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2.7.1885 Erstes Blatt
 
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Rr, ISO. Erstes Blatt. Donnerstag den 2. Juli

188»

icßcner Anzeiger

Aults- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint mit Ausnahme ke5 Montags.

M«<er<tzRr r G^ulstrohe 7.

Cabmets oblag. Gladstone erklärt sodann, daß er die Abstcht habe, der neuen Regierung seine Unterstützung und seinen Beistand zu leihen, und fügt hinzu, daß, obgleich er seit 1880 nicht daran gedacht habe, von Neuem die Stimmen der Wähler in Midlothian zu verlangen, seine Pflichten gegen die Partei, welche ihm so viel Vertrauen entgegengebracht habe, ihn nöthigten, seine ganzen Kräfte anzuwenden, um die Einigkeit und Kraft der liberalen Partei für die Zukunst sicher zu stellen.

Breis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Lnngerlotz» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P».

Kosten vorzunehmen.

Die Kosten der etwaigen Anlage eines zeitweiligen Ausweiche-Geleises fallen dem Eisenbahn-Unternehmer ebenfalls zur Last.

(Schluß folgt.)

England.

London, 30. Juni. Gladstone hat an das liberale Wahl-Comil^ in Midlothian ein Schreiben gerichtet, in welchem er der liberalen Partei in den wärmsten Ausdrücken seinen Dank ausspricht für die ihm bewiesene wohl­wollende Gesinnung und Ergebenheit, während ihm die Leitung des liberalen

Deutschland.

Darmstadt, 2.9 Juni. Fortsetzung des Inhalts Großh. Regierungs­blattes Nr. 20, betr. den Bau und Betrieb von Nebenbahnen.

§ 16. Finden sich beim Bahnbau aus dem dem Unternehmer gehörigen Gelände Kunstgegenstände, Alterthümer, Schätze oder naturhistorische Merkwür- drgkeiten, so hat er diese Gegenstände an den Staat in Eigenlhum abzuliefern.

Der Eisenbahn-Unternehmer hat die erforderlichen Instructionen zu erlassen, damit die Arbeiter vorkommenden Falls die gefundenen Gegenstände vorsichtig behandeln und abliefern. L c

§ 17. Unmittelbar nach Vollendung sämmtlicher Arbeiten hat der Elfen- bahn-Unternehmer aus seine Kosten die Vermessung und Aussteinung des Bahn­körpers und der zugehörigen Anlagen, soweit dieselben außerhalb von mitbenutzten Straßenkörpern liegen, vornehmen zu lassen. Spätestens 6 Monate nach Inbe­triebnahme" der Bahn ist Unserem Ministerium der Finanzen eine von einem ^Geometer 1. Klasse angefertigte und beglaubigte Katasterkarte über die für die Bahnanlage verwendeten Grundflächen zu übergeben.

Der Eisenbahn-Unternehmer hat ferner eine Nachweisung der ausgeführten Hoch- und Kunstbauten, welcher Zeichnungen derselben beizufügen sind, sowie ttnen vollständigen Horizontalplan mit allen Längen- und Querprofilen nebst Beschreibung der Bahn mit ihrem Zubehör an Unser Ministerium der Finanzen abzugeben.

Auch ist demselben ein genauer und vollständig abgeschlossener Nachweis über die Kosten der Bahnanlage zu liefern.

Gleiche Nachweife, wie vorstehend für die erste Anlage der Bahn verlangt werden, sind bezüglich der später, nach Inbetriebnahme der Bahn, hergestellten -'Ergänzungs- und Erweiterungsbauten der Regierung zu übergeben. ' . § 18. Weder die ganze Bahn, noch eine einzelne Strecke derselben, darf

eher dem Verkehr übergeben werden, als bis nach vorgängiger Prüfung der Bahnanlagen und der anzuwendenden Betriebsmittel von Unserem Ministerium der Finanzen, die Erlaubniß hierzu ertheilt 'worden ist. Ohne eine solche vor- - ingtge PMung dürfen auch späterhin Hine neue Betriebsmittel in Gebrauch gesetzt oder chesentliche Abänderungen kn der Con'struction der Bahn vorge- rwmmen werden.

§ 19. Sobald Theilstrecken der Bahn vollendet sind, welche dem öffent­lichen Verkehr übergeben werden können, wird zur Abnahmeprüfung geschritten And zwar wird dieselbe durch Unser Ministerium der Finanzen vorgenommen. Aus Grund des Prüfungs-Protokolls, worin der ordnungsmäßige Zustand der lämmtlichen Bauwerke, des Schienenwegs, der übrigen Betriebs«Einrichtungen, lowie der Betriebsmittel beurkundet werden muß, erfolgt die Genehmigung zur Betriebseröffnung.

