I!
des 14
reiner
Weinerei Wett,
um zur ge- } in meiner inflube
lr Anjangs in miethrn- 80 an bit
hrem, e mir ge- itt.
It
uterFamütt
8530
; Köchin ie bei einer em Hotel.
inter
itie e Stö- itc. etc. larken. in S. ,7.
«««9 bis
*‘nbotn°
-ltm btt,
Aießener eei, . Brau-«' urt «I®-
Pf->- 11161, $ehN’e
alitättn
,nt>ranch« (.h unb pc. z i Qualltäl,
Pragvev'-d
^*5? 10 resp-
J Ker- tlS $uv 3
188S
Samstag den 3. Januar
Nr. 2
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
»«reaur Schulstraße 7.
Betreffend: Da- Grfatz-Geschäft für 1883.
Deutschland
Der
400
ft
Derselben .
Kreis Friedberg.
1547 M.
Der Gemeinde Bad Nauheim .
Derselben.
<M.
ff
300
JL
. 1547
Summe 10,732
Die Gesammtsumme der Bewilligungen beträgt sonach 12,279 X
freiwilligen Feuerwehr freiwilligen Feuerwehr
Gemeinde Gemeinde
300
200
150
200
100
150
300
200
200
450
450
250
zu zu zu
150 150
72 400 300 250 150
ff
ff
. 1300
. 3932
. 3900
. 1600
Nieder - Verbuch .
Waschenbach .
Molchen
rf
rf
it
600
500
if
ti
Der
tf rr
M.
ft tf
tf
rr tf
tt
'M.
w
II
tf
Kreis Lauterbach.
Wernges .
Reuters
Wiederholung:
1. Unterstützungen an Verunglückte rc. .
2. Beihülfen an Gemeinden und Feuerwehren:
Allgemein .
Provinz Starkenburg
Provinz Oberhefen
Provinz Rheinhessen
Kreis Heppenheim. Gemeinde Mörlenbach
Kreis Offenbach.
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Poft bezogst vierteljährlich 2 Mar! 50 P:.
Provinz
Kreis
Der freiwilligen Feuerwehr
freiwilligen Feuerwehr zu Hausen
Summe in der Provinz Starkenburg 3932 <M.
Darmstadt, 31. December. Aus dem nach Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, die Landes - Bcandversicherungs - Anstalt betr., zur Verfügung Großh. Ministeriums der Innern und der Justiz stehenden Fond, welcher zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinterbliebenen, sodann zur Förderung des Feuerlöschwesens, insbesondere zu Beiträgen an Feuerwehren und Gemeinden verwendet werden soll, hat das genannte Ministerium außer den in Nr. 308, -weites Blatt von 1880, Nr. 5Ö von 1882 und Nr. 192, erstes Blatt von 1883 der Darmstädter Zeitung veröffentlichten Verwilligungen, aus Grund der gutachtlichen Vorschläge des Plenums der Brandversicherungs-Commisston inzwischen weiter folgende Beiträge verwilligt:
1. Zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinter
bliebenen v • 4
2. Zur Förderung des Feuerlöschwesens durch Beiträge an Gemeinden und Feuerwehren:
Allgemein.
Dem Landesausschuß der freiwilligen Feuerwehren im
Großherzogthum Hessen
Demselben als Beitrag zur Unterstützungskaffe in 1883 .
Desgleichen in 1884 -
Provinz OberHessen.
Kreis Gießen.
Gemeinde Leihgestern .....
Kreis Alsfeld.
Gemeinde Groß-Feloa, bezw. der freiwilligen Feuerwehr daselbst ...... Gemeinde Homberg .
Kreis Büdingen, freiwilligen Feuerwehr zu Ortenberg .
Gemeinde Wixhausen .... Gemeinde Griesheim .... Gemeinde Eich . . . . .
Gemeinde Nieder.Berbach .
Kreis Bensheim, freiwilligen Feuerwehr zu Biblis .
Kreis Dieburg, freiwilligen Feuerwehr zu Dieburg Gemeinde Niedernhausen freiwilligen Feuerwehr zu Heubach
Kreis Erbach, freiwilligen Feuerwehr zu Beerfelden .
freiwilligen Feuerwehr zu Neustadt
Kreis Groß-Gerau, freiwilligen Feuerwehr zu Ginsheim .
freiwilligen Feuerwehr zu Mörfelden ♦
500 „
Feuerwehr zu Frischborn ....
Kreis Schotten-
Gemeinde Busenborn ....
Gemeinde Mittel-Seemen ....
Summe in der Provinz Oberhes
Provinz Rheinhessen.
Kreis Mainz.
freiwilligen Feuerwehr zu Effenheim
Gemeinde Drais ....
Kreis Worms.
Gemeinde Osthofen ....
Gemeinde Albenheim :
Gemeinde Dorn-Dürkheim - - 44
freiwilligen Feuerwehr in Heppenheim a. d. W- _
Summe in der Provinz Rheinheffen
300 „
500 „
500 „
Gießen, am 2. Januar 1885.
Betreffend - Die Ausführung des Gesetzes über den Schutz der in ftemde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeisterei-« des KreiseS.
Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 15. December v. I- binnen acht Tagen.
' vr. Boekmann. ____________-
„ nnf hip «estimmunaen der Deutschen Wehr-Ordnung fordern wir alle im Jahr 186o geborenen Mfttarpfl'chttgen, fowle die m früheren
Mit Bezug M die Bestlmmmigen oer^eu ^ V » । hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt ober ihrer Befreiung vom Jahren geborenen, welche sich noch mchtz« ^usierung ge ) , »reise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten,
Militärdienste noch keine definitive Entsch g ) , unb Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen,
Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehransta e , „Malten hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle m der Zeit
Dienstboten, Labrckarbetter ober m %ei b« Mmermislcre ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und
L^ieL^7nL -nn fie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loofungs-
Schein vorzulegen. sn6 Dieieniaen welcke die Anmeldung unterlaßen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Straft bis Pi
30 Mark^der'mü Ha?Az! drei Tagm belegt, von der Theilnahme an der Loofung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung -c. "erlustig BZglich derftnigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An- melbungen^verpflichtet. Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weife betannt "mchm zu *• 188. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Summe 1300 Starkenburg.
Darmstadt.
m 3900
. 200
it
. 150
rr
. 400
tf
. 350
tf
150
it
. 350
n
i)


