Wr. 2SÄ. Zweites Blatt Sonntag den 1. November 1885
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Drrreaur Schulllraßs 7.
Erscheint täglid) mit AnÄnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pfi
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Herbst- Control-Versammlungen. Gießen, am 20. October 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Gießen, den 20. October 1885.
Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen werden im Kreise Gießen wie folgt abgehalten werden:
!• Im Bezirke der I» Compagnie (Gießen).
1) Zu Gießen am 9. November 1885, Vormittags, im Oswald'schen Garten
und zwar um 8 Uhr für sämmtliche Reservisten der Infanterie, um tt Uhr für sämmtliche zur Disposition der Truppenthelle und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, sowie sämmtliche Reservisten der übrigen Waffen und die am Schluffe näher bezeichneten Wehrleute.
Hierher gehören die Orte: Annerod, Burkhardsfelden, Gießen (mit Schiffenberg und Herrnwald), Heuchelheim, Klein-Linden und Oppenrod.
2) Zu Lollar am 10. November 1885, Vormittags 9 Uhr, neben dem neuen Bahnhofsgebäude
Hierher gehören die Orte: Mendorf a. d. Lda., Men-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen (mit Heibertshausen), Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.
3) Zu Grünberg am 10. November 1885, Nachmittags 12Va Uhr, an dem Bahnhose
Hierher gohören die Orte: Allertshausen, Beltershain, Gellshausen, Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle), Hattenrod, Lmrbach (mit der Kolbenmühle und Sommermühle), Keffelbach (mit der Rabenauffchen Papiermühle), Lauter (mit der ArztmtMe, Bingmühle, Georgeihammer, Strellesmühle und Walkmühle), Lindenstruth, Londorf (mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte), Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen (mit Appenbörnerhof), Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen (mit Bolln- bach, Veitsberg und Wirberg), Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain (mit dem Hainer-Hof), Winnerod.
II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lieh).
1) Zu Hungen am 14. November 1885, Vormittags 11'/- Uhr, am Friedhöfe
Hierher gehören die Orte: Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen. Rabertshausen (mit Ringelshausen), Rodheim (mit Hof Graß), Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
2) Zu Lich am 14. November 1885, Nachmittags 37« Uhr, am Bahnhofe.
Hierher gehören die Orte: Albach, Mendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt (mit Arnsburg), Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Hof-Gill, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich (mit Albacher-Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen) Münster, Rieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.
Es haben aus den genannten Orten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes aller Waffen des deutschen Reiches zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Dispofition der Truppenthetle beurlaubt oder zur Dispofition der Ersatz-Behörden entlassen find, sowie diejenigen der Landwehr angehörigen Mannschaften, welchen eine besondere Ordre zur Gestellung bei der Herbst-Control-Versammlung vom Bezirksseldwebel zugegangen ist. Die Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche spätestens 8 Tage vor den betreffenden Control- Versammlungen auf dem Dienstwege eingereicht werden. Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.
Es wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben, und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme, Stöcke, Pfeifen-c. fortzulegen sind. Frhr. v. Röder,
Oberst z. D. und Bezirks-Commandeur.
Arbeitcr-Eheu.
Das höchste Lebensglück — eine aus reiner Herzensneigung geschlossene Ehe — ist dem untersten Arbeiter ebenso erreichbar wie dem vornehmsten Arbeitgeber; ja es pflegt bei Heirathen in den unteren und namentlich in den mittleren Elasten die Neigung mehr ausschlaggebend und deshalb das Eheglück auch oft besser verbürgt zu sein, als unter reichen Leuten, wo man das idealste Verhältniß so häufig zu einer Geldspeculation herabwürdigt. t
Aber wenn auch Neigung die Hauptvorbedingung für eine recht sch asfene Ehe ist, so berechtigt sie allein doch keineswegs zwei Liebende zur Begründung eines Haushalts. Wenn sich ein Knabe von 16 Jahren in ein Mädchen von 14 Jahren verliebt, so sorgen schon Gesetz und Wille der Eltern oder Vormünder dafür, daß diese jungen Leute erst reifer und selbstständiger werden, ehe sie sich verheirathen. Aber auch bei erwachsenen Leuten sollte vor jedem Eheversprechen Herz und Kopf Hand in .Hand gehen. .
D'rum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet: Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang!