Die Abnahmen von Theilstrecken werden erst endgültig und wirksam durch die Abnahme der ganzen Strecke.

Bei den durch den Bahnbau veranlaßten Umbauten an den Straßen erfolgt nach ihrer Fertigstellung auf Ersuchen des Unternehmers eine provisorische Ab­nahme Seilens der Straßenbauverwaltung. Es wird in einem in gehöriger Form und von beiden Theilen zu unterzeichnenden Protokolle über den derzeiti­gen Zustand der Straßenthelle und die an denselben etwa noch von dem Unter­nehmer auf eigene Kosten auszuführenden Arbeiten Urkunde ertheilt.

Nach Ablauf der von der Straßenbauverwaltung festgesetzten Garantiefrist, die von Dem Tage der provisorischen Abnahme an läuft, und während welcher der Unternehmer die Unterhaltung der fraglichen Straßenstrecken auf seine Kosten zu besorgen hat, erfolgt auf schriftliche Veranlassung des Unternehmers die defini­tive Abnahme Seitens der Straßenbauverwaltung, bei welcher Gelegenheit durch einen protokollarischen Akt die gute, vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten und der normale Zustand der Straßenstrecken festgestellt werden soll.

lieber die bei der vorläufigen oder endgültigen Abnahme sich etwa erge­benden Anstände zwischen der Straßenbaubehörde und bem Unternehmer steht aus Recurs des Letzteren Unserem Ministerium der Finanzen die Entscheidung zu, welcher der Unternehmer fich unbedingt zu unterwerfen hat. Falls er in der Ausführung Der ihm hiernach obliegenden Aenderungen säumig ist, soll das Er­forderliche aus seine Kosten veranlaßt werden.

§ 20. Müssen zur Straße gehörende Brücken, Dohlen', Wasserleitungen, Kanäle, Rühren und dergl. unter einer auf Straßenterrain liegenden Bahn neu hergestellt oder ausgebessert werden, so ist der Eisenbahn-Unternehmer ver­pflichtet, die von der competenten Behörde angeordneten oder genehmigten Ar­beiten unter dem Bahnkörper selbst dann zu dulden, wenn dieselben eine Belästi­gung und Störung des Bahnbetriebs veraillassen. Es soll ihm übrigens sreiöestellt werden, solche unter Aufsicht her betreffenden Behörde üuf eigene

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Eorrespondenr- Bureau.

Eins, 30. Juni. Der Kaiser sah gestern zum Diner den Staatsminister v. Bötticker und den Badecommissar v. Lepel bei sich. Gegen Abend machte er eine Spazierfahrt; heute früh nach der Trinkkur unternahm er eine Ausfahrt und hörte später den Vortrag Albedyll's. .

München, 30. Juni. Der erste deutsche Fischereitag wurde heute m zahlreich besuchter Versammlung durch den Minister Feilitzsch Namens der Negierung, durch den Bürgermeister Erhard Namens der Stadt begrüßt. Behr - Schmoldow wurde zum Präsidenten gewählt, zu Mitgliedern des Bureaus Oberlandesgerichtsrath Staudurger (München), Professor Böhmke (Königsberg), Professor Nitzsche (Tharandt).

Braunschweig, 30. Juni. Bei der heutigen Landtagserösfnung erklärte der Staatsminister Graf Görtz - Wrisberg, die Landesregierung habe sich veranlaßt gesehen, den Landtag heute einzuberufen, um demselben wichtige, die Thronfolge- angelegcnheit betreffende Mittheilungen zu macken. Diese Mittheilungen seien indeß zum größten Theile derart, daß sic sich wenigstens für jetzt noch der Oeffentlichkeit entzögen. Im Auftrage der Landesregierung stelle er daher den Antrag, die Sitzung in eine vertrauliche zu verwandeln. Die Verhandlungen werden demgemäß unter strengstem Ausschluß der Oeffentlichkeit geführt werden.

