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Nr. 33 Erstes Blatt. Sonntag den 8. Februar 1883
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzrigtbiatt für dm Kreis Gießen.
Burrnu : Schulstraße 7. Erscheint tägltlst mit Ausnohrne des Montag-. $551*2 ,?! dringerlechn.
’ p D Durch d,e Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hl-ei l.
-8etreffenb Unrichtig geaichte Maße und Gewichte. Gießen, am 6. Februar 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießen), sowie an die (Gendarmerie des Kreises.
Indem wir Sie daraus aufmerksam machen, daß gegen Gewerbtreibende, bei denen solche Maße und Gewichte vorgesunden werden, welche, obgleich sie den Vorschriften der Aichordnung in Bezug aus Form oder sonstige Beschaffenheit nicht entsprechen, dennoch mit dein gesetzlichen Aichun^-stempel versehen sind, nur dann aus Grund des § 369, Nr. 2 des Strafgesetzbuchs strafrechtlich eingeschritten werden kann, wenn die Maße und Gewichte über die Verkehr», isehlergrenze» hinaus unrichtig iTnb, weisen wir Sie, behufs Feststellung dieses letzteren Punktes in jedem einzelnen Falle, hierdurch an, derartige Maße und Gewichte bei polizeilichen Revisionen vorläufig mit Beschlag zu belegen und dem nächstliegenden Grobherzoglichen Aichungsamte zur Prüfung zu übergeben. . *
Erweisen sich dieselben hierbei ihrem Inhalte oder Gewichte nach als über die VerkehrS-Fehlergrenzen hinaus unrichtig, so ist aus Grund des angezogenen $ 369, Nr. 2 gegen die Besitzer Anzeige zu erheben. Im anderen Falle ist die Beschlagnahme auszuheben und hat die Rückgabe der betreffenden Maße oder Gewichte an die Besitzer zu erfolgen.
vr. Boekmann.
B e k a n n t m a ch u n g.
Da in Folge der bezüglich der Ausübung der Fleischbeschau getroffenen Bestimmungen die Fleischbeschauer nicht selten größere oder kleinere Wegstrecken nach außerhalb ihres Wohnortes, bezw. der beisammenliegenden Häuser desselben gelegenen Behausungen und Gehöften zurücklegen müffen, wofür in der Fleisch- beschauordnuitg vom 10. April 1880 eine besondere Gebühr nicht vorgesehen ist, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz angeordnet, daß in solchen Fällen der Fleischbeschauer ngben den eigentlichen Fleischbeschau-Gebühren eine weitere Gebühr von 36 bei einer Entfernung von Vr—Vi Stunde einschließlich, und von 18 H für jede weitere Viertelstunde beanspruchen dürfen.
Gießen, am 6. Februar 1885. Grobherzogliches Kreisamt Sieben.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Gebühren für die Fleischbeschauer. Gießen, am 6. Februar 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an Großherzogliches Polizeiamt Gießen und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Fleischbeschauer nach der vorstehenden Bekanntmachung obigen Betreffs zu bedeuten.
Dr, Boekmann. _________________
Gießen, am 6. Februar 1885.
Betreffend' Auslieferungsvertrag zwischen Heffen und den Niederlanden, hier das Verfahren wegen Erwirkung der vorläufigen Festnahme flüchtiger Verbrecher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großherzogliches Polizeiamt Gießen, sowie au die Großherzoglichen Bürgermeistereien deS Kreises, mit Ausnahme von Gießen.
Wir beauftragen Sie, Anträge wegen unverweilter vorläufiger Festnahme von nach den Niederlanden geflüchteten Verbrechern un» zur Weiter- besörderung vorzulegen. Dr. Boekmann. ___
Gefunden: 1 Spannkette, 4 Taschentücher, 1 Seelenwärmer, 1 Monogramm, 1 Ring, 1 Kinderschuh, 1 Portemonnaie mit Inhalt.
Gießen, den 7. Februar 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Berlin, 6. Februar. lRetchLtagj Die heutige Sitzung war der Berathung von Petitionen und Anträgen aus dem Hause gewidmet. Zuerst bandelte eS sich um Petitionen verschiedener Handels, und Gewerbekammern, wie von vereinen, die dahin gingen, daß für die Weltausstellung In Antwerpen ein ReichScommisiariuS ernannt und eme Subvention aus ReichSmttteln zur Verfügung gestellt werde; die vorberathende Commission schlügt indessen dem Haus« vor, dem keine Folge zu geben, da die deutschen Aussteller berettS dafür Sorge getragen, daß die deutsche Industrie auf der Ausstellung genügend gewahrt sei.
