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dkr. 176 Samstag den 1. August

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Erscheint --glich mit Stemme deS

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YreiO vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit »ringerl^n Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Die Biehpreisvertheilung

des landw. Vereins

von Oberheisen in 18§ä betr.

Die diesjährige Viehpreisverttieilung des landm. Vereins von Oberheffen soll am Mittwoch den 26. August l. I. zu Hungen abgehalten werben.

Mit derselben ist eine Ausstellung von Producten landw. Thätigkeit, so­wie von Maschinen und Geräthen verbunden.

Prämiirt werden:

1. Pferde, und zwar:

1. Zuchtstuten mit Fohlen;

2. Zuchtfluten, bezüglich derer diesjähriger Deckschein vorliegt;

3. Fohlen, die nicht mehr saugen.

LI. Rindvieh, und zwar:

1. die einheimische Vogelsberger Gebirgsrace;

2. die Simmenthaler Race und andere fremde Racen;

3. die Kreuzung der vorhergenannten Racen;

Im Einzelnen:

a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern, im Alter von 12 Jahren;

b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, von 23 Jahren;

c. Zuchtkühe;

d. Ganze Zuchten von Rindvieh.

III* Schweine, und zwar:

1. Mutterschweine, trächtig oder mit Ferkeln;

2. Eber;

3. Zuchtschweine im Alter von wenigstens 1/2 Jahr.

IF. Schafe, und zwar:

1. Zuchtschafe in Loosen von wenigstens 3 Stück;

2. Böcke.

V. Ziegen.

Vom Aussteller selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt, als ge­lauste. Letztere müssen, insofern sie im Besitze von Privaten sind, eine be­stimmte Zeit lang angekauft sein, und zwar Stuten mit Fohlen mindestens 1 Jahr; Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine V2 Jahr.

Fohlen, welche bis zum Alter von 21/2 Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen vor anderen den Vorzug haben.

Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die bezüglich der Thiere geforderten Voraussetzungen beizubringen.

Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die bestimmten An­forderungen an die concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuer­kannte Prämien wieder zurückgezahlt werden müssen und daß der Aussteller in solchem Falle durch 5 Jahre von der Zulasiung zu Prämiirungen ausge- schloflen ist.

Es kann nur wirklich preiswürdiges, den verlangten Leistungen ent­sprechendes Vieh prämiirt werden.

Eigenthümer solchen Viehes, welche wegen zu starker Concurrenz keine Prämien erlangen konnten, deren Vieh aber von den Preisrichtern besonders ausgeschieden wurde, erhalten aus Verlangen eine durch die Preisrichter fest­zusetzende Wegentschädigung, wenn sie über 10 Kilometer weit hergekommen sind, und zwar IO H für den Kilometer.

Die Musterung des Viehes durch die Preisrichter beginnt Vormittags 8 Uhr und ist thunlichst mit Ausschluß des Publikums in abgegrenzten Räumen vorzunehmen. Das Vieh muß aber um 7 Uhr schon zur Stelle sein-

, Die Namen der Aussteller dürfen den Preisrichtern vor der Prämiiruna nicht mitgetheilt werden.

Die Thiere sind nach Nummern vorzuführen.

/ Zur Preisbewerbung sind alle Angehörigen der Provinz zn- gelaffen.

Viehhändler als solche sind von der Bewerbung ausgeschloffen.

Thiere, welche bereits bei einer Preisvertheilung eines Provinzialvereins, oder des ganzen Landes prämiirt worden sind, können in derselben Categorie nicht wiederholt einen Breis bei der bevorstehenden Preisvertheilung erhalten.

Ein Aussteller kann auf der bevorstehenden Ausstellung in einer Categorie nur einen der bewilligten Geldpreise erhalten.

Mit der Ausstellung ist eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und sonst nützlichen Geräthen, sowie Maschinen verbunden.

Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meldung des Verlustes der zuerkannten Prämie oder Wegentschädigung auszuhalten.

Bezüglich der Erhebung eines Standgeldes bleibt Bestimmung vorbe­halten.

Den auszustellenden Maschinen, Geräthen, Werkzeugen rc. sind die Ver­kaufspreise anzuheften.

Die Größe der einzelnen Preise wird von den Preisrichtern bestimmt. Bei den aus dem Staatsfond fließenden 1000 <X. werden dieselben bei Groß­vieh nicht unter 60 Jl. und bei Kleinvieh nicht unter 30 <X per Stück oder Loos betragen. Im Uebrigen erfolgt die Zuerkennung der Preise nach Maß­gabe der für die landw. Vereine gültigen, in Nr. 7 der Zeitschrift für die landw. Vereine von 1882 abgedruckten Prämiirungsordnung.

Im Ganzen stehen zur Verfügung:

. Aus dem Staatsfond....... 1000 «X

Aus Provinzialvereinsmittetn .... 1000

Aus dem Bezirksverein Gießen . . . . 400

zusammen 2400 -X.

