Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Ztr. 270. Samstag den iS. November 1»82.
neßener Anzeiger
--------------------------—, s» j (n. . t Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Burennr Schulstraße 7. Erscheint täglich nut Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
Amtlicher HHeit.
Betreffend: Fischerei-Verpachtung. Gießen, am 16. November 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
',u- Anschlüsse an unser Amtsblatt vom 3. Oktober l. I., Nr. 10, theilen wir Ihnen mit, daß Forwularien für Fifchereiverpachtungs- verträsda von der Buchdruckerei von Fr. Langnes zu Darmstadt käuflich bezogen werden können.
.nd ________________Dr, Boek mann._____________________________________________________
— Gießen, am 16. November 1882.
i.^Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießen).
Nach Ablauf des Monats November wollen Sie die Ueberwachungsbogen über alle im Laufe des Jahres 1882 iy fremder Verpflegung befindlich gewesenen Kinder unter 6 Jahren an uns einsenden, ebenso auch diejenigen über die während des Jahres weggezogenen oder gestorbenen derartigen Kinder.
Wurden im Jahre 1882 keine solche Kinder verpflegt, so ist dies anzuzeigen. _____Dr. Boekmann.____________________________
Bekanntmachung.
Donnerstag den 7. f. Mts., Nachmittags 3 Uhr, findet die AnSloosung der Schöffen für das Jahr 1883 m öffentlicher Sitzung in unserem Saale Nr. 18 statt. Gießen, den 11. November 1882. Großherzogliches Amtsgericht.
Langsdorfs.
Deutschland.
Darmstadt, 16. Novbr. Die Abreise Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs nach England ist auf heute Nachmittag 5 Uhr 12 Min. festgesetzt. Jyr Gefolge wird sich der Flügeladjutant Major Wernher befinden.
Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Wilhelm findet heute Nachmittag 2 Uhr im Großh. Neuen Palais Familientafel statt.
Berlin, 15. Novbr. Die kaiserliche Dacht „Hohenzollern" ist mit zwei von der Firma Krupp in Essen geschenkten, künstlerisch reich ausgestatteten Pracht-Exemplaren von 8,7 Centimeter-Geschützen, in Gelenkrahmen-Lafetten versehen worden. Im Innern sind dieselben genau wie all' diese Geschütze gearbeitet. Das Aeußere übersteigt jedoch allen bisher in dieser Weise entfalteten Luxus. Rohr und Lafette, sowie sämmtliche Zubehörstücke sind mit der reichsten Ziselirarbeit versehen und in künstlerischer Weise über und über mit getriebenen: Silber bekleidet. Jede der einzelnen Silberarbeiten ist wieder ein Kunstwerk an sich und äußerst geschmackvoll an den einzelnen Theilen der Geschütze angebracht. Sie bilden die Endtheile der übereinander liegenden Ringe, mit Silber ausgeschlagene, wundervoll gearbeitete Manschetten; der Ring am Mündungsdeckel wird durch einen massiv silbernen Löwenkopf, der einen Ring im Rachen trägt, dargestellt. Das Rohr selbst ist mit in Silber getriebenen Emblemen und Inschriften reich verziert und hat dabei nichts von der Sicherheit in seiner Bestimmung verloren. Mit ganz besonderen kunstvollen Verzierungen sind die Lafetten versehen.
— Die „Tribüne" schreibt: Die Tisza-Eßlaer Affaire dreht sich bekanntlich um die Frage, ob ein sog. ritueller Mord nach jüdischer Anschauung überhaupt denkbar ist, d. h. ein Mord, der entweder zu rituellen Zwecken verübt wird, oder bei dessen Verübung der Thäter auch nur dem Wahn sich hingeben kann, zu rituellen Zwecken zu handeln. Ueber diese Frage hat nun der Bischof von Fulda, Herr Dr. Kopp, vor einigen Tagen mit dem Provinzial-Rabbiner von Fulda, Herrn Dr. Cahn, eine Unterhaltung gepflogen, deren Resultat alsbald zusammengefaßt wurde in das folgende Schreiben, zu dessen Veröffentlichung wir ermächtigt worden sind:
Fulda, den 4. November 1882. Geehrtester Herr Doctor! Aus Ihren Wunsch stehe ich nicht an, die bei unserer neulichen Unterredung abgegebene Erklärung hiermit schriftlich zu wiederholen, daß die Annahme, es könnte von Juden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion, noch durch die Geschichte zu begründen ist und daß eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie zurückgeführt werden möge, als eine entschiedene freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muß In vollkommenster Hochachtung Euer Wohlgeboren ergebenster g. Kopp, Bischof von Fulda. An den Provinzial-Rabbiner Herrn Dr. Cahn.
