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erklärten daraus, das; Belgien durch diese Entscheidung der Eonserenz wahrscheinlich genöthigt sein werde, aus der Münzunion auszutrclen.

Petersburg, 2. August. DasJournal de St. Peterübourg" bemerkt über die Rede Vorb Salisbmy'ü im Monsionhouse: Salisbury habe nicht immer eine solche Sprache geführt. Es geschehe dies erst, seitdem er sich über die Stimmung Europas über die russische Politik, über die Interessen des eigenen Landes und über die geeignetsten Mittel, dieselben zu schützen, unterrichten konnte. Der 'Wunsch, Eng­land in den Kreis der mit Rußland geschlossenen Allianzen ausgenommen zu sehen, scheine zu bezeugen, das; wenn man jemals die Absicht in London gehabt habe, diese konlincutale Gemeinschaft zum Nutzen Englands zu brechen, man jetzt darauf verzichte und es für praktischer gehalten habe, sich dieser Gemeinschaft anzuschließen, indem man sich ihrem FriedcnSprogramme und ihrer Uebereinstimnulng anpatzt.

Etmla, 2. August, sTelegramm dcS Reuter'schen Bureaus.s Gutem Ver nehmen nach ist der Plan, ein verschanztes Lager im Vischin-Thale zu errichten, nicht einer plötzlich eingetretenen Veränderung in dem Stande der englisch.russischen Unter Handlungen zuzuschretben; derselbe bildet vielmehr einen Theil des allgemeinen Planes zum Schutze der Grenze. ______________________________________

Lokale-.

Wietzen, 3. August. jSitzung der Großh. Handelskammer vom 5. Juni.! Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Klingspor, Kraatz, Katz, Scheel, Zinßer.

Der Kammer werden Beschwerden darüber mitgetheilt, da« an den ersten Morgenzug Gießen-Nidda die Postverbindung Nidda-Schotten nicht anschließe, ein Mangel, der sich sowohl für den Personenverkehr, als auch insbesondere für denBrtef- verkehr sehr fühlbar mache. Es wurde beschlofsen, bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wegen dieses Mißstandes vorstellig zu werden.

DieAeltesten der Kaufmannschaft in Berlin" richten an die Kammer daS Ersuchen, ihnen Auskunft über die Stimmung der hiesigen Geschäftskreise über eine im 'fahre 1888 in Berlin zu veranstaltendeAllgemeine deutsche GewerbeauSstellung" zu Theil werde»! zu lassen. Mit der Anstellung der erforderlichen Ermittelungen wurde eine Eommission betraut.

Da die Amtszeit der im Jahre 1881 gewählten Mitglieder des Eisenbahnbeiraths zu Darmstadt abgelanfcn war, so wurde zur Neuwahl je eines Vertreters und Stell­vertreters der Handelskammer für den Eisenbahnbcirath geschritten und die Herren Silbereisen und Ztntzer, welche bisher die Kammer vertreten hatten, von Neuem mit der Vertretung betraut.

Eine an den Stadtvorstand gerichtete Eingabe, den Entwurf eines Oetroi reglementü für die Provinztalhauptstadt Gießen betreffend, wurde der Kammer zur Unterstützung unterbreitet.

In der Eingabe wird unter Bezugnahme auf S 13 des Entwurfs zum neuen Oetrotreglement von einer Anzahl Interessenten um Beseitigung der Verwaltungs­gebühren für Spirituosen, welche von Großhändlern in die Stadt eingeführt werden, gebeten. t , .

Es wurde eine Eommission gebildet, welche über den gesummten Entwurf zum neuen Octrotreglement in der nächsten Sitzung Bericht erstatten sott.

DaS Präsidium des deutschen HandelStagü läßt der Kammer die Nachricht zugehen, das; der bleibende Ausschuß sich eingehend mit einer Reform des deutschen Handelütags beschäftigt und die Berufung einer Plenarversammlung zu dem Zwecke in Aussicht genommen habe, um die nothwcndig erscheinende Aenderung der Statuten vorzunehmen. Zugleich wird mitgetheilt, daß die Frage erörtert worden sei, inwieweit eine Abänderung ber gegenwärtig im Seesrachtvcrkchre üblichen Conossemente anzu­streben, und ob der Beitritt Deutschlands zu einer Union, welche mehrere Staaten zum Schutze des gewerblichen EtgenthumS abgeschlossen hätten, wünschenSwerth sei.

