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1882

Donnerstag den 23. Februar

Nr 46

iekener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Burea« r Schulstraße B. 18.

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Oesterreichs innere Politik.

Die Verhandlungen des österreichischen Herrenhauses und, dann auch dre- jenigen des Abgeordnetenhauses haben in schroffer und leidenschaftlicher Werse dargethan, daß die politische Unzufriedenheit in der österreichischen Halft der Habsburgischen Monarchie in hohem Maße wegen ,derfWeunblKg^dtung der Iiegierung gewachsen ist. Am tiefsten verletzt suhlt sich durch die Regwrungs- Politik die von den deutschen Elementen getragene österreichische Verfassungs­partei, weil die Regierung mit ihrer angeblichen Ausgleichspolitik der Reactwy in die Hände arbeite und dadurch den Hatz Aller gegen Alle m Oesterreich entflamme; verschiedene Führer der Opposition gingen m ehren Reden sogar soweit, daß sie erklärten, aus patriotischen Gründen dieser Regierung das Budget verweigern zu inüssen In letzter Woche gab es m dem osterrerchlschen Abgeordnetenhause dann noch eine große Redeschlacht zwischen dem,-'Minister­präsidenten Grafen Taaffe und den Abgg. v. Plener und Jacques m welcher die letzteren ausführten, daß Oesterreich m seiner, Cultur und Verwaltung deutsch sein muffe oder es werde bald aufhoren zu exrstrren, wogegen der Ministerpräsident Graf Taaffe in zornentflammter Rede zur Geltung zu bringen suchte daß Oesterreich, um seine staatliche Existenz zu wahren, eben nicht lediglich deutsch bleiben dürfe, sondern auch den anderen unter fernem Scepter lebenden Nationen nationale Zugeständnisse machen muffe.

Man sieht also, daß es der alte Nationalitäten- und Nacenkampf ist, welcher in Oesterreich heftiger denn je entbrannt ist, und wir können dielet .THatsachL. gleich hinzusügen, daß das Deutschthum Oesterreichs m schwerer Ge­fahr ist und aus seiner ehemaligen Stellung in Oesterreich von den Czechen, Polen und den kleineren slavifchen Nationen dieses Landes wahrscheinlich ver­drängt werden wird, denn die Gegner des Dentschthums haben in Oesterreich das numerische Uebergewicht und finden außerdem noch in der Regierung eine Stütze, die selbst auf die Gefahr hm, die Sympathien ihrer Unterthanen deut­scher Abkunft zu verlieren, entschlossen zu sein scheint, die Gunst ihrer^lavifchen Unterthanen zu gewinnen. Es ist nun nicht zu verkennen, daß m Oesterreich die Regierung ihrem buntscheckigen Völkergemisch gegenüber eine sehr schwierige Aufgabe hat und daß zumal seit dem Austritte Oesterreichs aus dem deutschen Bunde das Decentralisations-Fieber in der Habsburger Monarchie begann und sich jede Nation dort als etwas Eigenartiges, Besonderes ftihlte, und daß diese Bestrebungen zunächst die staatliche Trennung Ungarns von Oesterreich bewirkten und nun auch noch zu weiteren staatlichen oder vielmehr stammesgenossenschafl- lichen Sonderstellungen zu führen scheinen. Dabei leuchtet den gegenwärtigen österreichischen Staatsmännern die Devise vor: Divide et impera, Th eile und herrsche! Oder wie sie es anmuthiger ausdrücken: Freie Nationen im gemein­samen Staate! In der Politik urtheilt man aber in letzter Linie nicht mehr nach den Plänen und Theorien, sondern nach den Erfolgen und diese sind m Oesterreichs Politik zur Zeit sehr tnißlicher Natur und jedenfalls viel ungün­stiger, als man dem Deutschthum, das doch das erste Cultur-Element Oester­reichs ist, eine bevorzugte Stellung itoch einräumte. Indessen kann man in Oesterreich auf diesem halben Weg wohl kaum stehen bleiben und muß entweder ordentliche Conförderativ-Politik treiben und einen richtigen Staatenbund grün­den, in welchem der Kaiser von Oesterreich zugleich König von Böhmen, Fürst von Mähren, Erzherzog von Oesterreich u. s. w. ist, oder man muß zürn alten Centralstaate mit dem Deutschthum an der Spitze zurückkehren. Nur die ener­gische und loyale Durchführung des einen oder anderen Regierungs-Systems kann Oesterreich retten, denn das Schwanken nnd Zaudern bringt fein Staats­wesen in Gefahr.

