genehmigt hat:
pro 100 Kgr.,
1U
$00
Iuieoe meinen ycac gehorche seinen Gesetzen-
Bettwerk und billige
1290
Neustadt 3.
1353
Kreuz 6.
3
3
1
1
</&
C/M
1) Weizen .
2) Roggen .
3) Buchweizen
4) Gerste
empfiehlt 13
Scheit Mpp Reiser
Jeder»
Louis Rothenberger, Neuenweg 22.
Eine größere Parthie Stei«- hauerwerkzeug billig zu verkaufen. C. Walther, Schmiedemeister,
Erwirb Dir Vermögen und thue Gutes damit.
Liebe Deinen Nächsten, liebe Tugend und Wahrheit, liebe Dein Vaterland und
halb Europas producirtes und aus europäischen Zwischen-DepOtr eingesührtes Getreide auf 6 Frcs. 60 Cent, festgesetzt worden. Hiermit hat die Kammer die bezüglichen Regierungs-Vorschläge genehmigt und man ist hiernach zu dem Schluffe berechtigt, daß auch der weitere Verlauf der vom Cabinet Ferry in der Kammer eröffneten zollpolitischen Action den Wünschen desselben entsprechen.
Der Arbeiter-Strike in den belgischen Kohlenbezirken nimmt immer größere Dimensionen an und beträgt die Zahl der Strikenden bereits 9000. Da zu gleicher Zeit in Brüssel eine größere Zahl Arbeiter beschäftigungslos ist und es von Seiten der brodlosen Arbeiter daselbst schon zu Zusammenrottungen gekommen ist, so wird das Cabinet Bernaert ernste Maßregeln treffen müssen, um zu verhindern, daß die Arbeiterbewegung in gefährlichere Bahnen einlenkt.
Hülsenfrüchte sehr gilt kochend, empfiehlt zu den billigsten Preisen
H. F. Nassauer,
115 „
30 „
190 „
2050 „
1990 „
100 Men
Berlin» Der «Reichs-Anzeiger" publicirt, wie schon früher gemeldet, das Gesetz, betr. die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs vom 20. Februar er. und zugleich folgende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom selbm Tage, betr. die vorläufige Einführung von EtngangSzöllen auf Wetzen, Roggen, Buchweizen und Gerste.
Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltartfgesetzes vom 15. Juli 1879, die Eingangs Zölle von den uachbeuannten Gegenständen der in Nr. 9 des Zolltarifs tn folgender Weise
TerMischteA.
Danzig, 24. Februar, lieber das hier stattgehabte große Brandunglück, welches bereits telegraphisch gemeldet wurde, liegen uns weitere Mittheilungen vor, denen wir Folgendes entnehmen: „In dem Hause Kassubischer Markt. Nr. 3 entstand tn der Nacht zum Montag um 12Vr Uhr Feuer, wie man vermuthet, im Keller des HauseS. Das Haus hat zwar eine massive Front, im Innern j-doch nur Fachwerk und hölzerne Treppen. Als die im tttfst-m Schlaf liegenden Bewohner der obere» Etagen erwachten, stand bereits das ganz- Treppenhaus in Flammen. Die entsetzten Leute, die zuerst über die Treppen entfliehen wollten, fanden dieselben bereits unpasstrbar; tn ihrer Angst stürzten fie zurück, ließen zumeist die Flurthüren auf, öffneten die Fenster und schrien nach Rettung. Diesem Umstande ist es wohl zuzuschretben. daß das Unglück einen so traurigen Umfang angenommen hat, denn durch den Zug wurden die Flammen kräftig angefacht und schlugm in die Zimmer hinein. Nun galt es nur noch Rettung durch die Fenster! Die Augenzeugen schildern die Vorgänge als grauenerregende. Die unglücklichen Menschen flehten um Hilfe, die ihnen von den Umstehenden nicht gebracht werden konnte. Aus den unteren Stockwerken flüchteten sich die Einwohner ohne zu große Schwierigkeiten, diejenigen der oberen waren dagegen auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen. Diese war unter Leitung des BranddirectorS und des Brandmeisters zwar mit Schnelligkeit zur Stelle, das F-uer hatte aber so schnell um sich gegriffen, daß beim Anmarsch der Feuerwehr bereits daS ganze Treppenhaus in sich zusammenstürzte. Dis Flammen schlugen aus Thüren und Fenstern, sodaß es sich zunächst nur um das Retten der jammernden und verzweifelnden Menschen handeln konnte. Mit großer Sicherheit fungirtm die durch ein erbgesandtes Gespan» hörbeigehotte neue Maschinenleiter und dis Hakenleitern und es gelang, 6 Menschen mittelst Leitern und Sack zu retten. Die 70jährige Frau Matz sollte mittelst des RettungSsackes geborgen werden, dabei stürzte sie heraus und erlitt so schwere Verletzungen am Kopf, daß sie tn das Lazareth geschafft werden wußte, wo man an ihrem Aufkommen zweifilt. AlS die Feuerwehr in den Hof vordrang, fand sie auf dem Pflaster desselben den Sergeanten Lull vom 16. Fttdartillerie-Regiment besinnungslos liegen; der Unglückliche hatte eine Wohnung im zweiten Stockwerk nach hintenaus inne. Ihm blieb keine Rettung vor dem Flammentode, als der verderbenbringende Sprung in den Hof hinab. Seine Verletzungen sind sehr schwer. Im Schutte des Treppenhauses begraben liegen die Leichen des Schuldieners Motz, sowie der Wittwe Kienast. Die zuerst vermißten beiden Kinder der letzteren haben sich glücklicherweise wiedergefunden."
