Ausgabe 
23.11.1882 Zweites Blatt
 
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dtr. 274. Zweites Blatt. Donnerstag den 23. November 4882.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Aringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Berlin, 20. Novbr. DieBert. Polit. Nachr." schreiben: Wie ver­lautet , werden die Bedenken, denenKreuz-Ztg." undReichsbote" in Bezug aus die geplante Besteuerung des Betriebes von Tabak und geistigen Getränken Ausdruck gaben, innerhalb der conservativen Fraktion namentlich von Herrn Prof. Wagner erhoben. Während dieser vom socialpolitischen Gesichtspunkt die­selbe bekämpft, ist für Andere mehr die Erwägung entscheidend, wie einflußreich gerade bei den letzten Wahlen die den beteiligten Gewerken angehörigen Per­sonen im Interesse der Opposition gewirkt haben; sie befürchten von dein Gesetz­entwürfe eine Wiederholung jenes Vorgangs bei künftigen Wahlen.

Ohne Zweifel wird es nicht allzu leicht werden, den auch in den Kreisen der Freunde der BiSmarck'jchen Steuerpolitik sich erhebenden Bedenken zu begeg­nen; um so mehr erscheint es räthlich, sich nicht schon bei der Etatsberathung zu präjudiciren, sondern erst zu der ganzen Frage Stellung zu nehmen, wenn die Gründe vorliegen, mit denen die Staatsregierung ihre Vorlage be­gleiten wird.

Hinsichtlich der bereits erwähnten Entscheidung, betreffend den Ver­kauf von Branntwein auf Borg, verlautet weiter, daß Wirthen in der Provinz Westfalen folgendes Circular von den Amtsmännern mitgetheilt worden ist:

Durch ministerielle Entscheidung sind den Verkäufern von Branntwein rc. in dem Falle die ihnen erteilten Concessionen entzogen worden, wenn sie, statt Branntwein und andere Getränke nur gegen Baar zu verkaufen, solche an Andere, und besonders an Arbeiter, aus Borg abgelassen haben. Den Ver­käufern von Branntwein und anderen Getränken im hiesigen Amtsbezirk mache ich dies unter dem Bemerken bekannt, daß ich in jedem einzelnen zu meiner Kenntniß gelangenden Falle unnachsichtlich das Concessions-Entziehungsverfahren einleiten werde, sobald ihrerseits der unsere socialen Verhältnisse so tief schädi­

gende Branntweingenuß durch das die Familien ruinirenbe Borgsystem unter­stützt wird. Dasselbe gilt auch von anderen Getränken. Dies zur Warnung, und damit kein Branntwein- 2c. Verkäufer gegebenen Falles mit Nichtwissen ohne Grund sich zu entschuldigen trachte."

Die seit dem Eintreffen Lord Dufferin's in Kairo bedeutsamste Wendung der egyptischen Frage wird ohne Zweifel durch das Telegramm der Agence Havas" ausgedrückt, welches die Suspendirung des Processes Arabi signalisirt. Nach Allem, was über diesen Proceß verlautbart ist, kann man das

WortSuspension" in diesem Falle wohl am zweckmäßigsten nutNieder­schlagung" verdeutschen, denn eine Wiederaufnahme des Verfahrens erscheint so gut wie ausgeschlossen. Rechtliche Erwägungen haben bekanntlich im Proceß Arabi von Ansang an nur eine ganz untergeordnete und mehr beiläufige Nolle gespielt. Sultan und Khedive halten sich diese gefallene Größe am liebsten brevi manu nach landesüblichem Brauch vom Halse. Einer solchen Cabmetsjustiz hat nun die nicht etwa aus Motiven der Großmuth erfolgte Einmischung Englands definitiv vorgebeugt. Bei dieser Gelegenheit ist das ganze Proceß- material in englische Hände gerathen, und das Cabinet von St. James steht nunmehr im Begriff, dasselbe seinem Interesse gemäß zu verwerthen. Die Suspendirung des Processes gegen Arabi bildet einen ersten Schritt auf dieser Bahn, und man darf vermuthen, daß die Zeit des Temporisirens am längsten gewährt haben dürste. Bereits ist von einerdecenten" Annexion Egyptens in England int Gegensätze zu derindecenten" Annexion Tunesiens in Frank­reich die Rede.

Von der egyptischen Operations-Basis richtet sich der Blick der englischen Politik nach Abysfinien. Die neuesten Bemühungen des letzteren Staates um die Erlangung eines Hafenplatzes am Rothen Meere lassen sich unschwer auf britische Initiative zurückführen. Bis dato ist Abysfinien bekanntlich von aller maritimen Communication ziemlich abgeschnitten. Der Erwerb eines Hafens würde dem englischen Handel nach Ostafrika einen mächtigen Impuls verleihen, sofern Abyssimen nut feinen Dependenzen jetzt durch die Nilroute nur sehr schwierig zugänglich dann dem Handel und der Industrie Großbritanniens ein schier unerschöpfliches Feld der Ausbeutung eröffnen würde.

