Ausgabe 
22.6.1882 Zweites Blatt
 
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Bureau r Schulftraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Betreffende Das Tünchen und Anstreichen der Häuser in der Provinzialhauplstadt Gießen.

Auszug aus der Localbauordmmg für die Provinzialhauptstadt Gießen.

1) Bureaukosten

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WageriMM. 2) Kasse und Rechnungswesen

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von denen die imiefcit )ent ffecnreilöe. 2) Der )i'e Teröamite im <ctf linder zahlen auf beiden lluntzen statt. 12.fi

heuten

cttn) Donnerstag &t$

PrciS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

§ 41. Jedes Gebäude soll, insoweit es von der Straße aus gesehen werden kann, in den ersten drei Jahren, nachdem es unter Dach ge­bracht ist, getüncht und angestrichen werden, widrigenfalls der Eigen­tümer es sich gefallen lassen muß, daß diese Arbeit auf seine Kosten poli­zeilich angeordnet und ausgeführt wird. Diese Bestimmung gilt auch für die an die Straße stoßenden Einfassungsmauern.

S 42. Die Tünchung (der Verputz) und der Anstrich der Hauser darf in der Regel nicht eher geschehen, als ein Jahr nachdem das Haus unter Dach gebracht ist, damit vorher die Mauern austrocknen können. Vor dem Anfänge April und nach dem 1. October darf womöglich kein Haus von außen mehr getüncht werden.

den in den größeren europäischen Staaten geltenden Bestimmungen an und setzt die Dauer der Dienstverpflichtung auf 15 Jahre fest. Dieselbe beginnt mit dem vollendeten 20. Lebensjahre und umfaßt 4 Jahre active Dienstzeit, 6 Jahre Redis (Landwehr), 5 Jahre Reserve. Selbstredend kommt dieses Gesetz nur unvollkommen zur Ausführung, indem der niedrige Militäretat, 9,<568,600 Fr., der ebenfalls durch die Finanz-Controle festgesetzt ist, die Durchführung der all­gemeinen Wehrpflicht hindert. Das Heer ergänzt sich durch Leute, welche im Januar jeden Jahres durch das Loos, das aber lenkbar sein soll, hierzu be­stimmt werden, und fernerhin durch Freiwillige, sowie ausgediente Mannschaften. Genaue Angaben über die gegenwärtige Stärke der egyptischen Streitmacht können bei der Unordnung, in welcher namentlich das Heerwesen sich befindet, nicht ge­macht werden, wohl aber wird es der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen, wenn

Bemerkungen zur Einnahme.

Zu pos. 1. Der in diesem Jahre zur Verfügung gestellte Staatsbeitrag bezifferte sich aus 11543 JL und ist um deßwillen jetzt um 5000 JL gekürzt worden, weil der Staat die Besoldung der zwei ersten Lehrer an den Ackerbau­schulen zu Friedberg und Alsfeld auf das Staatsbudget übernommen hat.

Bemerkungen zur Ausgabe.

Zu pos. 7 und 8. Die Minderung der beiden Budgetposten von früheren je 3600 </#. auf je 1100 JL erklärt sich aus der Bemerkung zu pos. 1 der Einnahme.

Zu pos 12. Aus der Summe von 2000 JL sollen zugewiesen erhalten- Der landw. Bezirksverein Büdingen zur Abhaltung einer Viehpreisvertheiluna pro 1882 den Betrag von 800 »X; ferner die landw. Bezirksvereine Gießen Alsfeld, Lauterbach und Schotten je 200 JL zum Zweck der Hebung der Zucht des Vogelsberger Rindviehschlages. Der Rest mit 400 JL soll zur Verwendung kommen, in denjenigen Fällen, wo die einzelnen landw. Bezirksvereine Zuchtvieh aus dem Auslande einführen und bei dessen Wiederverkauf eine Einbuße erleiden sollten.

Zu pos. 15. Der Betrag von 100 JL soll verwendet werden zu einer gelegentlich der Viehpreisverthellung in Büdingen zu veranstaltenden Ausstellung von oberhessischen Molkereiproducten.

Zu pos 16. Diese 800 v4t. sollen für die erste Einrichtung und Unter­stützung einer bei der Station Mücke der Oberhessischen Eisenbahnen in Gemein­schaft mit dem Landespferdezuchtverein zu etablirenden Provinzial-Fohlenweide, bezüglich deren Benutzung noch enssprechende Bekanntmachung erfolgen wird, verwendet werden.

Zu pos. 17. Aus der hier vorgesehenen Summe sollen nach der Rechen­folge der Anmeldungen zum Zweck der ersten Anschaffung von Rechnungs- und Einlage-Büchern Beträge von je 25 J(. an zu gründende ländliche Pfennig­sparkassen gegeben werden.

den nndB-'°"5 öi Schwiegt

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

§ 44. Verschiedene Häuser, welche in ihrem Aeußeren ein-symetrisches Ganze bilden, müssen mit einerlei Farbe angestrichen werden. Bei nicht er­folgender Vereinbarung der Besitzer solcher Häuser wird die Farbe von der Polizeibehörde bestimmt.