Erfurt, 24. Februar. Einen Unglücksfall eigenthümlicher Art veranlaßte in der Nacht vom Sonntag zum Montag der auf dem hiesigen Güterbahohof beschäftigte Arbeiter U. Neugier oder vielleicht auch Wissensdurst verleiteten ihn, eins daselbst befindliche, momentan unbenutzte und von ihren ständigen Insassen, Maschinenführer und Heizer, verlassene Rangirmaschine zu besteigen. Obgleich reglementwtdrig, wäre letzteres doch ein nur harmloses Vergehen gewesen, wenn der Vorwitzige nicht an einem Ventile gedreht hätte, eine Unbesonnenheit, als deren sofortige Wirkung fich ein rasches Jnbewegungfitzen der Locomottve in der Richtung nach Sangerhausen herausstellte. Bereits längere Zeit unterwegs setzte der unfreiwillige Reisende schließlich noch ein anderes Ventil tn Action, aber o weh! statt den ersehnten Stillstand der Maschine herbeizuführen, veranlaßte diese Handlung die blitzschnelle, unter entsetzlichem Keuchen und Feuerspeien vor sich gehende Rückfahrt nach dem hiesigen Bahnhof, wo es endlich gelang, das brausende Uogethüm, nachdem es eine Weiche und 4 Güterwagen zertrümmert, sowie einen mit Ochsen beladenen Waggon beschädigt hatte, zum Stehen zu bringen und den armen, an allen Gliedern zitternden, wunderbarer Weise aber ganz unversehrt gebliebenen U. aus seiner unangenehmen Situation zu befreien. Die fragliche Locomottve ist im höchsten Grade lädirt; der erwachsene Schaden soll ein ganz bedeutender sein. Der Urheber des Unfalls ist bereits verhaftet worden. Nach Aussage von Augenzeugen der Scene ist die Maschine mit der zweifachen Geschwindigkeit eines Schnellzuges dahingerast, die glühenden Kohlen sollen haushoch geflogen sein.
— [ßeben8reg?Itt.] Du selbst bist Deines Glückes Schmied.
Verlaß Dich auf Deines Leibes und Deiner Seele Kraft.
Drin Stern sei Selbstoerantwortlichkett und Selbstvertrauen.
Nimm nicht zu viel Rath an, steh' fest am Steuer.
Ergreife die gute Gelegenheit, denn sie kommt nur selten.
Sei pünktlich tn Erfüllung Deiner Verbindlichkeiten; was Du zu thun hast, besorge ohne Aufschub.
Halte Ordnung in allen Dingen, denn diese ist Grundbedingung aller Geschäfte. Last' nie auf Dich warten.
Dein Geschaftslocal sei gesund, freundlich und einladend.
Hast Du auswärts zu thun, so besorge Dein Geschäft schnell und halte Dich nicht mit unnützen Dingen auf.
Zett ist Geld, Zettverschwendung ist Geldverschwendung.
Sorge für Deine Gesundheit. Mäßigkeit befördert dieselbe, macht ausdauernder bei körperlicher und geistiger Arbeit und verlängert das Leben.
Betreibe nichts. waS Du nicht verstehst.
Credit ist die Seele des Handels, aber sei vorsichtig im Eredittren.
Set beharrlich tn Deinen Unternehmungen.
