Ausgabe 
11.5.1882 Erstes Blatt
 
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jo9» Erstes Blatt. Donnerstag den 11. Mai 1-882.

Weßmer Anzeiger

Amts- und Anzcigcblatt für den Kreis Gießen.

Bern»«« i Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Hringerlvhn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die Berechnung der Vacanzüberschüsse erledigter Lehrerstellen. Gießen, am 9. Mai 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grossherzvglicben Bürgermeistereien und S-bulvorstände des Kreises.

Mit Bezug auf unsere Verfügung vom 21. Januar crl (Anzeiger Nr. 20) erinnern wir Diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an umaehcndc Einsendung der Berechnungen für die Zeit vom 1. Januar 1881 bis Ende März 1882.

De. Boekmann.__

Betreffend: Aufsicht über das Fasielvieh. Gießen, am 10. Mai 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.

Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirks-Verein gewählte Commission wird an. folgenden Tagen stattfinden: ,

1) Samstag den 13. l. M in Weitershain, Wddingshausen, Odenhausen, Kesselbach, Londorf, Allertshausen, Climbach und Geilshausen.

2) Montag den 15. I. M in Weickartshain, Stockhausen, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshaiw und Grünberg.

3) Dienstag den 16. l. M. in Lauter, Queckborn, Harbach, Lindeustruth, Saasen und Göbelnrod.

Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweiscn. zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vor­zuführen, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu erlheilen.

Dr. Boekmann.

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Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Comitö für die Kinderheil-Anstalt Elisabethhaus" zu Bad stlauheim eine einmalige Collecte in sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums zum Besten des für die genannte Anstalt errichteten Neubaues in gleicher Weise, wie solche für Rettungshäuser u. dgl. stattzusinden pflegt, gestattet hat.

Gießen, den 9. Mai 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 8. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 2. Mai den Amtsrichter bei Großh. Amtsgerichte Herbstein, Johannes Jttmann, zum Amtsrichter bei Großh. Amtsgerichte Michelstadt, an dems. Tage den Gerichts-Accessisten Dr. Philipp Schmitt aus Finthen zum Notar mit dem Amtssitze zu Wallertheim zu ernennen.

Darmstadt. 8. Mai. Für die Sitzung, welche die erste Kammer der Stände am Donnerstag den 11. Mai, Vormittags 9'/2 Uhr, abhält, ist fol­gende Tagesordnung festgesetzt:

I. Neue Eingaben.

II. Berichterstattungen.

III. Berathung und Abstimmung über:

1) die Recommunication der zweiten Kammer, den Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben für die Finanzperiode 188285 betreffend;

2) die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, den Entwurf des Finanzgesetzes für die Etatsjahre 1882-83, 1883-84 und 188485 betreffend;

3) Mittheilung der zweiten Kammer, den Antrag des Abq. Herrn Böhm das Tabakmonopol betreffend;

4) Mittheilung der zweiten Kanimer, die Bitte des stieqeleibesitzers Auaust Hofmann zu Schwalheim um käufliche oder tauschweise Ueberlaffuna des Grundstücks pslur XIV, Nr. 39, in der Gemarkung Schwal­heim betreffend;

5) Mittheilung der zweiten Kammer über den Antrag des Abq Herrn Dittmar, die Errichtung einer Beschälstation zu Butzbach betreffend-

6) Mittheilung der zweiten Kammer über den Antrag des Abq Herrn Rackö auf schleunige Einberufung der Commission zur Untersuchung des Zustandes der hessischen Strecke des Rheinstromes

7) Mittheilung der zweiten Kammer über den Antrag des Aba vSprrn Wolz, Abgabe von Waldstreu betreffend.

w. Darmstadt, 8. Mai. Bekanntlich haben die Abgeordneten Frand Red N-'-r, Pennrich und Racke unterm 24. D-c-mber °. F in der -weiten K^mmkr "nAMrag aus Vorlage eines auf Aufhebung der Art. 16, 17 und 23 des Vottsschntt lesetzes, d. h. au, Aushebung der obligatorischen Fortb ilduu asi<bulen i G-setzesentwurss eingebracht. In Nachstehendem thcilen wir den wckent- lichen Inhalt des von dem Abgeordneten Diitmar Namens des vierten Ausschusses Ler zweiten Kammer über diesen Antrag erstatteten Berichtes mit. Bemerkt sei dak ver Gerne,nderath und die beiden Schulvorstände zu Dalheim und der Gemeinderatb asMRUÄtÄs»?

Äachweis, daß sammtliche Facioren der Geski-aebnna u h DEn t),l,IDr1laOen

won der Nothwendigkert der obligatorischen Einführuna der n"

ssiandig überzeugt waren. Der WWÄJS

,,erM®hC?U» ,C- aUerb,n6§ b,e frfe Kammer g-th-ilter Ansicht gewesen ^dageam feMo* n-ohl die Regierung, wie auch die zweite Kammer nahezu einhellig' von der U b". tziugung durchdrungen gewesen, daß der Zweck der Fortbildungsschulen nur dann voll ridnb,0 zu erreichen se,. wenn deren Besuch mit gewissen B- chränkungen zu -'nem

