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Neuenweg 31. öölirtes, und ein un: i oermiethen. LomMstraße^Z^ MW Zimmer in § vvr 5m Corridol.
tdl. M. ZUM M chstrche 5,11. W.
■ mit Mmt, Zimmer zu vermchm- Vwe., Seltersweg L Zimmer und Cabirei, ision, zu vemiethen. sberg 41,2 Treppen, iethen: Ein möblirteS ohne Pension.
Lindenplatz Nr. 7.
iiries Zimmer zu ver- Marktstraße 34.
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1885
Freitag den 1. Mai
Nr. ioo.
uzerger
Schulstraße 7. g^WEKinwnssiiHmaraM
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontrrgS.
treiK vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohrr mrch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Nachdem das räudeverdächtige Schafvieh des Wilhelm Pfarrer VI. zu Mllingen gelobtet und die Stallung unter polizeilicher U-berwachung desinficitt worden ist, ist die unterm 14- l. Mts. verhängte Stallsperre w'°der aufgehoben worden.
Gießen, am 29. April 1885. Großherzogkches Krersamt Gießen.
vr. Boekmanm________________________
Bekanntmachung.
Auszug aus der Loealbarrordnrrng für die Stadt Gießen.
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§ 45. Wenn der Verputz der Farade eines Gebäudes so schadhaft wird, daß derselbe abzufallen und auf diese Weise den Vorübergehenden gefährlich zu werden droht, so kann die Polizeibehörde die frische Tünchung und den Anstrich des Gebäudes beföhlen und nöthigenfalls, wenn diesem Befehle oo.-’ dem Eigentümer keine Folge geleistet wird, auf Kosten des Letzterm ausführen lassen.
§ 44. Verschiedene Häuser, welche in ihrem Aeußeren ein symetrisches Ganze bllden, müssen mit einerlei Farbe angestrichen werden. Bei nicht erfolgender Vereinbarung der Befitzer solcher Häuser wird die Farbe von der Polizeibehörde bestimmt. ,, , .
Die weifte Farbe, sowie alle grelle», schreiende» Farben sind zum Anstrich bei Gebhube untersagt-
£ 41. Jedes Gebäube soll, insoweit es von bet Straße aus gesehen werben kann, in den ersten drei Jahre», nachbem es> unter Dach gebracht ist, aetüncht und ««gestrichen werden, widrigenfalls der Eigen- thümer es sich gefallen lassen muß, daß diese Arbeit aus seine Kosten polizeilich angeordnet und ausgesührt wird. Diese Bestimmung gilt auch für die an die Straße stoßenden Einfassungsmauern.
42. Die Türrchuug (der Berputz) und der Anstrich der Käufer darf in der Regel nicht eher geschehen, als ein Jahr, nachbem das Haus unter Dach gebracht ist, damit vorher die Mauern austrocknen können.
Vor dem Anfänge April und nach dem 1. October darf wo möglich kein Haus von außen mehr getüncht werden.
8 43. Der Mörtel zum äußeren Verputz darf keinen Zusatz von Leimen enthalten.
betreffenb: Das Tünchen unb Anstreichen ber Häuser in bei Provinzialhauptstabl Gießen.
_. ZK.» Derosgesl unb bes Anstriche» ber Häuser bestehenben Vorschriften bei Localbauotbnung für bte Stabt
K-SäBÄ*- s M s-s fi "ÄÄM ÄÄ-Ä tretenden Falles den Bestimmungen der Bauordnung gemäß verfaßen werden.
Gießen, den 30. April 1885. Großhe^zog^ ließen.
Politische Ueberficht.
Gießen, 30. Aprll.
In ben parlamentarischen Kreisen ber Reichshauptstabt scheint bereits bte Ferienstimmung obzuwalten, was bei bem prachtvollen Fruy- jahrs weiter gerabe kein Wunber wäre. Besonbers bie Reichstagsmüglteber Unb nur noch mit großer Anstrengung zusammenzuhalien; so mußte auch bte Sams- taassitzung bes Reichstages wegen Beschlußunsähigkeit bes Hauses wteber emmal abgebrochen werben, ba ein Namensaufruf Die Anwesenheit von nut 164 Abge- orbneten ergab. Dies gab bem Präsibenten v. Webell in ber Montagssitzung bes Reichstages Anlaß zu bet Erklärung, er werbe von nun an nurnoch m ganz bringenben Fällen Urlaubsgesuche bewilligen, nachbem er soeben 94 Urlaubsgesuchen nachgegeben habe. Das HauS setzte hierauf bie Speetalbetathung der siolltarifMovelle fort unb kamen bie Positionen Raps unb Rudsamen, Oele unb Sette zur Verhanblung. Für Raps unb Rübsamen hatte bie Regierung eme Erhöhung bes bisherigen Zollsatzes von 30 auf 1 M- beantragt, währenb bie Commission eine solche aus 2 M. vorgeschlagen unb außerbem eine Zollver. aütuna für die exportirende Oelmüllerei beantragt hatte; ferner lagen aus der Mitte des Hauses noch verschiedene Eventual-Anträge vor. Es entwickelte sich hierüber eine sehr eingehende Debatte, in welcher sich zunächst der Regierungs- Vertreter, Staatssecretär v. Burchard, ebenso gegen die Erhöhung des Raps- zolles über die Regierungs-Vorlage hinaus, wie gegen den Commissions-Rnrrag auf Hollrückoergütung an die Oelmüllereien erklärte. Die Debatte