Sitzung der Großh. Handelskammer vom 7. Juli, welche wegen Mangel an Zeit abgebrochen und am 9. Juli beendet wurde.

Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Klingspor, Scheel, Schirmer, Zinßer.

Der Secretär referirte über die Beratbungen der Eomrnisfion, welcher der Entwurf eines neuen OctroireglementS der Stadt Gießen znm Bericht überwiesen worden war. Im Anschluß an die Vorberathungen der Eommission erachtete die Kammer den Ent­wurf iu verschiedenen Punkten einer Abänderung für bedürftig und beschloß, einen wohlloblichen Stadtvorstand unter eingehender Mottvirung der Desiderien um geneigte Berücksichtigung der vorgetragenen Wünsche zu bitten. -

Die Punkte, in welchen man auf eine Abänderung deS Entwurfs hinwirken zu müssen glaubte, sind In Kürze folgende: «... ,, r ,

Zu S 2 deS Entwurfs: Die Bestimmung, daß eine bloße Anzeige oetroi pflichtiger Gegenstände am Thore ohne Octroizahlung abgesehen von der Ausnahme des S 12 ebenso als Defraudation betrachtet und bestraft werden soll, wie die unter­lassene Anzeige selbst, erscheint zu rigoros und um deswillen nicht billig, well die Absicht zu desraudtren ausgeschlossen ist und die Unterlassung der Zahlung in einem solchen ifafle häufig nur auf einem Versehen beruhen dürfte.

b. Zu S 1 und S 5 des Entwmfs: Die Berechtigung auf ociroisreie Lager darf nicht nur einzelnen Geschäftszweigen zu Gute kommen, sondern muß unter sonst gleichen Voraussetzungen jedem Handeltrelbenden zugänglich sein.

o. Zu S 13 deS Entwurfs: Die Erhebung von Verwaltungsgebühren, welche nicht wieder zurückerstattet werden können, steht nach Ansicht der Kammer im Wider sprach mit dem Zollvereinsgesetz vorn 8. Juli 1867 (vergl. $ 3 und S 7 deS Art. 5 des citirten Gesetzes). Außerdem lucrbcii durch die Erhebung der Gebühr die Geschäfts- Unternehmungen ber hiesigen Großhändler, gegenüber der auswärtigen Eoncurrenz, hart geschädigt werden, wie dies in der früher enoähnten Eingabe verschiedener Inter­essenten für fpecielle Fälle deS Näheren dargelegt ist.

d. Zu S 28 des Entwurfs: DaS Durchsuchungsrecht, wie eS der S 28 des Entwurfs ftatulrt, hält die Kammer für zu weitgehend. Es wird darauf hingewiesen, daß die Vorschriften der Strafproeeßordnung (vergl. S 105 ff. der St.-P.-O.) zum Zwecke der Ermittelung etwaiger Defraudationen ausreichen dürsten, abgesehen davon, das; es zweifelhaft erscheinen mochte, ob durch reglementäre Bestimmungen eine Ab­weichung von den gesetzlichen Vorschristen in Bezug aus daü Durchsuchungsrecht geschaffen luerbcn kann.

e. Zu S 32 des Entwurfs: Die Bestimmung der Tages und Nachtzeit erscheint unvortheilhast. ES wäre wünschenSwerth, ivemt die diesbezüglichen Festsetzungen der Str'asproeeßordnuna beibehalten würden (vergl. $ 104, Abs. 3 der St.P.O.).

f. Zu S 34 des Entwurfs: Die Vorschrift bezüglich der Haftung des Geschäfts Herrn, welcher bei einer Eontraventlon oder Defraudation eines llutergebenen selbst zur Strafe gezoaen werden soll, enthält eine zu große Härte mrd verletzt das allge meine Rechtsgefühl. Eine 'Milderung dieser Bestimmung etwa im Sinne des Bundes gesetzes vom 8. Juli 1868, betreffend die subsidiäre Haftung des Brennereiunternehmers für Zuwiderhanvlungen gegen die Branntweinstcuergesetze durch Verwalter, Gewerbs gebülfen und Hausgenossen re. wäre erwünscht.

g. Was die Bestimmungen über die Rückvergütung von bezahltem Oetroi, sowie die Oetroisätze selbst anlangt, so siebt die Kammer vorerst davon ab, in dieser Richtung Wünsche laut werden zu lassen, da dem Vernehmen nach die betreffenden Vorschriften des Entwurfs nochmal« einer eingehenden Revision unterworfen ivcrden sollen.