_ Die „Bert. Polit. Nachr." schreiben: In der Allerhöchsten Thronrede ist bekanntlich nicht des Näheren angedeutet, auf welche Weise der durch den dauernden Erlaß der vier untersten Stufen der Klassensteuer entstehende Ausfall in den Einnahmen Preußens gedeckt werden soll. Man darf sich nicht wundern, wenn die Finanzkünstler der liberalen Berliner Preffe sofort herausbekommen haben wie diese Deckung erfolgen müsse. Während das eine Blatt die Einführung der Capital-Rentensteuer ankündigt, kommt das andere zu dem hochweisen Schluffe: . . ±r ±.„ Y - c s
„Es besteht kern Zweifel darüber, daß thatsachüch die Deckung des Erlasses durch eine Anleihe erfolgen muß, da ein den Betrag des beabsichtigten Erlasses übersteigendes Deficit vorhanden ist."
Und doch liegt die Lösung viel näher! Die Staatsregierung beabgchtigt eine gewerbesteuerartige Heranziehung des Vertriebs von Massenartikeln des Consums. Ist auch nichts Näheres über diese Frage in der heutigen „Pro- vinzial-Correspondenz" enthalten, so haben wir doch Grund anzunehmen, daß der Plan an die seiner Zeit nicht verwirklichten Gedanken einer Besteuerung des Betriebs geistiger Getränke im Sinne einer besonderen Schanksteuer anknüpft. Die damalige Vorlage wurde im Princip von den meisten Seiten gebilligt; auch wurde ihre Zulässigkeit gegenüber den Bestimmungen der Reichsverfassung, wonach dem Reiche die Gesetzgebung über die Besteuerung der wichtigsten Con- sumtionsartikel zusteht, nicht in Zweifel gezogen. Die Bedenken, welche damals erhoben wurden, waren vielmehr gegen die Modalitäten der Ausführung, die gleiche Behandlung von Branntwein, Bier und Wein und die Anpassung an das System der Gewerbesteuer von 1821 gerichtet. Um diesen Ausstellungen Rechnung zu tragen und so die Klippen zu vermeiden, an denen jene Vorlage seiner Zeit gescheitert ist, dürfte eine nach der Natur des Verbrauchs-Gegenstandes geregelte Abstufung der Steuer und die Bemessung der letzteren nach dem Umfange des Vertriebs, ohne Rücksicht auf die Klaffeneintheilung und das Mittelsatzsystem der jetzigen Gewerbesteuer vorzufehen sein. Auch dürfte nicht die Schanksteuer allein in's Auge zu fassen, vielmehr mit Rücksicht auf die noch durchaus nicht erschöpfte Steuerfähigkeit des Tabaks der letztere mit in den Rahmen der beabsichtigten Steuergesetzgebung zu ziehen sein. Letzteres selbstverständlich nur unter Berücksichtigung sowohl der bestehenden Tabaksteuer als des Verhältnisses, in welchem der Tabakgenuß auch in sanitärer Beziehung zu dem Genuß geistiger Getränke steht. Die Summe, um deren Aufbringung es zunächst sich handelt, beträgt, je nachdem die Deckung der 9 noch nicht dauernd außer Hebung gestellten Monatsraten oder nur die pro 1882/ 83 erhobenen 7 Monatsraten erstrebt wird, rund 15 bez. 12 Mill. Beträge, welche hinter den geschätzten Erträgen der früher geplanten Schanksteuer nicht oder nur wenig zurückbleiben.
Aegypten.
Telegraphische Depeschen, Wolff's telegr. Correspondenz-Bureau.
Kairo, 15. November. Die Untersuchungs-Commission hat heute Suleiman Daoud vernommen. Derselbe gestand, die Befehle zur Brandlegung in Alexandrien gegeben zu haben, nachdem er peremptorische Befehle von Arabi empfangen hatte Der Zeuge fügte hinzu, Arabi habe Mahmoud Sami mehrere Male zu Aiandt, um ihm zu sagen, daß er viele Punkte gleichzeitig in Brand stecken solle. Auß.rdem habe ihm Arabi am 12. Juli befohlen, den Khedlve in dem Palaste Ramleh zu ermorden. Als er gezögert, habe ihm Arabi den Vorwurf der Fr.ghett «-macht. Er Suleiman Daoud, s« darauf in Begleitung von 4 Soldaten nach dem Palast Ramleh gegangen. Auf dem Wege habe er Sultan Pascha getroffen welcher ihn überredet habe, zu Arabi zurückzukehren, um mit diesem die Angelegenheit noch einmal zu besprechen
— Der Gesundheitszustand der englischen Truppen ist fortgesetzt wenig befriedigend, bei der Kavallerie sind 14 pCt„ bet der Artillerie 11 ?Ct. und bet der In- sanierte 7' pCt. dienstunfähig. __
Nerliri, 16. Novbr. Das Abgeordnetenhaus wählte v. Köller mit 390 von 397 Stimmen zum Präsidenten, v. Heeremann mit 316 von 386 zum ersten Vicepräsidenten und v. Benda mit 256 von 347 Stimmen zum zweiten Vicepräsidenten. Alle nahmen die Wahl am
Leipzig, 16. Novbr. Der dritte Strafsenat des Reichsgerichts verur- theilte heute den Schuhmacher Hammel aus Bruck bei Aachen nach achtstündiger Verhandlung wegen Aufforderung zum Hochverrath, wegen Majestätsbeleidigung