drehte sich dann^hauptsächlich um die Frage, ob die Rüböl-Jndustrie zurückgegangen und ob e^ darum nothwendig sei, ihr durch Zollerhöhungen wieder aufzuhelfen. Die Ansichten hierüber waren sich durchaus entgegengesetzt und konnte man aus dem Gava der Debatte noch nicht entnehmen, welches die Meinung der Majorität des Hauses sei, so daß sich dieselbe erst bei den Abstimmungen Herausstellen mußte. Dieselben ergaben zunächst die Annahme der Erhöhung des Zolles für Raps und Rübsamen nach den Commissions-Anträgen, wobei zugleich der traa des Aba. Sattler, Baumwollensaat freizulaffen, genehmigt wurde. Auch bezüglich des Oeles, soweit dasselbe in § 26 des Tarifs ausgesührt ist, wurden alle Vorschläge der Commission genehmigt, desgleichen acceptirte das Haus den anderweitigen Commissions-Antrag, den Zollsatz für Palm- und Cocosnuß'Oel aus 2 eX pro 100 Kilo festzusetzen. Schmalz bleibt nach dem ebenfalls angenommenen Vorschläge der Commission zollfrei; Bienen-, Pflanzen- und wird, einem Anträge des Abg. Letocha entsprechend, mit einem Zoll von 15 belegt und der ^oll für Talg nach einem Modifications-Antrage des Abg. Witte auf 2 M. festgesetzt. Bezüglich des Petroleumszolles beließ es ber Reichstag bei bem bisherigen Satze - unter Ablehnung bet w tj beantragten Zollherabsetzung auf 3 M. — von 6 unb nahm schließlich noch einen Antrag an, nach welchem bem Bunbesrathe bie Besugmß erlhetlt wttb, Mineral-Oel, welches für anbere gewerbliche Zwecke, als bie Schmieröl- ober Leuchtöl-Fabrikation bestimmt ist, freizulaffen.
Im preußischen Abgeorbnetenhause beginnt an biesem Donnerstag bie Plenarsitzung bes vielgenannten Antrages Huerte unb bürste bie» selbe mindestens ben Rest ber Woche ausfüllen.
Der Etbgrvßherzog von Baben hat sich in Wren nut ber Prm- zessin Hilda von Nassau verlobt. Die Verlobung wirb von ber babischen Bevölkerung mit sreubigster Theilnahme begrüßt, ba sie ganz bereu Wünschen entspricht. ,
Der „Reichs- unb Staats-Anzeiger^ publictrt bte Ernennung bes orbentlichen Mitgliebe« bes kaiserlichen Gesunbheitsamtes, Geh. Regierungsraths Dr. Koch in Berlin, zum orbentlichen Proseffot an ber Berliner Um- versität, unter gleichzeitiger Verleihung bes Charakters als Geh. Mebieinalrath.
Uebet bie angebliche Niebetlage, welche bie italienischen Truppen am Rothen Meere, bei Maffauah, erlitten haben sollen, liegen noch immer keine näheren Berichte vor. Es scheint daher, als ob die betr. Meldung auf einem Mißverständniß beruhe, zumal da die Italiener mit der Besetzung von Arkiko, an der Karavanenstraße von Maffauah nach dem Innern gelegen, eme entschiedene Vorwärtsbewegung gemacht haben. Es handelt sich für sie hierbei m erster Linie um die Besetzung gesünder gelegener Orte, da die italienischen Truppen in Maffauah und den andern von ihnen in Besitz genommenen Kusten- plätzen am Rothen Meere unter der Hitze ungemein zu leiden haben. Trotzdem soll die italienische Regierung die Absendung weiterer Truppenmaffen nach dem Rothen Meere beschloßen haben, was allerdings für das erst jüngst dementirte Gerücht von der Ersetzung der englischen Garnisonen in Suakim u. s. w. durch die Italiener sprechen würde.
Die Neubildung des griechischen Cabinets an Stelle des durch die jüngsten Wahlen zur Deputirtenkammer gestürzten Ministeriums Tncupis will nicht recht vom Flecke kommen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Delyanms, der Oppositionsführer in der Deputirtenkammer, auf die Durchführung dieser von ihm übernommenen Ausgabe verzichtet und daß vielleicht einer der polm- schen Freunde des gestürzten Ministerpräsidenten die Lösung der MiNisterkrisis in die Hand nimmt. Der Rücktritt des Ministeriums Tricupis soll dle auswärtigen Beziehungen Griechenlands, wie von Athen aus versichert wird, in keiner Weise beeinflussen. ,
Die Einmischung Nord-Amerikas in die inneren Handel der Republik Panama hat nicht eine Weiterung derseloen - wie zu befurchten stand — sondern im Gegentheile einen vorläufigen Abschluß der dortigen Wirren herbeigeführt. In Folge eines mit dem General Aizpur, dem eigentlichen Leiter der aufständischen Bewegung in Panama, und demfranzösischen ConfuI getroffenen Abkommens haben die Unionstruppen die von ihnen besetzte Stadt Panama am Samstag Abend wieder verlassen. Der Befehlshaber der Aufständischen hat Bürgschaft für die Aufrechterhaltung der Ordnung übernommen; freilich ist eine Wiederholung der Kämpfe nicht ausgeschlossen,, menn eme friedliche Con- vention zwischen den Insurgenten, welche demnach die Stadt Panama noch be-


