1 r
9
»■Mu.
bt$ i LloyL Reise
1 Amerika
n ttlttt Kam, b
401 platz, Gießen. eichelSheim.
Rr. 232
Dienstag den 6. Oktober
1883
icßeiier Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bnreau : Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
treis vierteljährlich 2 Mark 20. jßf. mit Bringerlohn, mrch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
cdaft l
t Wort zu ver» Brandgasse 5.
turen
laWnm
schnell u. gründ- lerden Maschinen
Rühl, Spenglrr
»las,
ginn* (W*
dit nJ,1 itttN06' B x **»
iblinfltt, lraße 10. _ len t r haaren, Lei, ■weiden stete
5866 £xped. d. Bl. iNtz von amen- M«b väscke
30Ö7
Jauback- li'lhütt ÄÄ sicht-
Deutschland.
][ Darmstadt, 4. October. Die Abwesenheit des Großherzogs, welche ursprünglich nur auf zwei Wochen bemessen war, wird sich nun, wie verlautet, doch etwas mehr in die Länge ziehen, da der hohe Herr nach Beendigung der Jagden in der Bukowina noch einen Ausenthalt in Budapest und in Wien zu nehmen gedenkt. Man wird daher der Rückkehr erst um die Mitte des laufenden Monats entgegensetzen dürfen.
— Die Rückkehr des Erb - Großherzogs aus Schottland, wo derselbe bisher an dem Hoflager der britischen Königin in Balmoral verweilt hat, wird man nun ebenfalls in der Bälde erwarten können. Dem Prinzen ist nunmehr in der Person des Hauptmanns v. Schwartzkoppen vom großen Generalstabe, welcher bisher bei der deutschen Botschaft in Paris commandirt war, auch ein militärischer Begleiter zugewiesen worden, der in unterrichteten Kreisen für eine hervorragende Capacität seines Faches güt.
— Der Prinz Ludwig von Battenberg, welcher eben mit seiner Ge- mahlin zu Besuch seiner Eltern auf Schloß Heiligenberg bei Jugenheim a. d. B. verweilt, wird nach Ablauf seines Urlaubs in den Dienst der englischen Marine zurückkehren. Der Prinz hatte bekanntlich bis zum Antritt seines Urlaubs eine Officiersstelle auf der königlichen Privat-Dacht „Victoria und Albert" bekleidet. Während dieser Dienstzeit hatte seine Gemahlin ihren Wohnsitz in England; für diejenige Zeit, welche Prinz Ludwig nunmehr in der englischen Kriegsmarine zubringen wird, gedenkt die Prinzessin Victoria zunächst hier im väterlichen Heim Aufenthalt zu nehmen.
— Die Prinzessin Christian von Schleswig-Holstein, welche sich mehrere Wochen über zum Kurgebrauch in Bad Homburg aufhielt, ist seit mehreren Tagen als Besuch der Großheizcglichen Prinzessinnen im Neuen Palais hier eingetroffen. Die Frau Prinzess' ', bekanntlich die Schwester der verstorbenen Großherzogin Alice, wird von h^r aus die Rückreise nach England antreten und hierbei ihre beiden Töchter, Victoria und Louise, welche noch hier sind, mitnehmen, während der Prinz Christian von Schleswig-Holstein mit dem Prinzen Albert schon von Jagdschloß Wolfsgarten aus über Berlin abqe- reift ist.