Braunschweig, 30. Juni. DemBraunschweigischen Tageblatt" zufolge nahm der Landtag, nachdem Staatsminister Görtz seine Mittheilungen gemacht, gestern die von der staatsrechtlichen Commission abgefaßte Erklärung an. Diese, sowie das Pro? tokoll der Sitzung sollen erst später veröffentlicht werden. Die Mittheilungen des Ministers und die heutige Berathung sollen sich noch nicht auf die künftige Gestaltung der Negierung beziehen, sondern nur die mit dem preußischen Anträge zusammen­hängenden Angelegenheiten betroffen haben. Die Anwaltschaft Cumberlands dürfte jedoch, wie verlautet, endgültig beseitigt sein. Morgen ist Sitzung zur Berathung der Vorlage wegen Auszahlung des Bevern'schen Kapitals. Cumberland beantragte näm­lich die Auszahlung des auf dem Kammergut lastenden, zum Allodialvermögen des verstorbenen Herzogs gehörigen Bevern'schen Kapitals von einhunderttausend Thaler Gold. Das Ministerium wird die Auszahlung nicht beanstanden, jedoch soll zugleich die Zahlung der Erbschaftssteuer von einer halben Million Mark seitens Cumberlands geregelt werden. c .

Bern, 30. Juni. Zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn wurde em Uebereinkommen zum wechselseitigen Schutze der Fabrik- und Handelsmarken ab­geschlossen.

Zürich, 30. Juni. Das Fabrikhaus und Lager der großen Pianobau-Anstalt von Huene und Hubert hinter dem Polytechnikum ist in der vergangenen Nacht nieder- gebrannt. Das Feuer kam nach Mitternacht zum Ausbruch, erst nach 3 Stunden ge­lang es, des Feuers Herr zu werden, nur mit- großer Anstrengung konnte das Wohn­haus und das angrenzende Bürgerasyl geschützt werden. Der Schaden ist ein beträchtlicher. r t m

Paris, 30. Juni. Wie aus Shanghai gemeldet wird, ift Patenotre nach Peking ßegangui.^r^tttfl, 30 Der Stapellauf der CorvetteRynda" und die Kiellegung des PanzerschiffesAlexander II." fanden in Gegenwart des Kaiser- PaaKjgonbon, 30. Juni. DieSaint-James-Gazette" glaubt, die Nachricht, die englische Regierung würde beschließen, Dongola neuerdings zu besetzen, sei unbegründet, die Anhänger des Mahdi schienen sich in der Provinz festgesetzt zu haben; die gegen­wärtige Jahreszeit sei für eine Entsendung englischer Truppen in diese Gegend nicht günstig.

Julius Merke vor dem Krankfurter Schwurgericht.

(Originalbericht desGießener Anzeiger".)

Frankfurt a. M., 29. Juni.

(Fortsetzung.)

Berichtigung. In meinem ersten Bericht über den zur Zett hier statt­habenden Prozeß Lieske haben sich zwei Fehler eingeschlichen, die ich, um Mißverständ­nissen vorzubeugen, hiermit richtig stelle. Nicht zwei Gendarmen hatten den Angeklagten Lieske bei Hockenheim verhaftet, sondern nur einer, der Gensdarm Götz aus Hocken­heim und zwar mit Hülfe zweier Bauersleute, Rincleff Vater und Sohn. Auch wurde durch die beiden Revolverschüsse, die der Angeklagte thatsächlich abfeuerte, glücklicher- weise Niemand verwundet. Die eine Kugel ging ins Blaue, die andere drang in eine Fensterscheibe eines nahe gelegenen Hauses und streifte eine Frau an der Stirn. Dieser Vorgang, der Ihrem Berichterstatter nicht mehr recht erinnerlich, gab Veranlastung zu der irrigen Meldung, daß ein Gensdarm verwundet worden sei. Bei der großen Eile, mit welcher die Berichte im Interesse schleunigster Beförderung abgefaßt werden müssen, ist ein Jrrthum leicht möglich, zum mindesten aber verzeihlich.

Achtungsvollst

Der Berichterstatter desGießener Anzeiger".

Beim Schuhmacher Oberling in Zwingenberg hat Lieske, wie dieser aussagt, um Arbeit vorgesprocheii, ohne sie zu erhalten, lieber die Wunde habe er ihui bemeiki, sie rühre aus einer kleinen Prügelei mit einem Collegen her. Geglaubt habe er dies nicht, denn die Wunde sei eine Schnittwunde gewesen. Als Lieske ein Bild mit eurem Erdbeben, das des Zeugen Tochter in Besitz hatte, sich betrachtete, habe er geäußert, wenn doch einmal so ein Erdbeben käme. ,

Angeklagter: Ich sagte Ihnen, ick sei gefallen, erinnern Sie sich nur.

Vorsitzender: Warum liefen Sie übrigens mit der Wunde wahrend her Nacht?

Angeklagter: Ich fiel erst Morgens gegen 4 Uhr und dachte, die Wunde werde so schlimm nicht sein. -

Vorsitzender: Hat der Angeklagte Nicht gesagt, es läge ihm Nichts an oet Wunde, wenn er auch stürbe?