Anmeldungen zur Betheiligung bei der Ausstellung beliebe man, wenn möglich, bis zum 2V. August bei Herrn Bürgermeister Bender in Hungen einzureichen.

Die Einlieferung von auszustellenden Erzeugnissen der Landwirthschast, insofern solche nicht dem Verderb ausgesetzt sind, landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen wolle, wenn möglich, bis spätestens zum 24. August erfolgen.

Am 26. August Abends 10 Uhr wird ein Extrazug von Hungen nach Gießen abgehen und der um 925 Abends in Hungen eintreffende Zug wird von Nidda bis Büdingen durch einen Extrazug Anschluß haben. Beide Extra­züge halten an allen Zwischenstationen. Zur Rückfahrt von Hungen berechtigt für alle am 26. August gehenden Eisenbahnzüge ein einfaches Billet, wenn solches auf dem Festplatze in Hungen abgestempelt worden ist.

Gießen, den 24. Juli 1885.

Der Präsident

des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.

In Verhinderung desselben: Nover, Vice-Präsident.

Politische Ueberstcht.

Gießen, 31. Juli.

Die politische Sommerpause wird durch die angekündigten Monar­chenbegegnungen eine bemerkenswerthe Unterbrechung erfahren. Zunächst findet tn der ersten Augustwoche die traditionelle Zusammenkunft zwischen Kaiser Wil- hrlm und Kaiser Franz Josef, und zwar diesmal in Gastein, statt. Ziemlich unbestimmt lauten noch die Mittheilungen über die schon längst angekündigte Begegnung des Kaisers von Oesterreich mit dem Kaiser von Rußland. Daß dieselbe stattfinden wird, daran ist allerdings nicht mehr zu zweifeln, nachdem erst jüngst eine anscheinend von unterrichteter Seite kommende Mittheilung aus Petersburg versichert hat, es werde sich anläßlich der bevorstehenden Anwesen­heit des russisch en Kaiserpaares in Kiew Gelegenheit finden, um eine Begegnung zwischen den beiden Herrschern aus irgend einem Punkt des österreichischen Staatsgebietes zu veranstalten. Handelt es sich doch auch für den Czaren darum, dem österreichischen Kaiser den Besuch von Skierniewice zu erwiedern, was ja schon das Ceremoniell der Höfe gebietet, und dieser Gegenbesuch kann natürlich nur auf österreichischem Boden erfolgen. Zeit und Ort desselben sind jedoch wie auch die erwähnte Petersburger Mittheilung hervorhebt noch durchaus unbestimmt und wenn von verschiedenen Seiten das Schloß Reichsstadt in Böhmen wiederholt als Ort des Rendez-vous zwischen den Kaisern Franz Josef und Alexander III. bezeichnet wird, so beruhen diese Mittheilungen noch 'keineswegs auf sicherer Grundlage. Die Version deutscher Blätter, als ob zwi­schen den beiden Monarchen ein aus die Zusammenkunft bezüglicher Briefwechsel jtattgesunden habe, ist von den Wiener Officiösen ebenso entschieden dementirt

worden, als sie es bezüglich der Gerüchte über eine in Gastein oder aber in Varzin in Aussicht genommene Begegnung zwischen dem deutschen Reichskanzler und dem Grasen Kalnoky gethan haben.

Aus Gastein kommen fortgesetzt erfreuliche Nachrichten über die günstigen Wirkungen der Gasteiner Kur für Kaiser Wilhelm und auch die in der letzten Zeit eingetretene regnerische Witterung hat bis jetzt sich noch nicht nachtheilig auf den Gesundheitszustand des hohen Herrn geäußert, nur hat er seine regelmäßigen Ausflüge in die Umgebung Gasteins unterbrechen müssen. Täglich sieht Kaiser Wilhelm distinguirte Gäste an seiner Tafel; u. A. hatte am Montag der bisherige deutsche Botschafter in Paris, Fürst Hohenlohe, die Ehre, nebst seiner Gemahlin zur kaiserlichen Tafel hinzugezogen zu werden. Vorher war Fürst Hohenlohe vom Kaiser empfangen worden, um sich in seiner neuen Eigenschaft als Statthalter von Elsaß-Lothringen zu melden. Von Gastein ist Fürst Hohenlohe nach Paris zurückgekehrt, um seine Verhältnisse daselbst vor Uebernahme des Statthalterpostens zu ordnen.

Die Kaiserin hat Anfangs dieser Woche ihren Sommer- ausenthalt in Koblenz beendigt und ist zu einer Nachkur nach Homburg v. d. H. übergesiedelt.

Die Physiognomie unserer inneren Politik trägt fortgesetzt den Stempel der Ereignißlosigkeit und müssen die Zeitungen ihre Spalten meist mit Nachrichten füllen, die zum Theil ziemlich belangloser Natur sind. Von allgemeinerem Interesse ist die Meldung, daß aus Anregung Preußens eine Enquete über die Frage der Sonntagsruhe über das ganze Reich angeordnet worden ist und daß hierbei speciell auch die Arbeiter namentlich in den einzeln