Berlin, 3- October. Die kürzlich amtlich veröffentlichten Ergänzungen und Aenderungen des ersten Theiles der Wehrordnung haben — soweit die- ielben die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst betreffen — in der Presse theilweise eine Deutung erfahren, die auf irrigen Voraussetzungen zu beruhen scheint. Aus dem Umstande, daß nunmehr das Schema des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst (Schema 17 zu 8 90 der Wehrordnung) den Zusatzvermerk erhält: „Wer sich behuss Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nicht spätestens bis zum 1. Februar seines ersten Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in welchem er das 20. Lebensjahr vollendet, bei der betr. PrüsungS« Commission anmeldet und den Nachweis der Berechtigung nicht bis zum 1. April desselben Jahres bei der Ersatz-Commission seines Gestellungsortes erbringt, verliert das Anrecht auf Zulassung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst", ist gefolgert worden, daß die durch § 89 (Schlußsatz) der Wehrordnung bisher in Ausnahmesällen gestattete Hinausichiebung dieses Termins jetzt überhaupt unmöglich geworden sei. Diese Auffassung ist nicht zutreffend. Der betr. Satz (§ 89, Absatz 7) lautet: „Weitere Ausnahmen können nur in vereinzelten Fällen in der Ministerial-Jnstanz genehmigt werden", und ist durch die neuerdings erfolgten Abänderungen der Wehrordnung nicht beseitigt. Allerdings soll der nunmehr aus dem Berechtigungsschein selbst gemachte, oben erwähnte Vermerk, welcher früher dort fehlte, den betr. Dienstpflichtigen noch einmal besonders daraus aufmerksam machen, den gesetzmäßigen Termin nicht zu versäumen, da andernfalls die Berechtigung für ihn erlischt,'aber trotzdem bleibt in ganz beson- dern Ausnahmefällen und unter gewissen Voraussetzungen die durch § 89 (Schlußsatz) zugelassene nachträgliche Hinausschiebung des Termins durch die Ministerial-Jnstanz möglich, da die betreffende Bestimmung noch zu Recht besteht. Andernfalls hätte sie ausdrücklich als in Wegfall kommend bezeichnet werden müssen. Durch die neue Fassung des § 89, Ziffer 3, litt. c. sind nunmehr auch die^ieal-Gymnasien, Ober-Realschulen und die Real-Progymnasien den höheren Schulen beigerechnet worden, deren Directoren zur Ausstellung eines Unbescholtenheits-Zeugnisses berechtigt sind, während in der alten Fassung nur die Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höhere Bürgerschulen ausgenommen waren. Ebenso ist neu hmzugekommen, daß auch die Directoren der „übrigen militärberechtigten Lehranstalten" jenes Zeugniß auästellen dürfen. Was die übrigen Abänderungen der Wehrordnung betrifft, wonach jetzj auch höhere Officiere und nicht ausschließlich die Jnsanlerie-Brigave-Commandeure Mitglieder der Ober-Ersatzcommission sein können, so ist hierin ursprünglich der Umstand schuld gewesen, daß speciell im Aushebungsbezirk Berlin der betr. Jnsanterie- Brigade-Commandeur mit Arbeit überhäuft war, ohne ihn hiervon durch Stellvertretung entlasten zu können, weil eben nach dem Wortlaut des Gesetzes nur der Jnsanterie-Brigade-Commandeur Mitglied der Ober-Ersatzcommission sein dürfte. Was aber hinsichtlich Berlins zutrifft, findet auch wohl in andern großen Aushebungsbezirken Anwendung, jedoch ist in der neuen Bestimmung ausdrücklich festgesetzt, daß in solchen Fällen die betr. Anträge immer erst aus dem militärischen Dienstwege einzureichen sind. In entsprechender Weise kann jetzt auch der Landwehrbezirks-Commandeur in seiner Eigenschaft als Mitglied
der Ersatz-Commission durch einen andern Osficier vertreten werden. Aber auch hierfür ist jedesmal erst die Genehmigung aus dem Dienstwege einzuholen. (Köln. Ztg.)
— Die Nachrichten aus den Balkan-Staaten lauten wieder scheinbar beunruhigend, und man begegnet hier und dort der Ansicht, die Lage wäre selbst von den Regierungen, die von dem wirklichen Stande der Dinge unterrichtet sein müßten, etwas zu günstig aufgefaßt worden. Die Botschafter in Konstantinopel müßten sich jedenfalls mit ihren Berathungen beeilen, damit der bedenklichen Gährung Einhalt gethan werde. Der König Milan namentlich sei der auf ihn eindringenden Bewegung nicht gewachsen und könne unversehens weiter getrieben werden, als er wünsche. In Griechenland gehe es vor der Hand weniger stürmisch zu, weil man dort Serbien den Vorrang lassen wolle, aber ihm, wenn es handle, bald folgen werde. Das Ministerium Delyannis werde jedenfalls, wenn es unthätig bleibe, einen harten Stand in den Kammern haben. Man müsse sich daher Alles in Allem trotz der friedlichen Anstrengungen der Mächte auf Zwischenfälle gefaßt machen, die deren Absichten durchkreuzen könnten. Man verhehlt indessen nicht, daß eine verhältnißmäßlg ruhige Entwickelung der gegenwärtigen Wirren ihre Aussichten behält. Was ein osficiöses Petersburger Telegramm über die nothwendige „Action" der Mächte den von Belgrad, Athen, Sofia und Albanien her drohenden Gefahren gegenüber sagt, wirb als eine an die Unruhestifter gerichtete Warnung aufgefaßt. Sonst wollte man die diplomatische Lage als im Großen und Ganzen unverändert ansehen. Die einfache Wiederherstellung des früheren Zustandes wird noch immer deswegen bezweifelt, weil sonst eine gemeinsame Berathung oder Conferenz überflüssig gewesen wäre. Man hätte alsdann die Türkei zum Einschreiten veranlassen müssen, gleichviel, ob das die orientalische Frage mit allen ihren Wechselfällen aufgerollt hätte. Die Mächte wollten offenbar das Wagniß nicht unternehmen und werden sich auch weiterhin schwerlich dazu entschließen. Um Uebrigen glauben unbetheiligte Personen, die den Orient genau kennen, ein in irgend einer Form, selbstverständlich unter Wahrung der Hoheitsrechte der Pforte geeintes Bulgarien werde stets Rußland gegenüber eine größere Unabhängigkeit bewahren, als es dem getrennten möglich war, und es werde das Serbien und Griechenland einen bessern Stützpunkt gewähren, als irgend ein kostspieliger Gebietserwerb, der mit einem gewagten Spieleinsatz erstrebt würde. Die unruhigen Köpfe davon zu überzeugen, wird, allerdings Mühe kosten.
