben sich auch, wie nicht anders zu erwarten, allerlei Streitfragen daraus ergeben. Insofern sie zu Nachtheilen im praktischen Leben führen könnten, sei zunäckst über die Natur des Ortskrankenkassen- buchs Folgendes bemerkt : Da dasselbe dem Gehilfen als Legitimation dient, so ist der Meister nicht befugt, cs Jenem bei der Entlassung vorzuenthalten, weil er desselben zum Eintritt in eine andere Beschäftigung bedarf, uni sich die Entrichtung des Eintrittsgeldes in andere Ortskrankenkassen zu ersparen, sowie auch um sich beim Eintritt einer Unterstützungsbedürftigkeit auf der Wanderschaft den anstandslosen Bezug der Krankenunterstützung zu sichern. — Die Zurückhaltung des Ouittungsbuches würde ohnehin für den Arbeitgeber keinen Nutzen haben, weil auf Antrag des Arbeiters ein Duplikat desselben von der Kaffenverwaltung ausgestellt werden kann. Auch dürfte ein Arbeitgeber schon polizeilicherscits zur Herausgabe des Buches angehalten werden können, da etwaige cioile Forderungsansprüche nicht zur Zurückhaltung nothwendiger Legitimationspapiere berechtigen. Dies folgt wohl mit logischer Conseguenz schon einfach daraus, daß die nöthigsten Kleidungsstücke und die Arbeitsinstrumente gesetzlich keiner Pfändung unterliegen und ein Legitimationspapier doch noch viel unentbehrlicher ist, weil es allererst die Möglichkeit des ehrlichen Fortkommens garantirt.
. — Die Gerichtsferien, welche am 15. Juli beginnen, bauern bis zum 15. September; während derselben werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: Strafsachen, Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sacken, Meß- und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Dermiethern und Miethern von Wohnungen und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in i die Miethsräume eingebrachten Sachen, Wechselsachen, Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird, sowie endlich Anträge auf Unter bringung verwahrloster Kinder nach dem Gesetz vom 13. März 1878. Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren, das Concursoerfahren und auf die Angelegenheiten der nickst streitigen Gerichtsbarkeit sind die Gerichtsferien ohne Einfluß.
— [geben und Eigenthum vor einem schottischen Richter.) Es ist eine alte Erfahrung, daß in den Augen des englischen Gesetzes das Eigenthum heiliger gehalten wird als das Leben und Vergehen gegen das letztere weniger streng bestraft werden als solche gegen das Eigenthum. Ein besonders ausfallender Contrast kam dieser I Tage in Glasgow vor. Drei Weiber waren des Mordes angeklagt. Sie waren I Schwestern und das Opfer war ihre Schwägerin. Die vier , Frauen lebten seit Langem I in bösem Einvernehmen und der lange Zwist gipfelte schließlich in einem Mordanfall I des schwesterlichen Trios auf ihre arme Verwandte, als diese ein Kind in den Armen I hielt. Die Anklage gab folgende Beschreibung des scheußlichen Vorfalles. Sie packten I sie bet den Kopfhaaren, zerrten sie auf dem Boden umher, schlugen sie mit den Fäusten, bearbeiteten ihre Brüste, ihren Bauch und die Beine mit Fußtritten, mißhandelten sie I noch auf andere Weise, so daß sie, zu Tode verwundet, bald den Geist aufgab. Eine I andere Verteidigung fand nicht statt, die Thatsachen konnten nicht geleugnet werden, wurden auch nicht in Abrede gestellt, allein in Anbetracht, daß der Anfall ohne „tödliche Waffen" stattgefunden hatte, kamen zwei der Schwestern mit einem Jahre Ge- I fängniß, die dritte mit drei Monaten weg. Und am Tage vorher hatte derselbe Richter einem jungen Manne acht Jahre Zuchthaus zuerkannt, weil er einer Frau in I der Straße eine Tasche, die vier Schillinge enthielt, weggerissen hatte. Es ist angen- I scheinlich billiger, gleich zu tobten als zu stehlen.