Sei nicht eigensinnig.
Set höflich gegen Jedermann, denn Höflichkeit kostet nichts und macht Dir Freunde.
Laß' Dich nicht außer Fassung und durch Schicksalsschläge nicht um die Hoff« nung bringen.
Sei strenge mit Deinen Leutm, fordere aber nicht zu viel von ihnen.
DaS Schwerste besorge selbst.
Was Du versprichst, das halte unverbrüchlich, denn der Wortbrüchige ist de8 Vertrauens unwürdig.
Wisse zur rechten Zett „Nein" zu sagen.
Deine Geschäftsgeheimnisse behalte für Dich.
Verlange nicht, schnell reich zu werden.
Willst Du rasch fpapen, so versichere Dein Leben; willst Du im sicheren Besitze deS Erworbenen bleiben, so versichere eß gegen Elementar-Eretgnisse.
Gibst Du weniger aus als Du einnimmst, so wirst Du niemals Noth leiden.
Kaufst Du oft Unnöthiges, so wird es Dir bald an dem Nothwendtgen mangeln.
Energie, unbeugsame Entschlossenheit mit rechtschaffenem Sinn verbunden, bilden die Hebel, womit man die Welt bewegt.
Verhetrathe Dich erst, wenn Du eine Familie ernähren kannst.
Höre nie auf zu arbeiten und zu lernen, suche Dich aber namentlich über Deinen Geschäfts- oder Dtknstzwctg durch Studien gründlich zu unterrichten.
Annoncire Dein Geschäft.
Ausverkauf von Geschäftsbüchern aller Art, wegen Aufgabe dieses Artikels, zu den Zilligsten Preisen. 1156
Gduard Spier Wwe.
93 r mit 5 l°
2 rm WeHoh-Sche 3 „ „ finit
3 „ Wchoh-Schei
35 „ „ finüp
150 ii n Reise: ZusanmMnit Vomit m Holzschlage Distnct ■ lmgsmnd, gegenüber der $
Son 11 Ühr ab roh
>ichrnng am Lehnchen jo
WM* wollen b< dem Termine sich an*
?NÜ- Strupbach, 28.
Der Königliche Obe
3
-ite
5 "*• s«*
4W m
Wir versenden franco und ittcL Emballage gegen Nachnahme:
1 Postkiste enthaltend:
B90 Stück ächte, große fette
ar2ex Kümmelkäse
vorzüglich im Geschmack für Jü 3.6v
1 Postkiste enthaltend:
8 Pfund delicaten Sahnenkäse
in feiner Verpackung für JL 3.60
Harzer Käse-Fabrik, Eingetragene Genossenschaf 95 zu Wernigerode a. Harz.
Meter,& m,tle Mi
3-*£ z«'
K Enden, «m 2 •
Ms
O« j
werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 20 Februar 1885, betreffend die vorläufige Einführung von Amderungm deS Zolltarifs (Reichs-Gesetzbl. S. 15) tn vorläufige Hebung gesetzt.
Mit Bezug auf obengenanntes Gesetz, sowie die vorerwähnte Bekanntmachung des Reichskanzlers hat der Bundesraih ferner folgende Bestimmungen getroffen:
I.
1) Wer auf Grund der Bestimmungen in Absatz 2 deS 8 1 des vorgedachten Gesetzes die Eingangsabfertigung von Maaren, für welche durch eine auf Grund des Gesetzes erlassene Anordnung des Reichskanzlers eine Zollabgabe vorläufig in Hebung gkfttzt ist, nach dem itn Zolltattfgesetz vom 15. Juli 1879 vorgeschriebenen Zollsätze in Anspruch nimmt, hat der Zolldirectivbehörde den Nachweis zu führen, daß durch einen vor dem 15. Januar d. I. abgeschlossenen Vertrag die unmittelbare Lieferung dieser Waare nach dem Zollivl^nde bedungen worden ist.
2) Der Nachweis ist tn der Regel durch Vorlage eines vor dem 15. Januar d. I. im Zollinlande gerichtlich oder notariell aufgenommenen oder beglaubigten Vertrages zu führen. Der Beweis durch mindestens zwei vereidigte Zeugen ist zwar gleichfalls zuzulaffen, jedoch alS genügend nur dann anzuerkennen, wenn die Zeugen Inländer sind und gegen ihre Glaubwürdigkeit nach den angrstcllten Erhebungen Bedenken ncht obwalten.
II.