Ihrerseits verfolgt die französische Colonisations-, besser Eroberungspolitik in Afrika, ein concentrisches Vordringen von Norden und Westen gegen das Centrum desdunklen Welttheils" hin. Brazza's Acquisitionen sind soeben durch die Regierung in aller Form anerkannt worden, und Vorkehrungen sind im Gange, am Kongo dauernd festen Fuß zu fassen. Die Erwerbung Tune­siens, der Ausbau der Schora-Transversal-Bahn, die Operationen in Sene- gambien, dazu, wie gesagt, die Unternehmung de Brazza's Alles drückt auf die systematische Durchführung der französischen Hegemonie im Westen Afrikas, eis Gegengewicht, wenn man will, gegen Englands Vordringen im Osten.

Lokale-.

Gießen, 22. November. [17. Sitzung der Handelskammer am 18. November.) Anwesend die Herren Ed. Silberetsen, S. Heichelheim, F. C. B. Koch, A-Kraatz, R. Scheel, A. Zinßer.

Die Eingänge 386408 werden vom Vorsitzenden zur Kenntniß der Kammer Bracht und theils zur Ctrculatton, thetls zur Bibliothek bestimmt, theils ad acta gelegt.

Die Handelskammer Mainz theilt mit, daß sie gemäß der Vorschrift der Geschäfts- vrdnung den hessischen Handelskammertag nach Mainz einberufen werde, sobald die WSoibnung für die diesjährige Generalversammlung des deutschen Handelstages 'gestellt sei. Dieselbe ersucht um Mlttheilung etwaiger Anmeldungen für die Tages- orbniutß.

Die Kammer beschließt, die von der Handelskammer Cassel und dem Handels- vttetn Bockenhetm in der letzten Eisenbahnc onfennz zu Frankfurt a. M. angeregte Frage

wegen Abänderung des § 59 des Betriebsreglements der deutschen Eisenbahnen, betr das Dispositionsrecht der Absender, für die Tagesordnung des hessischen Handels­kammertags anzumelden. Delegirt werden zum Besuche des Hondclskammertages die Herren Ed. Silberetsen, S. Heichelheim und Dr. Engelmann.

Die Eisenbahndtrection Köln theilt die Tagesordnung für die am 19. December stattfindende Eisenbahnconferenz daselbst mit und ersucht um Anmeldung etwaiger Anträge. Seitens derselben Direct on ist das Protokoll über die Ausschußsitzung vom 6. November eingesandt worden. Danach hat der Ausschuß beschlossen, den s. Z. von der Handelskammer Gießen angemeldeten Antrag, betreffend Rcductwn der Eisenbahn­tarife ab belgischcholländische Grenze für Getreide und Mais in Beziehung auf den letzteren Artikel für die Plenarberathung zu empfehlen resp. der Generalconferenz die Frage zur Erwägung vorzulegen, ob die beantragte Frachtreduction für den Artikel Mais mit Ausdehnung auf die deutschen Nordseehäfen zu bewilligen sei. Zur Ver­tretung der Kammer bet dieser Conferenz wird Herr A. Katz bestimmt.

Die Handelskammer Mainz übersendet Abschrift einer der Kammer zugegangenen Verfügung, inhaltlich welcher das Großh. Ministerium der Finanzen erklärt, keinen Anlaß zu haben, aus das Gesuch der Handelskammer Mainz (als Vorort des hessischen Handelskammertags) einzugehen: vor Berathung des Gesetzentwurfs, die Besteuerung der Gewerbe betreffend, in den Kammern die Gutachten der Großh. Handelskammern einzuholen. Die Handelskammer Mainz glaubt sich bei dieser Verfügung nicht beruhigen zu sollen und fragt an, ob die hiesige Handelskammer damit einverstanden sei, daß das Gesuch an Großh. Ministerium der Finanzen nochmals gestellt und gleichzeitig dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz davon Kenntniß gegeben werde.

Die Kammer beschließt, in Beantwortung dieser Anfrage zu erklären, daß sie sich von einer erneuten Vorstellung m obigem Sinne keinen Erfolg versprechen könne.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz benachrichtigt die Handels­kammer, daß die Wirkung der spanischersetts erfolgten Kündigung des Handels- und Schifffahrsvertrags mit Spanien bis zum 15. December l. I. hinausgeschoben worden sei. Die Kammer beschließt im Interesse des Handelsstandes Veröffentlichung dieser Mittheilung.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz übersendet ein Exemplar des Jahresberichts des k. k. österreichischen Consulats zu Chicago zur Einsicht. Die Kammer beschließt Ctrculatton dieses Berichts.

Die Eisenbahndtrection Hannover übersendet ein Verzeichniß derjenigen Gegen­stände. welche für die neunte Conferenz zu Hannover angemeldet worden sind, bemerkt aber gleichzeitig, daß der größte Theil der gestellten Anträge bereits seine Erledigung gefunden habe und die übrig bleibenden nicht so dringender Natur seien, daß es erforderlich erscheine, noch vor der am 1. Januar k. I. ins Leben tretenden Einsetzung eines Beztrkseisenbahnrathes darüber zu verhandeln.

