19*?2
Nr. 2S
*) 5 Uhr,
Erscheint täglich mit Ausnahme des Monta-S.
B«resn: Schulstraße B. 18.
Local - Reglement
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geführt werden.
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zu lassen.
rasate.
§ 4-
?ianofortelager
Gießen, am 20. Januar 1882.
iftadt.
Scholz, z Schubert v. G/uck.
1 r'sehen Buch- hsehen Musi-
Freitag den 27. Januar
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
hat, müssen iimörtzalb der bewohnten Theile der Stadt auf der Strafte mit einem das Beißen wirks-rm verhindernden Maulkorb versehen sein, oder an einer kurzen Leine oder dergleichen
Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius.
i, Concert- irm Bern- ;'6^r Huqo a. M.
nur diejenige» besitz einer M ,e in der Wen en ausMoen ifarte nnbedM inrstand.—
Politische Ueberstcht.
Gießen 26. Januar.
Im Reichstage ist durch die. am Montag in dritter Lesung definitiv erfolgte Annahme der Vorlage, betreffend den Anschluß Hamburgs an das Zollgebiet, eine Angelegenheit zu Ende geführt worden, welche in unserem politischen Leben so viele und schwere Stürme hervorgerufen hatte.. Gerade in der Hamburger Frage standen sich die Parteigegensätze mit am schärfsten gegenüber und es muß der erregten Stimmung auf das Conto geschrieben werden, daß in dieser Angelegenheit so Manches geschrieben und gesprochen worden ist, was sicher nicht zur Förderung derselben diente. Nun aber der Hamlmrger Zollanschluß die Sanction des Reichstages erhalten hat, wollen wir diese That- ^ache als einen weiteren Schritt zum inneren Ausbau der nationalen Einheit des deutschen Reiches freudig begrüßen, wobei wir hoffen, daß der Anschluß Hamburgs an das Zollgebiet sowohl für das Reich wie für das große Handels- Emporium an der Elbe den Gewinn bringen werde, zu welchem die von beiden Seiten dargebrachten Opfer berechtigen.
Der Entwurf, betr. die Einführung des Tabaksmonopols, ist nunmehr fertigge stellt worden und wird, wie die „Nat.-Ztg." erfährt, bevor er an den Bundesrath gelangt, den einzelnen Bundesregierungen zur Kenntnißnahme zugehen. _, L „ ,r
In der Montags-L-rtzung der zweiten fächfifchen Kammer beantwortete der Finanzminister die Interpellation des Abg. Heine, ob die sächsische Regierung sich im Bundesrathe dafür verwenden werde, daß Seitens der Reichsregierung bei der bevorstehenden Fortsetzung der internationalen Münz- conferenz die Rehabilitirung des Silbers und die Einführung der Doppelwährung durch internationale Verträge für Deutschland herbeigeführt werde, verneinend. Der Minister fügte außerdem hinzu, daß die fächstfche Regierung noch heute auf demselben Standpunkte stehe, welchen der Staatssecretär des Reichsschatzamtes in der Reichstagssitzung vom 10. März 1881 Namens der verbündeten Regierungen präcisirte, nämlich daß für Deutschland es zur Zeit nicht angezeigt <ft, einen entscheidenden Schritt nach der einen oder andern Richtung hin zu thun. Die sächsische Regierung könne sich von dieser Anschauung um so weniger trennen, als die Pariser Mnzconferenz praktische Ergebnisse nicht geliefert habe.
Die Kammer der bayerischen Rerchsräthe fetzte nach lebhafter Debatte die von der Abgeordnetenkammer gestrichenen Dispositionsfonds für die Ministerien der Finanzen, des Aeußern und des Innern in das Budget wieder
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8 6.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen dieses Reglements werden, insofern nicht die oben angeführten Bestimmungen des Polizeistrafgesetzes oder des Strafgesetzbuches Anwendung zu finden haben, mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft.^
§ 1.
Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Gailen, in den städtischen Antaaen sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeaufsichtigt umherlaufen, oder die Gebüsche, Grasplatze und Beete in denselben betreten zu taffen
§ 2.
Das Mitnehmen von Hunden auf den Friedhof, in öffentliche D-cnstgebäude, in WirthschaftSlocalc innerhalb der bewohnten Thelle der Stadt, auf den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffentlichen Festlickkeiten ist verboten.
§ 3.
Es ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlaufen
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Für jeden Hund, welcher in das nach Vorschrift der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, von der Bürgermeisterei zu führende Declarationsregister eingetragen ist, erhält der Besitzer des Hundes eine Blechinaeke ustt fortlaufender Nummer welche der Hund auf der Straße rc. stets am Halsbanoc oder am Maulkorb zu tragen har.
