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Nr. 178.
Dienstag den 4. August
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
B«es«U t Schakftraße 7.
Erscheint imt LEohme M Mont«-».
«reif vierleljährttch 2 Kart 20 Pf. mit »rtn-ertichn.
Durch die Post bezogen vierteljShrNch 2 War! 50 Pf.
Fevlschland.
Berlin i August. Die von dem Minister bei Innern unterzeichnete Amveisuna betreffs der Volkszählung am 1. December ist erschienen. Der erste Theil enthält die Anweisung für die Zähler und bestimält zunächst deren Amt unv Aufgabe („bas Amt der Zähler» ist ein Ehrenamt, welches den zu dem- leiben aurersthenen Personen in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die Zwecke der Volkszählung zu fördern bereit seien"). Er feinen bie besonderen Obliegenheiten der Zählerr. Der zweite Therl ist den Behörden bestimmt. „Mit der Volkszählung ist eine Aufnahme der bewohnten und unbewohnten Wohnhäuser, sowie der sonstigen bewohnten Baultchketten verbunden" Die einzelnen Abschnitte der besonderen Bestimmungen lauten: Wer und was ist zu zählen? Wie ist zu zählen? Mitwirkung der zu Zäh- lenden, Obliegenheiten der Gemeinde-, (Orts-)Behörden, worunter ine den städtischen oder ländlichen Gemeinden, sowie den GutSbezirken vorstehenden Ver- wallungr-Organe zu verstehen sind, Bildung von Zähl-Commissionen, Erntherlung der Gemeindebezirks in Zählbezirke, Annahme un.h Anwetsung der Zähler, Schlußarbeilen der Zähl-Commffsionen, Obliegenheiten der Kreisbehörden („den Kreisbehörden — Landräthen, Oberawtmännern — und den Vorständen der- j nigen Städte, welche die Zählung selbstständig ausführen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortöbehörden, bezw. Zähl- Commissionen und Zähler, für die Vertheilung der Zählpapiere und die vorschriftsmäßige Durchführung der Zählung ob"). Den Obliegenheiten der Kreisbehörden schließen sich die der Regierungs-Präsidenten und Regierungen an. L-tztere sollen „thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahrmärkte, Trnppenmärsche, Gerichtssitzungen u. s. w. zur Zeit der Zählung nicht stattfinden." Das statistische Bureau m Berlin ist für den preuß. Staat „letzte Revisions-Instanz.
— Der Reichstags-Abgeordnete Sabor hat. wie die „Frankfurter Zeitung" mittheilt,-an den Magistrat und die Stadtverordneten - Bersantmlung Frankfurts folgende Beschwerde gerichtet:
^Frankfurt, 25. Juli 1885. Dem löblichen Magistrat (bezw. Stadtver- ordneten-Versammlung) theile ich hierdurch mit, daß bei dem Begräbniß des Herrn Hiller am 22. Juli, bei welcher Polizeibeamte in bekannter provociren- der Weise vorgingen, auch Friedhofsbeamte, also städtische Angestellte, sich Bru- talitäten in Wort und That zu Schulden kommen ließen. Ich ersuche zu veranlassen, daß gegen die Betreffenden, deren Namen durch die vorgesetzte Behörde leicht zu ermitteln sind, strengstens eingeschritten werde. Die Bürgerschaft ist berechtigt, dies zu fordern. Zugleich bitte ich feststellen zu lasten, durch westen Schuld nur das eine Portal des Friedhofs geöffnet war." Die Namen der zwei in Betracht kommenden Personen sind später durch Herrn Sabor noch festgestellt und dem Magistrat wie den Stadtverordneten mitgetheilt worden. Dem Vernehmen nach wird auch von Stadtverordneten der Magistrat in der nächsten Sitzung interpellirt werden, warum einer der Friedhofs-Aufseher, nachdem er zwei Thüren des Portals geschloffen, den glücklicherweise verhinderten Versuch gemacht hat, auch das dritte Thor zu schließen; aus welchen Beweggründen von denselben Beamten die berittenen Schutzleute, als die flüchtende Menge sich dem Thore näherte, herbeigerufen