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Deutschland.
Darmstadt, 20. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 8. Juli den Kreisarzt des Kreis-Gesundheitsamtes Büdingen, Medi- cinalrath Dr. Ludwig Westernach er, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, in den Ruhestand zu versetzen und demselben aus diesem Anlaß das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen;
an dems. Tage den Kreis-Assistenzarzt für den Kreis Offenbach, Dr. Her- mann Koch, zum Kreisärzte des Kreis-Gesundheitsamtes Büdingen zu ernennen.
Darmstadt, 20. Jult. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 8. Juli 1882 den Districts-Einnehmer der Districts-Einnehmerei Nieder- Jngelheim, Conrad Becker, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen;
an demselben Tage zu ernennen: Die Hauptsteueramts-Assistenten 1. Classe bei dem Hauptfteueramt Mainz Kaspar Müssing und Johann Martin Bender zu Revifionscontroleuren bet den Hauptsteuerämtern Gießen und Mainz, die Hauptsteueramts-Assistenten 2. Classe Georg Kaspar Zimmermann, August Jrle und Johann Georg Brugmann bei dem Hauptsteueramt Mainz, Adam Rapp bei dem Hauptfteueramt Bingen, Martin Jung bet dem Hauptsteueramt Offenbach und Sebastian Treu sch bei dem Hauptsteueramt Worms zu Hauptsteueramts-Assistenten 1. Classe bei diesen Hauptsteuer ämtern. sowie die Finanzasptranten Steucraufseher Conrad Fuchs zu Mainz, Wilhelm Sart onus aus Darmstadt und Jacob Karn aus Heubach zu Hauptsteueramts-Assistenten 2. Classe bet dem Hauptsteueramt Mainz, den Finanz- Aspiranten August Schmidt aus Romrod zum Hauptsteueramts-Assistenten 2. Classe bet dem Hauptsteueramt Gießen und den Finanzaspiranten Philipp Jacob Göbel aus Dautenheim zum Hauptsteueramts-Assisienten 2. Closse bei dem Hauptsteueramt Offenbach, sowie endlich den bei dem Kaiserlichen Hauptzollamt Hamburg commissarisch verwendeten Hauptfteueramts-Assistenten 2. Classe Adam Weiß zum Hauptsteueramts- Assistentcn 1. Classe und den bet demselben Amte verwendeten Finanzasptranten Jacob Stuckert aus Lengfeld zum Hauptsteueramts Assisten 2. Classe;
an demselben Tage den Hauptfteueramts-Assistenten 1- Classe Karl Gengenbach zu Mainz in gleicher Diensteigenschaft an das Hauptsteueramt Darmstadt zu versetzen.
— Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 31, enthält das nachstehende Ausschreiben vom 15. Juli 1882, betreffend Vereinbarung zwischen Hessen und Preußen wegen gegenseitiger Rechtshülfe in Verwaltungsangelcgenbeiten, insbesondere in der Beitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle, sowie in der Vollstreckung polizeilicher Strafverfügungen und Executtvstrafen:
Der Königlich Preußischen Regierung ist gelegentlich der in obigem Betreffe gepflogenen Verhandlungen von der Großherzoglichen Regierung zugeftanden worden, daß die mit der Vollstreckung der gerichtlichen Strafen betrauten Großh. gerichtlichen Behörden und Beamten auch fernerhin, wie dies bisher viefach gestehen, die im Preußischen Staate erkannten Polizei- und Executivstrafen einziehen werden, insofern d;e erwähnten Behörde» und Beamten sich dazu für zuständig erachten und die Vollstreckung nach denselben Grundsätzen bewirkt werden kann, welche für die Vollstreckung der gerichtlichen Strafen bestehen.
Hierbei ist zugleich zwischen den beiderseitigen Regierungen verabredet worden, daß in allen oben bezeichneten Fällen und namentlich dann, wenn Seitens der Großherzoglichen Amtsgerichte auf Ersuchen Preußischer Polizeibehörden Polizeistrafen vollstreckt werden, welche gegen einen im Großherzogthum wohnenden Contravenienten festgesetzt worden sind, diejenigen Kosten der Zwangsvollstreckung, welche von dem Schuldner nicht eingezogen werden können, von der ersuchenden der ersuchten Behörde nicht zu erstatten sind.
Indem wir die Justizbehörden von Vorstehendem in Kenntniß setzen, empfehlen wir denselben, sich darnach zu bemessen.
