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Donnerstag den 19. Oktober l8S2»

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Bureaur Schulstrahe 7.

Betreffend

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Marl öl) Pf.

Die Herbstübungen der Truppen in 1882. / L

Bekanntmachung.

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Betreffend

Gießen, den 14. Oktober 1882.

Das Gesetz über die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868 und das Gesetz wegen Erhebung ber Brausteuer vom 3-Dtai 1872. Das Großherzogltche Amtsgericht Meßen

an säwmtliche Großherzoglichen OrtSgerichte des AmlsgerichtSbezirkes.

Darmstadt, den 7. Oktober 1882.

XI. Armee-Corps Gr. Hess. (25.) Division

Sect. 1. J.-Nr. 2667. «nrAoWon Norickkte der Vebörden und Truppen bestätigen aufs Neue das bereitwillrge

Die nach Beendigung der diesjährigen Herbstubungen mrr vorg sowie der einzelnen Bewohner des Großherzogthums. Meine eigenen Wahr- Entgegenkommen der bei den Manöver» betheüigt gewesenen Kreise und G , 1 b b vorzüglich verpflegt, selbst unter erschwerenden Umstanden, nehmungen stimmm hiermit vollkommen überem. Die Truppen waren rckerall Ergedracht un° v g g P, 6 i Kreisen und

Düs e^reuliche Resultat ist Erster^x^chVÄ^eu^-biMichstm Äauk auszusprechen. Hieran knüpfe ,ch das

Generallieutenant und Divisions-Commandeur.

Deutschland.

Berlin, 15. Octbr. Die Kriegsakademie soll nunmehr, wie mit Be­stimmtheit versichert wird, mit Neujahr nächsten Jahres in das für dieselbe in der Dorotheenstraße neuerbaute Gebäude verlegt werden. Der zeitige Director dieser höchsten Militär-Lehranstalt, General-Lieutenant v. Flatow, ist bereits nach demUnter den Linden" gelegenen Hauptgebäude übergesiedelt. Dieses, die ehemaligeArtillerie- und Ingenieurschule", hat nur einen zeit- und zwecl- aemäßen Umbau ersahren, wogegen die eigentlichen Lehrgebäude ganz neu aus- qeführt worden sind. Zu dem diesjährigen 14tägigen Cursus für Regnnents- Comm and eure des deutschen Heeres behufs Kenntnißnahme von den neuesten Fortschritten auf dem Gebiete der Handfeuerwaffen ist diesmal die Erweiterung in Kraft getreten, daß von jetzt ab auch die ältesten Oberstlieutenants mit zur Theilnahme an diesem wichtigen Cursus herangezogen werden sollen. Voraus­sichtlich wird bei dem diesjährigen Cursus bereis auch das neue Mauser scye Maaazin-Gewehr mit zur Versuchnahme gelangen, mit dem die Ausrüstung des Füsilier-Bataillons des in Spandau garnisonirenden dritten Garde-Grenadier- Regiments Königin Elisabeth zum Zweck größerer Versuche bestimmt «°rd^' Gleichzeitig finden gegenwärtig zu demselben Zweck der allseitigen Jnstrmrung und Kenntnißnahme die Jahrescurse für die Stabsosficiere und Hauptleute der Feldartillerie auf dem Schießplatz zu Tegel und für die der FußarlMrie aus dem Schießplatz zu Sperenberg statt, wobei auf ersterem die betr. Vorführungen . durch die Artillerie-Lehrbatterie und auf letzterem durch die ArMene-Berfu^s- Compagnie erfolgen. Es ist aufgefallen und wird mehrseitig berichtet, oan bei den diesjährigen Herbstübungen in den Ostseeprovinzen die stattgeyavllm Manöver weit überwiegend die Zurückweisung feindlicher Landungsverfuche refp. die Zurückwerfung schon gelandeter feindlicher Abteilungen auf ihren ^u - schrffungspunl't als Aufgabe gestellt gewesen ist. Aehnlich wird auch dre \ großen Kaisermanövern zu Grunde gelegte Idee als die Zurückweisung em über die östliche Landesgrenze in diese Provinz eingedrungenen feindlichen bezeichnet. Noch wird hervorgehoben, daß in der Armee mit dieser ' lassung die Zahl der nach nur zweijähriger Dienstzeit auf Königsurlaub in Y Heimath beurlaubten Mannschaften eine besonders große gewesen fei .. Anwendung des elegischen Lichts zur Abwehr von nächtlichenT°rp°do-AngrM°n ist bei dem großen Flottenmanöver des diesjährigen Panzer-Uebungsg s)

