Ausgabe 
23.7.1882 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

lnt w»t.» Sl^htnev. idjcr $cn empfiehlt 491» ^ann.

len.

11882:

BI

Kapelle des 'giment

xllögg.

7 Uhr.

. Saale litt,

rr.

8ühr

5913

Wtx

!Ä>

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Nr. 169» Zweites Blatt. Sonntag den 23. Juli 1882

Gießener Anzeiger

Bureaur Schulftraße 8. 18. Erscheint iLglich mit Ausnahme des MsutagS. Preis vierteNährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringrrlkchn.

m»ii>»mMMni!niWm i«i! __________________ , |! Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Anzeigepflicht bei Viehseuchen.

Bekanntmachung.

Nachstehenden Mnisterial-Erlaß bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, am 15. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

».»«ff.«», « 06» .... « o. 3v4i 1882.

Das Großhcrzoglichc Ministerium des Innern und der Justiz

t r , r an die Großherzoglicken Kreisämter.

Lir sehen uns veranlaßt, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen:

«..j-, ?,eJ 2, b des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vorn 23. Juni 1880 verpflichtet jeden Mehbesitzer zur sofortiaen Anznge bei der Polizeibehörde, wenn er von dem Ausbruche einer der in § 10 des obengenannten Gesetzes aufaefübrten Seuchen nhpr nnn tJr- m,$f*9f .®C "Un5"'e[^e. den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, auf irgend eine Weise Kenntniß erhalten hat Die qlüchm ob, welcher m Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dem fnfnrtb-^e nrn lmb ^uglrch der IN fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. ß Polizeibehörde) sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sich.gewerbsmäßig mit der Ausübung

^|ter^l^unbe beschäftigen, ingleichen die Fleischbeschauer, sowie diejenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beseitigung Verwertbung oder Bearbeitung ©eirfm rnh^r bnnf Bestandtheile sich beschäftigen, wenn sie, bevor ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat^'von dem Ausbruche eine? diesen

Seuchen oder von Erscheinungen unter dein Viehitande, welche den Verdacht eines Seuchenausbruchs begründen, Kenntniß erhalten

£K Seuchengesetzes angeführten Seuchen, auf welche sich die Anzeigepflicht erstreckt, sind i

2) Tollwuth, 3) Rotz (Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel, 4) Maul- und Klauenseuche des Rindviehs, der Schafe Ziegen und Schweine, 5) Lungenseuche des Rindviehs, 6) Pockenseuche der Schafe, 7) Beschälseuche der (Schmiervüh)^ö,d*dKnau*f'$laÖ ber Wrbe und des Rindviehs, 8) Räude der Pferde, Esel, Maulthiere, Maulesel und der Schafe

b/r Biehbesiher oder dessen Vertreter, wozu auch derjenige zu rechnen ist, welcher fremde Thiere in Gewahrsam hat unter Polizeibehörde vt blc ob.cn /mahnte Anzeige über den Ausbruch einer Seuche oder den bloßen Seuchcnverdacht und zwar bei der Orts-

für die £a A!!?w^^e,k8ere^?§t wich'Ä/^ Unterlassung der Anzeige außerdem »och den Anspruch auf die Entschädigung, welche ihm dem Minffterialausschreiben^>ont 18 Mä/'tM? «folgten Anzeigen von Seuchenausbruch und Seuchengefahr haben die Ortspolizeibehörden nach

die von chneu"getroffenen Ano^nungen^anMzAgen.O^^b""^^"bE ^^^chengesetz, Seite 95) alsbald dem Kreisamte Mittheilung zu machen und dabA

In Vertretung:

-----7 Knorr. Schaum.

Bestimmungen ^inc Mm Stral^mrwfftt fft 6cfcaf ®Cl---02) wer*ni?t^ntcr ,e.iner. 2Bod)e wird, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen verdacht unterlaßt, oder iänaer als 24 ©tunh/n nack Vorschrift der 9,und 10 zuwider die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchen-

fremder Thiere besteht, fern zu halten; L 2?' .erhaltener Kenntniß verzögert, oder es unterlaßt, die verdächtigen Thier- von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung Thiere angehören, vorsätzlich oder^achtönig^oder'der^Re'ileiV^sil^^^iidigung fällt weg: 1) wenn die Besitzer der Thiere oder der Vorsteher der Wirthschaft, welcher die Besitzer des G-bösis, der Stallung, Kopp!-?oder Weide^vorsä^i-b'füglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere, der unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener KenütuiMerzöge^" 9 unb 10 8urolbcr' bte Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom Seuchcnverdacht

