Nr 23. Zweites Blatt. Sonntag ben 29. Januar
18S2.
Amts- und Anzeigkblatt für den Kreis Gießen.
Suren« : Schul st raße B. 18.
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Amtlicher HH«ik. Local - Reglement.
Betreffend: Die Beaufsichtigung der Hunde in der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Zur Verhütung von Beschädigungen und Belästigungen durch Hunde, welche frei und ohne genügende Beaufsichtigung ihrer Besitzer herumlaufen, wird — abgesehen von den bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Art. 257 des Polizeistrafgesetzes, sowie in § 367, pos. 11 des Strafgesetzbuchs, auf Grund des Art. 56 der Städteordnung — nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. Januar 1882 zu Nr. M. I. 27202 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
§ 1.
Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeauffichtigt umheriaufen, oder die Gebüsche, Grasplatze und Beete in denselben betreten zu lassen.
k § 2.
DaS Mitnehmen von Hunden aus den Friedhof, in öffentliche Dienstgebäude, in Wirthschaftslocale innerhalb der bewohnten Theile der Stadt, auf den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffentlichen Festlichkeiten ist verboten.
§ 3.
Es ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlausen zu lassen.
Für jeden .<dunb, welcher in das nach Vorschrift der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, von der Bürgermeisterei zu führende Declarationsregister eingetragen ist, erhalt der Besitzer »eS Hundes eine Btechn:ttrke mit fortlaufender Nummer, welche der Hund auf der Ltraße re. stets am Hatsbande oder am Maulkorb zu tragen hat.
8 5.
Alle bissigen Hunde, ferner alle größeren Hunde, ausgenommen Jagdhunde, namentlich Bullenbeißer, Bulldoggen, Metzger- und Schäferhunde, Neufundländer, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer Hunde, dann alle an einem Fuhrwerke angespannte oder zur Bewachung irgendwie angebundene L^unde, endlich solche Hunde bezüglich welcher die Polizeibehörde deßfallsige besondere Anordnung getroffen
Gießen, am 20. Januar 1882. Großherzogliche Poli
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hat, müssen innerhalb der ^bewohnten Theile der Stadt auf der Straße mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen sein, oder an einer kurzen Leine oder dergleichen geführt werden.
§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen dieses Reglements werden, insofern nicht die oben angeführten Bestimmungen des Polizeistrafgesetzes oder des Strafgesetzbuches Anwendung zu finden haben, mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft.
§ 7.
Hunde, welche in dem Botanischen-Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen (§ 1), oder zur Nachtzeit auf der Straße 3) ohne Beaufsichtigung umherlaufen, oder welche auf der Straße rc. nicht die im § 4 vorgeschriebene Blechmarke tragen, oder der Vorschrift zuwider nicht mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen sind, bezw. nicht an der Leine geführt werden, sollen eingefangen und dem Wascnmeister überliefert werden, sofern der Eigenthümer nicht zur Stelle ist und den Hund in Gewahrsam nehmen kann. Die Mckgabe des Hundes erfolgt an ihre gehörig legitimirte Eigenthümer oder Besitzer nur innerhalb der nächsten fünf Tage nach dem Einfangen der Hunde und nur gegen Erstattung der von der Polizeibehörde zu bestimmenden Futterkosten. Die binnen t)er_ genannten Frist nicht ausgelöften Hunde werden zu Gunsten der Gemeindekasse veräußert oder getödtet.
Durch vorstehende Bestimmung wird das gegen die Eigenthümer oder Besitzer der Hunde wegen Uebertretung der Vorschriften dieses Reglements, bezw. der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, einzuleitende Strafverfahren nicht berührt.
zeiverwaltung Gießen. ' n i u s.
Wochenschau.
Gießen, 28. Januar.
