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haupten, und den gegen dieselbe heranrückenden Regierungstruppen nicht zu Stande kommt.

Der Mestizen-Aufstand in Canada dürste durch eine vollständige Niederlage, welche General Middleton den Aufständischen bei Batoche beigebracht hat, der Todesstoß versetzt worden sein. Die letzteren, die ihr oberster Chef, Riel, selbst besehligte, wurden nach siebenstündigem Gefecht in die Flucht ge» schlagen und erlitten starke Verluste.________________________________

Darmstadt, 29. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 28. April den Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Fürth, Philipp Fischer, in gleicher Diensteigenschast in die Districtseinnehmerei Pfed­dersheim und den Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Rieder-Ingelheim, Karl Weimer, in gleicher Diensteigenschast in die Districtseinnehmerei Groß- Umstadt zu versetzen;

an dem). Tage den bei dem vereinsländischen Hauptzollamte zu Hamburg commiffarisch verwendeten Hauptsteueramts-Assistenten 1. Kl., Jakob Stuckert, sowie den Hauptsteueramts-Assistenten 1. Kl. bei dem Hauptsteueramte Gießen, August Schmidt, zu Distriktseinnehmern der Districtseinnehmereien Rieder- Ingelheim, bezm. Octenberg und den bei dem vereinsländischen Hauptzollamte zu Hamburg commiffarisch verwendeten Finanzaspiranten Ludwig Weber aus Darmstadt zum Hauptsteueramts-Assistenten 2. Kl. zu ernennen.

In der 26. Sitzung der zweiten Kammer der Stände beantwortete Se. Excellenz der Herr Staatsminister Finger die Interpellation des Abg. Ohly, die Wahl der Bürgermeister in den Landgemeinden detr., wie folgt:

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat nicht versäumt, die sämmtlichen Großh. Kreisämter bereits durch Verfügung vom 29. April 1884, mithin noch unter dem frischen Eindruck der Vorgänge, zum eingehenden Be­richt über den Verlaus der seit 1883 stattgehabten Wahlen von Bürgermeistern und Beigeordneten in den Landgemeinden auszufordern, auch die Staatsanwalt­schaften über die zur Cognition der Gerichte gelangten Vorkommnisse bei diesen Wahlen zu hören.

Das umfangreiche Material, bezüglich dessen ich mir hier nur zu bemerken erlaube, daß die Großh. Kreisämter sich ohne Ausnahme für eine Aenderung der bestehenden Wahlordnung ausgesprochen haben, liegt seit Kurzem vollständig der Großh. Regierung vor, und wird dieselbe die Frage einer Revision der be­züglichen gesetzlichen Bestimmungen nunmehr in Erwägung ziehen.

1. Darmstadt, 29. April. (Zweite Kammer der ßanbftänbe.J Bei Fort­setzung ber gestern abgebrochenen Debatte über bas neue Lanbtagsmahlgesetz fanben zu­nächst die vom Ausschuß vorgeschlagenen Abänberungen ber Art. 17 ohne wesentliche Diskussion die-Annahme des Hauses.

Bei Art. 8, Abs. 4, welcher besagt:Nichtstimmberechtigt bei der Wahl der Wahlmänner sind diejenigen Staatsbürger, welche mit Entrichtung ihrer directen Staatssteuer ober falls sie nicht zu einer solchen herangezogen sinb, ihrer Communal- steuer für bas laufenbe Rechnungsjahr sich im Rückstände befinden", kam der Antrag llinger und Genossen zur Diskussion und sollen nach deren Antrag in erwähntem Artikel statt der Wortefür das laufende Rechnungsjahr" die Wortezur Zeit der Wahl länger als zwei Monate" eingeschaltet werden.

Nachdem Herr Staatsminister Finger, Exc., erklärt hatte, die Negierung stehe diesem Anträge sympathisch gegenüber und sei mit dieser Abänderung vollständig ein­verstanden erläuterte der Abg. Wolf stehl noch den Zweck und Sinn obigen An­trags dahin, daß damit die Vexation beseitigt werden solle, welche sich häufig dann ergeben habe, wenn Jemand seine Steuer zwar nicht innerhalb der vorgeschriebenen 25 ersten Tage des Steuermonats, wohl aber nachher und zwar noch vor dem Wahl­tage bezahlt hatte. In solchen Fällen könnte der Wähler nur bei Vorlegung seines quittirten Steuerzettels rur Wahl zugelassen werden, woraus vielfach Unzufriedenheit und Beschwerden entstanden seien.

Abg. Tecklenburg ist der Meinung, die Communalsteuer gehöre nicht in dieses Gesetz. Wenn es sich um Staatswahlen, resp. Landtagswahlen handele, sollten nur Staatssteuern in Frage kommen, bei Gemeindewahlen demgemäß nur die Ge­meindesteuern.