wurden und mit welchem Rechte der Friedhosswärter N. eine Frau mit Faustschlägen tractirt habe. Herr Sabor hat ferner in derselben Angelegenheit' unterm 22. v. Mts. eine schriftliche Beschwerde beim königlichen Polizei-Präsidium eingereicht, in der besonders darauf hingewiesen wird, daß Polizei-Commiffar Meyer dreimal hintereinander ausfallend rasch den Befehl zum Auseinandergehen gegeben, beim dritten Male aber schon seinen Untergebenen „Draus" zugerusen habe. Nachdem in der Beschwerde weiter constatirt wird, daß „die Schutzleute, trotzdem Alle schnell davonellten, mit den Säbeln geschlagen, ja vor dem Portale aus die Ankommenden oder dort stehenden Unbeteiligten, Frauen und Kinder, von den reitenden Schutzleuten mit der Waffe gehauen worden", schließt die Beschwerde: „Die etwaigen Folgen eines so überflüssigen und erbitternden Einschreitens sind einstweilen noch nicht zu ermessen, fallen jedoch lediglich denen zur Last, die ohne Noth zu Gewalt- maßregeln greifen." Am 26. Juli hat der Beschwerdeführer vom Polizei- Präsidium eine Antwort erhalten, in der erklärt wird, daß die eingeleitete Untersuchung den Sachverhalt feststellen und namentlich ergeben werde, ob der von dem Polizei-Commiffar Meyer befohlene Waffengebrauch nothwendig, resp, gerechtfertigt war." Die focialdemokratifche Partei hat Rechtsanwalt Dr. Eppstein beauftragt, die Rechte der auf dem Friedhöfe Verwundeten und Mißhandelten zu wahren. — Die Beschwerde scheint Erfolg gehabt zu haben, denn es wird aus Frankfurt geschrieben: „Der Polizei-Commiffar Meyer, der bekanntlich bei der Frankfurter Friedhofs-Affaire den Befehl zum Einhauen an die Schutzmannschaft ertheilte, ist durch Verfügung des Polizei-Präsidenten vom 26. Juli auf Grund des § 54 des Disciplinargesetzes vorläufig seiner Dienstverrichtungen enthoben worden. Gleichzeitig ist Seitens des königlichen Polizei-Präsidiums das Material der polizeilichen Erhebungen der königlichen Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlaffung vorgelegt worden und hat der Untersuchungsrichter die Voruntersuchung eröffnet. Herr Polizei-Präsident von Herchenhahn hat einen Urlaub angetreten. Die Zahl der Verletzten und Verwundeten ist nunmehr auf ca. 50 festgestellt worden.
Hesterreich.
Brünn, 1. August. Zwischen Arbeitern und Arbeitgebern in Lomnitz ist unter Mitwirkung des Bezirkshauptmanns ein Uebereinkommen erzielt, wonach die Arbeiter eine Lohnerhöhung erhalten und in der kommenden Woche die Arbeit wieder aufnehmcn.
Dänemark.
Kopenhagen, 1. August. Bei einer vor Kurzem in Holstebro (Jütland) abgehaltenen politischen Versammlung wurde der anwesende Polizeimeister von einigen, an der Versammlung theilnehmenden Mitgliedern der Linken des Folkething mit Gewalt von der Rednertribüne entfernt; deshalb ist heute die strafrechtliche Verfolgung gegen den Präsidenten des Folkething, sowie gegen zwei andere Mitglieder Deffelben 'angeordnet worden.
Ilrankreich.
Paris, 1. August. Eine Depesche des Generals Courcy meldet, daß zwei frühere, an dem Aufstande beteiligte anamitifche Minister gefangen genommen seien und das Land sich mehr und mehr beruhige.
— Dem „Temps" zufolge sind die Truppen in Tongking von der Dysenterie und bösartigen Fiebern stark heimgesucht. Im Monat Mai starben 161 x gegen 46 im Mai des Vorjahres; während der ersten Junihälfte kamen täglich 12 Todesfälle vor. Der „Temps" hält es für unumgänglich nothwendig, die Truppen, welche feit 18 Monaten in Tongking stünden, zurückzurufen.
— Meldungen aus Spanien melden von heftigen Gewittern mit Hagelschlag, welche namentlich im Norden Andalusien« große Verheerungen anrichteten.
