erstattet hat, soll unter Aufhebung der jetzt bestehenden entgegenstehenden Vorschriften die Vornahme der noch rückständigen Vermessungen von der Zustimmung der Gc- markungsbesitzer nicht weiter abhängig und das Ministerium der Finanzen zum Erlaß von Verordnungen behufs Fertigstellung der fraglichen Vermessungen befugt fein. Der ganze Ausschuß beantragt Annahme der drei Artikel des Gesetzentwurfs. Die Abgg. HeinzerltngundMaurer stellen den Antrag, nach Art. 2 folgende Artikel einzuschieben:
Art. 2a. In den Gemarkungen, für welche die Parzellenvermessung beschlossen iit, hat die Feststellung der Eigenthumsgrenzen, soweit dies noch nicht geschehen, durch Aussteinung zu erfolgen. Die Staatsregierung wird jedoch für die Eigenthumsgrenzen ganzer Gemarkungen oder einzelner Theile derselben Ausnahmen insdesondere da zulassen, wo die Aussteinung unverhältnißmäßtge Kosten verursachen würde oder wo die Grenzen durch andere Einrichtungen oder Verhältnisse genügend bezeichnet sind.
Art. 2b. Stellen die Grundcigenthümer die Eigenthumsgrenzen nicht innerhalb der von der Staatsbehörde hierfür anberaumten Frist nach der getroffenen Anordnung selbst durch Aussteinung scst, so ist deren Feststellung aus Kosten der Grundeigenthümer vom Inhaber des Gemarkungsrechtcs zu bewirken. — Kommt auch der Inhaber des Gemarkungsrechts in der von der Staatsbehörde gegebenen Frist der ihm vorstehend auferlegten Verpflichiung nicht nach, so kann die Staatsbehörde die Feststellung der Grenzen unmittelbar vollziehen und die Kosten sammt Zinsvergütung vom Inhaber des Gemarkungsrechts, jedoch vorbehaltlich seines Rückgriffs aus die säumigen Gläubiger, erheben lassen.
Art. 2c. Bei streitigen Eigenthumsgrenzen bleiben bis zu deren definitiver Feststellung die bisherigen Vorschriften in Kraft.
Der Gesetzgebungsausschuß beantragt weiter nach einem von demAbg. Arnold desfalls erstatteten Berichte Annahme des Gesetzesentwurfs, die Ausführung des deutschen Gerichtskostengefetzes unib ber deutschen Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige betreffend.
Schließlich enthalten die Drucksachen den Antrag des Abg. Schröder: Die Kammer wolle beschließen, Großh. Regierung um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, welche in Abänderung des Gesetzes vom 26. März 1872 die ganzen Einkomme n- stcuerkaxttalien bei Ausschlag und Erhebung der Gemeinde-Umlagen heranzieht.
m. Darmstadt, 10. Mai. Die zweite Kammer erledigte heute in zwei Sitzungen die Recommuniration der ersten Kammer in Betreff des Staatsbudgets und die seither ausgesetzt gewesenen, aus die Oberhessischen Eisenbahnen bezüglichen Posten desselben. Zu Beginn der Vormittagssitzung verkündigt Präsident Kugler eine Interpellation des Abg. Grünewald, dahin gehend: Ist es der Großh. Regierung bekannt, daß bei Lieferungen für Staatsbauten in Gießen nur Flößholz genommen, inländisches Holz aber vollständig ausgeschlossen wird, und welches sind die Gründe, die eine solche Maßregel veranlassen?