Nach einem Schlußworte des Referenten Heinzerling wurde der Antrag Möllinger und Genossen angenommen und hierauf das ganze Gesetz ohne weitere Debatte genehmigt.

Namens der ultramontanen Partei erklärte hierauf Abg. Wasserburg, seine Gesinnungsgenossen betrachteten das Gesetz nur als ein Nothgesetz, welcher Ansicht sich noch die Abgeordneten Büchner, Metz (Gießen), Vogt und Ellenberger anschlossen.

Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war ein Antrag des Abg. Schade auf Einstellung eines Betrags von 3000 ML in's Budget für Schulgelder an unbemittelte Ackerbauschüler, sowie für Stipendien an theoretisch ausgebildete Ackerbauschüler zum Zwecke ihrer weiteren praktischen Ausbildung.

Der Ausschuß beantragte hier, Großh. Regierung zu ersuchen, die Verbesserung der Verhältnisse der Ackerbauschulen im Lande in Erwägung zu ziehen.

Ministerialrath Jaup ergriff darauf das Wort und betonte, daß die Großh. Regierung zu keiner Zeit angestanden habe, die Landwirtschaft des Landes nach jeder Hinsicht zu unterstützen und erst in neuester Zeit durch Anstellung von je einem Lehrer mit Staatsdienerqualität an dm einzelnen Ackerbauschulen ihr Wohlwollen für diese Anstalten auch nach dieser Richtung hin gezeigt habe. Auch bei der Ausarbeitung eines neuen Schulplanes habe sich die Regierung betheiligt, damit sämmtliche Schüler nach einheitlichem System unterrichtet würden. Die Großh. Regiernng werde auch den An­trag Schade gern in Erwägung ziehen, könne aber eben noch keine bestimmte Zu­sage geben.

Für den Antrag Schade, resp. denjenigen des Ausschusses, sprachen noch die Abgeordneten v. Wedekind, Lautz, Stephan, Schaum und v. Rabenau und wurde dem Antrag des Ausschusses einstimmig beigetreten.

Ein Antrag der Abgeordneten Ellenberger, Schaum, " Hanstein und Tecklenburg, der landwirthschaftlichen Winterschule au Büdingen pro 188588 eine jährliche Subvention von 1000 ML zu gewähren, wird dem Antrag des Ausschusses ge­mäß mit allen gegen eine Stimme angenommen und Großh. Regierung ersucht, diese Subvention in Erwägung zu ziehen.

Nächste Sitzung Mittwoch den 6. Mai.

Berlin, 28. April. Die deutschen Innungen haben sämmtlich dem Reichstage eine Petition unterbreitet, betr. die Anträge Ackermann, Biehl und Genossen, auf Abänderung der §§ 14, 15, lOOe und 148 der Reichsgewerbe- Ordnung. Die Petition schließt mit folgender Recapitulation: Ij Ein Befähi­gungsnachweis ist für handwerksmäßige Betriebe als Vorbedingung für die selbstständige Ausübung eines solchen in die Reichsgewerbe-Ordnung auszuneh­men; 2) die namentliche Feststellung dieser Betriebe hat nach Möglichkeit durch Gesetz, demnächst auch unter Mitwirkung von Organen einer zu schaffenden Handwerkerlichen Selbstverwaltung im Verwaltungswege zu geschehen; 3) die Einrichtung von Handwerkerkammern und JnnungSverbänden mit öffentlichen Befugnissen, sowie die Einsetzung eines Reichs-Jnnungs-Amtes sind als Organe dieser Selbstverwaltung in der Reichsgewerbe-Ordnung vorzusehen; 4) die Vor­rechte des § lOOe der Reichsgewerbe-Ordnung und des vorgeschlagenen neuen § 100t'sind den einzelnen Innungen unter entsprechender maßgebender Mit­wirkung der vorerwähnten Instanzen des JnnungSwesens zu ertheiten, und dem­gemäße Bestimmungen in die Gewerbe-Ordnung einzufügen.

Telegraphische Depeschen.

Wolff's telegr. Correspondenz-Bureau.

Paris, 29. April. Nachrichten zufolge, welche aus Tongking eingehen, begannen alsbald nach ber Ankunft ber chinesischen Commissarien die chinesischen Truppen sich rückwärts zu bewegen.

