Vermischtes.
D armstadt, 30. Juli. Ein Ausscheiden des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abteilung für Schul - Angelegenheiten, an die Groß- herzoglichen Directionen der Gymnasien, der Realgymnasien, der Realschulen, der höheren Mädchenschulen, der Schullehrer-Scminarien, der Taubstummen-Anstalten und der Llinden-Anstalt, sowie die Großherzoglichen Kreis-Schul-Eommissionen, betreffend die Annahme von Ehrengeschenken von Seiten öffentlicher Diener, besagt: „Rach vorliegender Allerhöchster Bestimmung ist keinem öffentlichen Diener die Annahme eines ihm in Bezug auf seine Dienstführung dargebrachten Ehrengeschenks ohne specielle Erlaubniß des betreffenden Großherzoglichen Ministeriums gestattet und soll die Erlaubniß nur dann ausnahmsweise ertheilt werden können, wenn ein solcher Diener nach langer segensreicher Tienstführung aus seinem Dienstverhältnisse aus- scheidel. Da diese Allerhöchste Anordnung, welche sich insbesondere auch auf die den Lehrern bei Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen von Schülern überreichten Geschenken bezieht, neuerdings wieder mehrfach nicht beachtet worden ist, so sehen wir uns veranlaßt, sie wiederholt mit dem Auftrag zur Kenntniß zu bringen, die Lehrer der Ihnen unterstehenden Unterrichtsanstalten, sowie die Lehrer an den Volksschulen hiernach zu bedeuten und darauf hinzuwirken, daß derartige Geschenke unterbleiben."
Offenbach, 29. Juli. Mit dem Bau der stehenden Brücke scheint'snun endlich Ernst zu werden. Gestern Morgen wurde das Terrain abgesperrt und eine Flagge in den hessischen Landesfarbcn an der Umfassungsmauer gehißt. Damit ist der Beginn der Arbeiten angezeigt.
Frankfurt a. M., 29. Juli. In dem Proceß gegen Rechtsanwalt Stulz und Genossen (welche beschuldigt waren, unstatthafte Manipulationen vorgenommen zu haben, um in dem Proceß Lieske die Pertheidigung des letzteren Herrn Stulz zuzuwenden) ist heute Termin vor hiesiger Strafkammer und endigte die Verhandlung mit der Freisprechung sowohl des Rechtsanwalts Stulz als auch seiner beiden Mitangeklagten, des Schreibers Galster und des Dienstmanns Lotheis.
Berlin, 27. Juli. Die Marokkaner müssen in Folge eines Krawalls in die Kaserne ziehen, eine Maßregel, die ihnen schon wiederholt angedroht ist; der Umzug sollte noch im Laufe des Donnerstag erfolgen. Seit dem Krawall haben allnächtlich rwei Soldaten auf der Treppe des Hauses Schumannstraße 18, wo sich die Wohnung oer Wüstensöhne befindet, Wache gestanden. Dieselben hatten die strenge Instruction, keine Frauensperson zu den Marokkanern hineinzulassen. Uebrigens werden die Herren zum 1. October definitiv Berlin verlassen; die von ihnen bezogene Wohnung ist auch bereits gekündigt. Wegen dieses letzten Excesses wurde in Marokko auf telegraphischem Wege angefragt, wie nach der Meinung der Heimathsbehörde die Bestrafung der Leute hier angemessen erfolgen solle. Es traf darauf gleichfalls auf telegraphischem Wege hier die lakonische Antwort ein: „Kopf abschlagen l" Diesem freilich radicalen Bestrafungsmittel wurde zwar keine Folge gegeben; wohl aber wurden die beiden Sünder in eine Droschke gepackt und unter sicherer Eskorte nach dem Militärarrest gebracht, wo sie sich noch befinden. Ferner ist bestimmt worden, daß die schwarzen Vtenschenbrüder während des Manövers nicht mit dem Regiment ausrücken, sondern in Berlin verbleiben.
