iu Grunde gelegten Bedingungen oder Proben nicht entsprechen; b. welche nach den von den Bewerbern eingereichlen Proben für den vorliegenden Zweck nicht geeignet sind; e. welche eine in offenbarem Mißverhältnisse zu der betreffenden Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung enthalten, so daß nach dem geforderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. Nur ausnahmsweise darf in dem letzteren Falle (zu d) der Zuschlag ertheilt werden, sofern der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahmsweise niedrigen Gebotes beigebracht sind oder auf Befragen beigebracht werden. Im Uebrigen ist bei öffentlichen Ausschreibungen der Zuschlag demjenigen der drei Mindestfordernden zu ertheilen, dessen Angebot in Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als das annehmbarste zu erachten ist. Bei engeren Ausschreibungen hat inner sonst gleichwerthigen Angeboten die Vergebung an den Mindestfordernden zu erfolgen. Sind ausnahmsweise den Bewerbern die näheren Vorschläge in Betreff der im Einzelnen zu wählenden Constructionen und Einrichtungen überlassen worden, so ist der Zuschlag auf dasjenige Angebot zu ertheilen, welches für den gegebenen Fall als das geeignetste und zugleich in Betracht kommenden Umstände als das preiswürdigste erscheint. Ist keines der hiernach in Betracht kommenden Mindestgebote für annehmbar zu erachten, so sind sämmtliche Gebote abzulehnen. Bei der Vergebung von Bvuarbeiten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Orte der Ausführung oder in der Nähe desselben wohnenden Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen.
Inhalt und Ausführung der Verträge. Die Verbindlichkeiten, welche den Unternehmern auferlegt werden, dürfen dasjenige Maß nicht übersteigen, welches Privatpersonen sich in ähnlichen Fällen auszubedingen pflegen. In den Verträgen sind nicht nur die Pflichten, sondern auch die denselben entsprechenden Rechte des Unternehmers zu verzeichnen.
Eontrole der Ausführung. Der Verwaltung ist das Recht vorzubehalten, in geeigneter Weise die Ausführung verdungener Arbeiten auf den Arbeitsplätzen :c. zu überwachen. Die Eontrole bei Bauarbeiten hat sich auch daraus zu erstrecken, daß der Unternehmer seine Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverlrage gegenüber den von ihm beschäftigten Handwerkern und Arbeitern pünktlich erfüllt. Für den Fall, daß der Unternehmer diesen Verbindlichkeiten nicht nachkommen und hierdurch das angemessene Fortschreiten der Arbeiten in Frage gestellt werden sollte, ist das Recht vorzubehalten, Zahlungen für Rechnung des Unternehmers unmittelbar an die Betheiligten zu leisten.
Meinungsverschiedenheiten. Für die Entscheidung über etwaige, den Inhalt oder die Ausführung des Vertrags betreffende Meinungsverschiedenheiten ist die Bildung eines Schiedsgerichts zu vereinbaren, lieber eine Ergänzung des Schiedsgerichts für den Fall, daß außer den erwähnten schiedsrichtern Stimmengleichheit sich ergeben sollte, ist ausdrücklich Bestimmung zu treffen. Gegen Anordnungen, welche die Art der Ausführung eines Baues betreffen, ist die Anrufung eines Schiedsgerichts nur wegen der dadurch etwa begründeten Entschädigungsansprüche zu- zulassen.
Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer .Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
Form und Inhalt der Angebote. Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Ausschreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen. Die Angebote müssen enthalten: a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Bedingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft; b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichs- Währung und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein; c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen und die Bezeichnung eines für Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letztes.Erforderniß gilt auch für die Gebote von Gesellschaften; e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine mit eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.
Vermischte 4.
— sEine originelle Sitte.] Dieser Tage langte bei einer Wiener Militärbehörde ein sichtlich mit besonderer Mühe und Zeitaufwand ausgefertigtes Schrift
stück eines Landgemeinde - Bürgermeisters ein, in welchem mit einer außerordentlich erheiternden, leider aber nicht drucksähigen Tetailmotivirung die höchst originelle Bitte gestellt wird: Das bochlöbliche Eommando wolle den in seine Heimatbs- gemeinde — den Ort des Beschwerdeführers — beurlaubten Gemeinen Josef M. ehcbaldigft wieder einberufen, weil derselbe, seitdem-er bei „die Soldaten" ist . . . bei den Weibsleuten im Orte zu viel Unheil anrichte! Man kann sich die Heiterkeit vorstellen, welche diese Eingabe bei der betreffenden Militärbehörde heroorrief.
Berlin, 23. Juli. ^Schöffengericht.] „Herr Ierichtshos, ick wollte Ihnen jehorsamft jebcten Haden, mir nick zu kompleliren! Ick hin 'ne anständige Frau un blamire mir nid) jcrn vor die Menschheit!" So replicirte die Handelsfrau Ida Mürbel heute auf die Frage des Schöffenrichters, was sie aus die Anklage wegen Unfugs, Beleidigung und Erregung eines Auflaufs auf öffentlichem Markte zu sagen habe.