— Nachdem gestern der portugiesische Consul in Marseille, sowie der Polizei-Jnspector Charrivre her Cholera erlegen sind, wird zugegeben, daß dieselbe feit dem 11. Juli dort herrscht- Am 29. Juli starben 6 und am 30. 13 Personen an der Cholera. Auch in Lyon kamen zwei Todesfälle vor.
— Die in Lyon erscheinende Zeitschrift „Les missions catholiques“ ver- öffentlicht ein Schreiben des Bischofs von Kuang-Tong, das einige Tage vor Abschluß des Friedens von Tientsin abgesandt worden ist. Es enthält das 23er* zeichniß der Verluste, von denen diese Provinz betroffen worden ist; danach sind io« 0 Familien, bestehend aus etwa 14,000 Seelen, geplündert worden; 7- bis 8000 Christen sind aus ihren Dörfern verjagt, HO Kapellen, Schulen und öffentliche Gebäude sind zerstört worden. Obschon, fügt der Bischof bei, man auf den bevorstehenden Frieden rechnet, find die Gotteshäuser noch nicht wieder eröffnet worden.
Retzien.
Brüssel, 31. Juli. Die „Jndöpendance beige" veröffentlicht den Wortlaut der Protestnote, welche von dem Präsidenten der neuen Republik der Boer«, Weyer an Die europäischen Mächte und die Vereinigten Staaten von Nord- Amerika gegen die Ansprüche Englands auf Die St. Lucia-Bai gerichtet ist. Der Präsident Weyer erklärt, daß die Bai der neuen Republik abgetreten worden fei, welche sie in Besitz genommen und als einen allen Nationen geöffneten Freihafen eingerichtet habe.
Rußland.
Petersburg, 1. August. Die deutsche Brigg „Attie", Kapitän Parlow, wurde in der Nordsee von dem schwedischen Schooner „Emma", Kapitän Jo- hannffon, sinkend angetroffen. Kapitän Parlow und die Mannschaft wuroen gerettet.
Amerika.
Ottawa, 1. August. Die Jury von Regina hat gegen Den Führer der kanadischen Aufständischen Louis Riel das Schuldig ausgesprochen, denselben aber gleichzeitig der richterlichen Milde empfohlen. Der Gerichtshof verurteilte denselben zum Tode durch den Strang. Riel hat die Appellation angemeldet.
Telegraphische Depeschen.
Wolsf's telegr. Eorresvondenz - Bureau.
Bad Gastein, 2. August. Die für gestern Abend beabsichtigte Spazierfahrt des Kaisers mußte des eingetretenen Regenwetters wegen unterbleiben, yeute machte
derselbe in Begleitung des Oberstlieutenanten v. Wien eine $ro©1”®^ später an dem in der evangelischen Kirche von dem Oberhosprediger Kogel ^^e^altenei Gottesdienste Th-il. Nach dem Gottesdienst wird d-r Kms-r zum Vortrag- d-n gestern hier eingetroffenen Kriegsminister Generallieutenant Bronsart rOchellendorf - pfangen. Zum Diner haben der Kriegsminister mit fernem Adjutanten Fruherrn von und zu Egloffstein und der Oberhofpredrger Kogel Emlaomrgen erhalten^
— Se. Majestät der Kriser hat in Anerkennung der Verdienste des Hostchau. spielers Bernadel um die königlichen Schauspiele die Ueberfuhrung der Lerche beweiben nad> f2i,au?uftS0fmitDSöd,fter Genehmigung wird die Eröstnungs-
sitzung des internationalen Telegraphen - Congresses Montag den 10. August, Mittags 12 Uhr, im großen Hörsaal der Reichspost-Verwaltung (Artrllerresttaße. tr. 4a) stattstn^n , ~ b gestrigen Sitzung der Münz-Conserenz wurde von
den Dcicattten der Schwei, Italiens und Frankreichs di- belgischerseits beantragte weitere Verlängerung der Münzconvention vom Jahre 1876 abgelehnt; ebenso wurde ^n Anttaa de? belgischen Delegirtcn abgelehnt, der darauf abzielte, bei eintretenbev Aufhebung der Münzunion die Liquidation zu erlerchtern. Die belgischen Delegrrteu.