Berlin, 3. October. Die verschiedentlich verbreitete Nachricht, daß eine Einigung Deutschlands und Spaniens in der Karolinenfrage bereits erzielt und eine Vermittelung demnach überflüssig sei, ist ganz unbegründet. Die Antwort Deutschlands auf die letzte spanische Note liegt dem Kaiser noch zur Genehmigung vor.
— Der Polizeipräsident v. Madai, der von seiner Urlaubsreise ohne die gewünschte körperliche Kräftigung zurückgekehrt ist, hat wegen erheblicher Ver- schlunmerung seines Fußleidens bereits von Königstein (Taunus) aus an den Kaiser ein Abschiedsgesuch gerichtet und bis zum Eintritt in den Ruhestand Urlaub nachgesucht.
— Der frühere Unterstaatssecretär im auswärtigen Amte, Gruner, ist gestorben.
Hesterreich.
Wien, 3. October. Der Unterrichtsminister lud die ausländischen Regierungen zu einer internationalen Conferenz in Wien für Ende October ein zur Gewinnung eines einheitlichen musikalischen Normaltons.
Pesth, 3. October. Tisza erklärte im Abgeordnetenhause: Die Entrevue von Kremsier sei eine Folge der Kaiserbegegnung in Skierniewice, ein bloßer Höflichkeitsact und die Erneuerung der persönlichen Freundschaft beider Monarchen. Von der Annexion Bosniens oder von der Union Bulgariens und Rumeliens war in Kremsier keine Rede. Daß eine auf die Union abzielenoe Agitation bestand, war bekannt; der Ausbruch der Verschwörung überraschte jedoch sämmt- liche Cabinette Europas. Die Regierung habe keine Kenntniß davon, ob irgend eine Macht mit Waffengewalt zu mterveniren beabsichtige, sie wisse jedoch, daß olle Mächte die Aufrechterhaltung des Berlin"r Vertrages und des Status quo wünschen. Niemand hindere die Türkei an der Geltendmachung ihrer Rechte. Der Vorschlag einer Botschafter-Conserenz stimme mit den Wünschen des Sultans, betr. eine freundschaftliche Intervention der Mächte, überein. Von einer Annexion Bosniens und der Herzegowina sei keine Rede, noch weniger beabsichtige Oesterreich-Ungarn eine Vermehrung der Complication durch eine etwaige Besetzung türkischen Gebietes. Die Regierung müsse jedoch erklären, was auch begreiflich fei: Falls jedes Bemühen scheitern sollte und die vitalen Interessen der Monarchie gefährdet wären, würde Oesterreich-Ungarn sich die Freiheit der Entschließungen wahren. Die Antwort wurde zur Kenntniß genommen.
Irankreich.
Paris, 3. October. Eine „Temps"-Depesche aus Belgrad meldet: Die Skupschtina übertrug dem Könige die Dictaturgewalt.
England.
London, 3. October. Der frühere und der jetzige deutsche Minister- resident von Marokko, Dr. Weber und Testa, sind zum Abschluß des deutsch- marokkanischen Handelsvertrags bevollmächtigt und werden sich in den nächsten Tagen von hier nach Tanger einschiffen.