Die Eisenbahndtrection macht deshalb den Vorschlag, von Anberaumung der Conferenz abzusehen und fügt für den Fall der Annahme dieses Vorschlags gleichzeitig den Dank an die Theilnehmer der bisherigen Conferenzen bei. Die Kammer nimmt Kenntniß von dieser Mittheilung.

Die Handelskammer Gießen hat vor einiger Zeit bet Großh Ministerium des Innern und der Justiz den Antrag gestellt, Großh. Ministerium möge den Mißstand beseitigen, daß tm Mahnverfahren die Gebühren der Staatskasse für die Zahlungs­befehle und die Vollstreckungsbefchle von den Gertchtsschretbern durch unfranktrte oder unter Zuschlag des Portos zu den Kosten frankirten Kostenrechnungen angefordert werden und daß unmittelbar darauf der Gerichtsvollzieher seine eigenen Gebühren durch Postnachnahme erhebt.

Dieser Antrag der hiesigen Handelskammer hatte die Unterstützung der meisten übrigen Handelskammern des Landes gefunden.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat darauf hin verfügt, daß die Gerichtsvollzieher in den erwähnten Fällen künftig die Gebühren der Staatskasse gleichzeitig mit ihren eigenen Gebühren zu erheben und mit den Gertchtsschretbern zu verrechnen haben. Seitens des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz wurde ein Exemplar der Verfügung übersandt.

Das Präsidium des deutschen Handelstages ladet zu dem am 15. und 16. Decbr. in Berlin stattfindenden elften deutschen Handelstages ein. Die Kammer beschließt, den Handelstag zu beschicken und delegirt dazu den Vorsitzenden Herrn Silberetsen, im Falle der Verhinderung desselben den Stellvertreter des Vorsitzenden, Herrn L. Georgi.

Der Vorsitzende theilt mit, daß die mit Berathung der von Herrn A. Katz beantragten Geschäftsordnung beauftragte Commission ihren Auftrag vollzogen habe, erinnert aber daran, daß die Erneuerung der Kammer in den nächsten Wochen bevor­stehe und schlägt vor, eine Beschlußfassung bis nach vollzogenen Neuwahlen zu verschieben. Die Kammer stimmt bet.

Es wird darauf hingewiesen, daß das Großh. Eichamt bisher nur an einzelnen Tagen der Woche Eichungen vornehme, daß es aber im Interesse des Handelsstandes liege, jeden Tag Fässer und dergleichen eichen lassen zu können und beantragt, Großh. Ministerium der Finanzen um desfallsige Anordnung zu ersuchen. Die Kammer beschl eßt demgemäß

Im Laufe des December müssen laut gesetzlicher Bestimmung die Erneuerungs- wablen für die Handelskammern stattfinden, die drei dienstältesten Mitglieder der hiesigen Handelskammer scheiden in Folge dessen aus und sind drei Neuwahlen vor­zunehmen. Das dienstälteste Mitglied ist Herr S. Heichelheim, die drei nächst dienstälteften sind die Herren L- Georgi, F. C. B- Koch und Ed. Silberetsen. Das Loos bestimmt die Herren L- Georgi und Ed. Silberetsen zum Ausscheiden- Sonach sind Neuwahlen für die Herren Georgi, Heichelheim und Silberetsen vorzunehmen. Zum Wahlcommffsär wird Herr R. Scheel ernannt, zu Urkunds­personen die Herren C. Ohler und C- Nowack.

Vermischtes

Groß-Karben, 21. November. Am vergangenen Samstag fand hier in der Brucker'schen Angelegenheit Z^ugenverhör durch den Untersuchungsrichter statt. Das Gerücht, Brücker sei inhafttrt, bestätigt sich bis jetzt nicht. Brücker ist noch bettlägerig.

Burg-Gräfenrod, 21. November. Am vergangenen Samstag etwa gegen 6V< Uhr Morgens brach hier in einer mit Stroh und Heu angefüllten, ziemlich isolirt stehenden Scheune Feuer aus, welches dieselbe, trotzdem von hier, Groß-Karben, Kaichen und Klein-Karben sehr rasche Hilfe herbeieilte, in einigen Stunden in Asche legte. Die Scheune, sowie das dazu gehörige Wohnhaus sind einzeln vermiethet und hatte der Miether des ersteren Tags zuvor noch seine Früchte dreschen lassen. Dieselben waren bei dem deutschen Phön x versichert. Das Amtsgericht zu Friedberg traf auf Bericht der hiesigen Bürgermeisterei schon am Nachmittage hier ein und ordnete nach längerem Verhör die Verhaftung des im oben erwähnten Wohnhause wohnenden Miethers an. Derselbe sollte, wie ihm Tags zuvor schriftlich angekündigt worden war, am Samstag exmittirt werden. Man vermuthet deßhalb, daß man es hier mit einem Akt der Rache zu thun hat.