Deutschland.

m Darmstadt, 21. Februar. In der 5. Sitzung der zweiten Kammer vom 17 d M. beantwortete Se. Exc. der Herr Staatsminifter Freiherr v. Starck, wie bereits kurz gemeldet, die Interpellation des Abg. Haas in Betreff einer Revision der Landesculturgesetzgebung, namentlich der besetze vom 7 Oct ob er 1830, die Wiesencultur betreffend, vom 2. Januar 1858, die Entwässerung von Grundstücken betreffend und vom 18. August 1871 die Zusammenlegung der Grundstücke, die Th-.l- barfeit der Larcellen und Feldwegeanlagen betreffend. Der Interpellant fragt, ob bet Gelegenheit einer solchen Revision der Erlaß von Vorschriften in Aussicht genommen fft wttch di- Bildung von Landeskultur - Genossenschaften bezwecken. Die h.erau ertbellte Antwort des Staatsministers lautet:Aenderungen der von dem H-rrn Inter, pellanten bezeichneten drei Gesetze sind aus den landwirthschastlichen Kreisen bis letzt nur bezüglich des Gesetzes vom 18. August 1871, die Zusammenlegung der Grundstücke, die Tbeilbarkeit der Parzellen und di- Anlage von Feldwegen betreffend, angeregt worden und ist die Großh. Regierung dermalen mit der Prüfung der detzhalb von der C-ntralst-ll- für die Landwirthschaft und die landwirthsehafll,ch-n V-r-me gest-llt-n Anträae befaßt, je nach deren Ergebnrh ste sich die Vorlage abändernder Gesetz-s- Borschläge vorb-^alt-n muß. Hinsichtlich der beiden anderen Gesetze sind Wünsch- und Beschwerden in den zunächst betheiligten Kr-tsen nicht laut geworden und. hat mS- besondere dl- genannte C-ntrolst-lle, der seit Jahren auch der H-rr Interpellant an. aebLrt keinen A«laß gehabt, bezügliche Anträge an die Regierung gelangen zu lasten, dieselbe kann daher ein B-dürsMß diese Gesetze einer R-vffion zu unterzuhen, zunächst nicht erkennen. Wenn der Herr Interpellant für den Fall einer Revision der erwähnten

Gesetze aus d'e Bildung von Cultur - Genossenschaften hinweist, so erkennt auch die Großh. Regierung in den G-nossenschasten ein kräftiges Mittel zur Forderung der Land- wirtbschaft und gerade aus dem Gebiete, das die Gesetze über die Wiesencultur und die Entwässerung und Bewässerung von Grundstücken umfaßt, wird buxä) die Bildung von Genossenschaften Manches zu erreichen sein, das die dermalige Gesetzgebung nicht unttr allen Umständen zu erreichen zuläßt. Di- Regierung wird daher auch be,-m-r eventuellen Revision dieser Gesetze die Möglichkeit der Bildung von Genostenschaften

