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Donnerstag den 31. August

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Bureau r Schulfrraße B. 1B.

Erscheint tLtztich mit Ausnahme des M»utag^.

Prei- vierreijährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.

Amtlicher HlZei f.

Betreffend: Die Ausfertigung der Arbeitskarten und Arbeitsbücher. Gießen, am 29. August 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießen).

Da sich ergeben hat, daß bei der Ausfertigung von Arbeitsbüchern für jugendliche Fabrikarbeiter mitunter nicht vorschriftsmäßig verfahren wird, io machen wir Ihnen genaue Befolgung der desfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere ivas die Ausfertigung eines neuen Arbeitsbuches an Stelle eines früheren betrifft, zur Pflicht und verweisen Sie auf unser Ausschreiben voin 17. December 1878 in Nr. 296 des Gießener Anzeigers, sowie auf die Ihnen mitgetheilte Anweisung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. December 1878.

I. B.: Dr. Hoffmann, Regierungsrath.__________________________________________________

Deutschland.

m. Darmstadt, 29. August. Unseren Berichten über den 23. allgemeinen Vereinslag der deutschen Erwerbs- und Wirthschafts-Ger.ossenschafttN Haden roir bezüg­lich der zuletzt verhandelten Angelegenheiten der Consumvereine noch das Folgende nachzutragen:

Der Verband Süddeutscher Consumvereine, sowie der Verband der Consumvereine der Provinz Sachsen rc. halten die Empfehlung einerAnleitung zur Aufnahme der Waarenbestände tn den Consumvereinen" beantragt und jeder der beiden genannten Verbände hatte einen Entwurf einer solchen Anleitung vorgelegt. Aus den Beratungen der von den Consumvereinen bet dem Vereinstage niedergesetztcn Commission ging folgende von dem Veretnstage ohne Debatte en bloo angenommene Anleitung hervor:

8 1. Die Jnventarisirung der Waarenoorräihe behufs Aufstellung der Bilanz hat in der Welse zu erfolgen, daß die Waaren zu den Selbstkosten zuzüglich der Spesen berechnet werden, auch wenn sie inzwischen im Preise gestiegen sind, daß sie aber, falls der Preis inzwischen herunter gegangen sein sollte oder falls sie durch Alter, Lagerung oder sonstige Umstände minderwerthiger geworden, nicht mit den Selbstkosten, sondern so niedrig zur Berechnung gestellt werden, wie man sie zur Zeit der Inventur kaufen könnte: etwaige We,thoermtnderung ist gleichfalls zu berücksichtigen.

8 2. Der Abrechnung mit den Lagerhaltern werden lediglich die Verkaufspreise zu Grunde gelegt. Mtnderwerthig gewordene Maaren sind zur Berücksichtigung bei der Bilanzaufstellung getrennt zu notiren.

8 3. Die Inventuren sind nie anders, als unter Mitwirkung des Lagerhalters oder eines von ihm Bevollmächtigten vorzunehmen. Der Dienstvertrag des Lager­halters hat die Bestimmung zu enthalten, daß letzterer zu jeder Zeit, auch an Lonn- und Festtagen, Inventuren zu gestatten und bei denselben in Gemäßheit dieser In­struction mitzuwirken hat.

8 4. Außerordentliche Inventuren, die lediglich eine Controlirung der Geschäfts­führung des Lagerhalters bezwecken, sind letzterem erst unmittelbar m t Beginn der­selben anzumelden und mit der Zählung, resp. Abführung der Ladenkasse zu beginnen.

8 5. Allen Inventuren haben ein oder mehrere Aufsichtsrathsmitglieder anzu­wohnen, welche die Richtigkeit der Aufnahme überwachen. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand außerordentliche Inventuren allein anordnen und vornehmen.