Das Ersuchen derAeltesten der Kaufmannschaft In Berlin" eineAllgemeine Deutsche GewerbeauSstellung im Jahre 1888 betr." soll auf Grund eingezogener Erkundigungen dahin beantwortet iverden, daß die in Betracht kommenden Gewerbe treibenden unseres Bezirks dem Project kein Interesse entgegenbringen.

Die zahlreichen Eireulare betreffend den Erlas; strafrechtlicher Bestimmungen zum Schutze des Fabrik und Geschäftsgeheimnisses, welche an hiesige Gewerbetreibende verschickt worden waren, wurden in nur 2 Fällen mit thatsächUchen Angaben und '.Wit thcilung von Ansichten beantwortet. Danach wird zwar der gesetzltche^SchuN des Ge werbegeheimnisseS als notbwendig hingestellt, zugleich aber auf die Schwierigkeit der gesetzgeberischen Ausgabe hingewiesen.

Nach einem Referat des Secretärs über den bestehenden gesetzlichen Schutz der Individualrechte im Allgemeinen, über die früher in Deutschland geltenden particularen Strafgesetze, welche den Schutz des Gewerbegeheimnisses bezweckten, und über die ein schlägigen Bestimmurrgen des code p*nd sowie über die diS jetzt in der juristischen Literatur in der angeregten Frage ausgestellten Ansichten beschließt die Kammer, die

eingezogenen thatsachlichen Mitthcilungen zur Kcnntniß deS Herrn Ersten Staats­anwalts bei Großh. Landgerichte dahier zu bringen mit dem Anfügen, daß auch nach Ansicht der Kammer ein gesetzlicher Schutz des Gemerbegeheimnisses wünschenSwerth sei, das; man aber davon absche, sich der auf das bezeichnete Ziel hinstrebenden Be­wegung anzuschließen, zumal da bei dem äußerst geringen Interesse, welches die große Ättehrzahl ber in Betracht kommenden Gewerbetreibenden, insbesondere auch in dem Bezirk ber Hanbelskammcr, für bie Sache an den Tag gelegt hätten, zur Zeit selbst blc Bebürfnißsrage zu Zweifel Anlaß geben könne, da man ferner auch bei ber Schwieriakeit ber Ausführung mit Rücksicht auf baS nur spärlich vorliegende Material nicht in ber Lage sei, mit positiven Vorschlägen hervorzutreten.

Herr F. E. B. Koch machte bie Kammer in einer schriftlichen Eingabe unter Vorbehalt munblicher Motivirung barauf aufmerksam, daß die Höhe der Gebühren bei Postnachnahmesendungen, welche mit 2 H pro Mark 2 pEt. vom gesammten Betrag bemesse,i seien, sich nicht wohl rechtfertigen ließen, und daß es im Interesse des handeltreibenden Publikums wie der Reichspost liege, wenn man in dieser Hin­sicht auf eine Abänderung hinwirke.

Wegen Fehlens des Herrn Referenten wurde die Beschlußfassung in dieser An­gelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt.

Nach einer ber Karniner geworbenen Mittbeilung besteht zu Konstantinopel eine Schwinbelfirma, welche unter Berufung auf günstige Referenzen ihre Kunbschaft mehr unb mehr auSzubrelten sucht. Besondere Anfragen darüber, ob sich gegen die Geschäfts­verbindung mit einer bestimmten Firma Bedenken ergäben, sollen zunächst an bie Kammer gerichtet werben.