obligatorischen gemacht werden würde. Der Ausschuß hält auch heute noch diese Aus­fassung für die allein richtige uno hat sich demgemäß bei einer vorbereitenden Be­sprechung einstimmig für die Abl ehnung des Antrages Franck und Genossen ausgesprochen. Der Bericht führt des Weiteren aus, daß die Einführung der Fort­bildungsschulen Geldopser erheische, dessen seien sich die Großh. Regierung, wie auch beide Kammern der Siände von vornherein vollkommen bewußt gewesen; allein wer den Zweck wolle, düise auch die Mittel zur Erreichung desselben nicht scheuen. Es werde aber nicht wohl behauptet werden können, daß die für die Fortbildungsschulen aufzuwendenden Kosten so erhebliche geworden seien, daß deßhalb die Aushebung der Verpflichtung zur Errichtung und Erhaltung derselben gerechtfertigt erscheine.In der Thal" sagt der Berichtgründen denn auch die Antragsteller ihren Antrag nicht in erster Linie auf di- ju bringenden Geldopfer, sie behaupten vielmehr, daß trotz dieser erheblichen Opfer der Zweck der obligatorischen Fortbildungsschulen nicht erreicht werde. Wen» dl- Antragsteller diese Behauptung damit zu begründen suchen, daß die sraglichen Schulen zum großen Thcile von Schülern besucht würden, welche unter keinen Um­ständen etwas lernen wollten oder wegen ihrer äußeren Lebensstellung absolut nichts lernen könnten, so will uns scheinen, als ob diese Darlegung, wenn man sie zuvor ihrer hyperbol scheu Form entkleidet, aus viele Schulen, abgesehen von den Fort­bildungsschulen, mehr ober weniger angewendet werden können. Damit ist aber die Ausl, bung des Schulzwanges nicht zu begründen, denn offenbar wollte man durch denselben gerade solchen in ihrer Einsicht und in ihrem Urtheile noch nicht reifen jungen Leuten die Vor,heile einer Weiterbildung ermöglichen, welche sich aus inneren oder äußeren Gründen einer solchen zu entziehen suchen. Außerdem sind wir der Ueber- zeugung daß die gerügten Mängel soweit sie überhaupt thatsächlich vorhanden sind, nicht aus dem Schulzwange abgeleitet werden können, sondern vielmehr aus die Neu­heit der Errichtung oder auch auf Fehler und Jrrthümer, welche bei der äußeren Einrichtung mancher Fortbildungsschulen gemacht worden sein mögen, zurückgeführt werden müssen."

In der dem Berichterstatter zugegangenen Meinungsäußerung der Regierung über den in Rede stehenden Antrag wird bemerkt, es sei eine bekannte Thatsache, daß bei Einführung des Volksschulgesetzes im Jahre 1874 an nicht wenigen Orten gegen die Errichtung der obligatorischen Fortbildungsschulen Widerspruch laut geworden sei. I- mehr sich aber die Bevölkerung mit dieser, bis dahin unbekannten oder doch nur auf sehr wenige Gemeinden beschränkten Einrichtung vertraut gemacht und von ihren Vortbeilen sich durch eigene Anschauung überzeugt habe, desto mehr sei der Widerspruch verschwunden und schon jetzt, nach kaum siebenjährigem Bestände, gebe es eine große Anzahl von Gemeinden, welche ihre Wiederanshebung schwer bedauern würden. Weiter wird ausgeführt, daß di- Geldopfer, welche als empfindlich bezeichnet werden, in Wirk­lichkeit, besonders in klemen Gemeinden, die einen Druck am meisten empfinden würden, von der behaupteten großen Erheblichkeit nicht sind, da sie bei vierstündigem wöchent­lichen Unterricht während 45 Monaten, mit Einrechnung der Kosten für Heizung und Beleuchtung, kaum den Betrag von 100 M. erreichen. Den obligatorischen Charakter der Fortbildungsschule anlangend, sagt das Regierungsschreiben: »Es ist wohl nicht zu bestreiten, daß ein großer und vielleicht der größt- Theil der Fortbtldungsschüler der Schule fern bleiben würde, wenn keine äußere Nöthigung für ihren Besuch bestände. Allein dieselbe Erscheinung findet sich auch auf dem Gebiete der Volksschulen und es wird doch wohl Niemand einsallen, die Organisation unseres deutschen Volksschul­wesens umgestalten, die Schule in eine Anstalt für Freiwillige umwandeln zu wollen, weil der größere Theil der Schüler nur durch den Schulzwang zu ihrem Besuche bestimmt wird. Wo aber Verhältnisse des Ortes, des Erwerbs- und Geschäftslebens besondere Berücksichtigung erforderten und zu Wünschen auf besondere Einrichtung des Unterrichts in Wahl der Stunden und dergleichen Veranlassung gaben, da hat die Großh. Staatsregierung bereitwillig jede solche Berücksichtigung, wie dies noch in neuester Zeit geschehen, an den betreffenden Orten eintreten lassen. Wenn aber in den Motwen ausgesprochen wird daß die Leistung der Fortbildungsschule im günstigsten Falle eine unbedeutende und zu den mit ihrer Errichtung verbundenen Opfern in keinem Verhältniß stehende sei, fo' muß dem auf Grund der eingehenden amtlichen Berichte ent­schieden widersprochen werden. Von Jahr zu Jahr sind seither die Unterrichtserfolge besser, diehVerstöße gegen die Disciplin seltener geworden und der Zustand der Fortbildungs­schüler ist überall da, wo die Lehrer mit Ernst und Eifer den Unterricht erthetlen, wo