Die Prüfung muß sich unter den heutigen Eulturvcrhältnisten bei jedem Ehepaar nicht blos auf Herz und Character, sondern auch auf die Fähigkeit zu erwerben und hauszuhalten erstrecken. Jedes junge Ehepaar begründet in der Regel einen eigenen Haushalt und übernimmt moralische Pflichten gegen den anderen Theil und gegen die Gesellschaft. Wer mit Schulden in die Ehe tritt, verpflanzt in seinen jungen Haushalt den Keim der wirthschaftlichen "Roth und geräth beinahe unfehlbar auf die schiefe Ebene des Proletariats. Er versündigt sich nicht blos wirthschaftlich, sondern auch moralisch an seiner künftigen Familie und an der Gemeinde, in der er seinen Wohnsitz aufschlägt. Jeder junge Mann kann heutzutage in den kräftigen Jahren, wo er so oft schon mit 18 Jahren den Lohn eines Familienvaters bezieht, etwas für die Ehe sparen, ebenso das Mädchen, welches mit 15 oder 16 Jahren in Dienst oder in eine Fabrik tritt. Sparsamkeit ist eine für den Haushalt unentbehrliche sittliche Eigenschaft. Ohne ein Sparkassenbuch sollte auch der Aermste keine Ehe schließen und das vernünftigste Angebinde, welches ein Verlobter seiner Braut machen kann, ist eine Lebensversicherungspolice, welche ein jährliches Opfer für die Geliebte bedeutet und den ehelichen Frieden weit bester verbürgt, als Geschmeide und Putz.
Sehen wir uns nun aber die Verhältnisse in den Arbeiterkreisen an, wie sie wirklich sind, so entdecken wir in leichtsinnigen frühzeitigen Eheschließungen eine Hauptursache der socialen Roth und der schlechten Kindererziehung. Wie sollen zwei Eheleute, die selbst noch ganz unreif und unselbstständig sind, zur Mitsorge für andere Geschöpfe fähig sein?
Es liegt nahe, das Heil in Ehebeschränkungen zu erblicken; aber wichtiger als Gesetze sind hier Sitten. Trunkliebe, Genußsucht, Lüderlichkeit und Putzsucht müssen, in der Jugend und durch die Jugend mitbekämpft, eine innere sittliche und wirth- schaftliche Stärkung und Erweckung der eigenen straft gegen die maßlos gesteigerten Versuchungen muß überall angebahnt werden, und die älteren Arbeiter müssen selbst mehr und mehr erkennen lernen, daß sie sich nur durch eigene Zucht gegen sich selbst und durch Strenge gegen ihre Kinder davor bewahren können, sich in der eigenen Nachkommenschaft eine Zuchttuthe und sociales Unheil heran zu erziehen. Wenn Eltern, Lehrherren, Arbeitgeber und Dienstherrschaften gegen das sittliche Verderben unter den Lehrlingen und Fabrikgehilfen und Fabrikmädchen nicht energisch ankämpfen, so kann das Heranwachsen eines die Cultur bedrohenden Proletariats auch durch die besten Gesetze und Vorsichtsmaßregeln für Erwachsene nicht abgewendet werden. Eine reine Jugend ist der Gesundbrunnen für die schon so vielfach angefressene moderne Gesellschaft. Gute Arbeiter-Ehen sind eine Vorbedingung für die Verbesserung unserer socialen Zustände. __________________________
Verwischte
Friedrichsdorf, 28. October. Gestern Abend gegen 6 Uhr ereignete sich dahier, der Homburger Kreiszeitung zufolge, ein schrecklicher Unglücksfall. Fabrikant Emil Garnier wollte an der Transmission einer im Betriebe befindlichen Kreissäge etwas rangiren, wahrscheinlich den Treibriemen richtig legen. Hierbei mag derselbe, um an die Triebräder zu gelangen, sich auf einen erhöhten Gegenstand gestellt und etwas über den in Bewegung befindlichen Treibriemen geneigt haben, Näheres ist nickt festgestellt. Der Riemen ergriff dabei den Rock und zog den Körper nach. Ein fürchterlicher Schrei ertönte. Als die in der Nähe Befindlichen herbeieilten, hing der Unglückliche zerquetscht zwischen der Decke und dem Riemen, die Arme schlaff herabhängend. Der Brustkasten war eingedrückt, die Beine mehrmals gebrochen, der Tod mußte sofort eingetreten sein. Heute Mittag findet die gerichtliche Leichenschau und Aufnahme des Tatbestandes statt. Die ganze Stadt befand sich gestern in einer erklärlichen.