Da sich wieberholt der Mißstand bemerklich gemacht hat, daß im Handelsregister vielfach erloschene Firmen fortgeführt werben, weil baS Erlöschen bcrfclbcn den mit ber Führung bcS HanbclSrcaisterS betrauten Richtern unbekannt bleibt ober in solchen Fällen nicht eingetragen wird, indem ber Inhaber ohne Hinterlassung bekannter Erben gestorben ober verschollen ist unb deßhalb an einem zur Anmelbung bcS Erlöschens Verpflichteten, welcher von bem Richter bazu angehalten werben könnte (A. 25, 2S H. G. B.) fehlt, so empfiehlt Großh. Ministerium beS Innern unb ber Justiz in einem Rescript vom 23. Juni 1885 eine bnuernbe Mitwirkung ber Handelskammern bei der Führung der Handelsregister. Auch wird in dem Rescripte Großh. Ministeriums darauf hingewiesen, daß die Handelskammern selbst ein erhebliches Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit dcS Handelsregisters haben müssen, da daS Recht, an den Wahlen für die Handelskammern Theil zu nehmen, unb die Pflicht, zu ben Kosten blcfcr Institute beizutragen, burch bie Eintragung in die Hanbclsrcglster bedingt sind. Itu Interesse der Geschäftsvereinfachung wird für zweckmäßig erachtet, daß die Prüfung der Handelsregister auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei Gelegenheit der Aufstellung der Wählerliste, welche am Schlüsse jeden IahreS zum Zwecke der Neu­wahl von HandelSkammermitgliedern zusammengestellt wird, vorgenommen werde.

Wie uns mitgetheilt wird, findet Montag ben 10. August, Vormittags 10V, Uhr, im EasS Kopf zu Freiburg i. B. die erste SectionSvcrsammlung ber Sübbcutschcn Textil Berufsaenosscnschast für bie Section Baben, Pfalz unb Hessen statt. Wir wollen nicht verfehlen unsere Textil-Inbustriellen, soweit sie obiger Genossen­schaft angehören, aus bie Wichtigkeit dieser Versammlung aufmerksam zu machen. Ein recht zahlreicher Besuch derselben liegt jedenfalls in berem Interesse.

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Vermischtes.

Cassel, 31. Juli. Auf gräßliche Weise endete gestern der Schutzmann G. da­hier sein Leben. Schon längst hatte man bei G. Symptome von Geistesschwäche be­merkt und war deßhalb auch seinem Gesuch um einen längeren Urlaub stattgegeben worden. Er verlebte einen größeren Theil desselben in Hildburghausen unb hier be­kam er bie fixe Ibee, er habe einen Hauptgewinn in ber Berliner Pserbemarktlotterie gewonnen und ferner von einem verstorbenen Onkel 40,000 JL geerbt. Er beglückte in Folge besten bie verschiebe,lsten hiesigen Personen mit Postkarten ohne Unterschrift, in welchen er ben betreffenben Abressaten sein Glück mittheilte unb nun bie sonber- barsten Orbres für Einkäufe und Bestellungen auf seine Rechnung gab. Gestern aber erschien er mit großen Sporen, um ben HalS ein rothes Tuch, überhaupt sehr pban tastlsch flcflcibct auf bem Polizeibureau, erzählte bort, baß er nicht mehr nöthig habe, Schutzmann zu spielen unb suchte um seine Pensionirung nach. Man erkannte als- balb, baß man eS mit einem Geisteskranken zu thun hatte. ES war auch schon von Hilbburghauscn, wo er sich für einen Polizeiwachtmeister auSgegeben unb auf großem Fuße gelebt hatte, bezügliche ^Nachricht eingelausen. llttan beschloß, ihn zur Unter­suchung seines GeisteSzustanbeS in Die Irrenanstalt Marburg zu bringen. Bitz bahin sollte er hier in ber städtischen Kaserne bleiben. Vergangene Nacht aber zerbrach er mit übermenschlicher Krastaufwenbung zwei Eisenstäbe vor seinem Fenster unb stürzte sich hinab auf bas Pflaster. In Folge der erhaltenen schweren Verletzungen gab der llnglückliche alsbald seinen Geist auf.

Professor Dr. Schwenninger weilt seit einigen Tagen in Heidelberg und hat daselbst ein neben dem Schloßhotel belcaeneü Grundstück angerauft, auf bem er eine Heilanstalt zu errichten gcbenkt. Selbstverstänblich bilbet bieseS Ereigniß in Heibel- berg daS allgemeine Tagesgespräch.