Abg. Baur erstattet hieraus Namens des vierten Ausschusses mündlichen Bericht über zwei Eingaben, welche bte Erbauung von Secunbärbahnen betreffen. Der Ausschuß beantragt, biefe Eingaben gleich ben früher bereits behanbelten gleichen Betreffs der Regierung zu überweisen. — Im weiteren Verlauf der Beraihung der Recom- munication bezüglich des Staatsbudgets, die sich nur sehr langsam abspinnt, tritt bte Kammer zunächst den bewilligenden Beschlüssen erster Kammer bezüglich eines Kosten- revisors beim Oberlandesgericht bei, ebenso die Erhöhung der Durchschnittsgehalte der Amtsgerichtsdiener von 500 auf 700 X, beharrt dagegen auf ihrem ablehnenden Beschluß bezüglich der neu zu schaffenden Stelle eines Criminal-Polizei-Commissärs zu Darmstadt. Bezüglich der Besoldungen der Dammwärter verwilligt die Kammer nunmehr die Regierungsansorderung, beharrt dagegen aus ihrem ablehnenden Beschlüsse in Bezug auf_ da« projectirte Institut der Bezirksgeometer unter Annahme eines von ben Abgg. Möllinger, Haas und Genossen gestellten Antrages, dahin gehend, der Gr. Regierung die Summe von 10,000 „* zu dem Zweck zur Verfügung zu stellen, daß mit derselben der Zustand der Aussteinung nach den trigonometrisch bestimmten Punkten in einer Reihe von Gemarkungen untersucht wird und die nöthigen Anleitungen zur Beseitigung der Mängel getroffen werden und daß, soweit die Mittel es zulassen, eine eingehende Prüfung der Meßbriefe bet Geometer aller Klassen stattfindet. — Schließlich sei noch erwähnt, daß die Kammer gegen 15 Stimmen aus ihrem ablehnenden Beschlüsse bezüglich des Neubaues eines Gymnasiums zu Darmstadt, für welchen 231,000 X geforbert finb, beharrt.
In ber Nschmittagssitzung handelte es sich um den Posten des Einnahmebudgets „Betrievsübcrschuß ber Oberhessifchen Eisenbahnen" und um bte Positionen bes außerordentlichen Ansgabebudgets „Für den Baufonds der Oberhesstschen Eisenbabnen", welche mit dem Antrag des Abg. Kugler aus Einführung des Serundärbetrieos auf den genannten Bahnen gemeinschaftlich zur Berathung ausgesetzt werden. Den Vorsitz in ber Nachmittagssitzung führte ber zweite Präsibent Muhl. — Abg. Kugler zieht seinen Antrag zu Gunsten ber Ausschußanträge zurück, nachbem er denselben eingehend motivtrt und die gegen ihn erhobenen Einwendungen der Regierung und des Ausschusses zu widerlegen versucht. Nachdem sich die Regierung mit den Anträgen des Ausschusses einverstanden erklärt, werden dieselben nach kurzen Aussührungen der Abgg. Ellenberger und Grünewald, sowie des Berichterstatters Wolfs kehl einstimmig angenommen. Hiernach werden statt 27 630^. Betriebsüberschuß 40,000 in Einnahme eingestellt, für den Bausands ber Oberhessischen Eisenbahnen 40.600 sowie für Anschaffung neuer Betriebsmittel 90,000 X verwilligt unb bte Regierung ersucht, auf möglichste Verringerung ber Beamten bei biefen Bahnen hinzuwirken.
Nächste Sitzung morgen.
Berlin, 9. Mai. Dem deutschen Kriegsschiff „Habicht" widerfuhr, als es vor Kurzem im Hafen Auckland lag, die Ehre, den Besuch eines Königs zu empfangen, nämlich des Maori-Königs Tawhiao. Derselbe kam mit einem Theil seines Gefolges an Bord, sah sich Alles genau an und schied mit der Versicherung, daß es ein sehr schönes „Canoe" sei, welches er da gesehen habe.
Augsburg, 9. SDiai. Die Lanvesindustrie-Ausstellung in Nürnberg wird der „Allg. Ztg." zufolge am 15. ds. im Auftrage des Königs durch den Prinzen Luitpold eröffnet werden.
Oesterreich.
Wie», 9. Mm. Ringch-ater-Proceß. In ber heutigen Verhandlung gaben die Gerichirarzte und Sachverständigen ihre Gutachten ab. Dr. Hofmann sprach die Ueberzeugung aus, daß das Unglück nicht solche Dimensionen angenommen haben würde, wenn im entscheidenden Momente richtige Mittel angewendet worden wären. Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob es möglich gewesen wäre, zwischen 6 Uhr 55 Min. unb 7 Uhr 15 Min. Menschen zu retten, erwiderte Dr. Haschet bei fortwährender Aktion wäre eine Rettung nicht ausgeschlossen gewesen. Stadtbaumelster Funk legte bar, baß Ritsche in der ihm zur Last gelegten Weise das Gas nicht habe abdrehen können. Die Finsterniß könnte durch einen Röhrenbruch eingetreten fein doch fei es nicht ausgeschlossen, daß eine Abdrehung erfolgt fei. Der Lustzug würde ben größten Theil der Oellampen ausgelöscht haben, die übrigen hätten dann nichts genützt Professor Ludwig hält die erfolgte Abdrehung des Gases für wahrscheinlich, doch nicht für positiv sicher. Prof. Pierre führte aus, der Brand hätte bei geschloffener Rollthür nie solche große Dimensionen angenommen. Professor Rauch führt die Verbreitung des Rauches auf die moderne Bäumt des Theaters zurück. Da ber Bühnenraum geschlossen war, brang der Rauch in den Zufchauerraum, von wo er nur auf die Stiegen Abzug fand Hierauf folgte die Zevg-nvernebmung betreffs Newald's.
