1882.
Sonntag den 19. März
Zweites Blatt.
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Besondere Bestimmungen
1)' Zur Musterung haben sich bei Meivung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: sroait.Sritffirfitmpn welche
Diejenigen, dem Großherzvgthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angeh g ^Wohnsitz — haben und sich uicht in einem
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzltches Domicil — ehre Hermath oder ihre \ g ^aeaebenen Eiaenschaften aufhalten;
anderen ^eile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate mm-wer der' 'E^nd t Lehrlinge, Hanvwerksgefelleu und
b) in eurer Gememde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder W rthschaslsbeamte, Ha g daselbst oder eine sonstige
L-hrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Greßen oder das Gymnasium baselvst oder l°n,r>g
Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; Auslände aeboren sind, und weder im Großherzvgthum
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehorten, 'M Auslande geboren smb, unv weoer >m rsropy z g
Hessen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder ftdi aufhalten;
und im Jahre 1862 geboren sind;
Bekanntmachung
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1882 findet an den nachgenanntenj Tagen statt und zwar:
D e Muster.mg g in, Gasthaus zum Rappen.
Montag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an:
-------------------------- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerl-chn.
Erscheint ILglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1881, bezw. 1880 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen
Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. ,, <ti lim eins ähriq-fr eiw ill ig cu
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Ber ) g g z
III. Zu Lich im Rathhansfaale.
Dienstag den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an,
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Lkreitaa den 28. Avril, Vormittags von 9 Uhr an, .
derjenigen der Gemeind^. Steinbach, Steinheinn Trais-Horloff, Utphe, Billinge» und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 29. April, Vormittags von 9 Uhr an,
Loosziehung.
Militärdienst ertheilt worden ist. mitiub rin gen.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben thS,.ri,cküelluna in Anspruch genommen wird,
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von feiuemJBater, obet seiner Mutter, Zr Musterung anberaumten Termine zu
so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugmffe vor z
sorgen. Die Zeugmffe müffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. , wird so bat der betreffende Familien-
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet w , s Y
an gehörige fich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden. M.Tnt6rhiaen und die Verhandlungen baldigst
Noch nicht emgere.chie Zurückstellungsansprüche sind bei der Großherzoglichen Burgeri st ö Verspätete Gesuche haben keinen
- unter allen Umständen vor Beginn deS Ersatzgeschäftes - an d,e Ersatz-Comnnsfion emzusenven
Anspruch auf Berücksichtigung. ♦ t , . „ . , «. s-artbörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar find, z. B. Y , - Miche», Lehrers u. s. w. nachzuweisen.
u. s. w, so ist dies durch amtlich ausgestellte »der beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des zu erhärten.
Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die cidliche Erklarung von mindesten g Aufrufe nicht anwesend sind
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diei-nigen, weicye
zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. . Keineinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige —
6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtluhe ihrer Gemeinde angehorigen oder m >h be® Musterung vorzuladen.
die vorübergehend auswärts sich aufhaltenden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. zugehenden —ta i
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«nclicucr Anzeiger
AMs- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.
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teT Militärpflichtigen der Gemeinden Grünberg, Lauter, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Harbach, Kesselbach, Lindenstruth, Lumda, Allertshausen,
Climbach, Londorf und Odenhauftn; Dienstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshai^ Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Rüddingshansen, Weitershmn und Saasen.
II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses.
Mittwoch den 19. April, Vormittags von 7% Uhr an,
L Militärpflichtigen der Gemeinden Alten-Buseck, Annerod, Daub^gen, Allendmf m " Lumda, Bersrod mit Winnerod, Beuern und Burkhardsfelden;
-er Militärpflichtig Donnerstag den 20. April, Vormittags von 7A Uhr an
derjenigen der Stadt Gießen der beiden älttfteu Jahrgange (1879 und 1880),
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Samstag den 22. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden ^Wieseck, Rödgen, Trohe, Rnttershausen, Staufenberg und Tre.s a. d. Lumda,
Montag den 24. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
Loosziehung
(auch der in Grünberg Gemusterten).
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