Berlin, 18. Juli. Bezüglich der Ernte-Aussichten schreibt die „Prov.- Corresp.", dieselben würden nach den vorliegenden Berichten als gute, zum Theil vorzügliche, bezeichnet; nur für Obst seien sie gering, für Wein genügend, jedoch nicht allzuviel versprechend. Die Futter-Ernte des ersten Schnitts sei sehr reichlich , der Saatenstand durchweg vortrefflich und sei Winterung und Sommerung gleich gut, in erster Reihe Roggen, dessen Ertrag weit über eine Mittel-Ernte hinausgehe. Neber Weizen, Gerste, Hafer lauten die Nachrichten fast ausnahmslos recht gut; auch bezüglich der Rüben, Kartoffeln und Erbsen, seien die Aussichten, wenn auch nicht gleich hoffnungsreich, doch durchaus ziemlich befriedigend.
— Der erste Cholerafall in diesem Jahre ist gestern in Charlottenburg constatirt worden. Ein Bettler wurde krankheitshalber in das dortige Krankenhaus geschafft, wo er an asiatischer Cholera gestorben ist. Zur Beruhigung wollen wir hinzusügen, daß sofort alle gebotenen sanitären Maßregeln getroffen worden sind, um einer Ausbreitung der Krankheit vorzubeugen.
— In Bezug auf den von uns gebrachten Artikel über das Anwachsen des kaufmännischen Proletariats durch die Massenausbildung von unbesoldeten Lehrlingen, der den Vorzug genossen hat, von einer sehr großen Anzahl deutscher Zeitungen beachtet zu werden, wird den „Verl. Politischen Nachrichten" geschrieben, daß der Verein „Merkur" in Nürnberg beabsichtigen soll, Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung des kaufmännischen Lehrlingswesens anzubahnen.
— Der preußische Justizminister hat in Betreff der durch Gerichtsvollzieher veranstalteten Privat-Auctionen, welche unter dem Schein eines amtlichen Verkaufs erfolgen, sowie hinsichtlich der gleichzeitigen Abhaltung solcher Auctionen mit Zwangsverkäufen, Folgendes erlassen:
1) Dem Gerichtsvollzieher steht es zu, die Uebernahme freiwilliger Versteigerungen ohne Angabe der Gründe abzulehnen. Die Ablehnung muß aber erfolgen, wenn die Vermuthung begründet ist, daß es sich um ein unreelles Auctionsgeschäft handelt.
2) Aus der Bekanntmachung des Versteigerungs-Termins muß deutlich ersichtlich sein, daß der Verkauf ein freiwilliger ist. Die Bekannt
machung darf keine Angaben enthalten, welche irgendwie geeignet sein könnten, über den Anlaß des Verkaufs, über die Beschaffenheit der zum Verkauf kommenden Gegenstände oder über die Person und die Verhältnisse des Auftraggebers einen Jrrthum zu erwecken.
3) Freiwillige Versteigerungen dürfen in der Ausführung mit Zwangsversteigerungen nicht derart verbunden werden, daß das Publikum über den Charakter des Geschäfts in Unklarheit oder Jrrthum versetzt werden könnte.
4) Die Versteigerung von Waaren eines Wanderlagers darf nur dann übernommen werden, wenn dem Gerichtsvollzieher die Entrichtung der Steuer für den Wanderlagerbetrieb nachgewiesen ist.
— Die Handelskammer in Köln hat das Problem, welches der Ministe- rial-Erlaß vom 30. November v. Js. den Handelskammern stellte, in origineller Weise gelöst. Sie zerlegt den Jahresbericht, wie er bisher herkömmlich gewesen, in zwei Theile: einen Bericht an den Handelsminister und einen Bericht an die Handels- und Gewerbetreibenden der Stadt Köln. Hinsichtlich des ersteren bindet sie sich streng an die Vorschriften des Rescripts vom 30. November und den letzteren veröffentlicht sie ohne Weiteres. Sie hat dem Handelsminister im Voraus angezeigt, daß sie so verfahren würde und anscheinend auf diese Anzeige weder eine zustimmende, noch eine mißbilligende Antwort erhalten. Jetzt ist sie demgemäß verfahren, ihr Bericht an die Handels- und Gewerbetreibenden ist ausgegeben worden, ohne zuvor der ministeriellen Censur unterlegen zu haben.