London, 29. April. Mr. Chamberlain hielt gestern Abend bei einem Bankett im Empire-Club eine Rede, worin er auf die Besorgnisse wegen eines Conflictes mit Rußland hinwies. .Er erklärte, selbst ein erfolgreicher Krieg wäre für alle Betheiligten ein so großes Unglück, daß jede patriotische Regierung verpflichtet sei, alle Mittel zu erschöpfen, um eine friedliche und ehrenhafte Lösung herbeizuführen. Glücklicherweise seien die Dinge noch nicht so weit gediehen, daß jede Hoffnung auf eine solche Lösung aufzugeben sei. Wenn die Regierung indeß zu dem Entschluß gekommen sein werde, daß sie sich einem Angriffe gegenüber befinde und sie gezwungen sei, die treue Unter­stützung durch das Land anzurufen, so würde die englische Demokratie dieselbe Geduld, denselben Muth und dieselbe Ausdauer bekunden, welche den anglosächsischen Stamm zu allen Zeiten ausgezeichnet habe.

Petersburg, 29. April. Bei dem deutschen Botschafter General v. Schweinitz fand gestern eine diplomatische Soiree statt, welcher u. A. auch Herr v. Giers und Mr. Thornton beiwohnten.

Die gestrige Soiree bei dem deutschen Botschafter v. Schweinitz verlief in überaus glänzender Weise, die Zahl der Theilnehmer betrug gegen 500, mehrere Mit­glieder des kaiserlichen Hauses, unter ihnen der Großfürst Wladimir mit seiner Ge­mahlin und die Gemahlin des Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch, Großfürstin Alexandra Josephowna, sowie sämmtliche Minister, die Mitglieder des diplomatischen Corps und die Hofchargen wohnten der Festlichkeit bei, die erst lange nach Mitternacht ihr Ende erreichte.

Rom, 29. April. Mancini brachte in der Kammer die Londoner Convention vom 18. März betreffs der Garantie für die egyptische Anleihe ein. Cairoli zeigte an, er werde Maneini über die Colonialpolitir ber Regierung interpelliren.

London, 29. April. Im Unterhause erklärte der Unterstaatsseeretär Lord E. Fitzmaurice, der Regierung sei am 26. April ein Tirpul 23. April datirtes Tele­gramm Lumsden's zugegangen, welches ein von dem Gouverneur von Herat über­mitteltes Gerücht erwähnte, daß die Russen 12 (engl.) Meilen in ber Richtung auf Merutschak vormarschirt seien. Ein heute eingegangenes vom 25. April datirtes Telegramm Lumsden's ,spreche übrigens auch von der jüngst erfolgten Besetzung von Merutschak durch die Russen.

Kopenhagen, 29. April. Eine schwimmende Panzerbatterie, ein Torpedo- schiff und zwei Schooner werden ausgerüstet, um in kurzer Frist in See gehen zu können.

Kairo, 29. April. sReutermeldung.j In ber Angelegenheit wegen desBosphore Egyptien" ist zwischen England, Egypten und Frankreich das folgende Arrangement vereinbart worden: Nubar Pascha stattet dem diplomatischen Agenten Frankreichs einen offieiellen Besuch ab; Frankreich läßt die Reelamation in Betreff der Besttafung der Beamten, welche den Befehl zur Unterdrückung desBosphore" ausführten, auf sich beruhen; die Ausübung des Preßgesetzes in Egypten wird Gegenstand sofortiger Ver­handlungen; die Buchdruckerei und das Bureau desBosphore" werden unverzüglich und bedingungslos geöffnet.

Ädiro, 29. April. General Wolsely ist heute früh mit seinem Generalstabe nach.Suakim abgegangen. Seine Rückkehr hierher ipirb am 11. Mai erwartet.

Lokales.

** Gießen, 30, April. Von zuständiger Seite wird uns geschrieben:

Eine Stelle in ber Confirmationsrebe des Herrn Pfarrers Dr. Naumann vom letzten Sonntag ist mehrfach als eine tadelnbe Kritik ber Leistungen bes hiesigen Realgymnasiums unb der Realschule im Religionsunterricht aufgefaßt worden.

Auf eine bezügliche Anfrage des Direetors hat indessen Herr Pfarrer vr. Naumann erklärt,, daß diese Auffassung unzutreffend sei unb daß er jede In­sinuation der Art, als hätte er eine tadelnde Kritik der Leistungen genannter Anstalten im Religionsunterricht geübt, als durchaus unberechtigt aufs bestimmteste zurückweife.

Bei dieser Gelegenheit mag daran erinnert werden, daß das Recht einer öffent­lichen Beurtheilung der Leistungen höherer Schulen überhaupt ausschließlich den dazu berufenen sachverständigen Behörden zusteht.

BermischteS.

