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188S

Samstag den 3. Januar

Nr. 2

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

»«reaur Schulstraße 7.

Betreffend: Da- Grfatz-Geschäft für 1883.

Deutschland

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Derselben .

Kreis Friedberg.

1547 M.

Der Gemeinde Bad Nauheim .

Derselben.

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Summe 10,732

Die Gesammtsumme der Bewilligungen beträgt sonach 12,279 X

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Kreis Lauterbach.

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Wiederholung:

1. Unterstützungen an Verunglückte rc. .

2. Beihülfen an Gemeinden und Feuerwehren:

Allgemein .

Provinz Starkenburg

Provinz Oberhefen

Provinz Rheinhessen

Kreis Heppenheim. Gemeinde Mörlenbach

Kreis Offenbach.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogst vierteljährlich 2 Mar! 50 P:.

Provinz

Kreis

Der freiwilligen Feuerwehr

freiwilligen Feuerwehr zu Hausen

Summe in der Provinz Starkenburg 3932 <M.

Darmstadt, 31. December. Aus dem nach Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, die Landes - Bcandversicherungs - Anstalt betr., zur Ver­fügung Großh. Ministeriums der Innern und der Justiz stehenden Fond, welcher zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinterbliebenen, sodann zur Förderung des Feuerlöschwesens, insbesondere zu Beiträgen an Feuerwehren und Gemeinden verwendet werden soll, hat das genannte Ministerium außer den in Nr. 308, -weites Blatt von 1880, Nr. von 1882 und Nr. 192, erstes Blatt von 1883 der Darmstädter Zeitung veröffentlichten Verwilligungen, aus Grund der gutachtlichen Vorschläge des Plenums der Brandversicherungs-Commisston inzwi­schen weiter folgende Beiträge verwilligt:

1. Zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinter­

bliebenen v 4

2. Zur Förderung des Feuerlöschwesens durch Beiträge an Gemeinden und Feuerwehren:

Allgemein.

Dem Landesausschuß der freiwilligen Feuerwehren im

Großherzogthum Hessen

Demselben als Beitrag zur Unterstützungskaffe in 1883 .

Desgleichen in 1884 -

Provinz OberHessen.

Kreis Gießen.

Gemeinde Leihgestern .....

Kreis Alsfeld.

Gemeinde Groß-Feloa, bezw. der freiwilligen Feuer­wehr daselbst ...... Gemeinde Homberg .

Kreis Büdingen, freiwilligen Feuerwehr zu Ortenberg .

Gemeinde Wixhausen .... Gemeinde Griesheim .... Gemeinde Eich . . . . .

Gemeinde Nieder.Berbach .

Kreis Bensheim, freiwilligen Feuerwehr zu Biblis .

Kreis Dieburg, freiwilligen Feuerwehr zu Dieburg Gemeinde Niedernhausen freiwilligen Feuerwehr zu Heubach

Kreis Erbach, freiwilligen Feuerwehr zu Beerfelden .

freiwilligen Feuerwehr zu Neustadt

Kreis Groß-Gerau, freiwilligen Feuerwehr zu Ginsheim .

freiwilligen Feuerwehr zu Mörfelden

500

Feuerwehr zu Frischborn ....

Kreis Schotten-

Gemeinde Busenborn ....

Gemeinde Mittel-Seemen ....

Summe in der Provinz Oberhes

Provinz Rheinhessen.

Kreis Mainz.

freiwilligen Feuerwehr zu Effenheim

Gemeinde Drais ....

Kreis Worms.

Gemeinde Osthofen ....

Gemeinde Albenheim :

Gemeinde Dorn-Dürkheim - - 44

freiwilligen Feuerwehr in Heppenheim a. d. W- _

Summe in der Provinz Rheinheffen

300

500

500

Gießen, am 2. Januar 1885.

Betreffend - Die Ausführung des Gesetzes über den Schutz der in ftemde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeisterei-« des KreiseS.

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 15. December v. I- binnen acht Tagen.

' vr. Boekmann. ____________-

nnf hip «estimmunaen der Deutschen Wehr-Ordnung fordern wir alle im Jahr 186o geborenen Mfttarpfl'chttgen, fowle die m früheren

Mit Bezug M die Bestlmmmigen oer^eu ^ V » hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt ober ihrer Befreiung vom Jahren geborenen, welche sich noch mchtz« ^usierung ge ) , »reise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten,

Militärdienste noch keine definitive Entsch g ) , unb Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen,

Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehransta e ,Malten hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle m der Zeit

Dienstboten, Labrckarbetter ober m %ei b« Mmermislcre ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und

L^ieL^7nL -nn fie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loofungs-

Schein vorzulegen. sn6 Dieieniaen welcke die Anmeldung unterlaßen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Straft bis Pi

30 Mark^der' Ha?Az! drei Tagm belegt, von der Theilnahme an der Loofung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung -c. "erlustig BZglich derftnigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An- melbungen^verpflichtet. Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weife betannt "mchm zu * 188. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Summe 1300 Starkenburg.

Darmstadt.

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