Verden, 25. Juli. Die Gerüchte, welche über die Einstellung des Verfahrens gegen den Sparkassenrendanten Voß bei der durch letzteren so schwer geschädigten Landbevölkerung im Schwünge sind, haben eine solche Erregung verursacht, daß sich der Staatsanwalt veranlaßt sieht, mit folgender Erklärung vor das Publikum zu treten: „Zur Untersuchungssache gegen den Sparkassendirector a. D. Voß von hier wegen Unterschlagung und Fälschung umlaufende — theils böswillige, theils alberne — Gerüchte veranlassen mich, Nachstehendes zu veröffentlichen: Nach dem Gutachten der Aerzte der prooinzialständischen Heil- und Pflege(Jrren)-Anstalt zu Hildesheim leidet Voß an dementia paralytica (Gehirnerweichung), welche voraussichtlich im Verlaufe weniger Jahre zum Tode führen wird, und schließt diese Geistesstörung im Sinne des Gesetzes die freie Willensbestimmung aus. Die Irrenärzte haben dieses Gutachten abgegeben, nachdem sie den Voß längere Zeit beobachtet hatten. Eine Verstellung des Angeschuldigten erklären die gedachten Aerzte für yänzlich ausgeschlossen. Hiernach kann eine Hauptverhandlung gegen Voß nicht stattfinden, da er an einer vernunftmäßigen Geltendmachung der selbstverständlich auch ihm zustehenden Rechte behindert erscheint, und war ich gezwungen, auf Grund des $ 203 der Strafproceßordnung, weil Voß in Geisteskrankheit verfallen ist, und zwar jedenfalls und mindestens nach der ihm zur Last gelegten That — nach dem Gutachten der Irrenärzte hesteht^oZar die Möglichkeit, daß die Anfänge der Geistesstörung des Voß bis zum Jahre 1877 zurückreichen — den Antrag auf vorläufige Einstellung des Verfahrens zu stellen, welchem Anträge die Strafkammer des königlichen Landgerichts hier durch Beschluß vom 23. v. M. auch entsprochen hat. Eine Wiederherstellung des Voß ist nach der von mir neuerdings eingeholten Aeußerung der Irrenärzte, deren Ansicht übrigens noch andere Aerzte beigetreten sind, ausgeschlossen und wird somit auch die nach $ 203 cit. (bei eintretender Wiedergenesung) zulässige Wiederaufnahme des Verfahrens schon jetzt ebensowohl als ausgeschlossen zu erachten sein. Voß wird unter Wahrung der gesetzlichen Formalitäten in der Irrenanstalt weiter gefangen gehalten und dort voraussichtlich bis zu seinem Tode verbleiben. Verden, den 21. Juli 1885. Der Erste Staatsanwalt. Sporleder."
— Der Kaiser hat für die in Köln Verunglückten aus seiner Privatschatulle einen Betrag von 1000 X bewilligt, welche durch den Geh. Hofrath Bork dem betr. Regierungs-Präsidenten bereits übermittelt worden sind.
Das Oberbürgermeisteramt zu Köln hatte auf Montag Abend eine außerordentliche Sitzung der Stadtverordneten anberaumt, für welche als einziger Gegenstand der Berathung der Einsturz der Häuser Holzmarkt 75/77 angesetzt war. Der Brand- director entwarf ein kurzes Bild der 51ftünbigen Rettungs- und Abräumungsarbeit, bei welcher die Berufsfeuerwehr durch 2 Compagnien Pioniere und 10 Compagnien des 16. Infanterie-Regiments, sowie durch Privatpersonen bereitwilligst und in der wirksamsten Weise unterstützt wurde. Redner beantragte einen Credit von 8000 X, aus welchem die erwachsenen Kosten bestritten, den Soldaten jeder Compagnie 200 X Gratifikation gegeben und der freiwilligen Feuerwehr die festgesetzte Entschädigung für die Stunde und den Mann 50 Pfg., zusammen 1031 X bezahlt werden sollten. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Entschädigung von 50 Pfg. für die Stunde der geleisteten gefahrvollen Arbeit gegenüber nicht ausreichend sei, daß auch die Berufsfeuerwehr gleich den Soldaten eine Gratifikation erhalten und die Civilpersonen, welche sich besonders verdient gemacht Hätten, eine Gratifikation bekommen müßten. Die Versammlung erhöhte deshalb ocn Credit auf 10 000 X Der Vorsitzende des Kölner Wohlthätigkeits-Verems erstattete Bericht über die Thätigkeit des Vorstandes dieses Vereins und theilte mit, daß der letztere zur Stunde über 16 559 X an Liebesgaben verfüge, die ihm zu Gunsten der Beschädigten von wohlthätigen Händen übergeben worden seien. Ferner wurde, was die Entschädigung der Hauseigenthümer anbelangt, bemerkt, es solle zunächst die Untersuchung ergeben, ob dieselben an dem Unglücksfalle schuldlos seien, ehe man größere Summen beantragen könne. Eine Untersuchung der im Gebiete der Hochsluth gelegenen, sowie der baufälligen Häuser, aber auch eine scharfe Beaufsichtigung der Neubauten in der Alt- und Neustadt wurde als durchaus noth- roenbig bezeichnet.