, . Die weiße Farbe, sowie alle grellen, schreienden Farbe«

sind zum Anstrich der Gebäude untersagt.

§ 45. Wenn der Verputz der Faxade eines Gebäudes so schadhaft wird, daß derselbe abzufallen und auf diese Weise den Vorübergehenden ge­fährlich zu werden droht, so kann die Polizeibehörde die frische Tünchung und den Anstrich des Gebäudes befehlen und nötigenfalls, wenn diesem Befehle von dem Eigenthümer keine Folge geleistet wird, auf Kosten des Letzteren ausführen lassen.

w.

0 pf9' 4268

ßrt im Saal statt

A. Einnahme.

1) Zuschuß aus Großherzoglicher Hauptstaatskaffe . . .

2) Beitrag der Aachen-Dwnchener Feuerversich.-Gesellschast .

3) Beiträge der Vereinsmitglieder........

4) Überschüsse aus vorderen Jahren

5) Zinsen aus solchen...........

§ 43. Der Mörtel zum äußeren Verputz darf keinen Zusatz von

Leimen enthalten.

Zusammen

B. Ausgabe.

Die egyptifche Armee.

Q ^?eber die egyptifche Armee, deren Verhältnisse gegenwärtig auf größere Leachtung Anspruch machen, bringt dieKöln. Ztg." einen Artikel, dem wir solgende Details entnehmen: Mit dem Eingreifen der europäischen Finam- Lontrole haben auch hinsichtlich des Heeresbestandes tiefgehende Aenderunqen itattgefunden, und in dem Belehnungs-Firman des neuen Khedives ist die Stärke der egyptischen Armee auf 18,000 Mann festgesetzt, aber gleichzeitig auch zuge­geben worden, daß diese Zahl mit Genehmigung der Pforte im Kriegsfall erhöht Verden könne. Der Khedwe darf ferner nur die Officiere bis zum Obersten

Menagerie.

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MMger.kvM . E'Mren, worunter b:r' z größte Raubthier ckt Zoologischen Gatten (l« ittn Mck"din AI m6urg),oe(Ktifteiii»f

Betreffend: Das Budget der landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberheffen pro 1882/83.

Bekanntmachung.

«*< Ä {ÄK»HW «.« ... ... <8=2/83 W»

ra. die wegen der Tünchung (des Verputzes) und des Anstrichs der Häuser bestehenden Vorschriften der Localbauordnunq für die Stadt ynrnnmnnrhnm, Dle 7 beobachtet werden, sehen wir uns veranlaßt, auf den nachstehend abgedruckten Auszug aus de!

^ocalbauordnung mit dem Anfugen ausdrücklich hinzuweisen, daß wir demnächst eine Aufnahme der sämmtlichen Häuser rc., welche diesen Vorschriften nickt entspreche!^ veranlassen und vorkommenden Falles den Bestimmungen der Bauordnung gemäß verfahren werden. *

Gießen, am 16. Juni 1882. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

o-.yp.vwt icmvi «ui uic ijTficiere vls zum Obersten

auswärts ernennen, wahrend die Generalität vom Sultan bestätigt werden inuß m Gesetz, ivelches die Wehrverhältnisse regelt und am 1. November 1880 in

1 -W getreten ist, schließt sich auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht

ID.

i Uhr werben w-i;

! Löwen PMthcr,wM'

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chtungsooll ....

3) Unterstützung der landwirthschaftlichen Bezirksvereine .

4) Kosten der landwirthschaftlichen Zeitschrift

5) Gehalt des Wiesenbaumeisters

6) Beitrag zur landwirthschaftlichen Versuchsstation ! .

7) Für die Ackerbauschule zu Friedberg ....

8) Für die Ackerbauschule zu Alsfeld

9) Beitrag zu den Kosten des Deutschen Landwirthschastsraths

10) Zur Unterstützung des Unterrichts im Hufbeschlag .

11) Zur Unterstützung eines Obstbaumwärtercursus in Friedbera

12) Zur Hebung der Rindviehzucht

13) Für die Festfeier des 50jähr. Bestehens der landw. Vereine

14) Zur Unterstützung der Molkerei-Ausstellung in Constanz

15) Zur Unterstützung einer Provinzial-Molkerei-Ausstellung

16) Zur Einrichtung und Unterstützung einer Provinzialfohlen­weide ................

17) Zur Förderung der Errichtung von Pfennigsparkaffen .

18) BetriÄsfond..............

Zusammen'

Friedelhausen, deu 30. Mai 1882.

Staats

Vereins-

fand

fand

JL

6543

1000

6032

4670,57

270

6543

11972,57

Staats

Vereins-

fand

fand

JL

v4t

965

294

2010

3000

2500

525

1100

1100

500

300

686

2000

1000

250

18

82

800

300

1085,57

6543

11972,57

L882.

Nr. 142. Zweites Blatt. Donnerstag den 22. Znni

teyener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.