1) Für denjenigen Roggen, welcher in Spanifn ober tn einem der vertragsmäßig meistbegünstigten Staaten*) nachweislich probudrt worden ist, wird bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Eingangszoll' nach dem im Tarif A zum Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien vom 12. Juli 1883 (ReichS-Grsetzblatt S. 307 »ff) vereinbarten Satze von 1 «X für 100 Kilogramm erhoben.
2) Derjenige, welcher Roggen aus einem der in Ziffer 1 bezeichneten Länder zu dem ermäßigten Zollsätze einführen will, hat dies dem für den betreffenden ausländischen Beziik angestellten deutschen Consul anzumelden und die Ausstellung eines UrspmngZ- zeuguisseS zu beantragen. Hierbei ist zu declariren:
a. ob der Roggen unverpackt oder verpackt eingeführt werden soll, in letzterem Fall unter An abe der Zahl der Coll', deren Verpackungsart und Signatur,
b. mit welchem Transportmittel und, falls der Transport land- und flußwärtS erfolgt, über welches Grenzeingangsamt die Einführung geschehen soll.
3) Zur Führung deS Nachweises, daß der Roggen in einem der betreffenden Länder probudrt ist, sind dem Consul die von demselben für erforderlich erachteten Beweisstücke vorzulegen.
4) Falls der Consul den Nachweis für erbracht hält, stellt derselbe hierüber ein entsprechendes Attest aus und vermerkt auf demselben, sofern der Transport land- ober flußwärtS erfolgt, die Frist, innerhalb welcher die Sendung dem Grenz- etngangSamt zur Eingangsabferttgung gestellt sein mutz, sowie die Bestimmung, daß weder eine Umpackung noch eine Lagerung der Waare während des Transporis statthaft ist, wenn aber der Transport seewärts erfolgt, die Bestimmung, daß das Schiff einen Hafen eines nicht meistbegünstigten Landes nicht anlaufen darf.
5) Die Ursprungszeugnisse sind bei der Einfuhr der Sendung dem GrenzeingangS- amt zu übergeben und werden daselbst zurückbehalten.
Bet der überseeischen Einfuhr über einen der deutschen ZollauSschlüsse tritt an die Stelle des Grenzeingangsamts die von der Landesregierung bestimmte Behörde des betreffenden Zollausschlußgebiets. Bei der Versendung aus dem letzteren in das Zollgebiet hat die bezeichnete Behörde dem Transport eine Bescheinigung dahin beizufügen daß die Waare in Gemäßheit des nach den vorstehenden Bestimmungen ausgestellten consularischen UrsprungsattrsteS aus dem zu bezeichnenden meistbegünstigten Lande her- stammt und daß dieselbe während ihres Verweilens im Zollausschlußgebiet nachgewiesenermaßen eine Vertauschung nicht erfahren hat. Diese Bescheinigung ist dem Grenzeingangsamt zu übergeben.
6) Für den kleinen Grenzverkehr können von den obersten LandeS^Finanz- behörden Erleichterungen hinsichtlich der Beibringung von Ursprungszeugnissen gewährt werden.
7) Für Roggen, welcher seewärts verladen worden, bevor der betreffende Consul zur Ausstellung eines Ursprungszeugnisses ermächtigt war, kann bet unmittelbarer Einfuhr auS dem Urfprungslande die Abstammung auS einem meistbegünstigten Staate dmch Vorlegung von SchlffSpapieren, Facturen, kauimännifchen Correspondenzen oder in anderer geeigneter Weise der Zollbehörde bezw. der in Ziffer 5 bezeichneten Behörde deS Zollausschlußgebiets nachgewiesen werden.
*) Hierzu gehören gegenwärtig die folgenden Staaten: Argentinische Confödera- tion, Belgien, Chile, Costarica, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hawaische Inseln, Italien, Korea, Liberia, Mexico, Niederlande, Orsterretch-Ungarn, Persien, Portugal, Rumänien, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei Vereinigte Staaten von Amerika.
tl“a 'm
Je, Mieter
HM M, Mtttvoch b<8 18* £ ” ta Steten Mchck, Nr. 16 Roth L 18 Sieber^ und n WenberMeMmiP 2 Eichen-SMM M 96 Nadelholz- „ ,
12 rm MWz-Atz 10 „ Eichrn-Scheiie 13 „ „ W
1,75 hundert Eich« 11 rm Buchen^iutzho
Dvvnerstag i't l'tttag iCrt M WS 69 M g»
" sMnflp