„ , ©taatOfrcrftar v. Bötticher sand durch den Verlauf der letzten Jahre die - «!c die Regierung dem AuSstellungSwesen gegenüber auferlegt, gerecht-
rerttgt. W>r leiden bezüglich der Ausstellungen offenbar an einer Ueberproduction; ob- aeseheu von der schwiertgen Finanzlage des Reiches liege die Zurückhaltung auch im Inter.pe der heimlichen Industrie, die von dm letzten Ausstellungen keinen großen VoNheil gehabt habe. “ °
Rach ^nakrer Diskussion an der die Abgeordvetm Robbe (Reichspartei), Sedlmayr (nail.), BrSmel (dft.) und o. Vollmar (Soctaldem.) bttheiltgt waren, wurde die Petition abgelehnt. *
aKÄ Der ferner ^rBerathung stehende Antrag deS Abg. Porsch (Str.) bezweckt die Abänderung deS S 370 der Sttafproceßordnung, der dahin abgräadert werden soll, daß. wenn bei Begmn der Hauptverhandlunq weder der Angeklagte, noch tn den Fällm, wo dies zulässig, ein V-rtteter desielbm erschienen und daS Ausbleiben nicht genügmd eutschuld'flt ist, über d,e Berufung zu verhandeln oder die Vorführung, resp. die Verhaftung deS Angeklagten auzuordnen.
In der Diskussion wurde betont, daß eS eine große Anzahl anderer Bestimmungen gäbe, die ebenso reformbedürftig seien; eS sei fraglich, ob eS jetzt schon an der Zett sei, an der Sttafproceßordnung zu rütteln.
Sehnlich sprach sich auch StaatSsecretär v. Schelling auS, der diese Frage tn «erbindurg mit derjenigen der Einführung der Berufung erörtern will und eS nicht «gebracht findet, emen einzelnen Punkt derselbm gegenwärtig herauSzugreifen.
Die -werte Berathuug und Abstimmung wird tn einer der nächsten Sitzungen stattfinden.
An der Diskussion über dm Anttag deS Abg. Payer wegen Ermäßigung der GmchtSkostmgebührm bethelltgen sich Redner aller Parteien, man war allgemein einig, »aß dteselbm herabgemindert werden könnm zur SrmSglichuug billigerer und auS-
Sedehvterer Rechtspflege, dagegen gtngm die Anfichtm über eine Arndttung tn dm uwaltskosten auseinander. Der Antrag wurde fast einstimmig angenommen.
Nächste Sihuvg morgen.
Die Zolloorlage dürfte wahrscheinlich schon am DtmStag berathen werden
Telegraphische Depeschen.
Wolsf'ö telegr. vorrespondenz-Bureau.
Berlin, 6. Febr. Tie „Freie wirthschaftliche Vereinißuna" des Reichstags beschloß, bei der dritten Lesung des Etats zu beantragen, den Reichskanzler zu ersuchen, die Initiative zu ergreifen zur Wicdereinberufung der 1881 abgebrochenen Pariser Münzcon- ferenz, um eine Vereinbarung zur Wiederaufnahme der Prägung vollwerthiger Silber - münzen seitens der Vereinigten Staaten, des lateinischen Münzbundes, des deutschen Reiches und derjenigen Staaten, welche sich diesen anschließen wollen, herbeizuführen.
Rom, 6. Februar. Die italienische Regierung hat die letzte Rote der Pforte bezüglich Egyptens nunmehr beantwortet und in ihrer Antwort die früheren Erklärungen betreffs der Achtung vor der Souveränetät und den territorialen Rechten des Sultans bestätigt. Gleichzeitig bemerkt die Regierung, sie befinde sich durchaus nicht im Widerspruch mit diesen Erklärungen. Die Occupation einiger Punkte am Rothen Meer sei durch die gebieterische Nothwendiakeit verlanlaßt, die nach Zurückziehung der egyptischen Garnisonen verlassenen Ortschaften zu sichern. Zum Beweis hierfür würden die Italiener ebenso wie es die Engländer in Berber und Zulah thatm, in dm italimischcrseits occupirten Orffchaften neben der eigenen auch die egyptffche Flagge wehen laffen. .
Paris, 6. Februar. Die „Agence Havas" dementirt das von der „Times" gemelvete Gerücht von einer Meuterei unter den französischen Truppen in Keelung. ,
London, 6. Februar. Sämmtliche Blätter beschäftigen sich fortgesetzt mit der Nachricht vom Falle Khartums. Es wird einstimmig hervorgehobev, daß ein Rückzug unmöglich sei. Die meisten Journale empfehlen eine Entsendung bedeutender, zum großen Theile aus indischen Truppen bestehender Verstärkungen nach Suakim, um den Weg nach Berber zu öffnen. General Wol- seley sollte inzwischen seine Truppen concentriren und mit dem General Earle