Die Eigenschaften ber Kaffeebohne in ihrer Wirkung auf ben menschlichen Körper finb, so sehr auch die erfahrensten Kaffeeschwestern dagegen protestiren mögen, bei Weitem noch nicht genug erkannt und gewürdigt worden. Man kennt zwar die wohlthuende 'Wirkung eines Schälchen Viokka auf den.Magen und Körper und singt daher, fiel nach Wilhelm Busch:Der Kaffee ist, wie ich denke, Ein gar liebliches Getränke" ... Er stärket und wärmet mit großer Kraft. Man weiß ferner, baß kalter Kaffee bas beste Mittel ist, um in heißer Jahreszeit ben brennenden Durst zu löschen, ohne ben Magen allzu sehr zu beschweren. Allein neu dürfte sicherlich sein, daß der Kaffee auch eine antiseptische, säulnißhernmende Wirkung übt und daher ein vorzügliches Wundverbandmittel ist. Diese ohne Zweifel epochemachende Entdeckunz. hat der Oberstabsarzt Dr. Oppler in Straßburg (Elsaßl gemacht. Derselbe glaubt, in dein gemahlenen, resp. pulverisirten Kaffee ein ausgezeichnetes Verbandmaterial ent­deckt zu haben, welches allen Ansprüchen ber mobernen Ehirurgie genügen bürfte. Die bisher bamit angestellten Versuche finb zwar noch nicht vollstänbig abgeschlossen, doch geht so viel schon hervor, daß ber gebrannte unD gemahlene Kaffee, mit organischen Substanzen in Verbinbung gebracht, ben Eintritt rascher Zersetzung thierischer Gewebe unb Flüssigkeiten zu verhüten, Blut re. vor Fäulniß zu bewahren vermag. Diese antiseptischen Eigenschaften verbankt ber gebrannte Kaffee einmal ber vegetabilischen Kohle, in welcher Form er thellweise erscheint unb bie fäulnißhemmende Eigen­schaft ber Kohle ist ja längst bekannt fobann den beim Rösten entstehenden aro­matisch riechenden brenttichen Producten. Die chirurgische Verwendung dcS Kaffee erfolgt einfach in der Weise, daß daS Kaffeepulver messerrückendick auf die Wunde gestreut unb mit etwas Mull bcbeckt wirb: bilbet mit bem Wundsecret bann eine feste Schorfbecke, bie ber Wunbe vollstänbigen Schutz geqen Verunreinigungen gewährt unb keine schädlichen Stoffe von außen elnbringen laßt. Die schwierige kriegtz- chirurgischc Frage beS Mitnebrnens eines Mittels in'S Felb zur ersten antiseptischen Bedeckung der Wunden, die Benutzung eines Materials, welches in jedem Augenblick zu Gebote steht, dessen sofortige Beschaffung keine Schwierigkeit haben kann, scheint durch die Verwendbarkeit deS Kaffeepulvers der Lösung näher gerückt. Der Kaffee als Bestandtheil der täglichen VerpflegungSration deS Soldaten steht immer zu Ge­bote; daü 'Mahlen, resp. Pnlverisiren beS Kaffee geschieht außerordentlich rasch, kann außerdem in Wegfall kommen, wenn man die als Eonserven schon bekannten Kaffee­tafeln anwendet, welche ben gemahlenen Kaffee in gepreßtem Znstanbe enthalten. Dr. Oppler hält nach ben bisher von ihm gemachten Erfahrungen ber Mühe wohl roertb, auch anberwärtü Versuche mit bem gemahlenen Kaffee als Verbanbrnaterial an­zustellen, bas namentlich für bie Aerzte auf dem Lande, wo die Apotheken oft meilen­weit entfernt finb, von großer Bebeutung werben dürfte.

Eine erhebliche Verletzung, die leicht ben Verlust eineS Auges zur Folge hätte haben können, würbe burch bie Hutnabel einer Dame am Sonntag Aberrd in Berlin verursacht. Um biese Zeit staub in ber Hasenhaide vor bem RcstaurationS- gebäubeZum Spreewalb" in bem dichten Menschengewühl eine Dame, die, nach ber leidigen Gewohnheit vieler Mädchen unb Frauen, ihren Hut mit einer langen, an beiben Seiten weit beiDorftebenben Nabel am Hinterkopf befestigt hatte. Bei einer plötzlichen Drehung betz Kopses drang die spitze Nadel einem hinter ihr stehenden Manne so heftig in'S Gesicht, daß er einen leisen Schrei auSstieß. Bei bem schnellen Zurückweichen wurde ihm außerdem noch die linke Backe tief aufgerissen. Bei näherer