Wien, 9. Mai. Der „Polit. Corresp." wirb aus Koustantiuopel gemeldet , der Vertreter der Betriebsgesellschaft der Orientbahnen habe der Pforte eine gütliche Erledigung der schwebenden Fragen mit Beiseitelassung eines Schiedsgerichtes vorgeschlagen. Falls die Pforte den Vorschlag annehme, sei die Einsetzung einer gemischten Commission ad hoc in Aussicht genommen.
Hermunnftadt, 8. Mai. In Mediasch unb Großau erklärten deutsche Wähler gestern, der Hermannstädter und Kronstädter Resolution sich anschließend, baß sie mit Stolz Deutsche seien und es-bleiben wollten, als solche aber erst recht treue Bürger des Staates zu sein gedächten. Die der Cultur freundlichen Ziele des deutschen Schulvereins wurden dankbar begrüßt.
England.
Dublin, 9. Mai. Die Regierung hat für die Verhaftung der Mörder
von Lord Cavendish und Bourke eine Belohnung von 10,000 Pfd. Sterl. und für die Mittheilung solcher Thatsachen, die zur Verhaftung der Mörder führen können, eine Belohnung von 1000 Pfd. Sterl. ausgesetzt.______________________
Deutscher Reichstag.
7. Sitzung. Mittwoch ben 10. Mai.
Präsident v. Levetzow eröffnet bie Sitzung um ll‘/4 Uhr. Am Tische des Bnnbesraths v. Boetticher, Dr. v. Mayr, v. Schmieb, Scholz u. A.
Tagesorbnung: 1. Dritte Berathung bes Konfillarvertrages mit Brasilien. — Derselbe wirb bebattelos genehmigt.
2. Erste Berathung bes Gesetzentwurfs, bctreffenb bie Einführung bes Tabakmonopols.
Schatzsekretär Scholz leitet bie Debatte ein, inbem er zunächst bem Hanse Mittheilung von einer erneuten Erkrankung des Reichskanzlers macht, ber ihn mit seiner Vertretung beauftragt habe. Viel Neues über bas Monopol werbe er nicht zu sagen haben, int Wesentlichen werbe er sich barauf beschränken, den Standpunkt ber verbnn beten Regierungen klar zu legen gegenüber ben Angriffen der Gegner bes Monopols, aber auch einzelner wohlgesinnter Freunbe desselben, bie an das bekannte Wort er innerten: „Gott schütze mich vor meinen Freunden!" Zunächst betont Redner die Noth- wendigkeit, das Reich finanziell unabhängig von den Einzelstaaten zu machen. Bis jetzt fei dieses Ziel noch nicht erreicht, und ebenso wenig fei es bis jetzt gelungen, eine befriedigende Gestaltung der Finanz- und Steuerverhältniffe in den Einzelstaaten herbeizuführen. Deshalb habe man von gewisser Seite das loyale Verhalten ber Regierungen anzuzweiseln unb biefeiben im Laub zu bisfrebitiren gesucht. Diese Angriffe feien ganz ungerechtfertigt, beim bie Einnahmen aus Zöllen unb Steuern feien boch nur mit Zustimmung ber Volksvertretung verwendet worden. Die Zustimmung zu dem Tabaksmonopol werbe ber Volksvertretung vorgeschlagen, weil durch dasselbe, ohne Schädigung des Tabaksbaues, vielmehr unter Schonung und Förderung desselben, ohne Mehrbelastung der Konsumenten, namentlich der unteren Klassen, eine Einnahme von 163 Millionen Mark aus dem Tabak erzielt werde, b. h. gegen bie jetzige Ein nähme ein Mehr von 118 Millionen. Die Vortheile bes Tabakmonopols würben von den verbündeten Regierungen ebenso anerkannt, als andererseits bie Uebelftänbe, welche mit ber Einführung beff eiben unzweifelhaft verbnnben finb, nicht verkannt würden. Der Redner, um im Einzelnen bie gegen bas Tabakmonopol gemadjten' Einweichungen zu entkräften, führt aus, daß die Regierung sich durch das Monopol keineswegs ein von ihr abhängiges Beamtenheer schaffen wolle, um dasselbe bei den Wahlen in ihrem Interesse zu verwerthen. Solche Dinge würden nicht beabsichtigt, wäre dies aber richtig, so würde ein solcher Vorwurf zugleich eine Verurtheiluiig des Beamtenwahlrechts enthalten.
