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srr. 186. Dienstag den 14. August 1888.

Gießener Anzeiger

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

»oreau > Schulftraß- 7. Erscheint «»glich mit Huinajme beä SR»*«»»#. VreU merMMtlirf) 2 M«rk 20 Pf. mit Stinprlgit,

ü Durch bte Pust bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Turchschnittsmarktpreise vom Monat Juli 1883 veröffentlicht:

Hafer «X 14.80, Heu «X. 6., Stroh Jt 3.50 per 100 Kilogramm.

Gießen, den 9. August 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________________________________________________ I. V.: vr. Hoffmann, Regierungsrath.____________________________________.__ Nr. 19 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 9. l. M., enthält:

(Nr. 1510.) Gesetz, betreffend die Consulargerichtsbarkeit in Tunis. Vom 27. Juli 1883.

(Nr. 1511.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Zahlungsanweisung der Vergütungen für die durch die Truppenübungen entstehenden Flurschäden. Bom 24. Juli 1883.

(Nr. 1512.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Luxemburg wegen gegenseitigen Markenschutzes. Vom 2. August 1883.

Gießen, den 11. August 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: vr. Hoffmann, Regierungsrath.

Deutschland.

Darmstadt, 11. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Seine, königliche Hobnl der Erbgroßherzog, sowie Ihre Großherzoglichcn Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Elisabeth, Irene und Al>x werden am 19. d. M. aus Snglanb hier wieder eintr«ffen.

Seme Kaiserliche und Kön'gliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reichs unt> von Preußen tufft am Montag den 20 August, Vormittags 8 Uhr 50 Minuten, dm em. um noch am selben Vormittag die Truppen hiesiger Garnison zu inspictren. Äm 21. August besichtigt der Kronprinz in Mainz, am 22. in Offenbach, am 24. in G'eßen. Im Gefolge befinden sich die persönlichen Adjutanten Rittmeister v. Nyvenhetm un> Hauptmann v. Wkss«l.

General-Major Mischke, Chef des Generalstabs, Major v. Rabe, vom General- flobt, und Major ot Wtldenbruch Adiutnnt-- 1 01---u,x 1 *

btt eit 9 am 19. August hier emtrefsen.

Darmstadt, 12. August. Unter dem 1. l. Mts. hat der Abg. Jöckel- gtiebberg eine Interpellation eingebracht über die gerichtliche oder notarielle Beurkundung des Gesellschafts- Vertrages von Commandit - Gesellschaften auf ,ten und Actien-Gesellschaften, sowie der Beschlüsse Der letzteren. Ad I. han­delt es sich um die von den Gerichten der beiden diesseitigen Provinzen in Theorie und Praxis verschieden beantworteten Frage, wer die im Handels- gesetzbuche (Art. 174, 198, 208, 209a, 209b, 214 und 292) vorgeschriebene Beurkundung jener Gesellschafts-Verträge, sowie der betr. General-Verjammlungen vorzunehmen hat. Am Amtsgericht Darmstadt vollzieht der Gerichtsschreiber allein diesen Akt, während das Amtsgericht Friedberg unter ausdrücklicher Zu- itimmung des Landgerichts in Gießen sich von der Anschauung leiten läßt, daß dazu ein Amtsrichter und ein Gerichtsschreiber erforderlich seien, weil nach der deutschen Gerichtsverfassung den Gerichtsschreibern nur ein genau begrenzter Kreis von Functionen überwiesen sei, in denen sie selbstständig und ohne Mitwirkung des Richters zuständig erschienen. Dem widerspricht der Interpellant mit der Be­merkung, daß die beregten Beglaubigungen nur den Zweck des Beweises durch dne öffentliche Urkunde hätten, welche letztere aufzunehmen alle mit öffentlichem Glauben versehenen Personen befugt seien, und richtet deshalb an das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die Anfrage, welche Ansicht dasselbe -heile und ob dasselbe nicht beabsichtige, zur Herstellung eines gleichmäßigen Ver- iahrens die Amtsgerichte mit entsprechender Weisung zu versehen. Ad 11. kommt die Behauptung des Amtsgerichts Friedberg (desgl. des Landgerichts Gießen) m betracht, daß nämlich Beurkundungen der fraglichen Art im Gerichtslocale, zu geschehen hätten, sodaß also die General-Versammlungen der Actien-Gesell- -chasten, wenn es sich um ofstciell zu beglaubigende Beschlüsse derselben handelt, hit Saale, resp. überhaupt in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts abzuhalten Daren (!) Da diese unerjüllbare Forderung weder der Zweckmäßigkeit noch der Billigtet entspräche, fragt der Interpellant weiter, ob das Ministerium die erwähnte Meinung gleichfalls hege oder nicht, und ob es im letzteren Fall gewillt -st. auch hierin die Amtsgerichte mit entsprechender Weisung zu versehen. (Fr. Ztg.)

Berlin, 11. August. DenBerl. Polit. Rachr." schreibt man aus $enf, 6. August: Die hiesige lutherische Kirchengemeinde bereitet sich ebenfalls zu einer würdigen Feier des 400jährigen Geburtstages unseres großen Refor- mtors vor. Unter Andern ist auch die Ausführung des OratoriumsLuther in Worms" in Aussicht genommen und wird diese Musik-Aufführung einen her­vorragenden Platz in dem Festprogramm einnehmen. Die bedeutende vor 14 Jahren erschienene Composttion von Meinardus wird für diesen speciellen Ziveck von Herrn A. Köckert mit französischem Text versehen, und ist diese 'Weit, trotz aller ihrer Bewältigung sich entgegenstellenden Schwierigkeiten, doch Mit genug gefördert, daß alsbald die Drucklegung der Chöre, die bisher nur mit deutschem Texte existirten, beginnen kann. In den musikverständigen Kreisen Ämss ist man sehr gespannt, wie die Executirung des Oratoriums mit franzö- Wem Texte ausfallen wird.