— [Vacante Stellen für Militäranwärter im Bereiche des 11. Armee-Corps.) I Bieber, Kreis Gelnhausen, Postamt, Landbriefträger, 450 JL Gehalt und 60 Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Darmstadt, Postamt II, Packetttäger, 760 JL Gehalt I und 180 Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Grenzhausen, Amtsgericht, Canzleigehülfe, I 5—8 Pfg. pro Seite. Guxhagen, Postagentur, Landbriefträger, 450 JL Gehalt und 60 JL Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Hofgeismar, Postamt, ständ. Posthülfsbote im Landbriefttägerdienst, 1,20 JL Tagegeld. Lüdenscheid, Amt, Polizeidiener, 750 «x I Gehalt und 100 JL Kleidergeld. Mainz, Postamt I, Stadtpostbote, 750 Gehalt und I 180 Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Olp, Landrathsamt, Kreisbote, 810 Gehalt I und 72 JL Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Reichelsheim (Odenwald), Postamt, Land- briefträgcr, 500 Gehalt und 60 Wohnungsgeldzuschuß jährlich. Rhoden (Waldeck), I Postamt, ständ. Posthilfsbote im Landbriefträgerdicnst, 1,25 JL. Tagegeld. Wetzlar, I Landrathsamt, Kreisstraßenaufseher, 1000 Gehalt per Jahr. Witzenhausen, Amtsgericht, Canzleigehülfe, 5—8 Pfg. pro Seite Schreibwerk. Bezirk der Großherzoglich Hessischen (25.) Division. Dieburg, Arbeitshausverwaltung, 2 Beschließergehülfen, je | 800 JL jährlich.__
Darmstadt, 6. Juli. Laut Angabe der Centralstelle für Landesstatistik über die Anzahl der Hunde und den Ertrag der Hundesteuer im Etatsjahre 1884—85 waren deren im Großherzogthum 26,904 vorhanden. Der Geldbettag der Staatssteuer für diese erreichte die Höhe von 134,520 JL Davon kamen auf die Provinz Starkenburg 11 711 Hunde bezw. 58,555 «X, auf Oberhessen 8343 Hunde, bezw. 41,715 JL und aus Rheinhessen 6850 Hunde, bezw. 34,250 at. Die Einnahmen an Communal- hundesteuer beliefen sich im gleichen Etatsjahre im Großherzogthum für 6897 Hunde auf 27 984 «X 50 und zwar in der Provinz Starkenburg für 2831 Hunde auf 11208 Jt, in Obörhessen für 1399 Hunde auf 5540 und in Rheinhessen für 2667 Hunde auf 11,263 v* 60 H. Der mit Hunden gesegnetste Ort in Hessen ist Mainz' Die Zahl der vierbeinigen Steuerpflichtigen betrug daselbst 1031, am nächsten in der Hundemenge steht nach Mainz Darmstadt mit 941 Hunden. Worms hat nur 386 Gießen 468 und Offenbach 638 besteuerte Hunde. Der Hundeliebhaberei am meiften abhold scheinen die rheinhessischen Orte Budenheim und Köngernheim zu sein, wo nur je ein vierbeiniger Steuerpflichtiger verzeichnet ist. .. . c
Mainz, 4. Juli. Da, wie gemeldet, das hiesige Festungsgefängmtz nut dem 1 October aufgelöst wird, sind von da an einzustellen die Verurteilten des Corpsgerichts 11. (hessisch-nassauischen) Armee-Corps, der Gerichte der 21. und 22. Division (Frankfurt a. M. und Kassel), der Commandanturen in Kassel und Frankfurt a. M. in das Fcstungsgefängniß in Köln; der Gerichte der Großherzoglich hessischen (25.) Division, des Gouvernements in Mainz und der Commandantur in Darmstadt in das Festungsgefängniß zu Rastatt; des Gerichts der 13. Division in daS Festungs- gefängniß zu Wesel; des Gerichts der 29. Division, soweit die Verurtheilten den im Elsaß stehenden Truppen angehören — 4. westfälisches Infanterie-Regiment Nr. 17. 4 badisches Infanterie - Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112, kurmärkisches Dragoner- Regiment Nr. 14 — in das Festungsgefängniß au Straßburg. Die für die Auflösung des Festungsgefängnisses in Mainz zu tlessenden besonderen Maßnahmen bleiben Vorbehalten.^[Gegen die Fabrikation von Kunstbutter.) Herr Gutsbesitzer Dettweiler von Laubenheim hat bei der Großh. Centralstelle für die Landwirtschaft i1( Darmstadt, in Berücksichtigung der Ueberhandnahmc in der Fabrikation von Kunst- butter und der dadurd) hervorgerufenen Schädigung der Interessen der Landwirthschaft, folgenden Anttag gestellt:
Die Großh. Centralstelle wolle beschließen:
1) Die Großh. Centralstelle spricht der Darstellung von sog. Kunstbutter im Interesse einer billigen Volksernährung die volle Berechtigung zu.
2) Dagegen hält sie die Art und Weise, wie sich die sog. Kunstbuttcr in den Verkehr eingesührt hat, für verwerflich, weil sie das Publikum zu täuschen geeignet ist und erachtet es daher für nöthig, daß Vorkehrungen getroffen werden, welche