bei Zoppot in der Nacht vom 8. zum 9. September durch Drehfeuer von den beiden die Flügel der Schiffsaufstellung bildenden Schiffen erfolgt. Der Vorzug dieser Art der Anwendung der electrischen Beleuchtung soll sich dabei überzeugend berausqestellt haben. In allen auswärtigen Berichten über die Anwendung des electrischen Lichts zu dem vorgedachten Zweck war darüber geklagt worden, dag die undurchdringliche Dunkelheit, in welche sich die nicht unmittelbar von dem Lichtstrahl getroffenen Theile des weiten Wasserspiegels gehüllt erweisen. den Nutzen der electrischen Beleuchtung sehr beeinträchtige und daß dieser Umstand bei einem Angriff mehrerer Torpedoboote dem unbeobachteten Beschlelcher des von einem solchen Vorgehen bedrohten Schiffes oder der betr. Flottenabtheckung von Seiten der nicht in dem Lichtkreis befindlichen Boote entschieden Vorschub leiste. Bei Anwendung eines Drehfeuers kann hiervon l-doch. ^dmgEnicht mehr die Rede sein, und muß hierin enffchieden ein wesentlicher sortschrut dieser neuen Beleuchtung erkannt werden. .. ,

Berlin. 16 October. Der Bundesrath, welcher heute zu seiner ersten Sitzung nach den Ferien zusammengetreten ist, hat bereits du: AuMung d r Reichs-Einnahmen und -Ausgaben des vergangenen Etats,ahres 1681/82 m

26 % Übertreffen, von denen 10,558,250 4 m1OOZ'°'3 U > net werden, während die Restsumme von 24,077,104 26 * zur Ber-

f9Un9^ieiänt8ü6ertoreitimgen, welche der Buadesrath, vorbehaltlich der ver- . _ Ctatsuverfch 9 ^^bmiaen )at, betragen m den Einnahmen 6iÄaBT915 üi der Ausgabe 13,940,178 1 54 einschließlich 6,16O,4aO M. 91 77 welche auf Etatsüberfchreitimgen und

emes Postens vo - ^en kaiserlichen Hauptpostämtern entfallen.

mi Frankfu t am Main folgende Riittheilungen zu : Es wird m allen m- terffsirten Kreisen als feststehend angesehen, daß das zwischen Preußen und Heffen von den beiderseitigen Commissaren getroffene Ueberemkommen binnen

Die Dienstgeschäfte der Distrikts-Einnehmerei Gießen I hat der Grobherzogliche Rendant |rr 0griftö^nne^mern01 nnxen'

Gießen, den 16. Oktober 1882. _ m --

BesÄeiniauna darüber erhalten haben . . .

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demselben erhobene Bescheinigung der Steuerhebestelle vorigen zu lassen-ickt eher erfolaen, bis dieser oder der versteigernde

2) Bei zwangsweisen Versteigerungen darf die Uebergabe solcher Gegenstände an den K s 4 »r Steuerhebestelle ausgestellt wird, zu den Acten

Beamte die vorgeschriebene Anzeige gemacht hat und die Bescheinigung darüber, welche von der ^eueryevepeue ausg i

gebracht ist- Langs^Nf. ------------