8 6. Der Vorstand hat jede Inventur vorzubere.ten

a. durch Herstellung von zwei genau übereinstimmenden Jnventurlisten für jedes Lager. In diesen Listen müssen die sämmllichen vom Verein geführten Artikel verzeichnet sein. Zur Einzeichnung der Quantitäten können zweckmäßiger Weise mehrere Rubriken vorhanden sein, so daß z. B. die im Keller lagernden Waaren in die ersten, die tn den örtlich getrennten Niederlagen lagernden und die im Verkaufslocal vorhandenen Waaren getrennt in die weiteren Rubriken eingetragen werden. Mindestens sollte man die Liste mit den Rubriken a. a. außerhalb des Ladens, b. b. im Laden etnrichten. Eine letzte Rubrik dient dann zur Einzeichnung des vorgefundenen Gesammtbestandes jedes einzelnen Artikels. Unbedingt muß die Liste schließlich die am Jnventurtag geltenden Verkaufspreise enthalten.

b. durch Herstellung eines Taraverzeichnisses für die auf Lager befindlichen und noch nicht entleerten Originalfäsfir, Kübel, Kisten, Säcke u. s. m. Ein solches Verzeichniß ist jeder Liste beizufügen.

c. Regalkasten und sonst ge zu dauerndem Gebrauch bestimmte Behälter wäg­barer Waaren sind mit einer deutlichen Auszeichnung ihrer Tara zu versehen, um in allen Fällen das Nettogewicht feststellen zu können, ohne störende und verlustbringende Umschüttungen oder Umfüllungen vornehmen zu müssen.

8 7. Die Leitung der Inventur führt das derselben anwohnende Vor­standsmitglied.

8 8. Bei der Aufnahme sind zwei Jnventurlisten zu führen, und zwar die eine für den Verein, die andere für den Lagerhalter. Letzterem wird anheimgestellt, seine Liste selbst zu führen. ,

8 9. Die Eintragungen tn die betreffenden Rubriken der Listen erfolgen sofort, also nicht erst provisorisch auf Zetteln.

8 10. Die Waarenaufnahme findet nicht gruppenweise an verschiedenen Stellen zugleich, sondern immer an einem Lagerungsorte statt, und zwar nicht nach der Ordnung der Jnventurliste, sondern einzig und allein nach der Reihenfolge des Stand­ortes oder der Lagerung im Locale.

Jeder Posten ist in diejenige Rubrik der Liste einzutragen, deren Kopf die Be­zeichnung des Lagerungsortes angibt.

8 H. Die Aufnahme von in Fässern vorhandenen Flüssigkeiten, auch wenn sie nach Gemäß abgegeben werden, erfolgt entweder durch Gewichtsermittelung mit nachheriger Reduktion oder durch Berechnung des kubischen Inhaltes mittelst Maßstab.

8 12. Zum Schluß der Inventur findet eine vollständige Collationirung der beiden Liften statt, welche sich auch auf die eingetragenen Einheitspreise erstrecken muß. Abweichungen oder Unrichtigkeiten sind sofort richtig zu stellen.

8 13. Die Richtigkeit der gemachten Aufzeichnungen ist gleich nach beendigter Inventur sowohl von sümmtlichen Mitwirkenden, als insbesondere vom Lagerhalter, resp. dessen Bevollmächtigten durch Unterzeichnung beider Jnventurlisten anzuerkennen. Im Falle der späteren Feststellung der Werthsummen aller Bestände ist über letzteren noch ein besonderes Anerkenntniß vom Lagerhalter zu verlangen.

Berlin, 28. August. Wie dieBert. Polit. Nachr." erfahren, besteht in maßgebenden Kreisen die Absicht, einen im preußischen Lanwirthschaftlichen Ministerium ausgearbeiteten Entwurf zu Ausführungs-Bestimmungen des Nah­rungsmittel-Gesetzes, soweit sich dies auf die Fleischschau bezieht, durch das Reichsamt des Innern einer Conferenz von Bevollmächtigten der verbündeten

Regierungen vorlegen zu lassen und dadurch die Einheitlichkeit der zu erlassen­den Bestimmungen im ganzen Reiche herbeizufichren.

Mit Rücksicht aus die Mißernte der Gerste in Bayern hat sich die Malzfabrik in Pasing bei München mit einer Eingabe an die oberbayerische Handelskammer in München gewandt, in der es. heißt:Die heurige Mißernte macht den Bezug von Gerste aus Oesterreich-Ungarn nothwendig und sieht sich die bayerische Industrie durch Bezahlung des Zolles der dortigen Concurrenz gegenüber für ihren Export in's Ausland bedeutend im Nachtheil. Die Malz­fabrik Pasing bezieht sich dann auf das Beispiel der Müller, welchen man durch Rückvergütung des Zolles in dieser Hinsicht entgegengekommen ist, und, hierauf sich stützend, wird das Petitum um gleiche Begünstigung als berechtigt gehalten. Demzufolge möge sich die Handelskammer beim Bundesrath dahin verwenden, daß analog den Müllern auch den Malzfabriken der Zoll für die aus Oester­reich bezogene Gerste, welche zu Malz bereitet wieder ausgeführt wird, wieder Mckvergütet werde."