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Beantwortung, ob nach Analogie des Art. 5, Pos. 2 des Gesetzes vom 27 April 188 , den Bau und die Unterhaltung der Kunststratzen im Großherzogthum betreffend, mit der Unterbaltunasvsticht das Eigenthum der von den Gemeinden u. \ w. an die Kreise übergehenden Kunststratzen auf dieKreise übergeht, unb ob aieruna aeneigt ist eine alle Zweifel über diese Eigenthumsverhalimsie beseitigende Declaration des Wegbaugesetzes zu veranlassen.- Die Antwort: Gr. Excell^ des Herrn Staatsministers Fre.herrn v- Starck hierauf lautet:Da das Gesetz eine auodruck- licke Bestimmung nicht enthält, nach der das Eigentbum an den von den Oe- meinbenu t w?in die Unterhaltung des Kreises übergehenden Vicm straßen an d n Kreis überzugehen hat, hat die Großh. Regierung die Ansicht, daß dieses Eigenthum nickt an den Kre's übergeht, vielmehr den bisherigen Eigenthümern verbleibt. Cine analoge Anwendung der durch Pos. 2 des Art- 5 des Gesetzes getroffenen Bestimmung auf dem hie? unterstellten Fall erachtet sie nicht als zulässig. Eine Declaration des Gesetzes zur Beseitigung der in der berührten Richtung erwachsenen Zweifel wird nur auf dem Wege des Gesetzes selbst stattfinden können. Die Großh. Regierung ist, da nnck sie eine Bestimmung für geboten erachtet, wonach das Eigenthum der von den Än iu? Unte?6aTtuno übernom-ienenSBicinalftrafien von den Kreisen unter gewysen Voraussetzungen möckte^ erworben werden können, mit der Prüfung der Frage b - schäsiigt unb8mu6 sich vorbehalten, geeigneten Falles eine dessallstge Vorlage an die ®S 2G Februar. In Ausführung des Art. 1 des Gesetzes vom

^»«femher 1878 die Landes - Brandversicherungs r Anstalt betr., wonach aus der iährlidun Gesammteinnahme der Landes-Brandversicherungs-Anstalt eine Summe in WZMVWWMM

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tu Nidda 600 * Kreis Friedberg: Den freiw- r5buerwey^en M b kOdenber9 300^4. Kreis'Lauterbach: Der G-memd- E chenwd 700 X^ ,K«is Schotten: Den Gemeinden Ulrichstein 600 X, Neogesyain iv

Provinz Oberhessen: 7200 - ffiomeinbe 2ßeifenciu 1000 X. Kreis

Provinz Rh-mb-ss-ri. Kre.s Mainz. Der Gm Oppenheim: Der freiw-

Bingen: Der freiw. F-uerwehr zu H^-^ 2s0^L. Kre, ^pp.^y^^^ jU Ober- IN llndenbeim 250 31.. Kreis 2ü50titi5 . Lonn

Nörspm loo®ummme in der Provinz Rh-inh-st-n: «00

Gesammtsumm-i der Bewill'gmigen. ^4 012 ^ . Landtaas-Abgeordnete Berlin, 20. Februar. Der J^ ag objanbtag^

v. Bockwn-Dolffs feierte gestern fernen 80^ Gebmtstag^ ^^^nheit wahr- 1802 geboren. Von Abgeordneten aller Part fahren ununterbrochen

genommen, dem greisen Polksvertreter welche st bie^@(ü(froün^e .u üer das Mandat eines Landtags-Abgeordne en Ntz , [je6 ^eirn D. Bockum- feltenen Feier darzubringen. Dre natronattrb^l s n D 6unp> Schläger Dolffs durch eine Deputation -bestehend_au ?rr 0 Bockum-Dolffs, der und Weber, eine Glückwunsch-Adresse gerührt für die freund-

sich noch einer seltenen Rüstigkeit erfreut, dankte Auer g

liche Aufmerksamkeit. . , .-.-Streiten am Sonnabend im preuß. Abgeord- Das war wieder em heißes 93,000 X, welche dem Minister

netenhause, welches der hewMgt wird, hervorrief. Alle

des Innern alljährlich zur l ^ ^uamvfes wurden wieder an das Tageslicht die Sünden des verflossen^ Wahiw R ^mufeige Wäsche" der gegnerischen gezogen und fn't unendlich m 9^ ^hr richtig bemerkte, gewaschen. Ganz Parteien, wie der: Ab» sein, was der genannte Herr noch ausfuhrte,

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Nr 5 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegebeu den 17. d. M., enthält:

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®6«3l,?eta«e 1882. G,°ßhMWlA- »b-«.

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