Präs.: Womit handeln sie denn auf dem Markt? — Angekl.: Mit außer- halbschet Fleesch, aber wissen Se, nid) mit so'n Mumpitz-Fleesch, roic’t so von drüben 'rüber hier so eingeschmuggelt wird — o nee, nid) in de la main! Mit so wat jeden wir uns nid) ab. Mein Fleesch is so zart und so weiß wie der Hals vou'n frisch jewaschenet Mädchen. — Präs.: Sie sind am 5. Mai auf dem Markts mit einer Dame in Eonflict gekommen; wie ist das zugegangen? — Angekl.: Fragen de mir?! Wenn Eener mit de dollste Unvernünftigkeet eene Geschäftsfrau, als wie icke, molcftiren duht und dann nod) 'ne große Lippe riskiren will, denn kann ick Ihnen sagen, denn is et mit meine Jeduld ooch man blos Essig. — Präs.: Erzählen Sie doch mal den Vorfall. — Angekl.: Also ick hatte een Kälbeken an meine Bude uff- jehängt — een Kälbeken, sage ick Ihnen, bet hieß Otto Bellmann. Dazu kamen denn noch een Paar fcheene Hammelsripsken und een Dickeribbenietftück — so scheen wie Tafft mit joldene Frangen. — Präs.: Zählen Sie uns aber nicht Ihr ganzes Waarenlager her, sondern kommen Sie zur Sache. — Angekl.: Wie ick schon sagte, kommt da so'n spinöset Frauenzimmer an meine Bude, wat sich noch immer zu den „jungen" rechnet und sich „jnädiges Freilein" schimpfen läßt, obschonst se schon 'ne Mandel Jahre aus dem Schneider 'raus is. Herr Ierichtshos, ick kann Ihnen sagen, wenn Sie als 'ne olle anständige Jeschäftsfrau von 5 Uhr an uff'n Marcht stehen und nischt im Leibe haben, als en paar Tässekens Lorke, u» dann kommt so 'ne olle Schreckschraube, die um zehn Uhr man eben erst aus de Posen jekrochen is und looft so herablassend wie 'ne Jräfin mang de Buden hin — denn kann Ihnen ooch schon der Jraul anjehen. — Präs.: Sie scheinen eine recht angenehme Stimmung für das Marktpublikum zu haben. — Angekl.: Na, von die Sorte, die somit bet Halb- f eibene schon in alle Frühe rumlooft unb mit 'n Küh wer weeß wie stoß unb mit 'n Hut, ber wie ’n Thurmban zu Babel über bc Ponmjs balaneirt, von bie Sorte habe ick schon jenug, wenn ick se von Weitem sehe. Unb jerabe bie Sorte buht so, als verstäube se wat von Fleesch unb vom Marcht unb von be Wirthschaft. — Präs.: Hat Ihnen heim bie Verkäuferin, welcher Sie so böse mitgespielt haben, etwas zu Leibe gethan ober Sie irgenbwie gereizt? — Angekl.: Nee, so Eene kann mer nid) reizen. Also benfen Se sich solche List: ick haue eben 'ne Kalskeule von Pfunbener fünfe ab, ba steht bie olle Schachtel, bie so aussah, wie een neu anjestrichnct ollet Jerümpel unb quasselt mit ihre Inste immer über mein Fleesch. Mit be eene Hand hält sie bie Lorgnete vor be Oogen, mit be anbere talkschl se immer an's Fleesch rum bis ick zu ihr sage: Freilein, haben e>e sich ooch be Hänbe hübsch reene gewaschen sonst könnten Se am Enbe bet Fleesch schmutzig machen! Da kiekt se mir benn an wie 'ne Kuh bet neie Dohr, unb sagt zu ihr Mächen : Dtein, Auguste, bas Fleisch können wir auch gar nicht kaufen, bas ist ja ganz trocken unb ganz blau, bas ist gewiß vor einer Droschke alt geworben." Wann aber raus, buchte ick unb sagte es ooch zu ihr: Wissen Se, wenn Ihr bisken Fleesch, wat se sich ba in's Jesichte mit 'n Maurerpinsel ufflacfiri haben, blos eene Jeringigkcit von bem Saft hätte, bann würben Sie uff Ihre ollen Dage am Enbe noch Eeenen finbeu, der e>ie im Finstern vor eil scheenes Mächen halten können. Aber so seh'n Se ja aus wie 'ne angeknabberter Kalbskopp und for so 'ne dröge Jungfrau verkoofe ick überhaupt feen Fleesch nid)! — Präs.: Na, solche Liebenswürdigkeiten hat sid) die Dame aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gesallen lassen. — Angekl.: Nee, denken Se blos so wat an. Sie hat mir denn noch een „olles jemeines Frauenzimmer" an den Kopf geworfen, worauf ick blos sagte, se könnte schon Gift druff nehmen, bat ick ihr als Vogelscheuche an de einsame Pappel nffpflanzen würde, wenn ick nid) befürchten müßte, bat be Spatzen sich über so 'n Jammerjeselle lustig machen. — Präs.: Ihre Schimpfereien Haden aber einen gewaltigen Auflauf verursacht unb bafür müssen Sie in Strafe genommen werben." — Angekl.: Det kummt so: bie Leite hatten jedacht, bat Freilein is be Eis- riefe unb ba wollten se ihr blos be übliche Ovation bringen. —, Aus ber Beweisaufnahme ergab sid), baß Frau Mürbel in ber That durch die Käuferin etroaS stark gereizt worden war, und der Gerichtshof verurtheilte sie deßhalb nur zu 5 M Geldbuße.
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