Berlin, 19. Juli. Bezugnehmend auf das Vorkommen eines Cholerafalles in Charlottenburg wird den „Bert. Polit. Nachr." von fachmännischer Seite mitgetheilt, daß in den heißen Sommermonaten sich unter den Brechdurchfällen in unseren Gegenden mehrfach alljährlich einige Fälle finden, die entschieden den Charakter von Cholera tragen. So ist vor zwei Jahren in Berlin an einem durch Entbehrungen geschwächten Weber ein derartiger tödtlich verlaufener Fall beobachtet worden, dem analog der Charlottenburger Fall sein dürfte; desgleichen ist auch in der ersten Juliwoche d. Js. in Hamburg ein gleicher Fall constatirt worden. Es sind Fälle von endemischer Cholera (Cholera nostras), bkv wenn durch Entbehrungen geschwächte Individuen betroffen werden, einen rapiden Verlauf nehmen, häufig von Symptomen der asiatischen Cholera begleitet. Von medicinal-polrzeilicher Seite wird diesen Krankheitserscheinungen die größte Aufmerksamkeit gewidmet und es gelingt zumeist, eine Weiterverbreitung zu in- hibiren. Was den Charlottenburger Fall betrifft, so verlief derselbe in der That unter charakteristischen Symptomen und hat sofort zu eingehenden Untersuchungen, zu Mitthellungen an höhere Stelle und zu Präventivmaßregeln Anlaß gegeben. Uebrigens zeigt sich augenblicklich in den uns benachbarten Staaten wie auch in Deutschland die Cholera überhaupt nicht und ist mit Zuversicht anzunehmen, daß auch der Charlottenburger Fall vereinzelt bleibt. Häufiger zeigen sich in der heißen Jahreszeit derartige Fälle in Südspanien (Valentia, Granada, Murcia und Saragossa) und auch in Baltimore, doch treten sie auch da zur Zeit nicht in besorgnißerregender Weise auf.
Hesterreich.
Wien, 19. Juli. Heute Nachmittag IVz Uhr fuhr der Kaiser Franz Joseph, welcher die Oberfluniform seines preußischen Garderegiments und das Band des Schwarzen Adlerordens angelegt hatte, nach dem Hotel Jmpärial, wo derselbe von Sr. K. K. Hoheit dem deutschen Kronprinzen aus der Treppe erwartet wurde. Nach herzlicher Begrüßung begaben sich beide in die Appartements der Kronprinzessin, wo der Kaiser die hohe Frau begrüßte und die Vorstellung der Prinzessin Victoria entgegennahm. Nach etwa halbstündigem Aufenthalte fuhr der Kaiser wieder zur Hofburg zurück. Darauf besuchten die kronprinzlichen Herrschaften mit der Prinzessin Victoria die internationale Kunstausstellung und wurden von Professor v. Angelt durch dieselbe geleitet. Nach etwa dreiviertelstündigem Aufenthalte in derselben besichtigten die hohen Herrschaften das Atelier des Professors o. Angelt in der Academie der bildenden Kunfte, begaben sich später in das deutsche Botschaftshotel und wurden daselbst von dem deutschen Botschafter Prinzen Reuß empfangen. t . . ...
— Im Laufe des Nachmittags statteten Ihre K. K. Hoheiten ber deutsche Kronprinz und die Frau Kronprinzessin dem Kaiser Franz Joseph einen ^genbesuch ab. besuchten sodann noch die Votivklrche und besichtigten die Rmgtheaterruine. Abends 7 Uhr begaben sich die kronprinzlichen Herrschaften zu dem Diner bei dem deutschen Botschafter, Prinz Reuß, nach seiner Villa zu Mauer, an welchem auchder englisch e Botschafter, die Mitglieder der deutschen Botschaft und das kronprinzliche Gefolge theilnahmen.
Sranllreich.
Paris, 18. Juli. Die Erklärungen, die der SRinisterpräsident^Freycinet heute in der Deputirtenkammer über die Politik abgegeben _ hat, dre Frankreich jetzt in Egypten befolgen müsse, lassen sich kurz dahm zusammenfa,sen: Seit dem 11. Juni haben wir ein Recht M bewaffnetem Emschretten, aber wir müssen dazu die Beihülfe und die moralische Thetlnahme von ganz Europa anrufen; das europäische Concert ist eine Nothwendigkeit, denn ledesmal, wo bte orientalische Frage ohne Europa hat gelöst werden sollen, rst em großer Kneg entstanden Sie Gonferem muß zunächst befragt werden; wenn ste entscheidet, daß Frankreich mit England gemeinschaftlich in Egypten Ordnung schaffen sollen, io werden wir dorthin gehen. Wir werden auch den Suezkanal schützen, wenn die "Conferenz^ es für gut befindet. Die Rede, so behutsam sie auch die ganze Frage behandelte, ist mit großem Bestall ausgenommen worden.
England.
20 lult. Recognoscirungm ergaben, daß Arabi's Position sehr stark ift --Eine Armee hat den Mohamondieh-Canal, welcher Alexandrien mit Wasser versteht, in den Martnt-See abgelenkt. Man glaubt, datz der größte The» der Cisternen