Was die gegen bie Berechnung ber Einnahmen aus bem Monopol erhobenen Einwendungen anlange, so fei das Resultat einer Prüfung dieser Einwendungen, daß das Ergebniß aus dem Monopol nach einigen Jahren des UebergangS sicher die Summe von 163 Millionen Mark erreichen werde. Indem Redner nunmehr auf bie mit ber Einführung bes Monopols verknüpften Uebelftänbe näher eingeht, schickt er voraus, daß bie Regierung keineswegs leichten Herzens über biefe Uebelftänbe weggegangen sei. Jndeß fei die Regierung bemüht, ben Gefchäbigten nach Möglichkeit entgegenzukommen.
Abgeorbneter Sandtmann rechtfertigt hierauf folgenben Antrag ber Fortschrittspartei : ber Reichstag wolle erklären: 1) daß nach der erst durch Gesetz vom 16. Juli 1879 stattgehabten beträchtlichen Erhöhung ber Tabaksteuer jebe neue Störung ber Tabakinbustrie burch nochmalige Veränberung der Besteuerungsverhältnisse ausgeschlossen sein muß unb baher die in der Eröffnungsrede vom 27. April in Aussicht genommene Erhöhung der Tabaksteuer nicht minder unzulässig sein würde, als bie Einführung bes Tabakmonopols; 2) daß bie schon vorhandenen und in Zunahme begriffenen Einnahmen bei angemessener Sparsamkeit in allen Zweigen des öffentlichen Haushalts bie Mittel barbieten würden, bie in ber Steuer- unb Zollgesetzgebung liegenben Härten unb Ungerechtigkeiten zu beseitigen". — Reimer verweist zunächst auf bie Erfolge, welche das Tabakmonopol in Frankreich aufzuweisen habe, Erfolge, welche uns nicht zur Nachahmung aufmuntern könnten, unb wirft fobann bie Frage auf, ob denn wirklich die Bedürfnisse des Reiches aus ber Tabaksteuer befriedigt werden müßten. Er freut sich, daß ber Reichstag berufen fei, bei biefer Vorlage auch biefe Frage in Erwägung zu ziehen. In der Commission werde sich die Ueberzeugung Bahn brechen, daß eine solche Nothivenbigkeit nicht vorhanden sei. Redner verweist alsdann darauf, daß die Tabaks-Enquete-Commission sich gegen bas Monopol erklärt habe, und baß im Jahre 1879 erst eine erhebliche Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen sei unb es sei nunmehr der Industrie die nöthige Ruhe zu geben. Der ganze Tabakeonsum in Deutschland sei nur durch bie nichtigen Zölle möglich gewesen, trete jetzt eine bebeutenbe Erhöhung beffeiben ein, so sei eine Abnahme bes Consums und eine Veränberung ber Arbeitcrverhältnisse unausbleiblich. Rebner beleuchtet fobann sehr eingehenb die Entfchäbigungssragc unb bemängelt insbesondere bie ber Vorlage zu Grnnbc gelegten Berechnungen. Er ist der Meinung, baß alle bie Nachtheile, welche mit dem Monopol verbunden finb, in noch höherem Maße bei einer- weiteren Erhöhung der Tabaksteuer eintreten würden. Der Tabak könne nicht mehr bluten, wenn man nicht bie Privat- inbuftrie zu Grunde richten wolle. Deshalb müsse man zu einem Beschlüsse gelangen, ber auf lange Jahre hinaus ber Tabakinbustrie Ruhe schaffe. Er empfehle ben Antrag zur Annahme.
