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8*> ®ro6>Um8<bt iamtsajpitam^ meindejchule zu 1 Herrn Grajrn neindelchule iu mann aus Mo, Georg Schuch, ule zu Weber, ttn Fürsten zu bach. Schönberg !rn präfentirtt r bestätigt.
Arten dem Mühlgraben und aaf die «egenüberttegenbe Goffe je 1 ■ entfallen, während d e arschlirkcn^e freie Strecke befl vicmalweaS eine Jhanenbrei e von b m und aufeen ! m noch den beseitigen Graben von co. 1 » Breite aufweist; die vorgesehene Brette für b-e fragliche Paffage «ft demnach bereit« nm 1 ■ vermindert gegenüber berizniflen der freien Str cke. waS unter den od-attevden Umständen und nach der Initrnction tflr die «uSsühninz de« v'einalwegdaue« al« die äußerste Loncession zu l<tre4 Unte? folgen Umständen muß die erste Frage nach beiden Richtungen bejaht werben- die verbrsierung, welche einem wichtigen VerkehrSMtereffe entfprichi. bildet unstreitig auch einen öffenil chen Zweck, und ebenso handelt eS sich um eineni ®ojj- ibltiaen wenn de fragliche, zurzeit unb'aueme und gefährliche Passage so ver- w-.u, ♦ mirb h.ifc stch überall zwei Wagen au«weichen können.
Bei der -writen Frage ist nach Art. 8 de« ©eftfre« »o® 27. Mai ^21 über die Äbtretuna von Privatrigenthum für öffentliche Zwecke ,nicht bloß darauf Rücksicht zu nehmen ob der Zweck auf eine andere Weife gar nicht erreicht werden kann, sondern die erwähnte Noihwcndigkeit tritt auch in dem Falle ein, wenn der öffentliche Zweck 'nach allen vorliegenden Umständen und Verhältniffen am besten und sachgemäßesten 'durch die vorgefchl-gene Verwendung erreicht wirb.* (efr. Art. 42. ab« auch 77 La Eef.tze« oom 20. Juli 1834, die Enteignung von Grunde,aenihum betreffend.)
Tdatiächlich hat Müller Sehrt bestritten, daß die Verbreiterun, der Straße am zwickmäßigsten mit Beilegung feine« Mühlgraben« nreicht wnde und behauptet, die ganze verbreiteruna erfolge bester auf der gegenüberliegenden Seite, entlang dem A«wesen deS^^költtbS ^^^mSßt,reit der beiden Methoden wird einerseits an der veränderten Straßenlinie, andererseits an den Opfern zu prüfen sein, welche in beiden
Rach^e^mündttchen Angabe de« Müll.-r« Sehrt beim dlugenfcheinStermine will derselbe mit seinem Vorschlag zwar die Ecke de« (roth gezeichneten) Wohngebäude« schonen, dagegen aber da« (gelb gezeichnete) Brennhau« schneiden, so daß dte! Straßen- arenie sü^l ch des Wohnhauses etwa die in Bleistift gezeichnete Linie beschreiben müßte, habet würde aber an der WohnhauSrcke zur Erreichung der 6. w Gefammtbretie (statt der nach Entfernung der Mauer immer erst vorhandenen 4,5 m) dte Rothwendtgkeit fine« Sinariff« in den Mühlgraben bestehen bleiben, welcher stch naturgemäß noch weiterhin gegen Nörten erstrecken müßte (etwa wie mit Bleistift angedeutet).
Dabet würde aber — wie ein Bttck auf den Plan zeigt — die in Bleistift gezeichnete Straßenlinie eine schärfere Gegenkrümmung erhalten al« diemit rother Farbe dargestellte Linie: die Straße an stch würde somit nach dem Vortlage deS Müller« Sehrt nicht bester, sondern schlechter al« nach dem Projecte der Gemeinde.
Gleich ungünstig würden sich muthmaßlich auch die von der Gemeinde zu bringenden Opfer stellen. Nach ihrem Plane würde sie lediglich die Mauer entlang dem Mühlgraben aufzuführen und den Müller für den Verlust an Wiesengelünde zu entschädigen haben, welchen die Verlegung de« Mühlgraben« bedingt; während nach dem Vorschläge de« Müller« neben einem ähnlichen Geländeerwerb am Anwesen de« Wirth« Geiß noch da« ganze dortige Brennhau« zu erwerben und der Mühlgraben nächst der Mühle zu verlegen wäre. Diese Vergleichung der be^deSmaligen Aufwendungen gebt allerdings van der Voraussetzung au«, daß es unrichtig ist, wenn der
Müller Sehrt eine Schädigung seines Triebwaster« durch die Parallelverschiebong seine- Mühlgraben« behauptet.