Wochenschau

Die schon oft aufgestellte Behaupt^a^daß ^die Interessen Deutschlands durch die egyptische Krisis in keiner Weis/ 'direct berübtt würden und daß deshalb die deutsche Politik bezüglich EgypL sich nach Kiner SM Ma^t/"°uben S'aU(^h?at mrdrMle? Elsagenden Leitartikel derNordd. .9 StQ- aber die Stellung Deutfchlands im Orient eine neue Bekräftiauna erfahren In demselben ist die Politik des Fürsten Bismarck inmitten bJ europäischen Concerts mit vollkommenster Genauigkeit präcifirt klar und offen läßt der Reichskanzler erklären, daß Deiüschland inmitten ver betheiligten Mächte unparteiisch bleiben werde, weil es im Orient keine wichtigen Interessen -u ver­treten habe und auch nicht die Neigung verspüre, wie seiner Zett das Napoleo­nische Frankreich, eine Art Censoren- und Schulmeisterrolle zu spielen Gerade aber diese kluge Zurückhaltung ermöglicht es Deutschland, falls sich in der wei­teren Behandlung der egypuschen Frage Differenzen zwischen einzelnen Mächten ergeben sollten, vermittelnd aufzutreten und abermals die Rollendes ehrlitfien Maklers" zu übernehmen. Bis jetzt ist es aber der St£ £

taenben beutschen Staatsmannes stets gelungen, das Einverständnis' zwischen den europäischen Hauptmächten zu erhalten und man dar darum hoffen daß ft?» der egyptische» Krise, es dem g

pursten Bismarck gelingen werbe, die sich erhebenben Gegensätze zu mildern unb auszugle>chen unb so den europäischen Frieden zu erhalten

SS"« nnb

.~,n' ^ONN u. s. w. betreffs Rückberufunq des Erzbischofs

Melchers i|t vom Kaiser und König dem Cultusminister v. Goßler düng überwiesen worden. Herr v. Goßler hat nun den Unterzeichn de7 ^in- n» befürworten ' 9 l J Gesuch an Allerhöchster Stelle

7** vV|UVlUvllvll»

-----

, . . Die Thatsache, daß in der Bundesraths-Sitzung vom 5. Zuli ber Der Abstimmung über den Antrag Windthorst, betr. die Aufhebung des Jntermrungs- und Expatriirungs-Gesetzes, Bayern für den Windthorst'jchen An­trag gestimmt hat, ist geeignet, Befremden zu erregen, daß sich hierdurch der zweitgrößte deutsche Staat in einen gewissen Gegensatz zu der preußischen Kirchen- politik stellt. Wie man hört, wird, wie bei der Abstimmung über das Tabak- monopol, diese Haltung Bayerns damit motivirt, daß die Reichsregierung ohne- hin im Bundesrathe der Mehrheit sicher war und Bayern also ohne weitere Rücksichtnahme auf seine ultramontane Kammermehrheit im Sinne der letzteren stimmen konnte. Indessen scheint es die bayerische Regierung doch für gerathen gehalten zu Haben, dem Fürsten Bismarck nähere Aufklärungen zu geben, wenig­stens wird so die neuliche Reise des bayerischen Bevollmächtigten, Grafen v. Lerchenfeld-Köfering, nach Varzin erklärt.

Trotzdem, daß die Czechen nun ihre eigene Universität in Prag erhalten haben, wirbelt diese Angelegenheit noch immer Staub auf. Die Ver­fügungen des Unterrichtsministers Baron Conrad, daß bei den Staatsprüfungen der czechischen Candidaten die deutsche Sprache zu berücksichtigen sei, hat bei den czechifchen Heißspornen natürlich heftigen Unwillen erregt. Jetzt wird dahin gearbeitet, daß diejenigen Mitglieder der Prüfungs-Commission, welche nicht dem Professoren-Collegium der czechischen Universität angehören, Strike machen und das ihnen anvertraute Amt ablehnen, wenn nicht der Unterrichtsminister seine Verfügung zurücknimmt. Am Mittwoch stattete Kaiser Franz Josef dem deutschen Kronprinzen-Paare, das sich in diesen Tagen bei Gelegenheit seiner Durchreise nach Tyrol imd der Schweiz in Wien aufhielt, einen halbstündigen Besuch ab.

Die Verhandlungen der französischen Deputi rtenkammer am Dienstag und Mittwoch über die Bewilligung der Regierungsforderung von 7,800,000 Frcs. zu Marinezwecken haben zu einem großen Erfolge des Minister­präsidenten Freycinet geführt, der sich äußerlich dadurch charakterisirt, daß die Kammer mit 340 gegen 66 Stimmen die Forderung bewilligte. Die Aus-