Auf dem vor einigen Tagen in Fulda abgehaltenen Eongreß der katholischen kaufmännischen Congregationen und Vereine Deutschlands wurde neben anderen auch die schon mehrfach von uns erörterte Frage berathen, wie bem großen Zudrange von jungen Leuten ohne genügende Vorbildung zum Kaufmannsstande und dem sich immer weiter ausdehnenden kaufmännischen Pro- täteinte, besonders der großen Zahl stellenloser Commis vorgebeugt, bezw. ab­geholfen werden könne. Den Hauptgrund dieser in socialer Hinsicht sehr bedenk­lichen Schäden erkannte die Versammlung in der mangelhaften Ausbildung der Lehrlinge durch die Principale, und ferner darin, daß auch die Letzteren, um das Salair zu sparen, keine Commis, dafür aber eine um so größere Anzahl von Lehrlingen anstellen. In ersterer Hinsicht wurde beschlossen, daß die Ver­eine für geeignete Ausbildung ihrer Mitglieder möglichst Sorge tragen sollten, in zweiter sollen die Verbands-Mitglieder in ihren Kreisen mit allen Kräften für Beseitigung des gerügten Uebelstandes wirken.

Es wird entschieden in Abrede gestellt, daß Fürst Bismarck über den Verlaus der egyptischen Angelegenheiten enttäuscht und verstimmt sei. Vielmehr habe er auch in diesem Falle von Anfang an eine feste und zielbewußte Politik verfolgt und sei mit dem Erfolge derselben durchaus zufrieden. Es sei haupt­sächlich seinen Bemühungen gelungen, jede ernstere europäische Verwickelung zu verhindern und die Bewältigung des egyptischen Ausstandes ohne die gleichzeitige Aufrollung der gesummten orientalischen Frage zu ermöglichen. Im Uebrigen sei das letzte Wort der europäischen Diplomatie in der egyptischen Frage noch lange nicht gesprochen und es würde selbst dann noch Nichts endgültig über das künftige Schicksal Egyptens entschieden sein, wenn woran jedoch stark zu zweifeln sei wirklich ein geheimes Abkommen zwischen England und der Türkei getroffen sein sollte. In deutschen Negierungskreisen zweifelt man keinen Augenblick daran, daß trotz der gegenwärtigen Sonderaktion der Engländer der europäische Charakter der egyptischen Frage und namentlich der Suezkanalsrage respectirt und gewahrt bleiben wird.

Schweiz.

Locarno (Tessin), 24. August. Der schweizerische Pius-Verein, 500 Mann stark, darunter der Erzbischof Lachat, machten heute eme Damps- schifffahrt über den langen See nach den Borromäischen Inseln. Tue ttauenyche Bevölkerung von Intra, Pallenza und Stresa hat ihn aber gar übel empfangen. Ueberall erscholl zu seiner Begrüßung abscheuliche Katzenmusik. Man verlangte Ablegung der päpstlichen Abzeichen (jedes Vereinsmitglied trug em großes rothes Kreuz auf der Brust) uud wollte sonst die ganze Gesellschaft nicht landen lasten, so daß diese sich genothigt sah, auf dem Schiff zu bleiben und hierher zuruck u- kehren. Graf Scherer und Ständerath Respim haben Beschwerde erhoben und werden sich wohl auch an den Bundesrath wenden.

England.

Limerick, 28. August. In Folge der Entlassung voriS* roelÄe bei der iünast stattqehabten Agitation zum Zwecke einer Gehaltserhöhung bie Mhrer gewesen waren, haben gegen 60 Constabler ihre Thätigkert einge­stellt. Auch in anderen Städten Irlands ist ein Strike der Constabler angeregt, sofern die entlassenen Constabler nicht wieder angestellt werden sollten.

Wrüei.

Konstantinopel, 28. August. Das Gerücht, Lord Dufferln habe auf die Mit- thettung Said Paschas, daß di- Pforte bie Militär-Convention angenommen habe, er-