Zur Widerlegung dieser Behauptung ist in Äürje zu bemerken, daß einmal der Wasterlaus selbst eher kürzer al« länger wird, sonach jedenfalls keine Verminderun« de« G'fammiwastergefLUe« eintrttt und daß anbcrerfeit« die — an sich etwa« starke — Krümmung nächst dem Einlauf gleichfalls nicht verschärft, sondern nur um ca 1 m parallel verlegt wird, so daß auch in dieser Hinsicht eine schädliche Einwirkung -er Verschiebung nicht zu erwarten fleht*
Zur Verhandlung der Klage de« Ort«armenverbande« Friedder« gegen den OrtSarmenoerband Wolf wegen Unterstützung dervarbara No« waren al« Vertreter deS KtSgerS GerichtSaecesstst Betke für den Rechtsanwalt Jöckel und als Vertreter de« Beklagten Bürgermeister No« erschienen.
Nach Vernehmung der Mutter der Unterstützten erkannte der ProvinzialauSschuß mit Rücksicht daraus,
daß durch da« Zeugniß der Mutter der Barbara No« al« sestgestelli ange« nommen werden muß," daß letztere erst seit Weihnachten 1882 sich für längere Zeit von Wolf entfernt hat; ...
daß demzufolge dieselbe zur Zeit der eingetretenen HülfSbedürftigkeit — im Januar l. I — den UnterstützungSwohnsitz zu Wolf noch nicht verloren hatte;
daß der Einwand deS Beklagten, Kläger hätte ihn auffordern müsten, die Barbara RoS in eigne Verpflegung zu übernehmen, gesetzlich nicht gegründet ist, da Kläger tn Gemäßheit des § 34 de« UnterstützungSwohnsttzgefetzi!« nur verpflichtet war, dem Beklagten feinen Anspruch ouf Ersatz der vorgelegten Kosten binnen 6 Monaten anzumelden und die von dem Beklagten behauptete Berechtigung, die Uederführuv« in seine eigene Fürsorge zu verlangen, nach $ 32 nur demjenigen Srmenverband zufleht, der in Gemäßheit deS $ 31 zur Uebernahme verpflichtet ist;
daß stch auch der wettere Einwand de« Beklagten al« hinfällig erweist, der OrtSarmenoerband Homburg fet fchuldig gewesen, die Barbara NoS während 6 Wochen zu verpflegen, da diese Verpflichtung in Gemäßheit deS $ 29 nur dann in Betracht kommen kann, wenn Dienstboten an dem Orte ihre« Dienstverhältnisses erkranken, während tn dem vorliegenden Falle die Erkrankung nicht in Homburg, sondern in Friedberg an den Tag getreten ist,
dahin,
daß Beklagter schuldig sei, an den Kläger die eingeklagten 92,05 J4 nebst Verzugszinsen vom Tage der Mitthettung der Klage an zu zahlen, die Kosten deS Verfahrens zu tragen und an die Prooinzialkaffe den Aversional- betra von 20 JL zu entrichten.
Die Harzer KLsesabrik, Eingetragene Genossenschaft zu Wernigerode hat sich durch Lieferung von nur Lchtem und sauberem Fabrikat einen Weltruf erworben. — Wir können daher nicht umhin, unsere Leser zu bitten, sich durch einen Versuch von der Vorzüglichkeit dieser Waare zu überzeugen und machen auf das sich in dieser Nummer befindliche Inserat besonders aufmerksam. 96
Das durch diese Firma beschäftigte Personal zählt schon nahe an 150 Personen»
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Samstag den 28. Februar,
Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Ortsgericht die Hos- ratthe des Ludwig Hosch
Flur 1/752 31 Meter Hosraithe in der Sonne
rneiftbietenb versteigert werden- Gießen, den 22. Januar 1885.
Großherzogliches Ortsgericht.
521 Müller.
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(Grube Friedrich), Kleingemachtes Hol; empfiehlt 90
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Allgemeiner Anzeiger.
NrennholMerheigerung
in der
Grohhcr?ogl. Oderförflerei SchifEenberg.
Mittwoch den «. Februar d. I., Vormittags von 10 Uhr an soll in dem Saale auf dem Schiffenberg nachverzeichnetes Nadel- Hol, versteigert werden:
137,5 rm Scheiter, 489,2 rm Knüppel, 64,1 Hdt. Wellenreistg, lo9 rm Stöcke. J „
Das 3 m lange Kiefernknüppelholz kommt erst bei der demnächst im Walde abzuhaltenden Bau- und Nutzholz-Versteigerung zum Ausgebot.
Das verchrliche Publikum wird gebeten, sich von der Qualität des Holzes, sowie von deffen Lagerplatz an Ort und Stelle gefälligst vor der Ver- steigeiung Kenntniß verschaffen zu wollen.
Oben bezeichnetes Holz sitzt an der Kreisstraße Gießen - Hausen, gegenüber dem akademischen Forstgarten, sowie an der Knick-, Bogen-, Psarr-, Kloster- und Sackschneise. .
'Nähere Auskunft wird an unterzeichneter Stelle, sowie von den Großh. Forstwarteu Schlag und Mentges bereitwilligst ertheUt.
Gießen, am 23. Januar 1885,
Krohherwgliche Gberförsterei Zchiffenberg.
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