— Der Mangel an kleinem Papiergelde wird im Geschäftsverkehr seit Beginn unserer neuen Münzordnung ebenso stark empfunden, als der an kleinem Metallgelde. Man versuche nur einmal einen Fünfmarkschein zu bekommen — überall wird man Achselzucken und die Antwort vernehmen, baß ber Gefragte selbst schon seit langer Zeit keinen Fünfmarkschein gesehen habe. Und wie viele kleine Summen müssen nicht oft versandt werden, um die sich das Anweisungsporto nicht lohnt. Tausende von Abonnements z. B. werden vierteljährlich für zahllose Fachzeitschriften an die Herausgeber eingesendet und überall find cs — Briefmarken, mit denen der Verleger über- schwemmt inb in Verlegenheit gesetzt wird, weil uns ein Papiergeld von 2 Mark, unserer Silbergeldeintheilung entsprechend, fehlt. Wenn nur noch die Post die Marken annähme und gegen Geld umtauschte; aber man kann es an den Postschaltern kaum erlangen, daß man eine Sorte Marken in eine andere umgewechselt bekommt, beim ber Postbeamte soll es nicht thun. Hier thäte wirklich auch Abhilfe noth, denn die Geschäftswelt befindet sich wegen Mangels an kleinem Papiergelde stets in einer großen Calamität.
— Vor einigen Tagen ereignete sich in Leipzig ein schrecklicher Unglücksfall. Ein im vierten Stockwerk wohnender Schriftgießer hatte die Absicht, mit seinem zweijährigen Söhnchen auszugehen. Da das Kindchen die Treppen nicht selbst herabsteigen konnte, so wollte es ber Vater auf ben Rücken nehmen unb stellte es zu biefeni Zweck auf ein Fensterbrett, bannt bas Kinb bic Aermchcn zum Anhalten um die Schullern und den Hals des Vaters schlage. Hierauf wartete er aber vergeblich, kein Händchen legte sich um den Nacken des Vaters, und als er sich verwundert um sah, war das Kindchen verschwunden und, wie er sich überzeugte, durch das offene Fenster in den Hof hinabgestürzt. Hier lag das unglückliche Kind als Leiche da.
— Von dem Dresdener Turnfest wird folgendes ergötzliche Vorkommniß erzählt: Als der Festzug die Wildrofferstraße passirtc, erscholl vor einem Laden, in dessen gänzlich ausgeräumtem Erker eine Anzahl junger Damen Platz genommen, um den Zug anzusehen, ein nicht enden wollendes „Gut Heil". Die Zuschauer konnten sich nicht erklären, weßhalb gerade hier die Turner ihr „Gut Heil" so stark ertönen ließen, bis man endlich den Grund entdeckte, worauf sich erst recht eine kolossale Heiterkeit der Menge bemächtigte. Der Laden war nämlich ein 50-Pfennig-Bazar unb^beim Ausräumen hatte man vergessen, folgenbe Plakate zu entfernen: „Stück für Stück nur 50 Pfennige!"
— sVacante Stellen für Militäranwärter im Bezirke bes 11. Armee-CorpsJ Cassel, Staotrath ber Residenz, 2 Bureauhilfsarbeiter in ber birecten Stcucrnerroaltung, je 75 X monatlich. Aussichten auf Verbesserung. — Eisenach, Bahnpostamt Nr. 6, Postschaffner, 800 X Gehalt unb 144 X Wohnungsgeldzuschuß jährlich. — Frankfurt a. M., Telegraphcnamt, 2 Telegraphen - Assistenten , während ber Probezeit je 2 X 50 Tagegelb, später 1350 X Gehalt und 540 X Wohnungsgelbzuschuß jährlich. — Hadamar, Corrigenbeu - Anstalt, Aufseher, 1000 X Gehalt jährlich unb Dienstwohnung, bezw. 100 X Miethentschädigung. — Hofgeismar, Garnisonlazareth, Civilkrankenwärter, 600 X jährlich nebst freier Wohnung unb ben Feucrungs- und Erleuchtungsmaterialien, Deputaten von 27 Centner Steinkohlen, 221/2 Kloben Weich- Holz, 30 Pfunb Petroleum, fteigenb. — Orb, Magistrat, Polizeidiener, 750 X jährlich. — Bezirk ber Großherzoglich Hessischen (25.) Division. Mainz, Erster Staatsanwalt in Mainz, Gefangenwärter am Provinzial-Arresthaus, 800 X Gehalt jährlich, baare Remuneration, fteigenb.
Handel und Verkehr.