Gießen, 24. April. Die evangelische Pastoral - Conserenz wird am 4. Juni hier abgehalten und beginnt Vormittags 11 Uhr. Aus der Tages­ordnung steht: 1) Vortrag des Pros. Paasche über die sociale Frage und die Stellung des Geistlichen dazu unter Berücksichtigung der Zustände in der apostolischen Gemeinde; hieraus folgt die Discussion des Themas; dann nach einer Pause: Vortrag des Prof. Harnack über den Stand der patristischen Forschung unter besonderer Berücksichtigung derLehre der Apostel." Die ge­naueren Details über die Conferenz wird ein demnächst erscheinendes Programm enthalten, das den Dekanen mit der Bitte um Vertheilung zugeschickt wer­den wird. (Fr. Journ.)

Wetzlar, 28. April. Auf einer der umliegenden Gruben ist dieser Tage ein Bergmann aus Nauborn in folgender Weise verunglückt. Der Verunglückte befand sich an 5er unteren Schachtöffnung ber Grube, um einen Balken in Empfang zu nehmen, welchen einer seiner Kameraden in die Grube herniederzulassen im Begriff stand, Während, des Herunterlafsens muß sich nun der Balken irgendwo so festgeklemmt haben, daß er nicht mehr weiter hinabrutschte. Der Obenstehende hielt das Seil zwar noch eine Zeitlang fest, da sich aber kein weiterer Ruck verspüren ließ, glaubte er annehmen zu dürfen, daß der Balken unten angekommen sei und ließ daher los. Gerade in diesem Augenblick muß der Balken aus der Hemmung frei geworden sein, denn er stürzte dem Untenstehenden derart auf den Kopf, daß ein Schädelbruch eintrat, welcher nach 24 Stunden den Tod des Verletzten herbeiführte. (W. A.)

Berlin, 24. April. Fünfzehn junge Türken, zum größten Theil aus Smyrna gebürtig, sind, wie hiesige Blätter melden, gestern hier eingetroffen, um sich an ber hiesigen Universität immatricultten zu lassen. Die Jmmatrieulation soll jeboch erst erfolgen, nachdem sie einen sechsmonatlichen Cursus zur Erlernung der deutschen Sprache durchgemacht haben.

Versichert Euch gegen Hagelschaden, Ihr kleinen und großen Grundbesitzer! Ueberall liest unb hört man jetzt diese Mahnung und gewiß ist dieselbe gut gemeint und sehr am Platze. Die Versicherungsprämie kann freilich weggeworfenes Geld fein, aber sie kann auch einen Schutz gegen sehr große Verluste bilden. Jedenfalls steht die geringe Summe, die man vielleicht umsonst ausgiebt, in gar keinem Verhältniß zu den schweren wirthschaftlichen Nachtheilen, welche die gewaltigen Naturereignisse über den Landwirth bringen können. Also versichert Euch; die Mutter der Weisheit ist be­kanntlich die Vorsicht!

sVaeaute Stellen für Militäranwärter im Bereiche des 11. Armee-Corps.) Abterode, Postamt, ständiger Posthilfsbote im Landbriefträgerdienst, 1,50 ML Tagegeld. Allendorf (Werra), Postamt, zwei ständige Posthilfsboten im Landbriefträgerdienst, 1 ML Tagegeld. Burghaun, Postamt, ständiger Posthilfsbote im Landbriefträgerbienst, 1 ML Tagegeld. Borken, Amtsgericht, 3 Canzleigehilfen, Schreibgebührensatz nach Maßgabe des Canzleireglements vom 23. März 1885, Festsetzung des Satzes erfolgt durch den Herrn Landgerichtspräsidenten. Kassel, Postamt, Postschaffner, 800 ML Gehalt und 180 ML Wohnungsgeldzuschuß. Diez, Amtsgericht, 3 Kanzleigehilfen, Schreibarbeit nach Leistung pro Seite 5 bis 8 Pfg. Dillenburg, Königl. Gymnasium, Schuldiener, 755 ML Gehalt unb freie Wohnung. Eschwege, Postamt, Lanbbriefträger, 450 ML Gehalt unb 108 ML Wohnungsgelbzuschuß. Felsberg, Amtsgericht, 3 Canzlei­gehilfen, in der für das gelieferte Schreibwerk seitenweise zu berechnenden Vergütung. Frankenberg, Postamt, Landbriefträger, 450 ML Gehalt und 72 ML Wohnungsgelb­zuschuß. Fritzlar, Postamt, Landbriefträger, 450 ML Gehalt unb 72 ML. Wohmmgs- geldzuschuß. Fritzlar, Bürgermeisteramt, Nachtwächter, 180 ML Gemünden, Post- agentur, ständiger Posthilfsbote, 1 ML Tagegeld. Großenlüder, Postamt, ständiger Posthilfsbote im Landbriefttägerbienst, 1 ML Tagegeld.

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