Alle bissig«» Hunde, ferner alle größeren Hunde, ausgenommen Jagdhunde, nanientlich Bullenbeißer, Bulldoggen, Metzger- und Schäferhunde, Neustmdländer, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer WDe, dann alle an einem Fuhrwerke angespannte oder zur Bewachung irgendwie angebundene Munde, endlich solche Hunde bezüglich welcher die Polizeibehörde deßsallfige besondere Anordnung getroffen
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Hunde, welche in dem Botanischen-Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bähnhöfen 1), oder zur Nachtzeit auf der Straße 3) ohne Beaufsichtigung umherlaufen, oder welche auf der Straße rc. nicht die im § 4 vorgeschriebene Blechmarke tragen, oder der Vorschrift zuwider nicht mit einem das Beißen wirksam verhindernden, Maulkorb versehen sind bezw nicht an der Leine geführt werden, sollen eiugefangen und dem LLasrnmeister überliefert werden, sofern der Eigenthmner nicht zur Stelle ist und den Hund in Gewahrsam nehmen kann. Die Rückgabe des Hundes erfolgt an ihre gehörig legitimirte Eigenthümcr oder Besitzer nur iw.erhalb der nächsten fünf Tage nach dem Einfangen der Hunde und nur gegen Erstattung der von der Polizeibehörde zu bestimmenden Futterkonen. Die binnen der genannten Frist nicht ausgelösten Hunde werden zu Gunsten der Gemeindekasse veräußert oder getödtet.
Durch vorstehende Bestimmung wird das gegen die Eigenthmner oder Besitzer der Sunde wegen Uebertretung der Vorschriften dieses Reglements, bezw. der Verordnung vorn 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, ein,n- leitende Strafverfahren nicht berührt.
Betreffend: Die Beaufstchtignnff der Hunde in der Provinsial-Hauptstadt Gießen.
3nr Verbütunq von Beschädigungen und Belästigungen durch Hunde, welche frei nnd ohne genügende Beaufsichtigung ihrer Besitzer henunlauscn, imre Ä Ä JSSÜBA »L. -
cvurk ÜOttl 3 Januar 1882 zu Nr. M. I. 27202 für die Provrnzral-Hauptfk^dt Gießen verordnet roic folgt.
oer .zustlI vom a. xsammi 100^ 6u j r TMIe der Stadt auf der Strave
letz en er Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
ein. — In Aügsburg verschied am Morgen des '22. Januar der ehemalige Reichstagsabqeordnete für das Allgäu, Dr. Völk, nach längerem Leiden. Der Verstorbene vertrat von 1871 bis 1878 den Wahlkreis Jmmenstadt-Lindau - Kempten im Reichstage nnd war als Anhänger des gemäßigten Liberalismus allezeit ein wackerer Vorkämpe für Deutschlands nationale Einigung.
Alle Nachrichten aus dem Süden der österreichischen Monarchie bestätigen das Wachsen des Aufstandes in Dalmatien und der Herzegowina. Neue Banden sind in den aufständischen Bezirken aufgetaucht, welche eine starke von 1000, 500 und 200 Mann haben fallen und welche jedenfalls ihre Bestrebungen darauf richten werden, sich zu vereinigen und dann irgend einen Handstreich gegen die Oesterreicher auszuführen. Die Letzteren haben bereits mit den Aufständischen eine Reche Gefechte zu bestehen gehabt, deren Ausgang m manchen Fällen in Folge der lückenhaften und unklaren officwsen Wiener Berichte sehr zweifelhaft erscheint. . .. .. , , ..
Die gesammte Politik Frankreichs wird gegenwärtig durch die ministerielle und parlamentarische Krisis beherrscht, welche in vielem Lande durch das hartnäckige Bestehen des Ministerpräsidenten Gambetta auf einer berankten Revision der Verfassung heraufbeschworen worden , ist. Welchen Aiisgang diese doppelte Krisis nehmen wird, läßt sich noch nicht lagen ; hat °s aber den Anschein, als ob dieselbe mit dem Sturze des Eabmets Gambetta enden werde. Schon die Thatsache, daß in dem zur Berathung öe^ie^'°5e]1' jektes gewählten Kammer-Ausschusse sich Zämmtliche Niitglieder, müeiner em.ig Ausnahme, als Gegner des Regierungs«wurjes erftart haben, ist W d Gambetta'schen Pläne bedenklich; ähnlich steht es mi aefa6t bat. Die der genannte Ausschuß hinsichtlich der Regierungs-Bo ig & ' ’ßorlaqe Punkte, welche der Ausschuß empfiehlt sind die nämlichen, welche ^Vortage des Cabinets enthält, aber mit Ausnahme des § -
Listenabstimmung betrifft, den die Commistion Revisionsprojekt bei
ständen ist es mehr als je zweifelhaft ob Gambetta s 2ce
die ganze Lage
zu Gunsten Gambetta s anderst in öer Deputirtenkammer
In ZtalienMst bur > i Annahme des Wahlreform-Gesetzes eine mit 217 gegen ^Stimmen t . Bie politischen und parfamentari»
S8WltÄ5’Äb^aft beschäftigt hat. Das Gesetz durch UekÄ Ä tirtter eine wesentliche Ausdehnung erfährt, ist dem


