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Worms, Herr Pr« Mner nütdem Wuch / i sein möge und daßöe rnebigung auf den hecha durch Aeclamation um den nächsten Delcgirte^, ig auf diejenigen Soldat 'calvereinen nur alspch easidiums beschlossen, H isia" gegenüber als r§ ; .'okalstatuten werden bti Butzbach werden die ihriger Tauer derHaß' B diese Bestimmung kück n Vereine dagegen, dich dem die ged. Berechtige 's Mainz, den DelegickL ourde zugestimmt. 2In h LÜlen anangirteii Var i Ehrengästen. Nach tc iser brachte Herr Mr rzog aus. Tiefen oM t' des Herrn Major ix 5, ^reniierlieutenant 1. Unter ben Äger/. ter Heiterkeit. ErjiL

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213,450 Ochsen, Kühe und Stiere, 1,041,932 Hammel, 142,600 Schweine und 10,651 Pferde, Maulthiere und Esel verzehrt.

sWer ist strafbar?) Vor dem Schöffengericht in Karlsruhe kam am Mittwoch eine Anklage gegen Ottmar Fischel, Lampenfabrikant von Bruchsal und dessen Buchhalter Helft zum Austrag. Im December v. I. hatte der Procurist Baumer der Firma Kunz u. Pfändler in Olten (Schweiz) den Versuch gemacht, von einem Commis des Herrn Fischel durch Bestechung ein vollständiges Verzeichniß der Kundschaft seines Prinzipals zu erlangen, war dann von Herrn F., der hiervon Kenntniß erhalten, nach Karlsruhe in den GasthofZum Geist" bestellt und dort nach Gebühr durchgebläut worden. Vor diesem Akt der Selbsthülfe war jedoch Herr F. bei der Staatsanwalt­schaft gewesen, um die strafrechtliche Verfolgung des Baumer zu erwirken und hatte sich erst dann zu der den Gegenstand der Anklage bildenden Handlung entschlossen, als ihm der Bescheid geworden war, daß die bestehenden Gesetze leider noch keine Handhabe dazu bieten. Auf diese Tbatsache nahm, wie dieBruchs. Ztg." berichtet, in der Ver­handlung der Vertreter oer Staatsanwaltschaft, Referendar Dr. Jollyim Eingang seines Plaidoyers sofort Bezug und sprach sein Bedauert: aus, daß die Staatsanwalt­schaft durch das rührige und rachsüchtige Betreiben des Baumer in die Lage versetzt Morden sei, gegen die Herren Fischel und Helft Klage zu erheben, während von Rechts­wegen der Kläger selbst auf die Anklagebank gehöre, es handle sich deshalb auch in diesem Falle weniger darum, dem verletzten Rechtsbewußtsein Genugthuung zu ver­schaffen, als vielmehr nur darum, dem Buchstaben des Gesetzes sein Recht werden zu lassen und aus diesen Gründen beantrage er die niedrigste zulässige Strafe. Der Ver- theidiger der beiden Angeklagten, Dr. Binz, erklärte, daß er diesen Ausführungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft nichts mehr hinzuzufügen habe, als höchstens den Wunsch, daß ähnliche Individuen, wie der Zeuge Baumer, in Zukunft für ihre Niederträchtigkeit nicht nur tüchtige Prügel bekommen, sondern auch gehöria eingesperrt werden möchten. Das Urtheil des Gerichtshofs lautete, dem Anträge oer Staats­anwaltschaft entsprechend, gegen beide Angeklagte auf eine Geldstrafe von 5 Mark und die Kosten.

sWas des Einen Unglück, ist des Andern Glück.) Ein Arzt in Manitoba geriet!) so erzählen amerikanische Blätter in diesem schneereichen Winter auf die Idee, bei der Verschneitheit der dortigen Landstraßen seine verstreut wohnenden Patienten auf Schneeschuhen zu besuchen. Ein Abenteuer, welches dabei dem gewissen­haften und unternehmenden Aeskulap zustieß, wird vomPembina Sentinal" wie folgt erzählt:Dr. Mansor, der bekanntlich diesen Winter seine Krankenbesuche auf Schnee­schuhen ausführt, hatte neulich das Unglück, mit den Schneeschuhen so heftig in eine üb er schneite Kreuzdornhecke zu fahren, daß er sich selbst nicht daraus zu befreien ver­mochte und anderthalb Tage zu warten hatte, bis endlich ein glücklicher Zufall ein Paar Männer vorbeiführte, welche den bereits recht Erschöpften aus seiner gefährlichen Lage retteten. Obgleich die Gefangenschaft Dr. Manson's nur sechsunddreißig Stunden dauerte, war diese Zeit noch lang genug, um von fünf seiner Patienten benutzt zu werden, völlig zu gesunden, so daß der aus dem Abenteuer für den geschätzten | Arzt erwachsende Verlust ungleich größer ist, als es auf den ersten Blick scheinen ! möchte."