Dre Reichstagsverhandlungen dürften zur Stunde bereits ihr Ende erreicht haben, da der Schluß des Reichstages spätestens für Sonnabend, den 28. Januar, erwartet wurde. Der Reichstag hatte in der zu Ende gegangenen Woche sich hauptsächlich nur noch mit der dritten Berathung des "Etats zu beschäftigen und war auf Dienstag die Generaldiscujsion hierüber angesetzt worden. Wie gewöhnlich, bewegte -ich aber oie Generaldebatte auch am Dienstag aut einem ganz andern Gebiete, da der von fortschrittlicher Seite zur L-prache gebrachte Erlaß des Königs von Preußen, vom 4. Januar, fast ausschließlich den Gegenstand der Dienstags-Sitzung des Reichstags bildete. Die Beleuchtung, in welcher der Abg. Dr. Hänel diese König!. Kundgebung erscheinen ließ, gao dem von Beginn der Sitzung an anwesenden Reichskanzler Fürsten Bismarck Gelegenheit, die staatsrechtliche Stellung des Königs von Preußen zur preuß. Verfassung zu erörtern und ferner sich über den praktisch bedeutsamsten Theil des Erlasses, den Passus über das Wahlrecht der Beamten, ausführlich zu verbreiten. Die Mittwochs-Sitzung des Reichstages war zum größten Theile der Fortsetzung der Generaldebatte über den Etat gewidmet; der Elaß vom 4. Januar und die Debatte vom Dienstag kam hierbei wiederum zur Sprache und war es von Seiten der Regierung der preußische Bundescommissär v. Putt- kamer, welcher sich mit den Ausführungen des Fügten Bismarck durchaus einverstanden erklärte und dieselbe Erklärung gab Namens des Centrums Abg. Windthorst ab. Hiermit war die Generaldiscussion geschlossen und das Haus beschäftigte sich nun mit einer Reihe von Wahlprüfungen, wobei die Wahlen der Abgg. von Bernuth, Dr. Schulze-Delitzsch, Kochhann, Dr. Porsch und von Schalscha für gültig erklärt, dagegen diejenigen der Abgg. Prinz zu Schönaich-Carolath, v. Gehren und Pnnz Haudjery beanstandet wurden. Am Donnerstag setzte der Reichstag die Wahlprüfimgen fort; außerdem stand von wichtigeren Gegenständen die Specialberathung des Etats auf der Tagesordnung.
Das preußische Abgeordnetenhaus wird seine Sitzungen am Montag, den 30. Januar, wieder aufnehmen und sich mit der Beratbuna des Etats beschäftigen.
Im vierten schleswig-holsteinffchen Reichstags-Wahlkreis wurde bei der stattgefundenen Nachwahl Richter-Hamburg (Fortschritt) mit großer Majorität gewählt.
Die l)i yeriiche Abgeordnetenkammer lehnte am Mittwoch den für Kasernenbauten geforderten Credit ab und genehmigte nur, daß die vom
Kriegsministerium an früheren Crediten gemachten Ersparnisse zur Erwerbung von Exercierplätzen verwendet werden. Die Reichsrathskammer lehnte den Kam- merbeschluß auf Aufhebung der Simultanschule mit 30 gegen 24 Stimmen ab.
Die badische zweite Kammer ist am Mittwoch wieder znsammen- getreten und nahm den Commissionsbericht über den Gesetzentwurf, betr. die Aenderung des badischen Einfiihrrmgsgesetzes zum Reichsgesetz über die Gerichts- kosten entgegen.
Die Nachrichten vom Kriegsschauplatz in Süd-Dalmatien fließen nur sehr spärlich, Dank Dein Vertuschungs-System der österreichischen Regierung. Indessen scheinen Zusammenstöße von ernsterer Bedeutung in den letzten Tagen nicht vorgekommen zu sein und so könnte man einstweilen das Wort gelten lassen: Aus Dalmatien nichts Neues! Von Einfluß auf die fernere Gestaltung des Aufstandes wird entschieden die Haltung Montenegros sein und wenn es Fürst Nikita nicht in letzter Stunde gelingt, leine Czerna- gorzen im Zaume zu halten, jo erscheint auch ein feindliches Zusammentreffen zwilchen den Oesterreichern und Ntontenegrinern unvermeidlich.
In der italienischen Deputirtenkammer gelangte in der Sitzung vom 25. Januar die Interpellation des Deputitten Ricotti über die auswärtige Politik der italienischen Regierung zur Verhandlung. Der Minister des Auswärtigen, Mancini, erwiderte, er müsse sich die Vorlage der Documente über die Vorgänge in Tunis, Sfakes und Marseille für einen geeigneteren Moment vorbehalten, da die Verhandlungen hierüber mit Frankreich noch nicht zum Abschluß gelangt seien. In Bezug auf die allgemeine politische Lage constatirte Mancini, daß alle Ncächte einstimmig den Frieden wünschten. Rußland müsse sich nach dem letzten Kriege erholen, Frankreich habe ernste innere Fragen zu lösen, England sei systematisch der Sache des Friedens ergeben, ^eut|chland und Oesterreich-Ungarn hätten den festen Willen, den Frieden zu erhalten und Italien hege denselben Wunsch. Die Beziehungen Italiens zu allen Machten seien durchaus freundschaftliche und namentlich sei das Verhaltmß Italiens zu Deutschland und Oesterreich das denkbar günstigste.
In Rußland stehen anscheinend abermals wichtige Veränderungen in den höchsten Verwaltungsposten bevor. Nach einem iunner bestimmter auftretenden Gerüchte soll der russische Botschafter in London, Fürst Lobanoff, dazu ausersehen sein an die Stelle des müde und alt gewordenen russischen Reichskanzlers Fürsten Gortschakoff zu treten. Den Fürsten Lobanoff würde in London der bisherige Vertreter Rußlands am Berliner Hose, Herr v. Saburoff, ersetzen und als "den Nachfolger desselben bezeichnet man den provisorischen Leiter