Abg. Hobrecht glaubt, baß bie seit bem Jahre 1878 vom Reichstage ausgesprochenen Bewilligungen ausreichen, die Einzelstaatcn thatsachlich von den Matrikular- beiträgen zu befreien. In ber Ausnahme bes früheren Gewichtssteuergesetzes, nach ben Beschlüssen bes Reichstages, habe bie Regierung thatsächlich für die Durchführung dieses Gesetzes ein Engagement angenommen. Hiermit sei die Vorlegung des Mono- polentwurss schwer in Einklang zu bringen. Das Gesetz sei noch gar nicht vollständig zur Ausführung gelangt. Der Reichstag trete in bte Berathung bes Monopol- Entwurfs ohne bie Erfahrungen zu kennen, welche mit der vollständigen Durchführung des Tabakstenergesetzes hätten gewonnen werben können. Er fei mit keiner Abneigung an bie Prüfung ber Vorlage herangetreten, aber er habe bie Ueberzeugung gewonnen, baß von dem Monopol nicht biejenigen Vortheile zu erwarten seien, bte bte Regierung von bcmfelben erhofft. Wolle man aus bem Tabak hohe Erträge erzielen, so sei nad; feiner Ansicht bics durch die Konkurrenz des freien Handels viel eher zu erreichen, als" durch das Monopol.
Redner befpricht sodann bie Wirkungen des Monopols nach verschiedenen weiten Was speeiell den Tabakbau anlange, so sei eine Einschränkung desselben unausbleiblich; aber geradezu eine Landeskalamilät werde dadurch erzeugt, daß nach ben Motiven bet Vorlage ca. 40,000 Arbeiter brodlos werben sollen. Aber es wäre diese Ziffer nur unter der Voraussetzung richtig, daß der Consum sich nach Einführung des Monopols in keiner Weise verringert. Jedensalls fei eine enorme Verminderung des Consums unausbleiblich, das werde Jeder an sich selbst erfahren haben, wenn er jemals eine Reise über die Monopolgrenze gemacht hat Durch eine Verminderung des Consums werde aber nicht blos bie Verschlechterung der Qualität der Cigarren herbeigeführt werden, sondern noch mehr durch die Beseitigung der wichtigstrn Agenten des Tabakhandels, diejenigen Händler, welche den Vertrieb von Tabak und Cigarren als Nebengeschäst betreiben; wenn die Regierung alle ihre Versprechungen wahr machen wollte, bann könne bas Monopol nichts bringen; nur wenn auf biefe Versprechungen verzichtet würde, könnten sich die Einnahmen steigern Der Geschmack werde sich nach dem Monopol richten müssen (Heiterkeit); darüber würben aber einige Jahre vergehen Schlimmer aber als Alles sei, baß die Gelegenheit zum ehrlichen Erwerbe in Deutschland vermindert werden solle. Dadurch würden dem jungen Reich bie schwersten Wunben geschlagen, bie unheilbar wären. Aus allen biefen Grünben würden er unb feine Freunde gegen jede Monopolvorlage stimme»; sie seien überzeugt, baß bei uns in Deutschland sibes Monopol unannehmbar sei. (Beifall links.)
UnterftaatSfecretair von Mayr spricht zunächst seine Befriedigung darüber aus, daß bas materielle Bedürfniß nach einer Finanzreform vom Vorredner anerkannt worden ist. Der Wunsch nach llederweisung von Reichseinnahmen an die Einzelstaaten gebe sich in denjenigen Staaten, denen er näher stehe, in Bayern und Elsaß-Lothringen, lebhaft kund. Redner bespricht bie diesbezüglichen Verhältnisse in Bayern, wobei er fortwährend von der linken Seite des Hauses unterbrochen wird (Rufe: Zur Sache! Wir sind hier nicht :m Volksw rthschastsrath! Sie sind nicht bayerischer Bundes- bevollmächiigter! Bayern hat gegen das Monopol gestimmt! werden ununterbrochen laut) Er (Redner) stimme darin mit bem Vorredner überein, daß man erst mit dem Tabaksteuergesetze Erfahrungen sammeln müßte, aber diese fett bem Jahre 1879 gesammelten Erfahrungen hätten gerabe zu biefer Monopolvorlage geführt