sZur Warnung.) Die Mode bringt jetzt wieder einmal etwas Gefährliches und Gesundheitsschädliches. Wir meinen die jetzt von Damen und Kindern viel ge­brauchten Goldkanten und vergoldeten Metallschnüre an Halskragen und Kleiderein­fassungen. Es sind bereits mehrere Fälle bekannt geworden, in denen die leichtver­goldeten Kupferdrähte nach rascher Abscheuerung des echten Niederschlages eine Röthung und Entzündung ier Halshaut mit Pickeln und Ausschlag hervorgebracht haben. Also Vorsicht im Gebrauch dieser modernen Goldkanten und Goldschnüre? Auf keinen Fall bringe ment dieselben in direete Berührung mit der Haut.

Kirchliche Anzeigen der Stadt Giesten.

Evangelische Gemeinde.

G o t t e s d i e n st.

Samstag den 9. Mai.

Nachmittags 4 Uhr: Beichte, Pfarrer Dingeldey.

Sonntag Rogate, 10. Mai.

Vormittags 9^2 Uhr: Pfarrer Schlosser. Feier des heiligen Abendmahls- Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.

Kinderkirche: fällt aus.

Montag, den 11. Mai, Abends 8 Uhr, in der Kleinkinderschule, letzte Bibel- stunde vor Pfingsten, Philipperbrief Kap. 4, 1023. Pfarrer Dr. Naumann.

Am Himmelfahrttag, 14. Mai, wird der Nachmittagsgottesdienst um 2 Uhr in der Friedhofskapelle gehalten werden.

Am Sonntag Exaudi, 17. Mai, findet im Nachmittagsgottesdienst die Vor­stellung und Prüfung der zu confirmirenden Mädchen statt-

Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 10. bis 16. Mai besorgt Pfarrer Schlosser-

Katholische Gemeinde.

5. Sonntag nach Ostern- (Rogate )

Von 6 Uhr an Beichte. Um 7 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. Com- munion. V2IO Uhr: Hochamt und Predigt- Um 2 Uhr: Maigebet.

Christi Himmelfahrt-

Von 6 Uhr an: Beichte. Um 7 Uhr: Frühmesse und Austheilung der hl- Commu- nion. Um V2IO Uhr: Hochamt und Predigt. Um 2 Uhr: Festandacht.

Am Freitag um 6 Uhr: Maigebet-

Gottesdienst in der Synagoge.

Freitag Abend 7 Uhr, Samstag Morgen 8 Uhr, Samstag Mittag 4 Uhr, Samstag Abend 825 Uhr-

OimheWe GseMhmn.

Wir bringen hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß der Bundesrath Ab­änderung und Ergänzung des § 48 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands und der Anlage D zu diesem Paragraphen beschlossen bat.

Unsere sämmtlichen Expedrtlonen er- theilen nähere Auskunft- _ 3568

Gießen, den 4- Mai 1885-

Großherzogliche Direktion-

Konkursverfahren.

lieber das Vermögen des Her­mann Karbe von Lick wird, auf dessen Antrag da derselbe beschei­nigt hat, daß die Schulden sein Ver­mögen übersteigen, heute, am 7. Mai 1885, Nachmittags 43/4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Vorschußkasserechner Kämmerer von hier wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 8. Juni 1885 bei den: Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- fchusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

Mittwoch den 17. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be­friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. k. M Anzeige zu machen.

Lich, den 7. Mai 1885. Großherzogliches Amtsgericht zu Lich.

gez.: Langermann, Veröffentlicht:

Bauer, Gerichtsschreiber-Aspirant, i* V. des Gerichtsschreibers des Gr.

Amtsgerichts Lich. 3582

Allgemeiner Anzeiger.

Aufgebot.