Gießen, den 1. August- Auf dem heuUgen Markt kostete Butter per Psund X 0.95—100, Hühnereier pr- Stck. 5—6 Enteneier St- 0—0 Käse pr. St. 4—9 Käsematte 3—0 H, Erbsen pr- Liter 20 Linsen 26 H, Tauben per Paar 0,50 bis 0,70 Jf, Hühner per Stück X 0.90—1.30, Hahnen pr. Stück X 0.50—0.75, Enten per Stück X 1.40—1.70, Ochsenfleisch per Pfund 68—00 H, Kuh- unb Rindfleisch 56—60 H, Schweinefleisch 50—60 H, Hammelfleisch 64—70 Ä, Kalbfleisch 48—50 H, Kartoffeln per 100 Kilo X 4.50—7.00, Milch per Liter 12—16 H, Zwiebeln per Centner X 6.00—0.00, Kirschen per Pfund 15—20
Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gietzeu.
Evangelische Gemeinde.
Getraute.
Den 29. Juli. Friedrich Müller, Schmied zu Gießen, ein Wittwer unb Sophie Lies, Tochter bes zu Rothenburg verstorbenen Schrcinermeisters Hermann Lies.
Denselben. Friedrich Nassua, Vicefeldwebel im II. Großh. Hessischen Infanterie- Regiment Nr. 116 zu Gießen unb Christine Plitsch, Tochter bes Lanbwirths Johannes Plitsch III. zu Lang-Göns.
Getaufte.
Den 26. Juli. Dem Fabrikarbeiter Heinrich Reh ein Sohn, Heinrich Carl» geboren ben 9. Juli.
Denselben. Dem Mctallbreher Georg Kreiling ein Sohn, Georg Heinrich, geboren ben 13. Mai.
Denselben. Dem Bäcker Balthasar Ludwig Schomber eine Tochter, Lina Marie Johanna, geboren den 23. Juni.
Denselben. Dem Schuhmacher Leonhard Bickel ein Sohn, Carl Ludwig, geboren den 14. Juni.
Denselben. Dem Möbelfabrikanten Georg Reiber eine Tochter, Emma Helene, geboren ben 26. Mai.
Denselben. Dem Schneiber Franz Metz eine Tochter, Margarethe, geboren ben 28. Juni.
Denselben. Dem Cigarrenmacher Konrab Schimmel ein Sohn, Friebrich August Ludwig, geboren den 3. Juli.
Denselben. Dem Kaufmann Ferdinand Drebes eine Tochter, Lina Christiane Georgine Johanna, geboren ben 23. Juni.
Denselben. Dem Schreinermeister Johannes Lenz ein Sohn, Lubwig Philipp Hermann, geboren ben 12. Juli.
Den 28. Juli. Dem Kaufmann Ebuard Fuckert ein Sohn, Christian Otto, geboren ben 8. Juli.
Beerdigte.
Den 29. Juli. Heinrich Zimmermann, 1. Umversitätsbiener in Pension, 85 Jahre alt, starb ben 27. Juli.
Denselben. Christian Leidner, Kaufmann, alt 29 Jahre, starb den 28. Juli.
Temperatur der Lahu und der Luft
nach Reaumur gemessen am 1. August, zwischen 11 und 12 Uhr Mittags. Wasser 17°, Luft im Schalten I81/s°.
L. Ehr. Rübs am en, Turn- unb Schwimmlehrer.
Allgemeine Avis für Damen.
Den geehrten Damen Gießens unb ber Umgegenb bringe ich meinen dauernden Cursus für rlnfertigen von Costnmen, Mänteln, Kinderkleidern re. in empfehlenbe Erinnerung. Ich ertheile stets einen theoretischen unb praktischen Unterricht im Anmessen, Zeichnen, Zuschneiden unb Fertigen nach ber bekannten Clemm'schen Methode — Dresdener Akademie — unb garantire für einen inobernen eleganten Schnitt, selbst ohne jegliche Anprobe. Dauer ber Ausbilbung ca. 2 Monate.
NB. Damen, im Nähen nicht geübt, können sich bei mir auch noch weiter aus- dilden, ebenso werden Costüme zum Selbstfertigen zugeschnitten unb eingerichtet.
Achtungsvoll
Iran Li. Meister
6589 Griinbergcrstratze 30.
r Anzeiger.
Grossh. Universitätsbibliothek.
Nach bestehender Vorschrift sind sämmtliche aus der Universitäts-Bibliothek entliehene Bücher spätestens bis zum
1Ä. August
zur Revision zurückzuliesern, und nur wenn der Entleiher mit keinem vorher entliehenen Buch im Rückstand ist, können die entliehenen erneuert oder andere Bücher weiter entliehen werden.
5551 Die Großh. Bibliotheks-Verwaltung.