Der Unterrichtsminister hat, angeregt durch einen Specialsall, gestattet, dcoß Abiturienten von Real-Gymnasien, welche das Gymnasial - Reifezeugniß a Derben wollen, im Allgemeinen auf Gymnasien unter eventueller Beschränkung -Huer Verpflichtung des Schulbesuches auf die lateinischen, die griechischen und tih geschichtlichen Lehrstunden, ausgenommen werden können, und daß, wenn dmser Besuch des Gymnasiuws bis zu der Seitens des Lehrer-Collegiums an­

erkannten Reife fortgesetzt wird, der Realschul-Abiturient dadurch den Anspruch erwirkt, als Schüler des betr. Gymnasiums zur Reifeprüfung zugelassen zu werden, ohne deshalb der nach § 18,2 ihm eventuell zustehenden Abkürzung der Prüfung verlustig zu werden.

Der von dem Reichstag angenommene, auf die Postbeförderung an Sonntagen bezügliche erste Theil des Lingens'schen Antrages hat, gutem Ver­nehmen nach, auf Erfüllung nicht zu rechnen, da, wie die oberste Postverwaltung es bereits genügend dargelegt hat, ein Bedürsniß dafür nicht vorhanden und auch Alles geschehen ist, was zur Heilighaltung des Tages und Entlastung der Beamten geschehen konnte, es auch Grundsatz der Verwaltung ist, daß überall, roo es noch^rgjubraie^an^t Md^eye^rkich)ery.yaeK.MlÄlig^ ffnd^.diese akye angehörigen ^Ländern hat sich, weiterem Vernehmen nach, auch noch keine Nöthi- gnng zu weiteren als den bestehenden Einschränkungen ergeben. Einen neuen Beweis von der großen Vorsorge des Kaisers in Erledigung der Regierungs­geschäfte erhält man in der Thatsache, daß demselben die neulich eingegangenen Cabinetssachen durch den bestellten Kurier bis Wittenberg entgegengesandt werden mußten, Damit dringende und eilige Angelegenheiten noch während der Fahrt erledigt werden können. Der um die Mitte des Juni begonnene Cabinets- Kurierdienst hat denn auch bereits seinen Abschluß gefunden, da ein solcher zwischen Berlin und Potsdam nicht besteht.

DerDeutsche Reichs-Anz." veröffentlicht einen Erlaß des Kron­prinzen an den Fürsten Bismarck, wonach sich das kronprinzliche Paar an die Spitze der Sammlungen für die auf Ischia Verunglückten stellt.

DiePost" veröffentlicht eine Zuschrift des Dr. Otto Arendt, worin er sagt, Professor Conrad in Halle hätte ihm mitgetheilt, daß die Nachricht, der Selbstmord des Profeffors zu Putlitz wäre durch die Denunciation des Dr. Dühring bei der Universität in Halle veranlaßt worden, absolut unbe­gründet sei. r

Nach demDeutschen Reichs-Anz." wurde von Neichswegen beschlossen, zur Erforschung und Entdeckung der Natur und des Verlaufs Der Cholera und der Maßregeln zur Verhütung derselben eine wissenschaftliche Expedition nach Egypten zu senden. Die Expedition soll unter Leitung des Mitgliedes des Reichsgesundheitsamtes, Geh. RegierungsratheS Koch, nächste Woche abgehen.

Die Direction der rheinischen Stahlfabrik in Meiderich - Ruhrort (Rheinprovinz) hat die beträchtliche Summe von 5000 Frcs., bestimmt für das Hülfs-Comitö für die Verunglückten der Insel Ischia, an die hiesige röntgt, italienische Botschaft übersendet. .

DieNat.-Ztg." hört, die Kanalvorlage werde von der Regierung abermals und in erweiterter Form vorgelegt werden. Heber die näheren Mo­dalitäten seien noch keine bestimmten Entscheidungen getroffen.

Marburg, 10. August. Wie man derPost" mittheilt, ist m einer Besprechung von Vertrauensmännern der conservativen Partei des Kreises Ma^ bürg der Landtags-Abgeordnete Juftizrath Grimm als Candidat für das durch den Tod des Professors Arnold erledigte Mandat eines Reichstags-Abgeordneten ausgestellt worden.

Hesterreich.

Wien, 11 August. Nach hier eingegangenen Nachrichten ist der KriegS- dampserPola" mit sämmtlichen Mitgliedern der Polars-orschungs-Expedition von Jan Mayen gestern in Trondheim angelangt. Die Mitgsteder der Expedi­tion befinden sich im besten Wohlsein und dürften am 1J. d. Mts. m Hamburg eintreffen. , ,irp , t r

__ Heute sand hier die feierliche Eröffnung der ersten internationalen pharmaceutischen Ausstellung durch den Hnterrichtsininister in Vertretung des abwesenden Protectors, des Erzherzogs Karl Ludwig, und im Beisein des Kriegsministers Grafen Rylandt und des Vice-Bürgermeisters statt. Auf der Ausstellung sind zahlreiche ausländische, namentlich deutsche und französische Firmen vertreten.

England.

London, 10. August. Oberhaus. Granville antwortet Salisbury, die Re­gierung habe einen großen Theil der Correspondenz über den Tamatavevorsall erhalten.