Anna Maria Weidenhaus, geb. am 25. November 1807, und Sophie Weidenhaus, geb. am 19. April 1815, Töchter des Friedrich Weidenhaus und dessen Ehefrau Johannette Margarethe, geb. Heller, von Grüningen haben sich vor länger als 50 Jahren nach England begeben und sind seitdem verschollen. Nach dem Tode seiner Ehefrau ist im Jahre 1837 Friedrich Weidenhaus mit seinem großjährigen Sohne Gottfried Weidenhaus nach Russisch-Polen ausgewandert; Beide sind ebenfalls verschollen. Das mütterliche Vermögen der Anna Maria Weidenhaus und der Sophie Weidenhaus wurde seither curatorisch verwaltet und beträgt der­malen ungefähr 2000 Da dieselben das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben, so ist von den Curatoren Jacob Wilhelm Engel und Christian August Jsheim von Grüningen der Erlaß eines Aufgebots beantragt worden. Es werden hiernach Anna Maria Weidenhaus und Sophie Weidenhaus resp. deren Leibes- oder Testamentserben aufgefordert, spätestens im Termin

Mittwoch foen 15» Juli l. IS., Vormittags 9 Uhr, ihre Rechte an das fragliche Vermögen vor dem unterzeichneten Gericht anzu­melden und zu begründen, als sonst Anna Maria und Sophie Weidenhaus für todt erklärt und das Vermögen den nächsterbberechtigten Verwandten aus­geliefert werden würden.

Zugleich ergeht an alle Diejenigen, welche Erbansprüche an das fragliche Vermögen zu haben vermeinen, die Aufforderung, diese Ansprüche spätestens in dem oben anberaumten Aufgebotstermin geltend zu machen, als sonst Ver­zicht unterstellt und das Vermögen als bonum vacans dem Fiskus überwiesen werden würde.

Lich, den 3. Mai 1885.

Großherzogliches Amtsgericht Lich.

Langermann. 3559

Eine Partie Stoffe für Damen- und Kiuderkleider sowie Stoff­reste habe ich in meinem Laden zum

Ausverkauf

ausgelegt. Ich empfehle solche zu außergewöhnlich billigen Preisen.

3191 J. Os. Heiter«

Einem geehrten Publikum hierdurch die ergebene Anzeige, daß mein Eis­wagen von Sonntag den 3. Mai ab wieder täglich, die ganze Saison hindurch, fährt. Vorrath ca. 8000 Gentner nur Lahneis. Behufs größerer Abschlüsse bitte ich ergebenst, sich mit mir persönlich ins Benehmen setzen zu wollen.

Achtungsvoll

3436_____________ Jacob Helfenbein.

Co Heyer, Mechaniker,

Neue Bäue Burckhardt'sches Haus

empfiehlt sich zu Anlagen von 1820

Elert. Haus- und Hotel-Telegraphen, Schellen, Telephons etc.

Die für das Rechnungsjahr 1884/85 rückständigen Kapitalzinsen, sowie die für ersteigerte Früchte des landwirth- schaftlichen Versuchsfeldes noch nicht berichtigten Beträge sind innerhalb der nächsten 14 Tage zur Uni­versitätskasse zu bezahlen.

Gießen, den 8. Mai 1885.

Großherzogl. Universitäts-Rentamt. __________Schmidt. 3579

Donnerstag den 18. Juni,

Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Ortsgericht die Hos- raithe des Konrad Krairsch

Flur 1/824 531 Meter Hofraithe in der Schloßgasse,

I 825 362 Meter Grabgarten das. meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 8. Mai 1885.

Großherzogltches Ortsgericht.

3573__Müller.___________

Ausverkauf von Klein-Eisenwaaren im W. Seibert'schen Laden

Dtarktstraße 21

wobei insbesondere Acker und Gartengeräthe, Sense«, Sicheln, Kochgeschirr, Eisenwerk für Schreiner, Glaser k., Grabkreuze, Oefen re. bei billigsten Preisen.

Hoffmann

3584________Concursverwalter.

Dienstag den 16. Juni,

Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Ortsgericht die Im­mobilien des Lorenz Stender

Flur XXXV/38/io 129 Meter Grabgarten auf der Grünberger Chaussee und die Professorstücke,

XXXV/48/io 463 Mtr. Hofraithe das., XXXV/2645/io 690 Mtr. Grabgarten das-, _

XXXII1/185 1000 Mtr. Acker am Nahrungsberg, hinter dem Trechselischen Garten meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 8. Mai 1885.

Großberzogliches Ortsgericht.

3572__________ Müller.________

Heute, SamStag, den 9. d., Vormittags 10 Uhr, lasse ich auf meiner Baustelle eine Parthie alte Falzziegel, Fenster, Thüren re. meistbietend versteigern.

ISk Euter, 3583 Mäusburg.